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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogEmpfänger Jahresabschluss

An wen richtet sich der Jahresabschluss? Alle Empfänger 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss richtet sich an weit mehr als nur das Finanzamt. Gesellschafter, Banken, Investoren und Gläubiger nutzen ihn für unterschiedliche Zwecke. Damit diese Adressaten die Informationen rechtzeitig erhalten, ist es wichtig zu wissen, bis wann der Jahresabschluss erstellt werden muss. Falls die regulären Fristen nicht eingehalten werden können, sollten Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten einer Fristverlängerung informieren. Hier erfahren Sie, welche Gruppen den Jahresabschluss lesen und welche Informationen sie jeweils darin suchen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss richtet sich an interne Empfänger (Gesellschafter, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) und externe Empfänger (Banken, Finanzamt, Investoren, Gläubiger, Öffentlichkeit). Jede Gruppe nutzt den Abschluss für unterschiedliche Zwecke: von der Gewinnverteilung über Kreditentscheidungen bis zur Steuerberechnung.

Grundlagen: An wen richtet sich der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss richtet sich an alle Personen und Institutionen, die ein berechtigtes Interesse an der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens haben. Nach § 264 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG und AG sind nach § 325 HGB zur Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet. Diese Pflicht besteht seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Dadurch ist der Kreis potenzieller Empfänger grundsätzlich unbegrenzt.

Die Empfänger des Jahresabschlusses haben unterschiedliche Informationsbedürfnisse und ziehen verschiedene Schlüsse aus den Zahlen. Während Gesellschafter die Rentabilität ihrer Investition prüfen, interessieren sich Banken für die Kreditwürdigkeit und das Finanzamt für die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Hinweis

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Geschäftsjahre mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Interne und externe Empfänger – ein strukturierter Überblick

Die Empfänger des Jahresabschlusses lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: interne und externe Adressaten. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil beide Gruppen unterschiedlichen Zugang zu Informationen haben und den Jahresabschluss für verschiedene Zwecke nutzen.

Interne Empfänger

  • Gesellschafter und Eigentümer
  • Geschäftsführung
  • Aufsichtsrat (bei AG und fakultativ bei GmbH)
  • Controlling und Rechnungswesen

Externe Empfänger

  • Banken und Kreditgeber
  • Finanzamt und Behörden
  • Investoren und potenzielle Käufer
  • Lieferanten und Geschäftspartner
  • Arbeitnehmer und Betriebsrat
  • Öffentlichkeit und Wettbewerber

Interne Empfänger können zusätzlich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss auf betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planungsrechnungen und Forecasts zugreifen. Externe Empfänger hingegen sind auf die im Unternehmensregister veröffentlichten Informationen beschränkt – mit Ausnahme von Banken, die regelmäßig zusätzliche Unterlagen anfordern.

Kategorie Hauptinteresse Informationsquelle
Intern Steuerung, Kontrolle, Gewinnverteilung Vollständiger Zugang zu allen Daten
Extern Kreditwürdigkeit, Steuern, Transparenz Offengelegter Jahresabschluss

Gesellschafter und Eigentümer

Der Jahresabschluss richtet sich in erster Linie an die Gesellschafter als Kapitalgeber. Sie haben das Unternehmen finanziert und wollen wissen, ob ihre Investition rentabel ist und wie sich das Eigenkapital entwickelt hat.

Informationsbedürfnisse der Gesellschafter

Gesellschafter nutzen den Jahresabschluss vor allem zur Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung und als Grundlage für die Gewinnverwendung. Nach § 29 GmbHG haben Gesellschafter Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit dieser nicht nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag gebunden ist.

  • Wurde ein ausschüttungsfähiger Gewinn erwirtschaftet?
  • Wie hat sich das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
  • Ist die Liquidität des Unternehmens gesichert?
  • Wurden die gesetzlichen Rücklagen ordnungsgemäß gebildet?
  • Wie entwickeln sich Umsatz und Ertragskraft langfristig?

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss die Gesellschafterversammlung einer kleinen GmbH den Jahresabschluss innerhalb von elf Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen. Für mittelgroße und große GmbHs beträgt diese Frist acht Monate. Ohne festgestellten Jahresabschluss ist keine Gewinnausschüttung möglich.

„Gesellschafter sollten den Jahresabschluss nicht nur für die Gewinnausschüttung nutzen, sondern auch als strategisches Kontrollinstrument. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad geben wichtige Hinweise auf die langfristige Stabilität des Unternehmens.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Die Geschäftsführung ist nach § 41 GmbHG verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Gleichzeitig ist sie selbst eine wichtige Empfängerin, weil der Abschluss die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bildet und die Leistung der Geschäftsführung dokumentiert.

Der Jahresabschluss als Steuerungsinstrument

Geschäftsführer nutzen den Jahresabschluss zur Erfolgskontrolle, zur Identifikation von Optimierungspotenzialen und als Basis für die Unternehmensplanung. Die Kennzahlen aus Bilanz und GuV ermöglichen den Vergleich mit Vorjahren und mit Branchendurchschnitten.

Rentabilitätskennzahlen

  • Eigenkapitalrendite
  • Umsatzrendite
  • EBIT-Marge

Liquiditätskennzahlen

  • Liquidität 1., 2. und 3. Grades
  • Working Capital
  • Cash Flow

Strukturkennzahlen

  • Eigenkapitalquote
  • Verschuldungsgrad
  • Anlagendeckung

Kontrollfunktion des Aufsichtsrats

Bei Aktiengesellschaften ist der Aufsichtsrat nach § 171 AktG verpflichtet, den Jahresabschluss zu prüfen. Auch bei größeren GmbHs wird häufig ein fakultativer Aufsichtsrat oder Beirat eingerichtet. Der Aufsichtsrat richtet sich beim Jahresabschluss insbesondere auf die Überwachung der Geschäftsführung und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Dabei spielt die rechtzeitige Vorlage eine wesentliche Rolle – wie beim Jahresabschluss 2023 mussten Unternehmen die entsprechenden Fristen einhalten, um die ordnungsgemäße Prüfung zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat prüft, ob die Geschäftsführung das Unternehmen ordnungsgemäß geleitet hat, ob alle gesetzlichen Rücklagen gebildet wurden und ob der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.

Banken und Kreditgeber

Banken und andere Kreditgeber gehören zu den wichtigsten externen Empfängern des Jahresabschlusses. Sie nutzen ihn zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit und zur laufenden Überwachung bestehender Kreditengagements.

Rating und Kreditentscheidung

Banken erstellen auf Basis des Jahresabschlusses ein Rating, das die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits bewertet. Dieses Rating beeinflusst direkt die Kreditkonditionen: Je besser das Rating, desto günstiger die Zinsen. Die relevanten Kennzahlen werden automatisiert aus Bilanz und GuV ermittelt.

30%

Eigenkapitalquote als Mindestanforderung vieler Banken

< 3

Verschuldungsgrad für gutes Rating

≥ 10%

Eigenkapitalrendite als Rentabilitätssignal

Banken fordern regelmäßig zusätzlich zum offengelegten Jahresabschluss eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), eine Liquiditätsplanung und häufig auch eine Planbilanz. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ist nach § 316 HGB zusätzlich ein Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erforderlich.

Achtung

Eine verspätete oder unvollständige Offenlegung kann negative Auswirkungen auf das Bankrating haben. Viele Kreditverträge enthalten Klauseln, die bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht zu höheren Zinsen oder Sonderkündigungsrechten führen.

Covenant-Prüfung

Viele Kreditverträge enthalten sogenannte Financial Covenants – vereinbarte Finanzkennzahlen, die nicht unterschritten werden dürfen. Banken prüfen anhand des Jahresabschlusses, ob diese Vereinbarungen eingehalten wurden. Typische Covenants sind Mindest-Eigenkapitalquoten, maximale Verschuldungsgrade oder Mindestumsätze.

Finanzamt und Behörden

Das Finanzamt ist ein zentraler externer Empfänger des Jahresabschlusses. Die handelsrechtliche Bilanz bildet nach den Grundsätzen der Maßgeblichkeit die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung, wobei steuerliche Anpassungen über außerbilanzielle Korrekturen erfolgen.

Steuerliche Gewinnermittlung

Nach § 60 Abs. 2 EStDV ist die E-Bilanz zusammen mit der Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die E-Bilanz basiert auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und wird um steuerliche Mehr- und Wenigerrechnung ergänzt. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

Das Finanzamt nutzt den Jahresabschluss zur Berechnung der Körperschaftsteuer (§ 7 KStG), der Gewerbesteuer (§ 7 GewStG) und gegebenenfalls der Umsatzsteuer. Bei größeren Abweichungen zwischen Vorjahr und aktuellem Jahr können Rückfragen oder Betriebsprüfungen folgen.

Steuerart Bemessungsgrundlage Rechtsgrundlage
Körperschaftsteuer Zu versteuerndes Einkommen § 7 KStG
Gewerbesteuer Gewerbeertrag § 7 GewStG
Umsatzsteuer Steuerpflichtige Umsätze § 1 UStG

Weitere Behörden als Empfänger

Neben dem Finanzamt können auch andere Behörden Zugriff auf den Jahresabschluss nehmen. Das Statistische Bundesamt wertet Jahresabschlüsse für volkswirtschaftliche Statistiken aus. Sozialversicherungsträger prüfen bei Betriebsprüfungen die Plausibilität der gemeldeten Löhne anhand der Personalkosten in der GuV.

Bei Insolvenzverfahren nach § 15a InsO prüfen Insolvenzgerichte die Überschuldung anhand der Bilanz. Die überschuldungsbilanz weicht dabei teilweise von der handelsrechtlichen Bilanz ab, weil Vermögensgegenstände mit Liquidationswerten statt mit Buchwerten angesetzt werden.

Investoren und Geschäftspartner

Investoren, potenzielle Käufer und strategische Partner gehören zu den externen Empfängern mit besonders hohem Informationsbedarf. Sie nutzen den Jahresabschluss zur Bewertung von Investitionschancen und zur Due Diligence.

Investoren und potenzielle Käufer

Bei Unternehmenskäufen oder Beteiligungen ist der Jahresabschluss der vergangenen drei bis fünf Jahre die wichtigste Informationsquelle für die Unternehmensbewertung. Investoren analysieren Ertragskraft, Wachstumspotenzial, Verschuldungsgrad und stille Reserven.

  • Wie hat sich der Jahresüberschuss in den letzten Jahren entwickelt?
  • Welche Eigenkapitalrendite wurde erwirtschaftet?
  • Wie hoch ist der Verschuldungsgrad?
  • Gibt es stille Reserven in Immobilien oder Beteiligungen?
  • Wie plausibel sind die Rückstellungen und Abschreibungen?

Professionelle Investoren fordern regelmäßig zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht nach § 289 HGB, Planungsrechnungen, Liquiditätsplanungen und detaillierte Erläuterungen zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen.

Lieferanten und Geschäftspartner

Lieferanten prüfen vor der Gewährung von Lieferantenkrediten die wirtschaftliche Stabilität ihrer Kunden. Besonders bei langfristigen Geschäftsbeziehungen oder hohen Auftragswerten werden öffentlich zugängliche Jahresabschlüsse aus dem Unternehmensregister abgerufen.

Eine solide Eigenkapitalausstattung, positive Jahresergebnisse und eine ausreichende Liquidität signalisieren Lieferanten, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist. Negative Eigenkapitalentwicklungen oder Verlustjahre können zu Lieferstopps oder Vorkasseforderungen führen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen, dass auch Wettbewerber und Geschäftspartner regelmäßig die offengelegten Jahresabschlüsse abrufen. Ein unvollständiger oder verspäteter Jahresabschluss kann das Vertrauen in die Professionalität des Unternehmens erheblich beschädigen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Arbeitnehmer und Öffentlichkeit

Auch Arbeitnehmer und die allgemeine Öffentlichkeit gehören zum Kreis der Empfänger des Jahresabschlusses. Ihr Informationsbedarf unterscheidet sich deutlich von dem der Kapitalgeber und Kreditgeber.

Arbeitnehmer und Betriebsrat

Arbeitnehmer haben ein berechtigtes Interesse an der wirtschaftlichen Lage ihres Arbeitgebers, weil davon ihre Arbeitsplatzsicherheit abhängt. Nach § 106 BetrVG hat der Betriebsrat Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

In Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern muss nach § 106 Abs. 2 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden, der vom Unternehmer über die wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterrichten ist. Der Jahresabschluss ist dabei eine zentrale Informationsquelle.

Informationsbedarf der Arbeitnehmer

  • Ist der Arbeitsplatz langfristig sicher?
  • Kann das Unternehmen Gehälter dauerhaft zahlen?
  • Werden Gewinne erwirtschaftet?
  • Wie entwickelt sich die Auftragslage?

Rechte des Betriebsrats

  • Unterrichtung nach § 106 BetrVG
  • Einsicht in den Jahresabschluss
  • Bildung eines Wirtschaftsausschusses (ab 100 AN)
  • Beratung über wirtschaftliche Angelegenheiten

Öffentlichkeit und Wettbewerber

Durch die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ist der Jahresabschluss öffentlich zugänglich. Jeder kann die Daten beim Unternehmensregister abrufen – auch Wettbewerber, Journalisten oder Wirtschaftsauskunfteien.

Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder Bisnode nutzen die offengelegten Jahresabschlüsse zur Erstellung von Bonitätsauskünften. Diese Auskünfte beeinflussen, ob und zu welchen Konditionen Lieferanten mit einem Unternehmen Geschäfte machen.

Hinweis

Kleinst-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von Erleichterungen bei der Offenlegung profitieren. Sie müssen nur die Bilanz offenlegen, nicht jedoch die Gewinn- und Verlustrechnung. Dies schützt sensible Ertragsdaten vor dem Zugriff durch Wettbewerber.

Konsequenzen für die Praxis

Weil sich der Jahresabschluss an eine Vielzahl unterschiedlicher Empfänger richtet, ist die sorgfältige und fristgerechte Erstellung von hoher strategischer Bedeutung. Die verschiedenen Adressaten ziehen unterschiedliche Schlüsse aus denselben Zahlen.

Vollständigkeit und Korrektheit

Ein unvollständiger oder fehlerhafter Jahresabschluss schadet dem Unternehmen mehrfach: Gesellschafter können keine fundierte Gewinnverwendung beschließen, Banken verschlechtern das Rating, und Lieferanten reduzieren möglicherweise Zahlungsziele. Nach § 264 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.

Fristgerechte Offenlegung

Die Offenlegung muss nach § 325 HGB innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Zusätzlich wird die Säumnis im Unternehmensregister öffentlich vermerkt.

Achtung

Ein öffentlicher Vermerk über eine versäumte Offenlegung im Unternehmensregister kann das Vertrauen von Geschäftspartnern, Banken und Lieferanten nachhaltig beschädigen – weit über das reine Ordnungsgeld hinaus.

Strategische Gestaltungsmöglichkeiten

Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bestehen Gestaltungsspielräume, die unterschiedliche Empfänger unterschiedlich ansprechen. Bilanzpolitische Wahlrechte bei Bewertung und Ausweis sollten bewusst genutzt werden.

Gestaltungsbereich Auswirkung Empfänger
Hohe Abschreibungen Geringerer Gewinn, niedrigere Steuerlast Finanzamt, Gesellschafter
Bildung von Rückstellungen Vorsichtige Bilanz, niedrigerer Gewinn Banken, Gläubiger
Aktivierung von Entwicklungskosten Höheres Eigenkapital, bessere Quote Banken, Investoren
Offenlegungsumfang Schutz sensibler Daten Wettbewerber, Öffentlichkeit

„Die Kunst liegt darin, den Jahresabschluss so zu gestalten, dass er allen Empfängern gerecht wird: steueroptimiert für das Finanzamt, bonitätsstark für Banken und vertrauenswürdig für Geschäftspartner – alles im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste für Geschäftsführer

  • Jahresabschluss fristgerecht aufstellen (11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung dokumentieren
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten
  • Bei mittelgroßen/großen GmbHs: Prüfung nach § 316 HGB veranlassen
  • E-Bilanz fristgerecht an Finanzamt übermitteln
  • Bei Kreditverträgen: Covenant-Einhaltung prüfen
  • Bei Betriebsrat: Unterrichtungspflicht nach § 106 BetrVG beachten

Häufig gestellte Fragen

Wer sind die wichtigsten Empfänger des Jahresabschlusses?

Die wichtigsten Empfänger sind Gesellschafter (für Gewinnverwendung), Banken (für Kreditentscheidungen), das Finanzamt (für Steuern), Investoren (für Bewertung) sowie Lieferanten und Geschäftspartner (für Bonitätsprüfung). Durch die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ist der Jahresabschluss zudem für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich.

Wo wird der Jahresabschluss 2026 offengelegt?

Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt nach § 325 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Geschäftsjahre mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Welche Informationen ziehen Banken aus dem Jahresabschluss?

Banken ermitteln aus dem Jahresabschluss Kennzahlen für das Rating: Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquiditätskennzahlen und Rentabilitätskennzahlen. Diese beeinflussen direkt die Kreditwürdigkeit und die Zinskonditionen. Zusätzlich prüfen Banken, ob vereinbarte Financial Covenants eingehalten wurden.

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Einsicht in den Jahresabschluss?

Der Betriebsrat hat nach § 106 BetrVG Anspruch auf umfassende Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, wozu auch der Jahresabschluss gehört. In Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden, der regelmäßig über wirtschaftliche Angelegenheiten informiert wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater