Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss & Bilanz

Jahresabschluss und Bilanz 2026: Aufbau, Unterschiede & Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss und Bilanz sind zentrale Instrumente der Rechnungslegung – doch was unterscheidet sie genau? Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, gesetzliche Anforderungen und zeigt, wie Sie beide Dokumente rechtssicher und digital erstellen. Dabei ist die Bilanz im Jahresabschluss als Kernbestandteil von entscheidender Bedeutung. Mit klaren Definitionen nach HGB und praxisnahen Beispielen für GmbH, UG und AG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, GuV und bei Kapitalgesellschaften den Anhang. Die Bilanz ist nur ein Bestandteil und zeigt Vermögen sowie Kapital zum Stichtag. Nach § 242 HGB müssen Kaufleute zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen.

Was bedeuten Jahresabschluss und Bilanz?

Viele Unternehmer verwenden die Begriffe Jahresabschluss und Bilanz synonym – doch fachlich gibt es klare Unterschiede. Der Jahresabschluss umfasst sowohl Bilanz als auch GuV und bildet damit ein größeres Ganzes. Wer die Abgrenzung nicht kennt, riskiert Missverständnisse bei der Erstellung und Prüfung. Ähnlich wichtig ist die Kenntnis der Unterschiede zwischen Inventar und Bilanz, da beide Instrumente unterschiedliche Funktionen im Rechnungswesen erfüllen.

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag, meist dem 31.12. eines Geschäftsjahres. Sie zeigt die Vermögenslage des Unternehmens als Momentaufnahme.

Der Jahresabschluss hingegen ist das Gesamtpaket der Rechnungslegung. Er umfasst die Bilanz sowie weitere Pflichtbestandteile wie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und bei Kapitalgesellschaften den Anhang.

Hinweis

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses – nicht der gesamte Jahresabschluss. Diese Unterscheidung ist gesetzlich in § 242 Abs. 3 HGB verankert.

Bilanz

Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zum Bilanzstichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). Zeigt die Vermögenslage als Stichtagsinformation.

Jahresabschluss

Bilanz + GuV + ggf. Anhang + ggf. Lagebericht (§ 242 Abs. 3 HGB). Zeigt Vermögenslage und wirtschaftlichen Erfolg.

Gesetzliche Grundlagen für Bilanz und Jahresabschluss

Die Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Bilanz ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Kaufleute müssen nach § 242 HGB zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten zusätzliche Vorschriften. Nach § 264 HGB müssen sie den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und bestimmte Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV) einhalten.

Paragraph Regelungsinhalt
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und Jahresabschluss
§ 243 HGB Aufstellungsgrundsätze (Klarheit, Übersichtlichkeit)
§ 246 HGB Vollständigkeitsgebot bei Bilanzierung
§ 264 HGB Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft (inkl. Anhang)
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung der GuV

Zusätzlich regelt § 267 HGB die Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Davon hängt ab, welche Erleichterungen oder Erweiterungen beim Jahresabschluss gelten.

Aufbau der Bilanz: Aktiva und Passiva

Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, die stets ausgeglichen sein müssen. Die linke Seite (Aktiva) zeigt die Mittelverwendung, die rechte Seite (Passiva) die Mittelherkunft.

Aktivseite: Vermögen des Unternehmens

Die Aktivseite gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst Gegenstände, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben sollen (z. B. Maschinen, Gebäude, Beteiligungen).

Das Umlaufvermögen beinhaltet Vermögenswerte, die kurzfristig verbraucht oder umgesetzt werden (z. B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben). Die Gliederung erfolgt nach abnehmender Liquidierbarkeit.

Passivseite: Kapital und Schulden

Die Passivseite zeigt nach § 266 Abs. 3 HGB das Eigenkapital und das Fremdkapital. Das Eigenkapital umfasst gezeichnetes Kapital, Rücklagen und Gewinnvortrag bzw. Jahresüberschuss.

Das Fremdkapital gliedert sich in Rückstellungen (z. B. für Pensionen oder Steuern) und Verbindlichkeiten (z. B. gegenüber Banken oder Lieferanten). Die Gliederung erfolgt nach Fristigkeit.

Aktiva (Mittelverwendung)

  • A. Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude)
  • B. Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva (Mittelherkunft)

  • A. Eigenkapital (z. B. Stammkapital, Rücklagen)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Hinweis

Die Bilanzsumme (Summe der Aktiva) muss stets mit der Summe der Passiva übereinstimmen. Diese Bilanzidentität ist ein Grundprinzip der doppelten Buchführung.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach Rechtsform

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und Größe des Unternehmens ab. Einzelkaufleute und Personengesellschaften haben andere Pflichten als Kapitalgesellschaften.

Jahresabschluss bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften

Nach § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss aus Bilanz und GuV. Ein Anhang ist nicht verpflichtend, es sei denn, die Gesellschaft ist kapitalmarktorientiert oder überschreitet bestimmte Größenmerkmale.

Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB einen erweiterten Jahresabschluss aufstellen. Dieser umfasst Bilanz, GuV und Anhang. Für mittelgroße und große Gesellschaften kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB der Lagebericht hinzu.

Rechtsform Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Einzelkaufmann Ja Ja Nein Nein
Personengesellschaft (OHG, KG) Ja Ja Nein* Nein*
Kleine Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja Ja
Große Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja Ja

* Kapitalmarktorientierte Personengesellschaften oder solche, die bestimmte Größenmerkmale überschreiten, müssen ebenfalls einen Anhang und ggf. Lagebericht erstellen.

„Viele Unternehmer unterschätzen die Bedeutung des Anhangs. Er ist nicht nur Formalie, sondern liefert wichtige Erläuterungen zu Bilanzpositionen und Bewertungsmethoden – und ist bei Kapitalgesellschaften unverzichtbar.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Funktionen und Bedeutung von Jahresabschluss und Bilanz

Jahresabschluss und Bilanz erfüllen mehrere zentrale Funktionen, die über die reine Gesetzespflicht hinausgehen. Sie dienen der Information, Dokumentation und Rechenschaftslegung.

§ 264 Abs. 2

Einblicksgebot HGB

§ 325

Offenlegungspflicht

12 Monate

Offenlegungsfrist

Informationsfunktion

Der Jahresabschluss informiert Gesellschafter, Gläubiger, Banken und das Finanzamt über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Nach § 264 Abs. 2 HGB muss er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Dokumentationsfunktion

Die Bilanz dokumentiert, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche Verpflichtungen bestehen. Sie ist die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich).

Rechenschaftsfunktion

Die Geschäftsführung muss gegenüber Gesellschaftern Rechenschaft ablegen. Der Jahresabschluss ist das zentrale Instrument dieser Rechenschaftspflicht und muss nach § 42a GmbHG innerhalb bestimmter Fristen festgestellt werden.

Information

Transparenz für Gesellschafter, Banken, Gläubiger und Finanzbehörden

Dokumentation

Nachweis von Vermögen, Schulden und Gewinnermittlung

Rechenschaft

Pflicht der Geschäftsführung gegenüber Gesellschaftern

Größenabhängige Pflichten nach § 267 HGB

Die Anforderungen an Jahresabschluss und Offenlegung hängen von der Unternehmensgröße ab. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften.

Die Einstufung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Ein Unternehmen gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn es mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen. Sie müssen nach § 326 Abs. 1 HGB keine GuV offenlegen und können nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen.

Mittelgroße und große Gesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Große Gesellschaften unterliegen zudem der Prüfungspflicht nach § 316 HGB.

  • Kleine GmbH: Bilanz + Anhang offenlegen (GuV freiwillig)
  • Mittelgroße GmbH: Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht offenlegen
  • Große GmbH: Vollständiger Jahresabschluss + Lagebericht + Prüfung

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Diese müssen strikt eingehalten werden, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Bilanzstichtag von den Gesellschaftern festgestellt werden. Für kleine Kapitalgesellschaften beträgt die Frist 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate.

Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: Kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße und große GmbH bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, für das Geschäftsjahr 2025 also bis zum 31.12.2026.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Verspätete Offenlegung führt zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Größenklasse Feststellung bis Offenlegung bis
Kleine Kapitalgesellschaft 30.11.2026 31.12.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 31.08.2026 31.12.2026
Große Kapitalgesellschaft 31.08.2026 31.12.2026

Die Offenlegung erfolgt in elektronischer Form über das Unternehmensregister. Dort werden die Unterlagen dauerhaft gespeichert und sind öffentlich einsehbar.

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

Die Erstellung von Jahresabschluss und Bilanz ist komplex und fehleranfällig – besonders bei manueller Bearbeitung. OnlineBilanz.de automatisiert den gesamten Prozess und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Automatisierte Gliederung nach HGB

Die Software erstellt Bilanz und GuV automatisch nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB. Die Zuordnung von Konten zu Bilanzpositionen erfolgt regelbasiert, Fehler werden minimiert.

Integrierter Anhang und Lagebericht

OnlineBilanz.de generiert den Anhang auf Basis der Bilanzwerte. Pflichtangaben nach § 284 HGB werden automatisch geprüft. Für mittelgroße und große Gesellschaften steht eine Lagebericht-Vorlage bereit.

Direkte Offenlegung ans Unternehmensregister

Nach Feststellung kann der Jahresabschluss direkt aus der Software ans Unternehmensregister übermittelt werden. Die elektronische Signatur und XBRL-Konvertierung sind integriert.

  • Automatische Bilanz- und GuV-Erstellung nach §§ 266, 275 HGB
  • Integrierter Anhang mit Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Direkte Offenlegung ans Unternehmensregister (seit DiRUG 2022)
  • Fristenüberwachung für Feststellung und Offenlegung
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität

„Die digitale Erstellung spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch kostspielige Fehler. Unsere Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle Pflichtbestandteile und prüft automatisch auf Vollständigkeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Mit OnlineBilanz.de erhalten Sie eine rechtssichere, prüfungsfähige Dokumentation – übersichtlich, revisionssicher und jederzeit abrufbar.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Jahresabschluss?

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz plus GuV und bei Kapitalgesellschaften zusätzlich den Anhang sowie ggf. den Lagebericht. Die Bilanz ist also nur ein Bestandteil des Jahresabschlusses.

Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer GmbH?

Eine GmbH muss nach § 264 Abs. 1 HGB einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang aufstellen. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss die Offenlegung bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen. Die Feststellung muss bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026, bei mittelgroßen und großen bis 31.08.2026 abgeschlossen sein.

Wo muss der Jahresabschluss seit 2022 offengelegt werden?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen.

Welche Ordnungsgelder drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung des Jahresabschlusses drohen nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Dauer der Fristüberschreitung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Jahresabschluss Kapitalgesellschaft, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater