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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogInventar und Bilanz

Unterschiede Inventar und Bilanz 2026 – Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Inventar und Bilanz sind zentrale Instrumente der Buchführung, doch viele Geschäftsführer verwechseln sie. Das Inventar listet alle Vermögensgegenstände und Schulden detailliert auf, die Bilanz verdichtet diese Informationen zu einer strukturierten Gegenüberstellung. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen nach § 240 und § 242 HGB, zeigt die wichtigsten Unterschiede und gibt praxisnahe Tipps für die ordnungsmäßige Erstellung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Das Inventar ist ein detailliertes Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach § 240 HGB, das auf der körperlichen Inventur basiert. Die Bilanz hingegen ist eine stichtagsbezogene, gegliederte Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva nach § 242 HGB, die aus dem Inventar abgeleitet wird. Während das Inventar alle Positionen einzeln auflistet, verdichtet die Bilanz diese Informationen zu Bilanzposten und dient als Grundlage des Jahresabschlusses.

Inventar und Bilanz: Definition und Rechtsgrundlagen

Das Inventar und die Bilanz sind zwei zentrale Instrumente der handelsrechtlichen Rechnungslegung, die eng miteinander verbunden sind, jedoch unterschiedliche Funktionen erfüllen. Beide sind in den §§ 240 bis 242 HGB geregelt und bilden das Fundament des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft.

Das Inventar (§ 240 HGB) ist ein detailliertes Bestandsverzeichnis sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Es wird durch körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) ermittelt und listet jede Position einzeln mit Menge und Wert auf. Das Inventar ist die Grundlage für die Erstellung der Bilanz.

Die Bilanz (§ 242 HGB) ist eine komprimierte, wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag. Sie fasst die im Inventar aufgeführten Positionen zu Bilanzposten zusammen und stellt die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens übersichtlich dar.

Gesetzliche Verpflichtung

Gemäß § 240 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB und gilt für alle Kaufleute, insbesondere für Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB.

Merkmal Inventar (§ 240 HGB) Bilanz (§ 242 HGB)
Rechtsgrundlage § 240 HGB § 242 HGB
Form Detailliertes Verzeichnis Komprimierte Übersicht
Gliederung Nach Art und Menge Nach Bilanzpositionen
Zweck Bestandsnachweis Vermögensdarstellung

Aufbau und Struktur des Inventars

Das Inventar gliedert sich systematisch in drei Hauptbereiche: Vermögen, Schulden und Eigenkapital. Es folgt dem Prinzip der vollständigen und detaillierten Erfassung aller Geschäftsvorfälle zum Bilanzstichtag.

A. Vermögen

Der Vermögensteil des Inventars erfasst sämtliche Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert. Er unterteilt sich in Anlagevermögen (z.B. Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge – jeweils einzeln aufgeführt mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Buchwert) und Umlaufvermögen (z.B. Rohstoffe mit Artikelnummer, Menge, Einzelpreis und Gesamtwert).

B. Schulden

Im Schuldenteil werden alle Verbindlichkeiten detailliert aufgelistet: Lieferantenverbindlichkeiten (je Lieferant mit Rechnungsnummer und Betrag), Bankdarlehen (mit Kreditgeber, Vertragsnummer, Restschuld und Zinssatz) sowie sonstige Verbindlichkeiten.

C. Eigenkapital (Reinvermögen)

Das Eigenkapital ergibt sich als Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Es wird im Inventar als Saldo ausgewiesen und bildet die Grundlage für den Bilanzgewinn oder -verlust.

„In der Praxis erleben wir häufig, dass Geschäftsführer den Umfang des Inventars unterschätzen. Bei einer GmbH mit 200 Lagerartikeln kann das Inventar schnell 30 bis 50 Seiten umfassen – die Bilanz hingegen passt auf zwei Seiten. Diese Detailtiefe ist aber notwendig, um die Bilanzpositionen prüffähig zu dokumentieren. Insbesondere im Hinblick auf die Fristen zur Bilanzaufstellung bei GmbHs sollten beide Dokumente rechtzeitig erstellt werden, damit ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße Inventarisierung bleibt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Inventar

  • PKW Mercedes E-Klasse, 1 Stück, 45.000 EUR
  • Laptop Dell XPS, 8 Stück, je 1.200 EUR
  • Rohstoff Art. 4711, 500 kg, 12,50 EUR/kg

Bilanz

  • Technische Anlagen und Maschinen: 145.000 EUR
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 85.000 EUR
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: 28.000 EUR

Aufbau und Struktur der Bilanz

Die Bilanz ist ein T-Konto mit zwei Seiten: Links stehen die Aktiva (Vermögen), rechts die Passiva (Kapital). Für Kapitalgesellschaften ist die Gliederung in § 266 HGB verbindlich vorgeschrieben und folgt einem standardisierten Schema.

Aktivseite: Vermögensverwendung

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde. Sie gliedert sich nach Fristigkeit: Anlagevermögen (A.) mit den Unterpunkten immaterielle Vermögensgegenstände (I.), Sachanlagen (II.) und Finanzanlagen (III.) sowie Umlaufvermögen (B.) mit Vorräten, Forderungen und Zahlungsmitteln.

Passivseite: Kapitalherkunft

Die Passivseite zeigt die Finanzierung und unterteilt sich in Eigenkapital (A.) – bestehend aus gezeichnetem Kapital, Rücklagen und Gewinnvortrag – sowie Fremdkapital mit Rückstellungen (B.) und Verbindlichkeiten (C.).

Bilanzposition Gliederungsstufe nach § 266 HGB Beispiele
Anlagevermögen A. I. – III. Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen
Umlaufvermögen B. I. – IV. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben
Eigenkapital A. I. – IV. Stammkapital 25.000 EUR, Gewinnrücklagen
Rückstellungen B. 1. – 3. Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen
Verbindlichkeiten C. 1. – 9. Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten

Die Bilanzsumme (Summe der Aktiva = Summe der Passiva) muss stets ausgeglichen sein. Diese Bilanzgleichung ist das zentrale Prinzip der doppelten Buchführung und wird durch die systematische Verdichtung der Inventardaten erreicht.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Obwohl Inventar und Bilanz denselben Stichtag und dieselben Daten zugrunde legen, unterscheiden sie sich fundamental in Zweck, Form und rechtlicher Bedeutung. Diese Unterschiede sind für die Praxis der Rechnungslegung entscheidend.

1. Detaillierungsgrad und Umfang

Das Inventar ist ein ausführliches Mengen- und Wertverzeichnis, das bei mittelgroßen Unternehmen schnell mehrere hundert Seiten umfassen kann. Die Bilanz hingegen komprimiert diese Informationen auf wenige Seiten – bei einer GmbH nach § 266 HGB typischerweise auf zwei bis drei Seiten.

2. Adressat und Veröffentlichung

Das Inventar ist ein internes Dokument für die Geschäftsführung und das Finanzamt (auf Verlangen). Es unterliegt keiner Offenlegungspflicht. Die Bilanz hingegen muss bei Kapitalgesellschaften gemäß § 325 HGB im Unternehmensregister offengelegt werden – seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich dort, nicht mehr im Bundesanzeiger.

3. Funktion und Zweck

  • Inventar: Dient dem Nachweis der ordnungsgemäßen Bestandsaufnahme, ist Grundlage für die Bilanz und erfüllt die Dokumentationspflicht nach § 240 HGB
  • Bilanz: Dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und Öffentlichkeit, ist Grundlage für Steuerbemessung und Gewinnverteilung nach § 29 GmbHG

§ 240 HGB

Inventarverpflichtung

§ 242 HGB

Bilanzpflicht

§ 266 HGB

Gliederungsschema

„Aus steuerrechtlicher Sicht ist das Inventar die Beweisgrundlage für die Bilanzansätze. Bei einer Betriebsprüfung wird das Finanzamt regelmäßig das Inventar anfordern, um die Wertansätze in der Bilanz nachvollziehen zu können. Eine saubere Inventur ist daher nicht nur handelsrechtlich, sondern auch steuerlich unerlässlich.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kriterium Inventar Bilanz
Detailgrad Sehr hoch (Einzelpositionen) Gering (Bilanzposten)
Umfang Viele Seiten (30–500+) Wenige Seiten (2–4)
Gliederung Frei wählbar § 266 HGB (Kapitalgesellschaften)
Offenlegung Nein (intern) Ja (§ 325 HGB)
Adressat Geschäftsführung, Finanzamt Öffentlichkeit, Gläubiger, Gesellschafter

Von der Inventur zum Inventar zur Bilanz: Der Prozess

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einer klaren Abfolge: Inventur → Inventar → Bilanz. Dieser Prozess ist gesetzlich in §§ 240–242 HGB verankert und stellt sicher, dass die Bilanz auf nachprüfbaren, physisch erfassten Bestandsdaten basiert.

Schritt 1: Die Inventur (§ 240 Abs. 2 HGB)

Die Inventur ist die körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.2025 für das Wirtschaftsjahr 2025). Sie erfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert. Zulässig sind die Stichtagsinventur, die zeitverschobene Inventur (vor oder nach dem Bilanzstichtag mit Fortschreibung) sowie die permanente Inventur.

Schritt 2: Das Inventar (§ 240 Abs. 1 HGB)

Auf Basis der Inventurergebnisse wird das Inventar erstellt. Jede Position wird einzeln mit Bezeichnung, Menge, Einzelwert und Gesamtwert aufgeführt. Das Inventar muss gemäß § 239 HGB aufbewahrt werden (10 Jahre) und bildet die prüffähige Grundlage für alle nachfolgenden Schritte.

Schritt 3: Die Bilanz (§ 242 HGB)

Die im Inventar erfassten Einzelpositionen werden zu Bilanzposten verdichtet. Dabei werden die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB (für Kapitalgesellschaften) beachtet. Die Bilanz wird zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang zum Jahresabschluss zusammengefasst.

  • Inventur durchführen (körperlich oder buchmäßig) zum oder nahe dem Bilanzstichtag
  • Inventar erstellen: alle Positionen einzeln erfassen mit Menge und Wert
  • Bewertung nach § 252 ff. HGB (Anschaffungskosten, Abschreibungen, Niederstwertprinzip)
  • Verdichtung der Inventarpositionen zu Bilanzposten nach § 266 HGB
  • Erstellung von GuV (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 ff. HGB)
  • Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung im Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten (§ 325 HGB)

Fristenüberschreitung vermeiden

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag abgeschlossen sein (§ 325 HGB). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 EUR nach § 335 HGB. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß), Offenlegung bis 31.12.2026.

Bewertungsunterschiede und praktische Bedeutung

Während das Inventar grundsätzlich Mengen und Werte erfasst, erfolgt die handelsrechtliche Bewertung erst bei der Bilanzerstellung. Hier greifen die Bewertungsvorschriften der §§ 252–256 HGB, die für die Bilanz verbindlich sind, im Inventar aber noch nicht zwingend angewendet werden müssen.

Inventar: Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Im Inventar werden Vermögensgegenstände zunächst mit den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Abschreibungen können bereits berücksichtigt sein, müssen aber nicht zwingend. Das Inventar dokumentiert primär den Bestand, nicht die handelsrechtliche Bewertung.

Bilanz: Strenge Bewertungsregeln nach HGB

In der Bilanz gelten die strengen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB (Vorsichtsprinzip, Einzelbewertung, Periodenabgrenzung) sowie das Niederstwertprinzip nach § 253 HGB. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind planmäßig abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 HGB), bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist außerplanmäßig abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Beim Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB).

Inventar

  • Erfassung der Ursprungswerte
  • Dokumentation des Bestands
  • Noch keine Bilanzierung

Bewertung

  • Anwendung § 253 HGB
  • Planmäßige AfA
  • Prüfung Wertminderung

Bilanz

  • Verdichtung zu Bilanzposten
  • Handelsrechtlicher Wertansatz
  • Offenlegungsfähig

Diese Bewertungsschritte sind komplex und erfordern fundiertes Fachwissen. Insbesondere bei außerplanmäßigen Abschreibungen, der Bildung von Rückstellungen (§ 249 HGB) und der Behandlung von Bewertungseinheiten (§ 254 HGB) ist steuerliche Expertise notwendig. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – die Erstellung, Bewertung und Offenlegung übernehmen unsere zugelassenen Steuerberater vollständig.

Haftung und Ordnungsmäßigkeit: Was Geschäftsführer beachten müssen

Die ordnungsgemäße Erstellung von Inventar und Bilanz ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch haftungsrelevant. Verstöße gegen die §§ 240–242 HGB können zivil-, steuer- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ordnungsmäßigkeitsanforderungen an das Inventar

Das Inventar muss nach § 239 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Es muss vollständig, richtig, zeitgerecht und nachprüfbar sein. Alle Eintragungen sind unveränderlich zu dokumentieren, eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist einzuhalten. Bei Nichtvorlage im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen (§ 162 AO).

Ordnungsmäßigkeitsanforderungen an die Bilanz

Die Bilanz muss dem Gliederungsschema des § 266 HGB entsprechen, die Bewertungsvorschriften der §§ 252–256 HGB beachten und klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 2 HGB). Zudem besteht für Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB – seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich dort.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für die ordnungsgemäße Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (§ 43 GmbHG). Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung droht Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft. Zudem kann die Nichtvorlage eines ordnungsgemäßen Inventars bei Insolvenz zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO).

  • Zivilrechtlich: Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft bei Pflichtverletzung (§ 43 GmbHG)
  • Steuerrechtlich: Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei fehlendem oder unvollständigem Inventar (§ 162 AO)
  • Ordnungsgeld: 500 bis 25.000 EUR bei verspäteter oder unterbliebener Offenlegung der Bilanz (§ 335 HGB)
  • Strafrechtlich: Bilanzfälschung nach § 283b StGB, Bankrott nach § 283 StGB bei Nichtführung oder Vernichtung von Büchern

„In der steuerrechtlichen Beratung sehen wir regelmäßig, dass Geschäftsführer das Inventar als lästige Pflichtübung betrachten. Dabei ist ein sauber geführtes Inventar der beste Schutz bei Betriebsprüfungen und gleichzeitig die Grundlage für belastbare betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Die wenigen Stunden Mehraufwand amortisieren sich zigfach.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Praxistipps für GmbH-Geschäftsführer

Die ordnungsgemäße Erstellung von Inventar und Bilanz erfordert systematisches Vorgehen und eine klare Arbeitsteilung zwischen Buchhaltung, Geschäftsführung und Steuerberater. Die folgenden Praxistipps helfen, typische Fehler zu vermeiden und die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

1. Inventur frühzeitig planen

Legen Sie spätestens im November fest, welche Inventurmethode Sie anwenden (Stichtags-, zeitverschobene oder permanente Inventur) und wer verantwortlich ist. Bei zeitverschobener Inventur müssen die Zu- und Abgänge zwischen Inventurstichtag und Bilanzstichtag lückenlos fortgeschrieben werden (§ 241 Abs. 3 HGB).

2. Digitale Tools nutzen

Moderne Warenwirtschaftssysteme und ERP-Lösungen ermöglichen eine permanente Inventur und reduzieren den Aufwand zum Jahresende erheblich. Die Integration mit der Finanzbuchhaltung stellt sicher, dass Inventar und Bilanz auf identischen Daten basieren.

3. Klare Verantwortlichkeiten definieren

Aufgabe Verantwortlich Frist
Inventur durchführen Buchhaltung / Lagerleitung Bis 10.01.2026 (für Stichtag 31.12.2025)
Inventar erstellen Buchhaltung Bis 31.01.2026
Jahresabschluss erstellen Steuerberater Bis 31.08.2026 (mittel/groß) oder 30.11.2026 (klein)
Jahresabschluss feststellen Gesellschafterversammlung Bis 31.08.2026 (mittel/groß) oder 30.11.2026 (klein)
Offenlegung einreichen Geschäftsführung / Steuerberater Bis 31.12.2026

4. Steuerberater frühzeitig einbinden

Übergeben Sie das Inventar und die laufende Buchhaltung idealerweise bis Ende Januar an Ihren Steuerberater. Dies gibt ausreichend Zeit für Rückfragen, Bewertungsfragen und die Erstellung des Jahresabschlusses. Bei OnlineBilanz koordiniert Servet Gündogan als Büroleiter den gesamten Prozess: Sie übermitteln Ihre Unterlagen digital, unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fachgerecht, und die Offenlegung erfolgt termingerecht.

Festpreis statt Stundenabrechnung

OnlineBilanz bietet transparente Festpreise für die Erstellung des Jahresabschlusses – abhängig von Größenklasse und Umfang. Das Inventar wird als Grundlage genutzt, die Bewertung, Bilanzierung und Offenlegung übernehmen unsere zugelassenen Steuerberater vollständig. Einen detaillierten OnlineBilanz vs. DATEV Vergleich mit allen Kosten und Leistungen finden Sie in unserer Übersicht. Keine versteckten Kosten, keine Wartezeiten.

  • Inventurmethode und -verantwortliche bis November festlegen
  • Inventur zum oder nahe dem Bilanzstichtag durchführen
  • Inventar vollständig dokumentieren und 10 Jahre aufbewahren (§ 239 HGB)
  • Buchhaltung zeitnah abschließen (bis Ende Januar)
  • Unterlagen an Steuerberater übergeben (bis spätestens Ende Februar)
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung im Unternehmensregister veranlassen (§ 325 HGB, bis 31.12.2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025)

Häufig gestellte Fragen

Muss das Inventar zusammen mit der Bilanz offengelegt werden?

Nein. Nach § 325 HGB muss nur der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht) beim Unternehmensregister offengelegt werden. Das Inventar ist ein internes Dokument und unterliegt keiner Offenlegungspflicht. Es muss jedoch zehn Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB) und im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgelegt werden können.

Kann eine Bilanz ohne Inventar erstellt werden?

Rechtlich ist das Inventar nach § 240 HGB die Grundlage für die Bilanz nach § 242 HGB. In der Praxis nutzen viele Unternehmen jedoch permanente Inventurverfahren oder Stichtagsinventuren mit digitaler Buchführung, bei denen das Inventar aus dem System generiert wird. Eine Bilanz ohne nachprüfbare Inventurgrundlage gilt jedoch als nicht ordnungsmäßig und kann bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen.

Welche Sanktionen drohen bei fehlerhaftem Inventar?

Ein fehlerhaftes oder fehlendes Inventar verstößt gegen § 240 HGB und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Dies kann zu Schätzungen durch das Finanzamt, Verwerfung der Buchführung und Steuernachzahlungen führen. Bei GmbH-Geschäftsführern kann zudem eine persönliche Haftung nach § 43 GmbHG entstehen, wenn durch mangelhafte Inventur Vermögen nicht korrekt erfasst und z. B. Insolvenzantragspflichten verletzt werden.

Gibt es Erleichterungen bei der Inventur für kleine Unternehmen?

Kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Inventurverfahren nutzen, etwa die permanente Inventur nach § 241 Abs. 2 HGB oder die Stichprobeninventur bei geringwertigen Positionen. Die grundsätzliche Inventurpflicht nach § 240 HGB besteht jedoch unabhängig von der Unternehmensgröße für alle Kaufleute. Entscheidend ist, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden mindestens einmal jährlich erfasst werden.

Wie lange muss das Inventar aufbewahrt werden?

Das Inventar muss nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten muss das Inventar auch Jahre später noch vorlegbar sein.

Wer ist für die Erstellung des Inventars verantwortlich?

Bei einer GmbH liegt die Verantwortung für die ordnungsmäßige Inventur und Erstellung des Inventars beim Geschäftsführer nach § 43 GmbHG. Er kann die praktische Durchführung delegieren, bleibt aber in der Überwachungspflicht. Steuerberater können bei der Aufbereitung und Plausibilisierung unterstützen, die originäre Verantwortung für die körperliche Bestandsaufnahme verbleibt jedoch beim Unternehmen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 240 HGB (Inventar), § 242 HGB (Bilanz), § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater