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Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlog›Bilanz und GuV

Jahresabschluss: Bilanz und GuV 2026 – Zusammenhang und Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die rechnerisch und inhaltlich untrennbar miteinander verbunden sind. Der Bilanz und GuV Zusammenhang ist für das Verständnis der finanziellen Lage Ihres Unternehmens von zentraler Bedeutung, da beide Dokumente klaren gesetzlichen Vorgaben nach HGB unterliegen. Für international tätige Unternehmen ist oft zusätzlich ein Jahresabschluss auf Englisch erforderlich. Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Zusammenhang und die rechtssichere Erstellung für 2026.

SG
Servet GündoganBüroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und GuV. Die Bilanz zeigt Vermögen und Kapital zum Stichtag, die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber. Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus der GuV fließt in das Eigenkapital der Bilanz ein und verbindet beide Dokumente rechnerisch.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss bildet die finanzielle Gesamtdarstellung eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres ab. Er gibt Auskunft über Vermögen, Schulden, Kapitalstruktur und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im abgelaufenen Zeitraum.

Nach § 242 HGB müssen Kaufleute zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB.

Pflichtbestandteile für Kapitalgesellschaften

  • Bilanz nach § 266 HGB – Darstellung des Vermögens und der Kapitalstruktur zum Stichtag
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB – Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen
  • Anhang nach § 284 HGB – Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV
  • Lagebericht nach § 289 HGB – nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von zahlreichen Erleichterungen profitieren, darunter eine verkürzte Bilanz und der Verzicht auf Anhang und Lagebericht unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie hängen Bilanz und GuV zusammen?

Bilanz und GuV sind die beiden zentralen Bestandteile des Jahresabschlusses. Sie bieten unterschiedliche Perspektiven auf die finanzielle Lage, sind aber rechnerisch und inhaltlich untrennbar miteinander verbunden.

Zwei unterschiedliche Perspektiven

Bilanz (§ 266 HGB)

Stichtagsbezogene Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025). Sie zeigt Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden.

GuV (§ 275 HGB)

Zeitraumbezogene Darstellung der Ertragslage über das gesamte Geschäftsjahr. Sie stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.

Der rechnerische Zusammenhang

Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus der GuV wird in die Bilanz übernommen und verändert dort das Eigenkapital. Damit erklärt die GuV die Entwicklung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen.

Position Betrag
Eigenkapital zum 01.01.2025 200.000 €
+ Jahresüberschuss aus GuV + 50.000 €
– Entnahmen/Ausschüttungen – 10.000 €
= Eigenkapital zum 31.12.2025 240.000 €

„Die GuV macht die Bilanz lebendig. Ohne die GuV wüssten wir nicht, wie sich das Eigenkapital entwickelt hat und ob das Unternehmen profitabel gearbeitet hat.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanz: Aufbau und Struktur nach § 266 HGB

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden). Sie zeigt, wie das Vermögen verwendet wird (Aktiva) und wie es finanziert ist (Passiva).

Nach § 266 HGB ist die Bilanzgliederung für Kapitalgesellschaften verbindlich vorgeschrieben. Die Bilanz muss in Kontoform aufgestellt werden, wobei Aktiva und Passiva jeweils detailliert gegliedert sind.

Aktivseite: Vermögensverwendung

  • A. Anlagevermögen – langfristig gebundenes Vermögen (z. B. Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen)
  • B. Umlaufvermögen – kurzfristig gebundenes Vermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Kassenbestand)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten – Vorauszahlungen für künftige Perioden
  • D. Aktive latente Steuern – nach § 274 HGB (optional)
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung – nach § 246 Abs. 2 HGB

Passivseite: Kapitalherkunft

  • A. Eigenkapital – gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • B. Rückstellungen – ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. Pensionen, Steuern)
  • C. Verbindlichkeiten – sichere Schulden gegenüber Dritten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten – Vorauszahlungen von Kunden
  • E. Passive latente Steuern – nach § 274 HGB

Hinweis

Die Bilanzsumme (Summe der Aktiva) muss immer identisch mit der Summe der Passiva sein. Diese Bilanzgleichung ist ein fundamentales Prinzip der doppelten Buchführung.

GuV: Aufbau und Gliederung nach § 275 HGB

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber. Sie ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag und zeigt, ob das Unternehmen profitabel gearbeitet hat.

Nach § 275 HGB stehen zwei Gliederungsverfahren zur Wahl: das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV). Die Wahl des Verfahrens ist freiwillig, muss aber stetig beibehalten werden.

Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

Beim GKV werden alle Aufwendungen der Periode erfasst, unabhängig davon, ob die produzierten Leistungen bereits verkauft wurden. Es ist in Deutschland das gebräuchlichere Verfahren.

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Finanzergebnis (Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen)
  10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  12. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)

Beim UKV werden nur die Aufwendungen erfasst, die den tatsächlich verkauften Leistungen zuzuordnen sind. Dieses Verfahren ist international verbreiteter und erleichtert die Vergleichbarkeit.

Achtung

Die Wahl des GuV-Verfahrens muss im Anhang angegeben werden. Ein Wechsel des Verfahrens ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und muss erläutert werden.

Erstellung des Jahresabschlusses: Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der von der laufenden Buchführung bis zur Offenlegung reicht. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und muss sorgfältig dokumentiert werden.

Die wichtigsten Schritte im Überblick

  • Laufende Buchführung während des Geschäftsjahres nach § 238 HGB
  • Inventur zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB (Bestandsaufnahme)
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz und Buchung aller Geschäftsvorfälle
  • Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung
  • Erstellung von Bilanz und GuV nach §§ 266, 275 HGB
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB (wenn erforderlich)
  • Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Wichtige Buchungen zum Jahresabschluss

Vor der Bilanzerstellung müssen verschiedene Abschlussbuchungen vorgenommen werden, um das Ergebnis periodengerecht abzugrenzen und alle Vermögenswerte zutreffend zu bewerten.

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB (planmäßig und außerplanmäßig)
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB
  • Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB (aktiv und passiv)
  • Bewertung von Vorräten nach § 256 HGB (Niederstwertprinzip)
  • Bewertung von Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen)
  • Latente Steuern nach § 274 HGB (für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)

„Die Qualität des Jahresabschlusses steht und fällt mit den Abschlussbuchungen. Hier werden die wesentlichen Bewertungsentscheidungen getroffen, die das ausgewiesene Ergebnis maßgeblich beeinflussen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen und daraus resultierende Pflichten

Der Umfang der Berichtspflichten hängt von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in vier Größenklassen eingeteilt: Kleinstkapitalgesellschaften, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.

Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine Größenklasse ist erreicht, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Größenabhängige Pflichten im Überblick

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz
  • Keine GuV-Pflicht bei Micro-Bilanz
  • Kein Anhang (unter Bedingungen)
  • Kein Lagebericht
  • Keine Prüfungspflicht

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz
  • Verkürzte GuV
  • Verkürzter Anhang
  • Kein Lagebericht
  • Keine Prüfungspflicht

Mittelgroße/Große

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständige GuV
  • Vollständiger Anhang
  • Lagebericht (§ 289 HGB)
  • Prüfungspflicht (§ 316 HGB)

Hinweis

Die Größenklasse muss zum Bilanzstichtag ermittelt werden. Änderungen wirken sich erst aus, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Fristen und Offenlegung 2026

Für die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gelten gesetzliche Fristen, die strikt einzuhalten sind. Verstöße können zu empfindlichen Ordnungsgeldern führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Frist hierfür richtet sich nach der Größenklasse:

11 Monate

Kleine Kapitalgesellschaften

8 Monate

Mittelgroße/große Kapitalgesellschaften

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis zum 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große bis zum 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Einreichung muss elektronisch erfolgen und wird dort dauerhaft veröffentlicht.

Sanktionen bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verschulden.

Verstoß Rechtsgrundlage Sanktion
Verspätete Offenlegung § 325 HGB Ordnungsgeld 500-25.000 €
Unvollständige Offenlegung § 325 HGB Ordnungsgeld 500-25.000 €
Fehlende Feststellung § 42a GmbHG Amtslöschungsverfahren möglich

Digitale Jahresabschlusserstellung mit OnlineBilanz.de

Die manuelle Erstellung von Bilanz und GuV ist zeitaufwendig, fehleranfällig und erfordert fundierte Fachkenntnisse. Moderne digitale Lösungen automatisieren diesen Prozess und gewährleisten gleichzeitig Rechtssicherheit und HGB-Konformität.

OnlineBilanz.de ist eine spezialisierte Plattform für die digitale Erstellung, Feststellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften. Die Software führt Sie strukturiert durch alle erforderlichen Schritte.

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

  • Automatische HGB-konforme Gliederung von Bilanz und GuV nach §§ 266, 275 HGB
  • Größenklassenspezifische Anpassung der Darstellung und Offenlegungspflichten
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen zur Vermeidung von Fehlern
  • Direkter Export zum Unternehmensregister im vorgeschriebenen XBRL-Format
  • Revisionssichere Dokumentation aller Arbeitsschritte und Änderungen
  • Zusammenarbeit mit Steuerberater durch Freigabe- und Kommentarfunktionen

Der Workflow im Überblick

  1. Import der Buchhaltungsdaten (DATEV, CSV oder manuelle Erfassung)
  2. Automatische Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB-Gliederung
  3. Erfassung ergänzender Pflichtangaben für Anhang
  4. Prüfung und Freigabe durch Geschäftsführung oder Steuerberater
  5. Protokollierung der Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  6. Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister mit wenigen Klicks

„Mit einer digitalen Lösung reduziert sich der Zeitaufwand für den Jahresabschluss erheblich. Gleichzeitig minimieren Sie das Risiko von Formfehlern und Fristverstößen – beides häufige Ursachen für Ordnungsgelder.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

XBRL-Format und technische Anforderungen

Seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) muss die Offenlegung beim Unternehmensregister im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) erfolgen. Dieses maschinenlesbare Format ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung und Validierung.

OnlineBilanz.de erstellt automatisch eine XBRL-Datei nach der aktuellen HGB-Taxonomie und übermittelt diese direkt an das Unternehmensregister. Eine manuelle Formatierung oder technische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Hinweis

Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach Größenklasse und Umfang der eingereichten Unterlagen und liegen zwischen 37,50 € und 68,50 € (Stand 2026).

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Darstellung des Vermögens und der Kapitalstruktur (§ 266 HGB), während die GuV die Erträge und Aufwendungen über das gesamte Geschäftsjahr gegenüberstellt (§ 275 HGB). Die Bilanz zeigt die finanzielle Position zu einem bestimmten Zeitpunkt, die GuV erklärt, wie sich diese Position verändert hat.

Wie fließt der Jahresüberschuss aus der GuV in die Bilanz ein?

Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus der GuV wird in das Eigenkapital der Bilanz übernommen. Er erhöht (bei Gewinn) oder vermindert (bei Verlust) das Eigenkapital und stellt damit die rechnerische Verbindung zwischen beiden Dokumenten her. Diese Übernahme erklärt die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister im elektronischen XBRL-Format. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Kapitalgesellschaften müssen einen Anhang erstellen?

Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten, wenn sie bestimmte Mindestangaben unter der Bilanz aufführen. Kleine Kapitalgesellschaften können einen verkürzten Anhang erstellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der GuV, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater