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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogFehlende Feststellung Jahresabschluss

Fehlende Feststellung Jahresabschluss 2026: Risiken & Lösungen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmen erstellen ihren Jahresabschluss, vergessen jedoch die formale Feststellung durch die Gesellschafter. Dieser Leitfaden erklärt, warum die fehlende Feststellung erhebliche rechtliche und steuerliche Risiken birgt und wie Sie den Prozess sicher nachholen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Die fehlende Feststellung des Jahresabschlusses bedeutet, dass der Abschluss zwar erstellt, aber nicht durch die Gesellschafterversammlung beschlossen wurde. Ohne Feststellung fehlt die rechtliche Verbindlichkeit, es drohen Probleme bei Prüfungen und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB kann nicht beginnen. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG erfolgen.

Was bedeutet fehlende Feststellung des Jahresabschlusses?

Die fehlende Feststellung des Jahresabschlusses beschreibt den Zustand, in dem der Jahresabschluss vom Geschäftsführer aufgestellt wurde, aber die formale Billigung durch die Gesellschafterversammlung ausgeblieben ist.

Nach § 42a Abs. 1 GmbHG muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss aufstellen. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben die Gesellschafter den Jahresabschluss dann festzustellen. Erst mit diesem Beschluss erhält der Jahresabschluss seine rechtliche Verbindlichkeit.

Aufstellung

Der Geschäftsführer erstellt den Jahresabschluss gemäß § 264 HGB (Bilanz, GuV, Anhang). Dies ist die technische Erstellung der Zahlen.

Feststellung

Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG. Erst dadurch wird er rechtlich verbindlich.

Ohne die Feststellung bleibt der Jahresabschluss in einem Schwebezustand: Die Zahlen liegen vor, haben aber keine formale Gültigkeit. Dies führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten.

Hinweis

Die Feststellung ist kein optionaler Verwaltungsakt, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 42a Abs. 2 GmbHG. Ohne sie ist der Jahresabschluss formal unvollständig.

Häufige Ursachen für die fehlende Feststellung

Die fehlende Feststellung entsteht selten bewusst. Meist handelt es sich um organisatorische Versäumnisse oder Unkenntnis über die rechtlichen Anforderungen.

Zeitmangel und Priorisierung

Das operative Tagesgeschäft hat Vorrang, die Feststellung wird verschoben und gerät in Vergessenheit. Gerade bei kleinen Gesellschaften ohne professionelle Verwaltungsstruktur passiert dies häufig.

Unkenntnis der rechtlichen Anforderungen

Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass mit der Erstellung des Jahresabschlusses alle Pflichten erfüllt sind. Der Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung ist vielen nicht bewusst.

Fehlende Protokollierung

Selbst wenn eine Gesellschafterversammlung stattgefunden hat, fehlt oft das schriftliche Protokoll mit dem Feststellungsbeschluss. Ohne Dokumentation kann der Nachweis später nicht geführt werden.

Gesellschafterkonflikte

Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Gesellschaftern wird die Feststellung verzögert oder blockiert. Dies führt zu langfristigen Problemen bei der gesamten Jahresabschlussführung.

  • Operative Hektik verdrängt administrative Pflichten
  • Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung wird nicht verstanden
  • Gesellschafterversammlung findet nicht statt oder wird nicht protokolliert
  • Steuerberater übernimmt nur die Erstellung, nicht die Begleitung der Feststellung
  • Gesellschafter sind unerreichbar oder nicht kooperationsbereit

Risiken und Konsequenzen der fehlenden Feststellung

Die fehlende Feststellung hat weitreichende rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Die Risiken werden oft unterschätzt.

Keine rechtliche Verbindlichkeit

Ohne Feststellung fehlt dem Jahresabschluss die rechtliche Grundlage. Die Zahlen sind nicht verbindlich und können bei Streitigkeiten angefochten werden.

Offenlegungsfrist beginnt nicht

Die 12-monatige Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beginnt erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses. Ohne Feststellung kann die Offenlegung beim Unternehmensregister nicht rechtssicher erfolgen.

Achtung

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro – auch wenn der Jahresabschluss technisch erstellt wurde.

Keine Gewinnverwendung möglich

Erst mit der Feststellung können die Gesellschafter über die Ergebnisverwendung entscheiden. Ausschüttungen ohne festgestellten Jahresabschluss sind rechtlich problematisch und können als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden.

Probleme bei Prüfungen und Finanzierungen

Banken, Investoren und Wirtschaftsprüfer erwarten festgestellte Jahresabschlüsse. Fehlende Feststellungen führen zu Rückfragen, verzögern Kreditentscheidungen und werfen ein schlechtes Licht auf die Unternehmensführung.

§ 42a GmbHG

Feststellungspflicht

§ 325 HGB

Offenlegungsfrist

§ 335 HGB

Ordnungsgeld

So erkennen Sie eine fehlende Feststellung

Viele Unternehmen bemerken die fehlende Feststellung erst bei externen Anfragen oder Prüfungen. Mit diesen Prüfschritten erkennen Sie das Problem frühzeitig.

Prüfung der Gesellschafterbeschlüsse

Liegt ein schriftliches Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, in dem die Feststellung des Jahresabschlusses ausdrücklich beschlossen wurde? Das Protokoll sollte Datum, Teilnehmer und den konkreten Beschlusstext enthalten.

Überprüfung der Offenlegung

Wurde der Jahresabschluss fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht? Wenn nicht, kann dies ein Hinweis auf eine fehlende Feststellung sein.

  • Existiert ein Protokoll der Gesellschafterversammlung mit Feststellungsbeschluss?
  • Ist das Protokoll datiert und von allen Gesellschaftern unterzeichnet?
  • Wurde der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag offengelegt?
  • Liegen Hinweise auf Ordnungsgeldverfahren vor?
  • Hat der Steuerberater die Feststellung bestätigt oder nur die Aufstellung durchgeführt?

„In der Praxis sehen wir regelmäßig, dass Unternehmen die Feststellung für erledigt halten, nur weil der Steuerberater die Zahlen erstellt hat. Die rechtliche Feststellung durch die Gesellschafter ist aber ein eigenständiger, zwingend notwendiger Schritt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Feststellung des Jahresabschlusses nachholen

Eine fehlende Feststellung lässt sich grundsätzlich nachholen. Je früher dies geschieht, desto geringer sind die rechtlichen Risiken.

Schritt 1: Gesellschafterversammlung einberufen

Der Geschäftsführer lädt alle Gesellschafter schriftlich zur Versammlung ein. Die Einladung sollte die Feststellung des Jahresabschlusses als Tagesordnungspunkt ausdrücklich benennen und die Unterlagen (Bilanz, GuV, Anhang) beifügen.

Schritt 2: Beschlussfassung durchführen

In der Versammlung wird der Jahresabschluss vorgestellt und zur Abstimmung gebracht. Der Beschluss erfolgt in der Regel mit einfacher Mehrheit, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.

Schritt 3: Protokoll erstellen und unterzeichnen

Das Protokoll muss enthalten: Datum, Ort, Teilnehmer, Tagesordnung, Beschlusstext zur Feststellung des Jahresabschlusses und ggf. Ergebnisverwendung. Alle Gesellschafter sollten das Protokoll unterzeichnen.

Schritt 4: Offenlegung vorbereiten

Nach erfolgter Feststellung kann die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgen. Die Frist von 12 Monaten nach § 325 HGB beginnt mit dem Feststellungsdatum.

Hinweis

Auch wenn die reguläre Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) bereits abgelaufen ist, sollte die Feststellung so schnell wie möglich nachgeholt werden, um weitere Risiken zu vermeiden.

Schritt Verantwortlich Wichtigste Dokumente
Einberufung Geschäftsführer Einladungsschreiben, JA-Unterlagen
Beschlussfassung Gesellschafter Feststellungsbeschluss
Protokollierung Geschäftsführer Unterzeichnetes Protokoll
Offenlegung Geschäftsführer Bundesanzeiger-Einreichung (Unternehmensregister)

Der korrekte Ablauf der Jahresabschluss-Feststellung

Um künftig Probleme zu vermeiden, sollten Sie den gesetzlich vorgesehenen Ablauf genau einhalten. Die folgenden Schritte bilden den Standardprozess nach HGB und GmbHG ab.

Phase 1: Aufstellung durch den Geschäftsführer

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB hat der Geschäftsführer den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) aufzustellen. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ist zusätzlich ein Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erforderlich.

Phase 2: Prüfung (falls erforderlich)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Der Abschlussprüfer erstellt einen Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB.

Phase 3: Feststellung durch die Gesellschafter

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben die Gesellschafter den Jahresabschluss binnen der gesetzlichen Frist festzustellen. Dies geschieht durch Beschluss in der Gesellschafterversammlung.

Phase 4: Offenlegung beim Unternehmensregister

Innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag ist der festgestellte Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Aufstellung

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB

Feststellung

  • Gesellschafterversammlung
  • Beschlussfassung
  • Protokollierung

Offenlegung

  • Elektronische Übermittlung
  • Frist: 12 Monate
  • Seit DiRUG nur Unternehmensregister

Fristen und Termine für 2026

Für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses hängt von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB ab.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Fristende bei Stichtag 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB sind die offenlegungspflichtigen Unterlagen spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister einzureichen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Die Offenlegungsfrist beginnt erst mit der Feststellung. Wird die Feststellung bis zum 31.12.2026 nicht durchgeführt, kann die Offenlegung nicht fristgerecht erfolgen – das Ordnungsgeldverfahren ist dann unvermeidbar.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verspätungsdauer.

Fehler künftig vermeiden: Checkliste und Praxistipps

Mit einem strukturierten Prozess und klaren Verantwortlichkeiten lässt sich die fehlende Feststellung künftig sicher vermeiden.

Jahreskalender mit festen Terminen

Legen Sie bereits zu Jahresbeginn die Termine für die Gesellschafterversammlung fest. Planen Sie ausreichend Vorlauf für die Erstellung und Prüfung der Unterlagen ein.

Klare Verantwortlichkeiten definieren

Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die Aufstellung und Einberufung der Gesellschafterversammlung. Der Steuerberater unterstützt bei der Erstellung, kann aber die Feststellung nicht ersetzen.

Steuerberater frühzeitig einbinden

Stimmen Sie die Termine für die Erstellung des Jahresabschlusses mit Ihrem Steuerberater ab. Klären Sie, bis wann die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung vorliegen müssen.

Protokollierung sicherstellen

Nutzen Sie Musterprotokolle für die Gesellschafterversammlung. Achten Sie darauf, dass der Feststellungsbeschluss ausdrücklich formuliert und von allen Gesellschaftern unterzeichnet wird.

  • Jahresabschluss-Termine in den Unternehmenskalender eintragen
  • Fristen nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) beachten
  • Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen und durchführen
  • Protokoll mit Feststellungsbeschluss erstellen und unterzeichnen lassen
  • Offenlegung innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister vornehmen
  • Dokumentation archivieren (Protokoll, Einladung, JA-Unterlagen)

„Der häufigste Fehler ist die fehlende Kommunikation zwischen Steuerberater, Geschäftsführer und Gesellschaftern. Wenn alle Beteiligten wissen, wer wann was zu tun hat, lässt sich die Feststellung problemlos durchführen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Feststellung selbst müssen Sie als Gesellschafter jedoch eigenständig durchführen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Aufstellung ist die technische Erstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer gemäß § 264 HGB (Bilanz, GuV, Anhang). Die Feststellung ist der formale Beschluss durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG, durch den der Jahresabschluss rechtlich verbindlich wird. Ohne Feststellung ist der Jahresabschluss formal unvollständig.

Welche Fristen gelten für die Feststellung des Jahresabschlusses 2025?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen (bei Stichtag 31.12.2025 bis 30.11.2026). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben gemäß § 42a GmbHG nur 8 Monate Zeit (Fristende 31.08.2026). Die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister beträgt einheitlich 12 Monate nach § 325 HGB.

Kann ich die Feststellung des Jahresabschlusses nachträglich nachholen?

Ja, eine fehlende Feststellung kann grundsätzlich nachgeholt werden. Dazu muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, die den Jahresabschluss beschließt. Das Protokoll mit dem Feststellungsbeschluss sollte zeitnah erstellt und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Allerdings kann die Überschreitung der gesetzlichen Fristen zu Problemen bei der Offenlegung und zu Ordnungsgeldverfahren führen.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Feststellung des Jahresabschlusses?

Ohne Feststellung fehlt die rechtliche Verbindlichkeit des Jahresabschlusses, die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB kann nicht beginnen, und es drohen Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem ist keine rechtssichere Gewinnverwendung möglich, und es können Probleme bei Prüfungen, Kreditanträgen oder Unternehmensverkäufen entstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Offenlegung Unternehmensregister, Fristen Jahresabschluss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater