Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz GuV Zusammenhang

Bilanz und GuV Zusammenhang 2026: Verständlich erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind keine isolierten Bestandteile des Jahresabschlusses – sie sind buchhalterisch und rechnerisch eng miteinander verzahnt. Der Jahresüberschuss aus der GuV wandert direkt ins Eigenkapital der Bilanz und stellt damit das zentrale Bindeglied dar. Dabei spielen auch die Personalkostenbuchungen eine wichtige Rolle: Die Entgeltabrechnung wirkt sich auf den Jahresabschluss aus, indem Lohn- und Gehaltsaufwendungen sowie Sozialversicherungsverpflichtungen in GuV und Bilanz einfließen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie dieser Zusammenhang funktioniert, welche Rolle Bestandskonten, Erfolgskonten und die Gewinnverwendung spielen – und worauf Sie bei der Erstellung von Bilanz und GuV im Jahr 2026 achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Bilanz und GuV sind über den Jahresüberschuss miteinander verbunden: Das Ergebnis der GuV fließt als Gewinn oder Verlust direkt ins Eigenkapital der Bilanz ein. Während die Bilanz das Vermögen und die Schulden zu einem Stichtag abbildet, zeigt die GuV die Erträge und Aufwendungen der Periode. Die Bilanzgleichung wird durch das GuV-Ergebnis erweitert, sodass beide Rechenwerke eine geschlossene Einheit bilden.

Was verbindet Bilanz und GuV? Die zwei Seiten des Jahresabschlusses

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bilden gemeinsam das Kernstück des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Während die Bilanz eine Momentaufnahme des Vermögens und der Schulden zum Stichtag darstellt, zeigt die GuV die Entstehung des Erfolgs während des gesamten Geschäftsjahres. Beide Rechenwerke sind buchhalterisch und inhaltlich untrennbar miteinander verbunden.

Der zentrale Zusammenhang liegt im Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag: Dieser wird in der GuV ermittelt und erscheint anschließend in der Bilanz im Eigenkapital. Damit fließt das Ergebnis der GuV direkt in die Vermögensdarstellung der Bilanz ein. Ohne diese Verbindung wäre die doppelte Buchführung nicht in sich geschlossen.

Praxis-Hinweis

In der Praxis wird die GuV meist zuerst erstellt, da ihr Ergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) zwingend für die Bilanz benötigt wird. Erst nach Ermittlung des Erfolgs kann die Bilanz korrekt abgeschlossen werden.

Bilanz (§ 266 HGB)

  • Stichtagsbezogen (z. B. 31.12.2025)
  • Vermögen auf der Aktivseite
  • Eigenkapital und Schulden auf der Passivseite
  • Zeigt: Wo steht das Unternehmen?

GuV (§ 275 HGB)

  • Zeitraumbezogen (z. B. 01.01.–31.12.2025)
  • Aufwendungen und Erträge
  • Ergebnis: Jahresüberschuss oder -fehlbetrag
  • Zeigt: Wie wurde der Erfolg erzielt?

Der Jahresüberschuss als buchhalterisches Bindeglied

Das zentrale Element, das Bilanz und GuV miteinander verbindet, ist der Jahresüberschuss (oder Jahresfehlbetrag). Er wird in der GuV als Saldo aus allen Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres ermittelt und erscheint anschließend in der Bilanz auf der Passivseite im Eigenkapital.

Wie der Jahresüberschuss in die Bilanz gelangt

Am Ende des Geschäftsjahres werden alle Erfolgskonten (Ertrags- und Aufwandskonten) über das GuV-Konto abgeschlossen. Der Saldo dieses Kontos – der Jahresüberschuss – wird anschließend in das Eigenkapitalkonto gebucht. Bei einer GmbH erscheint er zunächst als Bilanzgewinn oder -verlust, bevor über die Gewinnverwendung entschieden wird.

  1. Alle Ertragskonten werden im Haben des GuV-Kontos gesammelt
  2. Alle Aufwandskonten werden im Soll des GuV-Kontos gesammelt
  3. Der Saldo (Jahresüberschuss) wird ermittelt
  4. Der Jahresüberschuss wird ins Eigenkapital (Bilanz) gebucht
  5. Die Bilanz wird mit dem aktualisierten Eigenkapital abgeschlossen

„Viele Mandanten sind überrascht, dass der Gewinn aus der GuV nicht automatisch ‘zur Verfügung steht’. Erst nach dem Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung wird klar, was ausgeschüttet, thesauriert oder in Rücklagen eingestellt wird. Diese buchhalterische Verbindung ist für GmbH-Geschäftsführer zentral.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandskonten vs. Erfolgskonten: Die systematische Trennung

Die doppelte Buchführung unterscheidet grundsätzlich zwischen Bestandskonten und Erfolgskonten. Bestandskonten bilden die Bilanz ab, Erfolgskonten die GuV. Diese systematische Trennung ist die Grundlage für den Zusammenhang zwischen beiden Rechenwerken.

Merkmal Bestandskonten Erfolgskonten
Zweck Vermögen und Schulden abbilden Erfolgsermittlung (Aufwand/Ertrag)
Erscheint in Bilanz (Aktiva/Passiva) GuV
Beispiele Kasse, Bank, Verbindlichkeiten, Eigenkapital Umsatzerlöse, Personalaufwand, Zinserträge
Abschluss Über Schlussbilanz Über GuV-Konto, dann ins Eigenkapital
Zeitbezug Stichtagsbezogen Zeitraumbezogen

Bestandskonten werden zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025) abgeschlossen und in die Schlussbilanz übernommen. Erfolgskonten hingegen werden über das GuV-Konto abgeschlossen, ihr Saldo (Jahresüberschuss) fließt ins Eigenkapital der Bilanz. Damit ist die Buchführung in sich geschlossen: Alle Geschäftsvorfälle wirken entweder auf die Bilanz oder auf die GuV – oder auf beide.

Häufiger Fehler

In der Praxis werden manchmal Aufwandskonten versehentlich als Bestandskonten behandelt oder umgekehrt. Das führt zu falschen Ergebnissen in Bilanz und GuV. Eine saubere Kontenzuordnung gemäß SKR 03 oder SKR 04 ist daher zwingend erforderlich.

Gewinnverwendung und ihre Auswirkung auf das Eigenkapital

Nach Ermittlung des Jahresüberschusses in der GuV muss bei der GmbH über die Gewinnverwendung entschieden werden. Diese Entscheidung wirkt sich unmittelbar auf die Eigenkapitalstruktur in der Bilanz aus und ist in § 29 GmbHG sowie § 268 Abs. 1 HGB geregelt.

Möglichkeiten der Gewinnverwendung bei der GmbH

  • Gewinnausschüttung an die Gesellschafter gemäß Gesellschafterbeschluss (§ 29 GmbHG)
  • Einstellung in Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB (freiwillig oder satzungsgemäß)
  • Gewinnvortrag auf neue Rechnung (§ 268 Abs. 1 HGB)
  • Verlustvortrag aus Vorjahren verrechnen
  • Kombination der genannten Optionen

Die Entscheidung über die Gewinnverwendung erfolgt in der Gesellschafterversammlung, in der Regel innerhalb von acht Monaten nach dem Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG für mittelgroße und große GmbHs) bzw. elf Monaten (kleine GmbHs). Der beschlossene Bilanzgewinn bzw. -verlust erscheint dann in der Bilanz unter dem Eigenkapital.

Praxis-Tipp

Gesellschafter sollten die Gewinnverwendung bewusst planen: Eine vollständige Ausschüttung schwächt das Eigenkapital, eine Thesaurierung stärkt die Bilanz und verbessert Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote. Steuerlich ist die Ausschüttung zudem mit Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Soli) belastet.

„Die Gewinnverwendung ist nicht nur eine buchhalterische Formalität, sondern eine strategische Entscheidung mit steuerlichen und bilanziellen Folgen. Wir empfehlen, die Gewinnverwendung bereits bei der Jahresabschlusserstellung mit dem Steuerberater zu besprechen, um alle Optionen abzuwägen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bilanzidentität und die erweiterte Bilanzgleichung

Die Verbindung zwischen Bilanz und GuV lässt sich auch mathematisch ausdrücken: Die Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva) wird durch die GuV erweitert. Das Eigenkapital in der Schlussbilanz ergibt sich aus dem Eigenkapital der Eröffnungsbilanz zuzüglich des Jahresüberschusses (bzw. abzüglich des Jahresfehlbetrags) und unter Berücksichtigung von Entnahmen und Einlagen.

Die erweiterte Bilanzgleichung

Die klassische Bilanzgleichung lautet: Vermögen (Aktiva) = Eigenkapital + Schulden (Passiva)

Erweitert um die GuV ergibt sich: Eigenkapital Ende = Eigenkapital Anfang + Jahresüberschuss – Entnahmen + Einlagen

Der Jahresüberschuss aus der GuV fließt also direkt in die Eigenkapitalveränderung ein. Damit ist die Bilanzidentität gewahrt: Die Schlussbilanz des Jahres 2025 ist identisch mit der Eröffnungsbilanz 2026, und der Jahresüberschuss erklärt die Veränderung des Eigenkapitals.

  • Eröffnungsbilanz stimmt mit Schlussbilanz des Vorjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB – Bilanzidentität)
  • Jahresüberschuss aus GuV wurde korrekt ins Eigenkapital gebucht
  • Gewinnverwendungsbeschluss liegt vor und ist buchhalterisch umgesetzt
  • Eigenkapitalveränderung ist durch GuV und Gewinnverwendung vollständig erklärt
  • Saldenliste zeigt Übereinstimmung zwischen Haupt- und Nebenbuch

Die Ergebnisverwendungsrechnung als verbindendes Element

Bei Kapitalgesellschaften wird häufig eine Ergebnisverwendungsrechnung erstellt, die den Übergang vom Jahresüberschuss der GuV zum Bilanzgewinn/-verlust in der Bilanz transparent darstellt. Sie ist zwar nicht eigenständig offenlegungspflichtig, aber in der Praxis unverzichtbar für die Nachvollziehbarkeit der Gewinnverwendung.

Aufbau der Ergebnisverwendungsrechnung

Position Betrag (EUR) Erläuterung
Jahresüberschuss/-fehlbetrag lt. GuV 150.000 Ergebnis aus der GuV
+ Gewinnvortrag aus Vorjahr 20.000 Nicht ausgeschütteter Gewinn Vorjahr
– Einstellung in Gewinnrücklagen –30.000 Beschluss Gesellschafterversammlung
= Bilanzgewinn 140.000 Erscheint in der Bilanz unter Eigenkapital

Die Ergebnisverwendungsrechnung zeigt, wie sich der Jahresüberschuss von 150.000 EUR aus der GuV in den Bilanzgewinn von 140.000 EUR transformiert. Dieser Bilanzgewinn erscheint dann in der Passivseite der Bilanz und kann in der Folgeperiode ausgeschüttet oder erneut vorgetragen werden.

Praxis-Hinweis

Die Ergebnisverwendungsrechnung ist besonders wichtig für die Gesellschafterversammlung, da sie transparent macht, welcher Betrag tatsächlich zur Ausschüttung zur Verfügung steht. Sie sollte dem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung beigefügt werden.

Der buchungstechnische Abschluss: Von den Erfolgskonten zur Bilanz

Am Jahresende werden alle Konten abgeschlossen. Die Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten) werden über das GuV-Konto abgeschlossen, die Bestandskonten direkt in die Schlussbilanz übernommen. Dieser buchungstechnische Prozess stellt den formalen Zusammenhang zwischen Bilanz und GuV her.

Ablauf des Jahresabschlusses in der Buchführung

  1. Inventur und Inventar: Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag (§ 240 HGB)
  2. Abschlussbuchungen: Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen werden gebucht
  3. Abschluss der Erfolgskonten: Alle Aufwands- und Ertragskonten werden über das GuV-Konto saldiert
  4. Ermittlung des Jahresüberschusses: Saldo des GuV-Kontos wird ermittelt
  5. Übertragung ins Eigenkapital: Jahresüberschuss wird auf das Eigenkapitalkonto gebucht
  6. Abschluss der Bestandskonten: Alle Bestandskonten werden in die Schlussbilanz übernommen
  7. Eröffnung des Folgejahres: Schlussbilanz wird zur Eröffnungsbilanz des nächsten Jahres (Bilanzidentität)

Dieser Prozess stellt sicher, dass alle Geschäftsvorfälle des Jahres entweder die Bilanz (Bestandsveränderungen) oder die GuV (Erfolgsveränderungen) betreffen – und dass beide Rechenwerke konsistent miteinander verbunden sind.

„Der buchungstechnische Abschluss ist der Moment, in dem sich die gesamte Buchführung des Jahres zu einem konsistenten Gesamtbild zusammenfügt. Fehler in diesem Prozess – etwa nicht gebuchte Abgrenzungen oder falsch zugeordnete Konten – führen zu Abweichungen zwischen Bilanz und GuV. Deshalb prüfen wir bei OnlineBilanz diesen Prozess besonders sorgfältig.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Eigenkapitalspiegel und Anhangsangaben zum Zusammenhang

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB ein Anhang verpflichtend, der u. a. die Entwicklung des Eigenkapitals erläutern muss (§ 268 Abs. 2 HGB). Der Eigenkapitalspiegel zeigt transparent, wie sich das Eigenkapital vom Vorjahr zum aktuellen Jahr entwickelt hat – und macht damit den Zusammenhang zwischen GuV und Bilanz offenlegungspflichtig.

Aufbau des Eigenkapitalspiegels (vereinfacht)

Position Stand 01.01.2025 Veränderung 2025 Stand 31.12.2025
Gezeichnetes Kapital 25.000 0 25.000
Gewinnrücklagen 50.000 +30.000 80.000
Bilanzgewinn/-verlust 20.000 +120.000 140.000
Summe Eigenkapital 95.000 +150.000 245.000

Im Beispiel zeigt der Eigenkapitalspiegel, dass das Eigenkapital um 150.000 EUR gestiegen ist – exakt der Jahresüberschuss aus der GuV. Die Einstellung von 30.000 EUR in Gewinnrücklagen erklärt, warum der Bilanzgewinn nur 140.000 EUR beträgt. So wird der Zusammenhang zwischen GuV, Gewinnverwendung und Bilanz vollständig transparent.

Offenlegungspflicht

Mittelgroße und große GmbHs müssen den Anhang mit Eigenkapitalspiegel zusammen mit Bilanz und GuV beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Offenlegungsfrist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 EUR nach § 335 HGB.

Kleine GmbHs können gemäß § 326 Abs. 1 HGB auf den Anhang verzichten, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Dennoch ist die interne Erstellung eines Eigenkapitalspiegels für die Nachvollziehbarkeit und die Gesellschafterversammlung sinnvoll.

Praxis-Beispiel: Vom GuV-Ergebnis zur Bilanz

Ein vollständiges Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang zwischen GuV und Bilanz besonders anschaulich. Wir betrachten eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025.

Ausgangssituation Eröffnungsbilanz 01.01.2025

Aktiva (EUR)

  • Anlagevermögen: 100.000
  • Umlaufvermögen: 150.000
  • Summe: 250.000

Passiva (EUR)

  • Eigenkapital: 100.000
  • Verbindlichkeiten: 150.000
  • Summe: 250.000

GuV für das Jahr 2025

Position EUR
Umsatzerlöse 500.000
– Materialaufwand –200.000
– Personalaufwand –180.000
– Abschreibungen –20.000
– Sonstige Aufwendungen –50.000
= Jahresüberschuss 50.000

Schlussbilanz 31.12.2025 (nach Gewinnverwendung)

Die Gesellschafterversammlung beschließt: 20.000 EUR Ausschüttung, 30.000 EUR Gewinnvortrag.

Aktiva (EUR)

  • Anlagevermögen: 80.000 (nach Abschreibung)
  • Umlaufvermögen: 200.000 (nach Geschäftsvorfällen)
  • Summe: 280.000

Passiva (EUR)

  • Eigenkapital: 130.000 (100.000 + 50.000 JÜ – 20.000 Ausschüttung)
  • Verbindlichkeiten: 150.000
  • Summe: 280.000

Das Eigenkapital ist von 100.000 EUR auf 130.000 EUR gestiegen – exakt um den Jahresüberschuss von 50.000 EUR abzüglich der beschlossenen Ausschüttung von 20.000 EUR. Der Gewinnvortrag von 30.000 EUR erscheint in der Bilanz unter dem Eigenkapital. So wird der Zusammenhang zwischen GuV und Bilanz konkret nachvollziehbar.

Dieses Beispiel zeigt: Bilanz und GuV sind keine isolierten Rechenwerke, sondern greifen wie Zahnräder ineinander. Wer den Jahresabschluss erstellen lässt, sollte diesen Zusammenhang verstehen – er ist die Grundlage für jede unternehmerische Entscheidung auf Basis von Zahlen. Kleinere Gesellschaften wie UGs können mit entsprechender Vorbereitung auch selbst die Bilanz für ihre UG erstellen, sollten jedoch die Verknüpfung zur GuV beachten. Wer sich vorab über Jahresabschluss Kosten informieren möchte, findet auf OnlineBilanz.de transparente Festpreise und moderne Steuerberater-Leistungen ohne Wartezeiten.

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler beim Zusammenhang Bilanz und GuV – und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis treten immer wieder typische Fehler auf, die den Zusammenhang zwischen Bilanz und GuV stören. Diese führen zu Unstimmigkeiten im Jahresabschluss und können im schlimmsten Fall die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gefährden.

Typische Fehlerquellen

  • Jahresüberschuss falsch oder gar nicht ins Eigenkapital gebucht: Der Saldo der GuV muss zwingend ins Eigenkapital übertragen werden, sonst stimmt die Bilanzgleichung nicht.
  • Gewinnverwendung vor Beschluss gebucht: Die Ausschüttung darf erst nach Gesellschafterbeschluss bilanziell berücksichtigt werden (§ 29 GmbHG).
  • Bestandskonten und Erfolgskonten verwechselt: Z. B. Abschreibungen auf Bestandskonten gebucht statt auf Aufwandskonten.
  • Abgrenzungen vergessen: Nicht periodengerecht gebuchte Aufwendungen oder Erträge verfälschen sowohl GuV als auch Bilanz.
  • Bilanzidentität verletzt: Eröffnungsbilanz 2026 stimmt nicht mit Schlussbilanz 2025 überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Checkliste zur Prüfung des Zusammenhangs

  • Jahresüberschuss lt. GuV stimmt mit der Eigenkapitalveränderung in der Bilanz überein (unter Berücksichtigung der Gewinnverwendung)
  • Alle Erfolgskonten sind über das GuV-Konto abgeschlossen
  • Alle Bestandskonten sind in die Schlussbilanz übernommen
  • Eröffnungsbilanz 2026 = Schlussbilanz 2025 (Bilanzidentität)
  • Gewinnverwendungsbeschluss liegt vor und ist korrekt verbucht
  • Saldenliste ist ausgeglichen (Summe Soll = Summe Haben)
  • Anhang (falls erforderlich) enthält Eigenkapitalspiegel und erläutert die Entwicklung

Prüfungsfalle

Bei Betriebsprüfungen achtet das Finanzamt besonders auf die Konsistenz zwischen Bilanz und GuV. Unstimmigkeiten – etwa ein nicht gebuchter Jahresüberschuss oder fehlende Abgrenzungen – können zu Hinzuschätzungen und Strafzuschlägen führen. Eine saubere, von einem Steuerberater geprüfte Buchführung ist daher unverzichtbar.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, minimiert diese Fehlerquellen systematisch. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft jeden Jahresabschluss auf Konsistenz zwischen Bilanz und GuV, bevor er rechtsverbindlich unterzeichnet und zur Offenlegung eingereicht wird.

Häufig gestellte Fragen

Muss die GuV immer zusammen mit der Bilanz offengelegt werden?

Ja, nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften grundsätzlich sowohl die Bilanz als auch die GuV beim Unternehmensregister offenlegen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) dürfen nach § 326 Abs. 1 HGB die GuV von der Offenlegung ausnehmen – die Bilanz bleibt jedoch offenlegungspflichtig. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen beide Rechenwerke vollständig veröffentlichen.

Was passiert, wenn Bilanz und GuV rechnerisch nicht übereinstimmen?

Eine rechnerische Abweichung zwischen Bilanz und GuV deutet auf Buchungsfehler, fehlende Abschlussbuchungen oder falsche Gewinnverwendung hin. Der Jahresabschluss ist dann formal nicht korrekt und kann vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nicht testiert werden. Vor der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG muss die Differenz zwingend aufgeklärt und korrigiert werden.

Kann ich die Gewinnverwendung nachträglich noch ändern?

Nach Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG ist die dort beschlossene Gewinnverwendung grundsätzlich bindend. Eine nachträgliche Änderung erfordert einen neuen Gesellschafterbeschluss und kann unter Umständen zur Pflicht führen, einen berichtigten Jahresabschluss offenzulegen. Vor der Feststellung haben die Gesellschafter jedoch noch freie Hand – sofern gesetzliche und satzungsmäßige Grenzen (z. B. § 272 Abs. 4 HGB bei Rücklagenbildung) eingehalten werden.

Welche Rolle spielt der Anhang beim Zusammenhang von Bilanz und GuV?

Der Anhang nach § 284 ff. HGB erläutert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr, Ergebnisverwendung und weitere wesentliche Sachverhalte. Er stellt damit die qualitative Verbindung zwischen Bilanz und GuV her und macht das Zahlenwerk nachvollziehbar. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist der Anhang zwingend offenlegungspflichtig (§ 325 HGB).

Muss ich als Einzelunternehmer Bilanz und GuV ebenfalls verknüpfen?

Ja, auch wenn Sie als Einzelkaufmann nach § 242 HGB bilanzierungspflichtig sind, gilt der buchhalterische Zusammenhang zwischen Bilanz und GuV. Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus Ihrer GuV erhöht oder mindert Ihr Eigenkapitalkonto. Anders als bei Kapitalgesellschaften fehlen jedoch Gewinnrücklagen und Beschlüsse zur Gewinnverwendung – Entnahmen und Einlagen wirken direkt auf das Eigenkapital. Eine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmen grundsätzlich nicht.

Wo finde ich Unterstützung bei der Erstellung von Bilanz und GuV?

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Servet Gündogan und das OnlineBilanz-Team koordinieren den Prozess, unser zugelassenes Steuerberater-Team prüft, erstellt und unterzeichnet Bilanz, GuV und Anhang rechtsverbindlich – digital, termingerecht und fachlich fundiert.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 275 HGB – Gliederung der GuV, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater