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Fabian Klement
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten

Was kostet eine Beratung beim Steuerberater? 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer einen Steuerberater beauftragt, möchte vorab wissen: Was kostet eine Beratung beim Steuerberater – für Jahresabschluss, laufende Buchhaltung oder Ad-hoc-Beratung? Die Kosten richten sich nach § 33 StBVV, dem Gegenstandswert und dem Abrechnungsmodell. Neben der allgemeinen Beratung stellt sich für viele Mandanten auch die Frage nach den Kosten für die Steuererklärung beim Steuerberater, die je nach Rechtsform und Komplexität variieren. Für Arbeitgeber mit Personal kommt zusätzlich die Frage nach den Kosten der Lohnabrechnung beim Steuerberater hinzu. Dieser Artikel erklärt alle Gebührenarten, Festpreismodelle und zeigt, wie Sie durch digitale Prozesse Steuerberater-Kosten transparent planen und oft senken können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Kosten einer Steuerberaterberatung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für Jahresabschlüsse gelten Gegenstandswerte nach § 35 StBVV, für Beratung Zeithonorare ab 60–200 Euro/Stunde. Viele Kanzleien bieten heute Festpreise an. Wer digital arbeitet und Belege strukturiert liefert, senkt den Aufwand und damit das Honorar deutlich.

Wie werden Steuerberatergebühren gesetzlich geregelt?

Die Vergütung für steuerberatende Tätigkeiten ist in Deutschland durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) normiert. Sie ist seit dem 1. Juli 2020 in der aktuellen Fassung gültig und löste die frühere Steuerberatergebührenverordnung ab. Die StBVV legt Rahmengebühren fest, die sich nach Gegenstandswert, Schwierigkeitsgrad und Umfang der Tätigkeit richten. Der Steuerberater darf innerhalb dieser Bandbreite die konkrete Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen festsetzen.

Für Geschäftsführer von GmbH und UG ist relevant, dass die StBVV zwischen verschiedenen Tätigkeitsfeldern unterscheidet: Buchführung, Jahresabschlusserstellung, Beratungsleistungen, steuerliche Vertretung und weitere Spezialleistungen. Jede dieser Leistungen wird nach eigenen Gebührentatbeständen abgerechnet – etwa gemäß § 33 StBVV für Buchführungsarbeiten oder § 35 StBVV für die Erstellung von Jahresabschlüssen.

Praxis-Hinweis: Gebührenvereinbarung

Die StBVV gilt subsidiär. Steuerberater und Mandant dürfen abweichende Honorarvereinbarungen treffen – etwa Pauschal- oder Festpreise. Wichtig: Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen (§ 4 Abs. 3 StBVV) und darf nicht sittenwidrig niedrig sein, um die Qualität der Beratung zu sichern.

Gegenstandswert als Bemessungsgrundlage

Der Gegenstandswert bildet die zentrale Berechnungsgröße. Bei Jahresabschlüssen orientiert sich dieser am Jahresumsatz, der Bilanzsumme oder dem Gewinn – je nach Tätigkeit. Für eine GmbH mit 500.000 Euro Jahresumsatz ergibt sich ein anderer Gebührenrahmen als für eine UG mit 80.000 Euro Umsatz. Die StBVV enthält in den Anlagen detaillierte Gebührentabellen, aus denen sich Mindest- und Höchstgebühren ablesen lassen.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschluss durch den Steuerberater?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses richten sich nach § 35 StBVV. Maßgeblich ist der Gegenstandswert, der sich nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV nach dem Jahresumsatz oder – sofern höher – der Bilanzsumme bemisst. Für Kapitalgesellschaften gilt zudem § 36 StBVV, wenn zusätzliche Pflichtbestandteile wie Anhang oder Lagebericht zu erstellen sind.

Jahresumsatz / Bilanzsumme Mittelgebühr (10/10) Gebührenrahmen (5/10 – 20/10)
50.000 Euro ca. 620 Euro 310 – 1.240 Euro
150.000 Euro ca. 1.150 Euro 575 – 2.300 Euro
500.000 Euro ca. 2.300 Euro 1.150 – 4.600 Euro
1.000.000 Euro ca. 3.500 Euro 1.750 – 7.000 Euro

Die Tabelle zeigt Orientierungswerte nach StBVV (Stand 2026). Zusätzlich können Zuschläge für besondere Schwierigkeit, Umfang oder Eilbedürftigkeit anfallen. Wird ein Anhang nach § 284 HGB oder ein Lagebericht nach § 289 HGB benötigt, steigt die Gebühr entsprechend § 36 StBVV, da diese Bestandteile gesondert berechnet werden.

„Viele Geschäftsführer sind überrascht, dass die StBVV-Gebühren erheblich schwanken können. Transparenz entsteht durch eine klare Honorarvereinbarung vor Auftragserteilung. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten deshalb mit Festpreisen, die von vornherein kalkulierbar sind – ohne Überraschungen bei der Abrechnung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusatzkosten für Anhang, Lagebericht und weitere Pflichtbestandteile

Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang erstellen. Mittelgroße und große GmbH benötigen zusätzlich einen Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 289 HGB). Diese Bestandteile werden nach § 36 StBVV gesondert berechnet, wobei die Gebühr zwischen 5/10 und 15/10 einer vollen Gebühr nach § 35 StBVV liegt. Bei komplexen Sachverhalten oder umfangreichen Anhangangaben kann die Gebühr entsprechend höher ausfallen.

Was kostet eine laufende steuerliche Beratung?

Neben der Jahresabschlusserstellung fallen häufig Beratungsleistungen an: Steueroptimierung, Gesellschaftsrechtliche Gestaltung, Umstrukturierungen oder ad-hoc-Fragen. Diese Leistungen werden nach § 39 StBVV berechnet – entweder als Zeitgebühr oder nach Gegenstandswert, sofern dieser bestimmbar ist.

Zeitgebühren gemäß § 13 StBVV

Für nicht gebührentabellarisch erfasste Tätigkeiten gilt die Zeitgebühr. Sie beträgt zwischen 60 und 140 Euro pro angefangene halbe Stunde (Stand 2026). Die konkrete Höhe hängt ab von der Qualifikation des bearbeitenden Mitarbeiters, dem Schwierigkeitsgrad und der Dringlichkeit. Ein Steuerberater mit langjähriger Erfahrung wird am oberen Ende abrechnen, ein Steuerfachangestellter am unteren.

Typische Zeitgebühren-Tätigkeiten

  • Telefonische oder schriftliche Kurzberatung
  • Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
  • Prüfung von Verträgen (außerhalb steuerlicher Erklärungen)
  • Recherche zu komplexen Steuerfragen

Gegenstandswert-Beratung

  • Beratung zur Gewinnausschüttung (§ 40 StBVV)
  • Beratung bei Betriebsprüfungen (§ 40 StBVV)
  • Beratung zur Rechtsformwahl (§ 40 StBVV)
  • Steuerliche Gestaltungsberatung (§ 40 StBVV)

Kostenfalle: Unklare Auftragsabgrenzung

Ohne schriftliche Honorarvereinbarung kann die Abrechnung nach StBVV zu unerwarteten Rechnungen führen. Klären Sie vor Beauftragung, ob Zeitgebühr oder Pauschalhonorar vereinbart wird. Insbesondere bei längeren Beratungsgesprächen summieren sich Zeitgebühren schnell auf mehrere hundert Euro.

Festpreise vs. StBVV-Gebühren: Welche Abrechnungsmodelle gibt es?

Viele Steuerberater bieten neben der StBVV-Abrechnung Pauschal- oder Festpreismodelle an. Diese werden individuell vereinbart und ersetzen die gesetzliche Gebührenordnung vollständig. Voraussetzung ist eine schriftliche Honorarvereinbarung gemäß § 4 Abs. 3 StBVV. Für Mandanten bieten Festpreise den Vorteil der Planbarkeit – insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen wie Buchhaltung oder Jahresabschluss beim Steuerberater.

Vorteile von Festpreismodellen

  • Vollständige Kostentransparenz vor Auftragserteilung
  • Keine Überraschungen durch Gegenstandswert-Schwankungen
  • Kalkulierbare Budgetplanung für Geschäftsführer
  • Unabhängigkeit von Zeitaufwand und Komplexität (im vereinbarten Rahmen)
  • Besonders geeignet für digitale Plattformen wie OnlineBilanz mit standardisierten Prozessen

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz setzen auf transparente Festpreise, die alle notwendigen Leistungen für den Jahresabschluss umfassen – von der Abstimmung über die Erstellung bis zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater. Für Geschäftsführer bedeutet dies: Keine versteckten Gebühren, keine zeitbasierte Abrechnung, kein Überraschungsfaktor.

Wann lohnt sich StBVV-Abrechnung?

Die StBVV-Abrechnung bleibt sinnvoll bei unvorhersehbaren, einmaligen oder besonders komplexen Beratungsleistungen, bei denen der Aufwand schwer kalkulierbar ist. Beispiele: Betriebsprüfungen mit unklarem Umfang, außergewöhnliche Umstrukturierungen, steuerstrafrechtliche Vertretung. Hier schützt die StBVV beide Seiten: Der Steuerberater erhält angemessene Vergütung, der Mandant zahlt nicht mehr als gesetzlich vorgesehen.

„Die StBVV bietet einen fairen Rahmen, schafft aber keine Planungssicherheit. Unsere Steuerberater arbeiten deshalb bei Jahresabschlüssen und laufender Buchhaltung grundsätzlich mit Festpreisen. So weiß jeder Mandant im Voraus, welche Kosten für die laufende Buchhaltung anfallen – ohne komplizierte Gebührentabellen studieren zu müssen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Zusatzkosten können neben dem Steuerberater-Honorar anfallen?

Neben dem eigentlichen Steuerberater-Honorar entstehen oft Auslagen, Nebenkosten und behördliche Gebühren, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Diese sind nach § 16 StBVV erstattungsfähig und müssen im Einzelnen nachgewiesen werden. Für Geschäftsführer ist wichtig, diese Positionen bei der Budgetplanung zu berücksichtigen.

Typische Auslagen und Nebenkosten

  • Porto, Telefon, Kopien: Pauschale oder Einzelnachweis, je nach Vereinbarung
  • Fahrtkosten: Bei Vor-Ort-Terminen nach § 16 Abs. 1 StBVV (0,42 Euro/km für Pkw, Stand 2026)
  • Datenübermittlung: Kosten für ELSTER-Übermittlung, digitale Signatur
  • Externe Gutachten: Sachverständigenkosten bei Bewertungsfragen
  • Veröffentlichungsgebühren: Offenlegung im Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022 verpflichtend statt Bundesanzeiger)

Die Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister verursacht je nach Größenklasse und Format Gebühren zwischen 30 und 60 Euro. Kleine GmbH können nach § 326 HGB verkürzt offenlegen, mittelgroße und große Gesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss einschließlich Anhang und ggf. Lagebericht einreichen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.

Offenlegung: Unternehmensregister statt Bundesanzeiger

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Einreichung erfolgt elektronisch über www.unternehmensregister.de oder durch den Steuerberater mit entsprechender Vollmacht.

Registergerichtsgebühren und Handelsregister

Änderungen im Handelsregister (Gesellschafterwechsel, Geschäftsführerbestellung, Satzungsänderungen) lösen Notarkosten und Gerichtsgebühren aus. Diese liegen je nach Geschäftswert zwischen 150 und mehreren tausend Euro. Steuerberater können beratend tätig werden, die notarielle Beurkundung selbst ist jedoch Pflicht und verursacht zusätzliche Kosten außerhalb des steuerberatenden Mandats.

Wie lassen sich Steuerberater-Kosten durch Digitalisierung senken?

Moderne digitale Prozesse ermöglichen eine effizientere Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater – und damit eine deutliche Kostenreduktion. Wer seine Buchhaltung digital führt, Belege frühzeitig strukturiert bereitstellt und standardisierte Software nutzt, reduziert den Zeitaufwand erheblich. Das wirkt sich direkt auf die Gebühren aus, insbesondere bei Zeithonorar-Abrechnungen.

Digitale Buchhaltung und Belegwesen

Die laufende Buchführung nach § 238 HGB ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend. Wer diese digital mit Cloud-Software führt, spart dem Steuerberater erheblichen Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk und andere Lösungen bieten direkte Schnittstellen zu Steuerberatern. Der Datenaustausch erfolgt automatisiert, manuelle Nacherfassungen entfallen weitgehend.

Belege digital

Scannen oder fotografieren Sie Belege zeitnah. Nutzen Sie OCR-Erkennung für automatische Datenextraktion. Das spart Erfassungszeit beim Steuerberater.

Vorerfassung durch Mandant

Je mehr Buchungen Sie selbst korrekt vorerfassen, desto geringer der Prüf- und Korrekturaufwand. Ihr Steuerberater kontrolliert und finalisiert.

Standardisierte Prozesse

Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten mit digitalen Workflows: Upload, Prüfung, Abstimmung, Freigabe – alles online, ohne Medienbrüche.

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Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die Qualität zugelassener Steuerberater mit moderner Software. Mandanten profitieren von Festpreisen, die durch standardisierte, digitale Prozesse kalkulierbar werden. Der Jahresabschluss wird vollständig online koordiniert – ohne Wartezeiten, ohne Medienbrüche, ohne versteckte Gebühren.

DATEV-Schnittstellen und Cloud-Integration

Die meisten Steuerberater in Deutschland nutzen DATEV als zentrale Software-Infrastruktur. Wer als Mandant DATEV-kompatible Systeme einsetzt, ermöglicht nahtlose Datenübergabe. Das reduziert Konvertierungsaufwand, minimiert Fehlerquellen und beschleunigt die Jahresabschlusserstellung. Die Investition in kompatible Software amortisiert sich oft bereits im ersten Jahr durch gesparte Steuerberater-Stunden.

Wann lohnt sich ein Steuerberater wirtschaftlich – und wann nicht?

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ist die Frage meist schnell beantwortet: Der Jahresabschluss muss nach § 264 Abs. 1 HGB erstellt werden, die Anforderungen an Bilanzierung, Bewertung und Anhang sind komplex. Steuerliche Gestaltungsspielräume, die ein erfahrener Steuerberater nutzt, können die Honorarkosten mehrfach refinanzieren.

Pflicht vs. Kür: Wann ist der Steuerberater zwingend?

Rechtlich besteht keine generelle Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters – außer für bestimmte Tätigkeiten, die dem Steuerberater-Vorbehalt unterliegen (§ 3 StBerG). Die Erstellung des Jahresabschlusses selbst darf der Geschäftsführer theoretisch selbst vornehmen. Praktisch jedoch ist dies für die meisten Geschäftsführer weder zeitlich noch fachlich sinnvoll: Die Anforderungen aus HGB, EStG, KStG, GewStG und GmbHG sind hochkomplex und ändern sich jährlich.

Szenario Steuerberater zwingend? Empfehlung
Jahresabschluss GmbH/UG Nein (rechtlich) Ja (faktisch, wegen Komplexität und Haftung)
Körperschaftsteuererklärung Nein (rechtlich) Ja (wegen Fachkompetenz und Prüfungssicherheit)
Feststellung Jahresabschluss Nein (Gesellschafterbeschluss) Steuerberater erstellt Vorlage
Offenlegung Unternehmensregister Nein Ja (Delegation spart Zeit und vermeidet Formfehler)

Return on Investment: Steueroptimierung vs. Honorarkosten

Ein erfahrener Steuerberater identifiziert Gestaltungsspielräume, die Steuerlast legal senken: Verlustvorträge optimieren, Abschreibungswahlrechte nutzen, steuerliche Rückstellungen bilden, Gesellschafterdarlehen strukturieren, Gewinnausschüttungen steueroptimal planen. Selbst moderate Optimierungen können bei einer GmbH mit 100.000 Euro Gewinn mehrere tausend Euro Steuerersparnis bringen – deutlich mehr, als das Steuerberater-Honorar kostet.

„Viele Mandanten sehen zunächst nur die Steuerberater-Rechnung. Was sie oft übersehen: Die eingesparten Steuern durch professionelle Gestaltung übersteigen die Kosten meist um ein Vielfaches. Ein guter Steuerberater ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition mit messbarem Return.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert zudem von Haftungsschutz: Fehler in Bilanzierung oder Steuererklärung können zu Nachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern führen. Der Steuerberater haftet für eigene Fehler im Rahmen seiner Berufshaftpflicht. Dieser Risikoausgleich ist ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil, der bei der Kosten-Nutzen-Rechnung berücksichtigt werden sollte.

Traditionelle Kanzlei vs. digitale Steuerberater-Plattform: Was ist günstiger?

Der klassische Weg zum Steuerberater führt über lokale Kanzleien. Der Mandant vereinbart Termine vor Ort, übergibt Unterlagen physisch oder per E-Mail, wartet auf Rückmeldung. Die Abrechnung erfolgt meist nach StBVV, selten gibt es vorab transparente Preisauskunft. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten einen anderen Ansatz: Vollständig online, mit Festpreisen, ohne Wartezeiten.

Kostenvergleich: Traditionelle Kanzlei vs. OnlineBilanz

Kriterium Traditionelle Kanzlei OnlineBilanz (digitale Plattform)
Preistransparenz Oft erst nach Fertigstellung Festpreis vorab bekannt
Abrechnung StBVV oder individuelle Vereinbarung Pauschales Festpreis-Modell
Kommunikation Telefon, E-Mail, persönliche Termine Online-Portal, digitale Workflows
Bearbeitungszeit Je nach Auslastung der Kanzlei Standardisierte Prozesse, planbare Zeitrahmen
Steuerberater-Qualität Zugelassener Steuerberater Zugelassenes Steuerberater-Team
Rechtsverbindlichkeit Ja, durch Steuerberater Ja, durch zugelassene Steuerberater

Der entscheidende Unterschied: OnlineBilanz ist keine Alternative neben dem Steuerberater, sondern eine digitale Steuerberater-Plattform, die zugelassene Steuerberater koordiniert. Mandanten profitieren von Festpreisen, die durch standardisierte Prozesse kalkulierbar werden – bei voller rechtlicher und fachlicher Qualität.

Für wen lohnt sich welches Modell?

Traditionelle Kanzlei geeignet für:

  • Hochkomplexe Sonderfälle (z.B. Konzernstrukturen, internationale Verflechtungen)
  • Mandanten mit Wunsch nach persönlichem Vor-Ort-Kontakt
  • Langjährige Mandatsbeziehungen mit gewachsenem Vertrauen
  • Individuelle, projektbezogene Beratungsleistungen

OnlineBilanz geeignet für:

  • Kleine und mittelgroße GmbH/UG mit standardisierten Anforderungen
  • Geschäftsführer, die Kostentransparenz und Planbarkeit schätzen
  • Digital affine Unternehmer, die ortsunabhängig arbeiten möchten
  • Mandanten, die Festpreise ohne versteckte Gebühren bevorzugen

Die Wahl zwischen klassischer Kanzlei und digitaler Plattform ist keine Qualitätsfrage, sondern eine Frage der Arbeitsweise und Präferenz. Beide Modelle liefern rechtsverbindliche, durch Steuerberater erstellte Jahresabschlüsse. OnlineBilanz bietet jedoch durch Digitalisierung und Standardisierung ein transparentes, planbares Preis-Leistungs-Verhältnis – besonders attraktiv für Geschäftsführer, die Zeit und Budget effizient einsetzen möchten.

Wie sorge ich für eine transparente Honorarvereinbarung mit meinem Steuerberater?

Die beste Absicherung gegen unerwartete Rechnungen ist eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Beginn der Tätigkeit. § 4 Abs. 3 StBVV sieht vor, dass Abweichungen von der gesetzlichen Gebührenordnung schriftlich zu vereinbaren sind. Doch auch bei StBVV-Abrechnung empfiehlt sich eine klare Auftragsvereinbarung, die Leistungsumfang, voraussichtliche Kosten und Abrechnungsmodalitäten regelt.

Checkliste: Was gehört in eine Honorarvereinbarung?

  • Genauer Leistungsumfang (z.B. Jahresabschluss inkl. Anhang, ohne Lagebericht)
  • Abrechnungsmodell: Festpreis, StBVV-Gebühr oder Zeithonorar
  • Voraussichtliche Gesamtkosten (Bandbreite oder Pauschalpreis)
  • Regelung zu Auslagen und Nebenkosten (pauschal oder Einzelnachweis)
  • Zahlungsmodalitäten (Abschlagszahlungen, Fälligkeit Schlussrechnung)
  • Kündigungsregelungen und Regelungen bei Zusatzaufwand
  • Schriftform und beidseitige Unterschrift

Eine transparente Honorarvereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Der Steuerberater weiß, welche Leistungen erwartet werden und kann seine Ressourcen entsprechend planen. Der Mandant erhält Planungssicherheit und kann Budgets verlässlich kalkulieren. Nachträgliche Diskussionen über Gebührenhöhe oder Leistungsumfang werden vermieden.

„Transparenz beginnt mit klaren Absprachen. Bei OnlineBilanz sehen Mandanten den Festpreis, bevor sie den Auftrag erteilen – inklusive aller Leistungen für den Jahresabschluss. Nachverhandlungen oder versteckte Zuschläge gibt es nicht. Das schafft Vertrauen und Planbarkeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was tun bei unklaren oder überhöhten Rechnungen?

Sollten Sie eine Steuerberater-Rechnung erhalten, die von der Vereinbarung abweicht oder unverständlich ist, haben Sie Anspruch auf Erläuterung (§ 10 StBVV). Der Steuerberater muss die Gebührenberechnung nachvollziehbar darlegen. Bei Streit über die Höhe kann eine Überprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer oder im Streitfall durch ein Gericht erfolgen. Wichtig: Rechnungen nicht einfach ungeprüft bezahlen, sondern bei Unklarheiten zeitnah nachfragen.

Praxis-Tipp: Kostenvoranschlag einholen

Fordern Sie vor Auftragserteilung einen schriftlichen Kostenvoranschlag an. Seriöse Steuerberater erstellen diesen kostenlos oder gegen geringe Gebühr. So vermeiden Sie Überraschungen und können Angebote vergleichen – besonders sinnvoll bei größeren Projekten wie Umstrukturierungen oder Sonderbilanzen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Steuerberater-Kosten steuerlich absetzen?

Ja. Steuerberater-Honorare für betriebliche Leistungen (Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärung) sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und mindern den Gewinn vollständig. Auch für Privatpersonen sind Kosten für die Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben teilweise absetzbar.

Muss ich ein Steuerberater-Honorar zahlen, wenn ich mit der Leistung unzufrieden bin?

Grundsätzlich ja, sofern der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht hat. Bei Fehlern oder Pflichtverletzungen können Sie Nachbesserung verlangen oder Schadenersatz geltend machen. Im Zweifelsfall hilft die Schlichtungsstelle der Steuerberaterkammer.

Gibt es für Existenzgründer Sonderkonditionen bei Steuerberatern?

Viele Kanzleien bieten Gründerpakete mit reduzierten Stundensätzen oder Pauschalpreisen an. Zudem können Existenzgründer Beratungskosten über BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder KfW-Programme teilweise bezuschussen lassen.

Was passiert, wenn ich die Steuerberater-Rechnung nicht bezahlen kann?

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater über Ratenzahlung oder Stundung. Unbezahlte Rechnungen können zu Mahnverfahren, Zinsen und im Extremfall zur Kündigung des Mandatsverhältnisses führen. Eine offene Kommunikation hilft, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Darf ein Steuerberater eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verlangen?

Ja. Nach § 8 StBVV darf der Steuerberater bei umfangreicheren Aufträgen angemessene Vorschüsse verlangen. Üblich sind Abschlagszahlungen bei Jahresabschlüssen oder bei laufender Buchhaltung – vor allem bei neuen Mandanten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater