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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogLohnabrechnung Kosten Steuerberater

Was kostet eine Lohnabrechnung beim Steuerberater 2026?

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Lohnabrechnung gehört zu den wiederkehrenden Pflichten jedes Arbeitgebers – doch viele Unternehmen lagern diese Aufgabe an einen Steuerberater aus. Die Kosten richten sich nach Mitarbeiterzahl, Abrechnungsfrequenz und Leistungsumfang. Wer sich generell über Steuerberaterkosten und deren Berechnung informieren möchte, findet dort eine detaillierte Übersicht. Besonders für Kleinunternehmer, aber auch für Inhaber eines Kleingewerbes sind die Steuerberaterkosten ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine externe Lohnbuchhaltung. Wir erklären, welche Preismodelle es bei der Lohnabrechnung gibt, welche Leistungen inbegriffen sind und worauf Sie bei der Auswahl eines Steuerberaters für die Lohnbuchhaltung achten sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Kosten für eine Lohnabrechnung beim Steuerberater liegen typischerweise zwischen 15 und 40 Euro pro Arbeitnehmer und Abrechnungsmonat. Der Preis hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Leistungsumfang (Meldungen, Bescheinigungen, Beratung) und dem gewählten Preismodell ab. Viele Steuerberater bieten Pauschalpreise oder Staffelmodelle an, die bei steigender Mitarbeiterzahl günstiger werden. Zusatzleistungen wie Lohnsteuer-Anmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen oder Jahresabschlussarbeiten können separat berechnet werden. Wer sich vorab über die Honorarstruktur informieren möchte, sollte sich mit den allgemeinen Kosten für eine Steuerberatung vertraut machen. Neben der Lohnbuchhaltung fallen für Unternehmen häufig auch Kosten für die Steuererklärung an, die je nach Rechtsform und Komplexität unterschiedlich ausfallen.

Was kostet eine Lohnabrechnung beim Steuerberater?

Die Kosten für die Lohnabrechnung durch einen Steuerberater richten sich in der Regel nach der Anzahl der Arbeitnehmer und der Abrechnungsfrequenz. Eine pauschale Preisangabe ist schwierig, da Steuerberater unterschiedliche Gebührenmodelle anwenden – von Festpreisen pro Abrechnungsmonat bis hin zu nutzungsbasierten Modellen.

Typische Kostenstrukturen in der Praxis (Stand 2026):

Mitarbeiteranzahl Kosten pro Monat Kosten pro Jahr
1 Mitarbeiter 15–30 € 180–360 €
5 Mitarbeiter 50–100 € 600–1.200 €
10 Mitarbeiter 90–180 € 1.080–2.160 €
20 Mitarbeiter 150–300 € 1.800–3.600 €
50 Mitarbeiter 300–600 € 3.600–7.200 €

Die Spanne erklärt sich durch regionale Unterschiede, Umfang der Leistung (z. B. inklusive Meldewesen, Bescheinigungen, Beratung) und die eingesetzte Software-Infrastruktur. Viele Steuerberater arbeiten heute mit digitalen Plattformen, die Prozesse standardisieren und dadurch Kosten senken.

Praxis-Tipp: Festpreis statt Zeithonorar

Wer transparente Kosten bevorzugt, sollte nach Steuerberatern mit Festpreis-Modellen suchen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten Lohnabrechnungen zu kalkulierbaren Monatspreisen – ohne versteckte Zusatzkosten oder Abrechnungstaktung nach Stunden.

Welche Leistungen umfasst die Lohnabrechnung beim Steuerberater?

Eine professionelle Lohnabrechnung durch den Steuerberater geht weit über die Erstellung der monatlichen Entgeltabrechnungen hinaus. Sie umfasst sämtliche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers und entlastet die Geschäftsführung operativ.

Kernleistungen der Lohnbuchhaltung

  • Monatliche Entgeltabrechnung für alle Arbeitnehmer (inkl. Lohnsteuer, Sozialversicherung, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge)
  • Meldewesen an Sozialversicherungsträger (AOK, Krankenkassen) nach § 28a SGB IV – Anmeldungen, Abmeldungen, Beitragsnachweise
  • Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt (monatlich oder vierteljährlich, je nach Betriebsgröße) gemäß § 41a EStG
  • Bescheinigungen bei Ausscheiden (Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung für Arbeitslosengeld, Sozialversicherungsnachweise)
  • Jahresmeldungen und elektronische Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt (§ 41b EStG)
  • DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) an die Datenstelle der Rentenversicherung
  • Beratung bei Einstellung, Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen, Minijobs, kurzfristiger Beschäftigung

Der Steuerberater übernimmt dabei nicht nur die Berechnung, sondern auch die rechtskonforme Umsetzung aller gesetzlichen Änderungen – etwa bei Mindestlohn, Sozialversicherungsbeiträgen oder Freibeträgen.

„Viele Mandanten unterschätzen den Aufwand hinter der Lohnabrechnung. Es geht nicht nur um die monatliche Abrechnung, sondern um ein laufendes Meldewesen mit Fristen, Haftungsrisiken und ständigen Gesetzesänderungen. Ein Steuerberater übernimmt diese Verantwortung vollumfänglich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Preismodelle gibt es bei Steuerberatern für Lohnabrechnung?

Steuerberater rechnen Lohnabrechnungen nach unterschiedlichen Modellen ab. Die Wahl des Modells beeinflusst nicht nur die Transparenz, sondern auch die langfristige Kalkulierbarkeit der Kosten für den Mandanten.

1. Festpreis pro Mitarbeiter und Monat

Das verbreitetste Modell: Der Steuerberater berechnet einen festen Betrag pro Mitarbeiter und Abrechnungszeitraum (z. B. 15–25 € pro Mitarbeiter/Monat). Alle Standardleistungen (Abrechnung, Meldungen, Bescheinigungen) sind enthalten. Dieses Modell bietet maximale Planbarkeit und eignet sich besonders für GmbH und UG mit stabiler Mitarbeiterzahl. Wer die Gesamtkosten der steuerlichen Betreuung kalkulieren möchte, sollte neben der Lohnabrechnung auch die monatlichen Kosten eines Steuerberaters für Buchhaltung und weitere Leistungen berücksichtigen.

2. Staffelpreise nach Mitarbeiterzahl

Hier sinkt der Preis pro Mitarbeiter mit zunehmender Beschäftigtenzahl (Mengenrabatt). Beispiel: 1–5 Mitarbeiter 20 € je Person, 6–15 Mitarbeiter 15 € je Person, ab 16 Mitarbeiter 12 € je Person. Vorteilhaft bei wachsenden Unternehmen.

3. Zeithonorar nach StBVV

Klassisches Modell nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der Steuerberater rechnet nach tatsächlichem Zeitaufwand ab (z. B. 80–150 € pro Stunde, je nach Qualifikation). Nachteil: Die Kosten sind schwer vorhersehbar, insbesondere bei Sonderfällen oder Rückfragen.

4. Pauschale Monatsgebühr (All-in)

Einige Steuerberater bieten eine feste Monatspauschale für Lohnbuchhaltung und laufende Buchhaltung. Besonders attraktiv für kleine GmbH, die beide Leistungen ohnehin auslagern möchten.

Festpreis-Modelle

Transparent, planbar, ideal für digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz. Keine Überraschungen am Monatsende.

Zeithonorar-Modelle

Flexibel, aber wenig kalkulierbar. Sinnvoll nur bei sehr unregelmäßigen oder komplexen Sonderfällen.

Lohnabrechnung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?

Viele Geschäftsführer kleiner GmbH und UG stellen sich die Frage: Lohnt sich ein Steuerberater für die Lohnabrechnung – oder reicht eine günstige Lohnsoftware? Die Antwort hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und Haftungsrisiko ab.

Eigene Lohnabrechnung mit Software

  • Kosten: Software-Abos ab ca. 10–30 € pro Monat (z. B. DATEV Lohn & Gehalt, Lexware, sevDesk)
  • Vorteil: Niedrige laufende Kosten, volle Kontrolle über Daten
  • Nachteil: Hoher Zeitaufwand, steuerrechtliches Fachwissen erforderlich, persönliche Haftung bei Fehlern (§ 69 AO, § 266a StGB bei verspäteter Abführung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen)
  • Risiko: Fehlerhafte Meldungen können zu Bußgeldern, Nachforderungen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen (Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren)

Lohnabrechnung durch Steuerberater

  • Kosten: 15–30 € pro Mitarbeiter/Monat (je nach Modell)
  • Vorteil: Rechtssicherheit durch Fachexpertise, vollständige Entlastung, Steuerberater haftet für Fehler (Berufshaftpflicht)
  • Zeitersparnis: Geschäftsführer kann sich auf Kerngeschäft konzentrieren
  • Compliance: Steuerberater kennt aktuelle Gesetzesänderungen (z. B. Mindestlohn, Minijob-Grenze 2026: 538 €, Sozialversicherungsbeiträge)

Haftungsrisiko bei Eigenlösung

Bei verspäteter oder fehlerhafter Abführung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen haftet der Geschäftsführer persönlich (§ 69 AO, § 266a StGB). Die Beauftragung eines Steuerberaters verlagert dieses Haftungsrisiko auf den Berufsträger – abgesichert durch die Berufshaftpflichtversicherung.

266a StGB

Straftatbestand bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt

bis 5 Jahre

Freiheitsstrafe möglich

538 €

Minijob-Grenze 2026

Welche Zusatzkosten können bei der Lohnabrechnung entstehen?

Neben der monatlichen Grundgebühr für die Lohnabrechnung können Zusatzkosten entstehen – insbesondere bei Sonderleistungen, die über die Standardabrechnung hinausgehen. Transparente Steuerberater kommunizieren diese Kosten vorab klar.

Typische Zusatzleistungen und Kosten

Leistung Kosten (ca.) Anmerkung
Ersteinrichtung Lohnbuchhaltung 200–500 € Einmalig, inkl. Stammdatenerfassung, Betriebsnummer, Software-Setup
Einmalabrechnung (z. B. Urlaubsgeld, Bonus) 20–50 € je Fall Zusätzlich zur regulären Monatsabrechnung
Bescheinigungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld) 15–30 € je Bescheinigung Auf Anfrage, nicht im Standard enthalten
Lohnsteuer-Außenprüfung (Begleitung) 100–200 € pro Stunde Bei BP-Prüfung durch Finanzamt
Korrektur von Fehlern aus Vorjahren 80–150 € pro Stunde Zeitaufwand abhängig von Umfang
Beratung zu Einstellungen, Verträgen 80–150 € pro Stunde Meist im Festpreis nicht enthalten

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz integrieren viele dieser Leistungen bereits in transparente Paketpreise – ohne versteckte Zusatzkosten. Vor Mandatserteilung sollte stets geklärt werden, welche Leistungen im Grundpreis enthalten sind und welche separat abgerechnet werden.

„Transparenz bei der Preisgestaltung ist für uns zentral. Unsere Mandanten wissen von Anfang an, welche Leistungen im Festpreis enthalten sind – keine Überraschungen, keine versteckten Stundensätze.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Besonderheiten der Lohnabrechnung für GmbH und UG

Die Lohnabrechnung für Geschäftsführer einer GmbH oder UG unterscheidet sich in mehreren Punkten von der für angestellte Arbeitnehmer. Hier gelten besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die oft übersehen werden.

Geschäftsführer-Gehalt: Angestellt oder selbstständig?

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist sozialversicherungsrechtlich in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig, wenn er mehr als 50 % der GmbH-Anteile hält oder durch Sperrminorität Weisungsfreiheit genießt. Er ist dann versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Lohnsteuer muss jedoch trotzdem abgeführt werden.

Ein Fremdgeschäftsführer (ohne Gesellschaftsanteile oder mit Minderheitsbeteiligung unter 50 %) gilt hingegen als abhängig beschäftigt und ist sozialversicherungspflichtig – wie ein normaler Arbeitnehmer.

Praxis-Hinweise für GmbH-Geschäftsführer

  • Gesellschafterbeschluss über Geschäftsführer-Gehalt dokumentieren (§ 6 Abs. 1 GmbHG)
  • Angemessenheit des Gehalts prüfen (Fremdvergleich nach § 8 Abs. 3 KStG – bei überhöhten Gehältern droht verdeckte Gewinnausschüttung, vGA)
  • Bei GGF mit > 50 % Anteilen: Statusfeststellungsverfahren bei Deutscher Rentenversicherung beantragen (§ 7a SGB IV), um Sozialversicherungsfreiheit zu bestätigen
  • Lohnsteuer-Anmeldung auch für GGF fristgerecht abgeben (§ 41a EStG)
  • Private Krankenversicherung oder freiwillige gesetzliche Versicherung separat organisieren

OnlineBilanz für GmbH/UG-Geschäftsführer

Unsere Steuerberater kennen die Besonderheiten der Geschäftsführer-Vergütung und prüfen die Angemessenheit sowie die sozialversicherungsrechtliche Einordnung. So vermeiden Sie verdeckte Gewinnausschüttungen und fehlerhafte Meldungen.

Häufige Fehler bei der Lohnabrechnung und wie Sie sie vermeiden

Fehler in der Lohnabrechnung können teuer werden – nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich. Folgende Fehlerquellen treten in der Praxis besonders häufig auf.

1. Verspätete Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Die Lohnsteuer-Anmeldung muss gemäß § 41a Abs. 1 EStG bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen (bei Dauerfristverlängerung bis zum 10. des übernächsten Monats). Verspätungen führen zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO (bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € pro Monat) und Säumniszuschlägen nach § 240 AO (1 % pro Monat).

2. Fehlerhafte Sozialversicherungsmeldungen

An- und Abmeldungen müssen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden (§ 28a SGB IV). Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können zu Bußgeldern bis 5.000 € nach § 111 SGB IV führen. Besonders kritisch: fehlende Sofortmeldung bei Aufnahme der Beschäftigung in Branchen mit erhöhtem Schwarzarbeitsrisiko (Bau, Gastronomie).

3. Falsche Einordnung von Minijobs

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 538 € monatlich. Wird diese Grenze überschritten, entsteht Sozialversicherungspflicht – und zwar rückwirkend. Fehler hier führen zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen plus Säumniszuschlägen.

4. Fehlende Dokumentation bei Sachbezügen

Sachbezüge (z. B. Dienstwagen, Essensmarken, Jobticket) müssen korrekt bewertet und versteuert werden. Die 1-%-Regelung für Dienstwagen wird häufig falsch angewendet oder vergessen. Auch die Freigrenze von 50 € monatlich für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) wird oft übersehen.

Verspätungszuschlag

Bis 10 % der Lohnsteuer, mindestens 25 € je Monat (§ 152 AO)

Bußgeld SV-Meldungen

Bis 5.000 € bei fehlerhaften Meldungen (§ 111 SGB IV)

§ 266a StGB

Straftat bei Nichtabführung von Lohnsteuer/SV-Beiträgen

„Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation von Sachbezügen und Sonderzahlungen. Unser Steuerberater-Team prüft solche Details systematisch – damit im Falle einer Lohnsteuer-Außenprüfung alles nachvollziehbar ist.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorteile digitaler Lohnabrechnung durch Steuerberater

Die Digitalisierung hat die Lohnbuchhaltung grundlegend verändert. Moderne Steuerberater-Plattformen kombinieren Steuerberater-Expertise mit digitaler Effizienz – und bieten damit Vorteile, die klassische Kanzleien oft nicht erreichen.

Zentrale Vorteile digitaler Lohnabrechnung

  • Transparente Festpreise: Keine versteckten Stundensätze, kalkulierbare Monatskosten pro Mitarbeiter
  • Onlinezugriff: Geschäftsführer und Mitarbeiter können jederzeit auf Lohnabrechnungen, Bescheinigungen und Meldungen zugreifen
  • Automatisierte Prozesse: Stammdatenänderungen, Gehaltsaktualisierungen, Meldungen laufen systemgestützt – weniger Fehlerquellen
  • Rechtssicherheit: Software wird kontinuierlich an Gesetzesänderungen angepasst (z. B. Mindestlohn, Sozialversicherungsbeiträge, Freibeträge)
  • Schnellere Bearbeitung: Digitale Freigaben und Workflows beschleunigen die monatliche Abrechnung
  • DSGVO-konform: Moderne Plattformen erfüllen höchste Datenschutzstandards (Art. 32 DSGVO)

Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die Vorteile digitaler Tools mit der persönlichen Betreuung und Haftung durch zugelassene Steuerberater. Mandanten erhalten die Sicherheit einer klassischen Kanzlei – aber ohne Wartezeiten und mit transparenten Preisen.

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Wer den administrativen Aufwand der Lohnabrechnung minimieren und sich auf das Kerngeschäft konzentrieren möchte, findet in digitalen Steuerberater-Plattformen eine moderne, effiziente Lösung – ohne Kompromisse bei fachlicher Qualität oder Rechtssicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss die Lohnabrechnung erstellt werden?

Die Lohnabrechnung ist grundsätzlich monatlich zu erstellen. Nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung bei jeder Lohnzahlung. Selbst bei gleichbleibendem Gehalt muss die Abrechnung monatlich erfolgen, da sich steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Parameter ändern können. Für Minijobber gelten vereinfachte Regelungen.

Kann ich den Steuerberater für die Lohnabrechnung wechseln?

Ja, ein Wechsel des Steuerberaters für die Lohnbuchhaltung ist jederzeit möglich. Wichtig ist eine ordnungsgemäße Übergabe aller lohnsteuerlichen Unterlagen, Stammdaten und laufenden Meldungen. Der neue Steuerberater benötigt Zugang zu ELSTER, den Sozialversicherungsträgern und ggf. zur Krankenkasse. Ein Wechsel sollte idealerweise zum Jahreswechsel erfolgen, um den Übergang zu erleichtern.

Haftet der Steuerberater bei Fehlern in der Lohnabrechnung?

Ja, der Steuerberater haftet nach § 280 BGB und den Berufspflichten für Fehler in der Lohnabrechnung, wenn diese auf Verschulden beruhen. Dazu zählen falsche Berechnung von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen oder verspätete Meldungen. In der Regel verfügen Steuerberater über eine Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mandant alle erforderlichen Informationen korrekt und rechtzeitig übermittelt hat.

Welche Unterlagen muss ich dem Steuerberater für die Lohnabrechnung bereitstellen?

Für die Lohnabrechnung benötigt der Steuerberater: Personalstammdaten (Name, Anschrift, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer), Arbeitsverträge, Gehaltsmitteilungen, Stundenzettel bei variablen Löhnen, Krankmeldungen, Änderungen bei Steuerklasse oder Krankenkasse sowie Informationen zu Einmalzahlungen, vermögenswirksamen Leistungen oder Sachbezügen. Diese Daten sollten monatlich vor dem Abrechnungsstichtag digital übermittelt werden.

Was passiert bei verspäteter Lohnsteuer-Anmeldung?

Bei verspäteter Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Außerdem können Säumniszuschläge nach § 240 AO anfallen (1 Prozent pro angefangenem Monat). Das Finanzamt kann zudem Zwangsgelder festsetzen. Daher ist die fristgerechte monatliche Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung bis zum 10. des Folgemonats zwingend erforderlich.

Übernimmt der Steuerberater auch die Kommunikation mit Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern?

Ja, ein umfassendes Lohnbuchhaltungsmandat beinhaltet in der Regel die Kommunikation mit Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und Agentur für Arbeit. Der Steuerberater meldet Mitarbeiter an und ab, übermittelt Beitragsnachweise, klärt Anfragen der Sozialversicherungsträger und erstellt erforderliche Bescheinigungen. Diese Leistungen sind meist im Pauschalpreis enthalten, können aber auch separat abgerechnet werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 108 GewO – Abrechnung der Arbeitsentgelte, § 38 EStG – Erhebung der Lohnsteuer, § 152 AO – Verspätungszuschlag, § 28a SGB IV – Meldepflichten des Arbeitgebers. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater