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Fabian Klement
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogOnlineBilanz vs. Taxfix

OnlineBilanz vs. Taxfix 2026: Jahresabschluss oder Steuer-App?

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

OnlineBilanz erstellt Jahresabschlüsse für GmbH, UG und AG nach § 264 HGB – Taxfix richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Beide Tools haben völlig unterschiedliche Zielgruppen und rechtliche Grundlagen. Einen ähnlichen Vergleich zwischen GmbH-Jahresabschluss und Steuer-App bietet der OnlineBilanz vs Smartsteuer Vergleich. Ebenfalls relevant für Selbstständige ist die Gegenüberstellung im OnlineBilanz vs. Accountable Vergleich. Wer stattdessen eine Buchhaltungssoftware mit Jahresabschluss-Service vergleichen möchte, findet im OnlineBilanz vs. Sevdesk Vergleich eine detaillierte Gegenüberstellung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

OnlineBilanz erstellt handelsrechtliche Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB mit Offenlegung beim Unternehmensregister. Taxfix ist eine Steuer-App für Privatpersonen und Arbeitnehmer zur Einkommensteuererklärung. Die Tools richten sich an völlig unterschiedliche Zielgruppen und sind nicht austauschbar.

Unterschied: Grundlagen & Zielgruppen

OnlineBilanz und Taxfix bedienen zwei völlig unterschiedliche rechtliche Anforderungen. OnlineBilanz ist eine Software zur Erstellung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse nach § 264 HGB für Kapitalgesellschaften.

Taxfix hingegen ist eine Steuer-App für Privatpersonen und Arbeitnehmer zur vereinfachten Erstellung der Einkommensteuererklärung nach § 25 EStG. Die Tools sind nicht miteinander vergleichbar, sondern erfüllen unterschiedliche gesetzliche Pflichten.

OnlineBilanz

Jahresabschluss nach § 264 HGB für GmbH, UG, AG. Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht. Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Taxfix

Einkommensteuererklärung für Privatpersonen und Arbeitnehmer. Anlage N, Werbungskosten, Sonderausgaben. Abgabe an das Finanzamt.

Wichtig

Eine GmbH kann nicht mit Taxfix ihrer Jahresabschlusspflicht nachkommen. Ebenso wenig ersetzt OnlineBilanz die persönliche Einkommensteuererklärung von Gesellschaftern oder Geschäftsführern.

Die Verwechslung entsteht häufig, weil beide Tools digitale Lösungen für steuerliche bzw. rechnungslegungs-bezogene Pflichten darstellen. Doch die rechtlichen Grundlagen und Adressaten sind vollständig verschieden.

OnlineBilanz: Funktion & Nutzen

OnlineBilanz richtet sich ausschließlich an Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG. Diese sind nach § 242 HGB verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. Einen detaillierten Vergleich der Leistungen finden Sie im Artikel OnlineBilanz vs. Lexware.

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 264 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 264 Abs. 1 HGB erstellen.

Hauptfunktionen von OnlineBilanz

  • Erstellung von Bilanz nach § 266 HGB mit standardisierten Gliederungsschemata
  • Erstellung der GuV nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang-Generator mit Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht-Modul für mittelgroße und große Gesellschaften
  • Direkte Übermittlung zum Unternehmensregister gemäß § 325 HGB
  • Größenklassen-Prüfung nach § 267 HGB mit automatischer Erleichterungsanwendung

OnlineBilanz automatisiert dabei die formale Erstellung, Validierung und elektronische Übermittlung. Die Software berücksichtigt die Größenklassen nach § 267 HGB und wendet automatisch die zulässigen Offenlegungserleichterungen an.

„OnlineBilanz übernimmt den gesamten Prozess von der Erstellung bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und verhindert Ordnungsgelder nach § 335 HGB.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Das Tool richtet sich an Geschäftsführer, Steuerberater und Buchhaltungsabteilungen, die die handelsrechtlichen Publizitätspflichten effizient erfüllen müssen.

Taxfix: Funktion & Nutzen

Taxfix ist eine vereinfachte Steuer-App für Privatpersonen, insbesondere Arbeitnehmer und Angestellte. Die App führt durch die Einkommensteuererklärung und übermittelt diese elektronisch an das Finanzamt.

Zielgruppe sind Steuerpflichtige, die einfache Einkommensverhältnisse haben und keine komplexen betrieblichen Einkünfte erzielen. Die App basiert auf dem vereinfachten Verfahren nach § 25 EStG.

Hauptfunktionen von Taxfix

  • Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Werbungskosten-Assistent (z. B. Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten)
  • Sonderausgaben (z. B. Altersvorsorge, Spenden)
  • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
  • Elektronische Übermittlung an das Finanzamt (ELSTER)
  • Steuererstattungs-Prognose

Taxfix ist nicht geeignet für Unternehmer, Freiberufler oder Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder selbständiger Arbeit nach § 18 EStG.

Achtung

Taxfix deckt keine handelsrechtlichen Pflichten ab. Eine GmbH kann mit Taxfix weder ihren Jahresabschluss erstellen noch ihrer Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nachkommen.

Die App richtet sich somit an natürliche Personen, nicht an juristische Personen. Der Anwendungsbereich ist auf die persönliche Einkommensteuererklärung beschränkt.

Rechtliche Pflichten von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen umfangreichen handelsrechtlichen Pflichten, die durch das HGB, das GmbHG bzw. AktG geregelt sind. Diese Pflichten betreffen sowohl die interne Rechnungslegung als auch die öffentliche Offenlegung.

Aufstellungspflicht nach § 264 HGB

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, GuV und Anhang.

Die Aufstellung muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erfolgen und den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB entsprechen. Dabei sind die Gliederungsvorgaben aus § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV) zwingend einzuhalten.

Feststellungspflicht nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb bestimmter Fristen von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

  • Kleine Gesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große Gesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen die offenlegungspflichtigen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Wichtig: Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung von Jahresabschlüssen.

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist (klein)

25.000 €

Max. Ordnungsgeld § 335 HGB

Wer braucht welches Tool?

Die Wahl des richtigen Tools hängt von der Rechtsform und der Art der Einkünfte ab. Die folgende Übersicht zeigt, wer welches Tool benötigt.

OnlineBilanz ist erforderlich für:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt) / Mini-GmbH
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • Kapitalgesellschaften & Co. KG (soweit kapitalgesellschaftliche Prägung vorliegt)
  • Ausländische Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland

Diese Gesellschaften haben eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach §§ 264, 325 HGB. OnlineBilanz deckt diese Pflicht vollständig ab.

Taxfix ist geeignet für:

  • Arbeitnehmer und Angestellte (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
  • Rentner mit einfachen Einkommensverhältnissen
  • Studenten mit Nebenjobs
  • Privatpersonen ohne gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte

Taxfix richtet sich an natürliche Personen mit überschaubaren Einkommensverhältnissen. Komplexe Sachverhalte (z. B. Vermietung, Kapitalerträge im größeren Umfang) sind nur eingeschränkt abbildbar.

Kombination: Wann brauchen Sie beide Tools?

Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind in einer Doppelrolle: Als juristische Person muss die Gesellschaft einen Jahresabschluss erstellen (OnlineBilanz), als natürliche Person muss der Geschäftsführer seine persönliche Einkommensteuererklärung abgeben (Taxfix oder Steuerberater).

Praxis-Tipp

Ein GmbH-Geschäftsführer braucht OnlineBilanz für die Gesellschaft und ein Tool wie Taxfix (oder einen Steuerberater) für seine persönliche Steuererklärung. Beide Pflichten sind unabhängig voneinander zu erfüllen.

Kosten im Vergleich

Die Kosten für OnlineBilanz und Taxfix unterscheiden sich erheblich, da beide Tools unterschiedliche Leistungen und Zielgruppen haben. Ein direkter Preisvergleich ist wenig sinnvoll, zeigt aber die Größenordnungen.

Kriterium OnlineBilanz Taxfix
Zielgruppe Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) Privatpersonen, Arbeitnehmer
Leistung Jahresabschluss + Offenlegung Einkommensteuererklärung
Rechtsgrundlage § 264, § 325 HGB § 25 EStG
Preismodell Ab ca. 200–500 € pro Jahr Ab ca. 40–50 € pro Steuerjahr
Übermittlung Unternehmensregister Finanzamt (ELSTER)

OnlineBilanz ist in der Regel teurer, weil es umfangreichere rechtliche Anforderungen abdeckt und komplexere Dokumente erstellt. Die Kosten sind aber im Vergleich zur manuellen Erstellung oder Steuerberater-Honoraren moderat.

Taxfix ist deutlich günstiger, da die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer weniger komplex ist. Für Gesellschafter oder Geschäftsführer mit Einkünften aus Kapitalgesellschaften ist Taxfix jedoch meist nicht ausreichend.

Achtung

Ein niedriger Preis bei Taxfix bedeutet nicht, dass die GmbH damit ihrer Jahresabschlusspflicht nachkommt. Die rechtlichen Anforderungen sind nicht vergleichbar, und die Nicht-Offenlegung kann zu Ordnungsgeldern bis 25.000 € nach § 335 HGB führen.

Häufige Fehler bei der Toolwahl

Viele Gründer und Geschäftsführer verwechseln die Anforderungen oder versuchen, mit dem falschen Tool ihre Pflichten zu erfüllen. Die folgenden Fehler treten besonders häufig auf.

Fehler 1: GmbH-Jahresabschluss mit Taxfix erstellen

Dieser Fehler ist weit verbreitet: Geschäftsführer versuchen, mit Taxfix die Jahresabschlusspflicht ihrer GmbH zu erfüllen. Das ist rechtlich unmöglich, da Taxfix nur die persönliche Einkommensteuererklärung abdeckt, nicht aber die handelsrechtliche Rechnungslegung nach § 264 HGB.

Folge: Die GmbH verstößt gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB und riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Fehler 2: Persönliche Steuererklärung mit OnlineBilanz abgeben

OnlineBilanz erstellt ausschließlich handelsrechtliche Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften. Die persönliche Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers oder Gesellschafters muss separat beim Finanzamt eingereicht werden.

OnlineBilanz ersetzt nicht die Einkommensteuererklärung und kann auch nicht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Geschäftsführergehalt) verwendet werden.

Fehler 3: Offenlegung beim Bundesanzeiger

Seit dem DiRUG (Inkrafttreten 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

OnlineBilanz übermittelt automatisch an das Unternehmensregister. Eine manuelle Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich und rechtlich nicht mehr vorgesehen.

Fehler 4: Fristen verwechseln

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate) wird häufig mit der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG verwechselt (11 bzw. 8 Monate). Beide Fristen sind unabhängig voneinander einzuhalten.

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß), Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

„Die häufigsten Fehler entstehen aus Unkenntnis der rechtlichen Anforderungen. Viele Geschäftsführer denken, Taxfix könne die GmbH-Pflichten erfüllen – das ist ein teurer Irrtum, der zu Ordnungsgeldern führen kann.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fazit & Empfehlung

OnlineBilanz und Taxfix sind keine Alternativen, sondern erfüllen völlig unterschiedliche gesetzliche Anforderungen. OnlineBilanz ist für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) zwingend erforderlich, um die Jahresabschluss- und Offenlegungspflicht nach §§ 264, 325 HGB zu erfüllen.

Taxfix richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer für die persönliche Einkommensteuererklärung. Eine GmbH kann mit Taxfix ihre handelsrechtlichen Pflichten nicht erfüllen.

Klare Empfehlung je nach Situation

Nur OnlineBilanz

GmbH, UG oder AG ohne eigene Einkünfte des Geschäftsführers (z. B. bei Holding oder ruhender Gesellschaft).

Nur Taxfix

Privatperson, Arbeitnehmer, Student ohne Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.

Beide Tools

Geschäftsführer einer GmbH/UG mit eigenem Gehalt: OnlineBilanz für die Gesellschaft, Taxfix (oder Steuerberater) für die persönliche Steuererklärung.

Die rechtlichen Anforderungen sind nicht austauschbar. Wer eine GmbH führt, muss den Jahresabschluss nach § 264 HGB erstellen und nach § 325 HGB offenlegen – unabhängig davon, ob er selbst eine Einkommensteuererklärung abgibt.

Wichtig

Die Wahl des falschen Tools führt nicht zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Eine GmbH, die nur mit Taxfix arbeitet, verstößt gegen § 325 HGB und riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 € nach § 335 HGB.

OnlineBilanz automatisiert die gesamte Kette von der Erstellung bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister. Das spart Zeit, minimiert rechtliche Risiken und erfüllt die handelsrechtlichen Anforderungen vollständig.

Für Kapitalgesellschaften ist OnlineBilanz die rechtssichere, effiziente Lösung – Taxfix kann diese Anforderungen nicht abdecken.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit Taxfix den Jahresabschluss meiner GmbH erstellen?

Nein. Taxfix ist eine Steuer-App für die persönliche Einkommensteuererklärung von Privatpersonen und Arbeitnehmern. Eine GmbH muss nach § 264 HGB einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Dafür ist ein Tool wie OnlineBilanz erforderlich.

Brauche ich als GmbH-Geschäftsführer beide Tools?

Ja, in der Regel schon. OnlineBilanz erfüllt die Jahresabschluss- und Offenlegungspflicht der GmbH nach §§ 264, 325 HGB. Ihre persönliche Einkommensteuererklärung als Geschäftsführer müssen Sie separat beim Finanzamt einreichen – dafür können Sie Taxfix oder einen Steuerberater nutzen.

Wo muss ich den Jahresabschluss 2026 offenlegen – Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. OnlineBilanz übermittelt automatisch an das Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Welche Fristen gelten 2026 für GmbH und UG?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine Gesellschaften) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große) nach § 42a GmbHG. Offenlegung bis 31.12.2026 nach § 325 HGB. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was kostet OnlineBilanz im Vergleich zu Taxfix?

Taxfix kostet ca. 40–50 Euro pro Steuerjahr und richtet sich an Privatpersonen. OnlineBilanz liegt bei ca. 200–500 Euro pro Jahr und deckt die komplette Jahresabschluss- und Offenlegungspflicht von Kapitalgesellschaften ab. Die Tools sind nicht vergleichbar, da sie völlig unterschiedliche rechtliche Anforderungen erfüllen.

Kann ich als Einzelunternehmer Taxfix nutzen?

Taxfix ist primär für Arbeitnehmer konzipiert. Einzelunternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) benötigen eine EÜR oder Bilanz sowie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hier ist Taxfix meist nicht ausreichend – ein Steuerberater oder spezialisierte Software ist empfehlenswert.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 325 HGB (Offenlegung), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater