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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss & Steuer

Jahresabschluss & Steuer 2026: Aufgaben, Zusammenhänge, Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und damit für die Steuerlast Ihres Unternehmens. Beide Bereiche sind rechtlich eng verzahnt und müssen korrekt, vollständig und fristgerecht erstellt werden. Dieser Leitfaden erklärt die Zusammenhänge, zeigt Pflichten nach HGB und Steuerrecht und unterstützt Sie bei der rechtskonformen Umsetzung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss nach HGB (Bilanz, GuV, Anhang) ist die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Die Handelsbilanz wird durch steuerliche Korrekturen (§ 60 EStDV) zur Steuerbilanz umgeformt, woraus sich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und weitere Steuerarten ergeben. Beide Bereiche müssen fristgerecht erstellt, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Grundlagen: Was bedeutet Jahresabschluss & Steuer?

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind Jahresabschluss und Steuererklärungen eng miteinander verzahnt. Der Jahresabschluss nach Handelsrecht bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und damit für die Berechnung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und weiterer Steuerarten.

Der Jahresabschluss wird nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt und zeigt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie – je nach Größenklasse nach § 267 HGB – einem Anhang und einem Lagebericht.

Die Steuererklärungen (Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung) bauen auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auf. Durch steuerliche Korrekturen (Hinzurechnungen, Kürzungen, Abweichungen bei Bewertung und Abschreibung) entsteht aus der Handelsbilanz die Steuerbilanz.

Hinweis

Wichtig: Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist Pflicht nach § 242 HGB. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt auf Basis dieses Abschlusses gemäß § 5 Abs. 1 EStG (Maßgeblichkeitsprinzip).

Jahresabschluss (Handelsbilanz)

Bilanz, GuV, Anhang nach §§ 242, 264 ff. HGB. Zeigt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Grundlage für Offenlegung nach § 325 HGB.

Steuererklärung (Steuerbilanz)

Basiert auf Handelsbilanz, berücksichtigt steuerliche Korrekturen nach § 60 EStDV. Grundlage für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und weitere Steuerarten.

Zusammenhänge zwischen Handels- und Steuerbilanz

Das deutsche Bilanzrecht unterscheidet zwischen der Handelsbilanz (nach HGB) und der Steuerbilanz (nach EStG, KStG). Beide Bilanzen bauen aufeinander auf, sind aber nicht identisch.

Nach dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG) ist die Handelsbilanz Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung. Allerdings erlaubt oder verlangt das Steuerrecht an vielen Stellen Abweichungen, zum Beispiel bei Abschreibungen, Rückstellungen oder Bewertungsmethoden.

Maßgeblichkeitsprinzip und steuerliche Korrekturen

Das Maßgeblichkeitsprinzip bedeutet: Die handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften gelten grundsätzlich auch für die Steuerbilanz, soweit keine speziellen steuerrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In der Praxis werden steuerliche Korrekturen in einem sogenannten Überleitungsrechner (nach § 60 Abs. 2 EStDV) dokumentiert. Dieser zeigt, welche Positionen aus der Handelsbilanz steuerlich angepasst werden und wie sich das auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirkt.

Position Handelsbilanz (HGB) Steuerbilanz (EStG)
Abschreibung Gebäude Nutzungsdauer nach § 253 HGB (z. B. 33 Jahre) AfA-Tabelle (z. B. 33 Jahre)
Rückstellungen § 249 HGB (breiter Ansatz möglich) § 5 Abs. 4a EStG (engere Grenzen)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Sofortabschreibung oder Pool-Abschreibung möglich § 6 Abs. 2 EStG: GWG bis 800 € sofort absetzbar
Bewertung Vorräte § 256 HGB (Anschaffungs-/Herstellungskosten) § 6 Abs. 1 EStG (steuerliche Bewertungsvorschriften)

„Viele Unternehmen übersehen, dass steuerliche Wahlrechte (z. B. bei Abschreibungen) strategisch genutzt werden können. Eine enge Abstimmung zwischen Handelsbilanz und Steuererklärung spart Zeit und vermeidet Inkonsistenzen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Pflichten für Unternehmen

Kapitalgesellschaften unterliegen umfassenden Pflichten zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie zur Abgabe von Steuererklärungen. Diese Pflichten sind gesetzlich genau geregelt und mit Fristen und Sanktionen verbunden.

Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses

Jede Kapitalgesellschaft muss gemäß § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und GuV. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB).

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind zusätzlich zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten (kleine Gesellschaften) oder 8 Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen.

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten somit folgende Feststellungsfristen im Jahr 2026:

  • Kleine GmbH: spätestens 30. November 2026
  • Mittelgroße und große GmbH: spätestens 31. August 2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB).

Für den Jahresabschluss 2025 endet die Offenlegungsfrist somit am 31. Dezember 2026.

Achtung

Achtung: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Abgabe der Steuererklärungen

Neben dem Jahresabschluss müssen Kapitalgesellschaften folgende Steuererklärungen abgeben:

  • Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erklärung)
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • ggf. weitere Steuererklärungen (z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen)

Die Abgabefrist für Steuererklärungen beträgt grundsätzlich 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO). Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres (für 2025: 28. Februar 2027).

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht je nach Größenklasse aus verschiedenen Bestandteilen. Alle Kapitalgesellschaften müssen mindestens Bilanz, GuV und Anhang erstellen.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zum Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital). Die Gliederung ist in § 266 HGB verbindlich vorgeschrieben.

Die Bilanz zeigt, welche Vermögenswerte das Unternehmen besitzt (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und wie diese finanziert sind (Eigenkapital, Fremdkapital).

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt den Erfolg des Unternehmens im Geschäftsjahr. Sie stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Die GuV kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) erstellt werden.

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV und erläutert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Er enthält Pflichtangaben zu einzelnen Bilanzpositionen, zu Haftungsverhältnissen, zur Gesellschafterstruktur und zu weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen nach § 288 HGB nutzen und müssen weniger umfangreiche Angaben machen.

Lagebericht (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Dieser berichtet über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und über voraussichtliche Entwicklungen.

  • Bilanz nach § 266 HGB (alle Kapitalgesellschaften)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (alle Kapitalgesellschaften)
  • Anhang nach § 284 ff. HGB (alle Kapitalgesellschaften)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)

Steuerarten und Berechnungsgrundlagen

Der Jahresabschluss ist Ausgangspunkt für die Berechnung verschiedener Steuerarten. Die wichtigsten Steuern für Kapitalgesellschaften sind Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Körperschaftsteuer (KSt)

Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer auf den Gewinn der Kapitalgesellschaft. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.

Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das aus dem handelsrechtlichen Gewinn durch steuerliche Korrekturen ermittelt wird.

Gewerbesteuer (GewSt)

Die Gewerbesteuer wird von Gemeinden auf den Gewerbeertrag erhoben. Der Gewerbeertrag ist der nach dem Einkommensteuergesetz oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn, der um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) korrigiert wird.

Die Gewerbesteuer wird nach folgender Formel berechnet: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und liegt typischerweise zwischen 200 % und 490 %.

Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer auf Lieferungen und Leistungen. Sie wird nicht aus dem Jahresabschluss ermittelt, sondern aus den laufenden Umsätzen. Die Umsatzsteuerjahreserklärung fasst die monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen zusammen.

Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 % (§ 12 UStG).

Steuerart Bemessungsgrundlage Steuersatz
Körperschaftsteuer Zu versteuerndes Einkommen (steuerlicher Gewinn) 15 % + Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt)
Gewerbesteuer Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen) Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde
Umsatzsteuer Umsätze (Lieferungen und Leistungen) Regelsteuersatz 19 %, ermäßigt 7 %

15 %

Körperschaftsteuer

3,5 %

Gewerbesteuer-Messzahl

19 %

Umsatzsteuer (Regelsteuersatz)

Ablauf: Von der Buchführung zur Steuererklärung

Die Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen folgt einem strukturierten Ablauf. Der Jahresabschluss Ablauf beginnt mit der laufenden Buchführung und endet mit der Offenlegung und Abgabe der Steuererklärungen.

Schritt 1: Laufende Buchführung

Die Grundlage für den Jahresabschluss ist die ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB. Alle Geschäftsvorfälle müssen laufend und vollständig erfasst werden. Dies umfasst Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Banktransaktionen, Kassen, Löhne und Gehälter sowie weitere Belege.

Schritt 2: Jahresabschlussvorbereitung

Zum Jahresende werden vorbereitende Arbeiten durchgeführt: Inventur (§ 240 HGB), Abstimmung der Konten, Erfassung von Abgrenzungen (§ 250 HGB), Rückstellungen (§ 249 HGB) und Abschreibungen (§ 253 HGB).

Schritt 3: Erstellung der Handelsbilanz

Aus der vorbereiteten Buchführung werden Bilanz und GuV erstellt. Die Gliederung erfolgt nach § 266 bzw. § 275 HGB. Der Anhang wird ergänzt und erläutert die Bilanzpositionen.

Schritt 4: Steuerliche Überleitungsrechnung

Der handelsrechtliche Gewinn wird durch steuerliche Korrekturen (§ 60 Abs. 2 EStDV) in das zu versteuernde Einkommen überführt. Dies erfolgt in der Überleitungsrechnung, die Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung ist.

Schritt 5: Erstellung der Steuererklärungen

Auf Basis des steuerlichen Gewinns werden Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuerjahreserklärung erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt (§ 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG).

Schritt 6: Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wird von der Gesellschafterversammlung festgestellt (§ 42a GmbHG). Dies muss innerhalb der gesetzlichen Feststellungsfrist erfolgen.

Schritt 7: Offenlegung beim Unternehmensregister

Der festgestellte Jahresabschluss wird elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht (§ 325 HGB). Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag.

  • Laufende Buchführung gemäß § 238 HGB
  • Jahresabschlussvorbereitung: Inventur, Abgrenzungen, Rückstellungen
  • Erstellung Handelsbilanz (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Steuerliche Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV
  • Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für Jahresabschluss und Steuererklärungen gelten gesetzlich vorgeschriebene Fristen. Deren Einhaltung ist verpflichtend, Verstöße können zu Bußgeldern und Ordnungsgeldern führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss innerhalb folgender Fristen erfolgen:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Feststellungsfristen im Jahr 2026:

  • Kleine GmbH/UG: spätestens 30. November 2026
  • Mittelgroße und große GmbH: spätestens 31. August 2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 Abs. 1 HGB).

Für den Jahresabschluss 2025 endet die Offenlegungsfrist am 31. Dezember 2026.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Geschäftsführung haftet persönlich.

Abgabefrist für Steuererklärungen

Die Abgabefrist für Steuererklärungen beträgt grundsätzlich 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO). Für das Jahr 2025 wäre die Frist somit der 31. Juli 2026.

Bei steuerlicher Beratung (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für das Jahr 2025 gilt somit die Frist bis zum 28. Februar 2027.

Pflicht Frist Rechtsgrundlage
Feststellung (kleine GmbH/UG) 30. November 2026 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Feststellung (mittelgroße/große GmbH) 31. August 2026 § 42a Abs. 1 Satz 1 GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister 31. Dezember 2026 § 325 Abs. 1 HGB
Steuererklärungen (ohne Berater) 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO
Steuererklärungen (mit Berater) 28. Februar 2027 § 149 Abs. 3 AO

Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden

Bei der Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen passieren häufig vermeidbare Fehler. Diese können zu Korrekturen, Nachforderungen, Ordnungsgeldern oder steuerlichen Nachteilen führen.

Fehler 1: Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung

Eine unvollständige Buchführung führt zu einem fehlerhaften Jahresabschluss. Häufige Probleme: fehlende Belege, falsche Kontierung, nicht gebuchte Geschäftsvorfälle, fehlende Abgrenzungen.

Lösung: Führen Sie die Buchführung laufend und vollständig. Nutzen Sie digitale Buchhaltungssoftware, um Belege zu erfassen und zu verbuchen. Prüfen Sie regelmäßig die Kontensalden und gleichen Sie Bankkonten ab.

Fehler 2: Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

Vermögensgegenstände müssen nach § 253 HGB mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben werden. Fehler entstehen durch falsche Nutzungsdauern, fehlende Abschreibungen oder fehlerhafte Zuschreibungen.

Lösung: Orientieren Sie sich an den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Dokumentieren Sie Abschreibungsmethoden im Anhang und wenden Sie diese konsequent an.

Fehler 3: Fehlende oder falsche Rückstellungen

Rückstellungen nach § 249 HGB müssen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste und unterlassene Instandhaltungen gebildet werden. Fehler: Rückstellungen werden vergessen oder falsch bewertet.

Lösung: Prüfen Sie zum Bilanzstichtag systematisch, welche Verpflichtungen bestehen (z. B. ausstehende Rechnungen, Urlaubsansprüche, Steuernachzahlungen). Bewerten Sie Rückstellungen vorsichtig und dokumentieren Sie die Schätzgrundlagen.

Fehler 4: Steuerliche Korrekturen werden nicht berücksichtigt

Der handelsrechtliche Gewinn ist nicht identisch mit dem steuerpflichtigen Gewinn. Fehler entstehen, wenn steuerliche Korrekturen (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, außerbilanzielle Hinzurechnungen) vergessen werden.

Lösung: Erstellen Sie eine Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV. Berücksichtigen Sie nicht abzugsfähige Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 EStG), steuerfreie Erträge und außerbilanzielle Korrekturen.

Fehler 5: Versäumte Fristen für Feststellung und Offenlegung

Verspätete Feststellung oder Offenlegung führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB. Viele Unternehmen unterschätzen die Fristen oder vergessen die Offenlegung.

Lösung: Planen Sie rechtzeitig die Gesellschafterversammlung zur Feststellung. Legen Sie den Jahresabschluss unmittelbar nach Feststellung beim Unternehmensregister offen. Nutzen Sie digitale Tools mit automatischen Erinnerungen.

„Die meisten Fehler entstehen durch Zeitdruck und fehlende Dokumentation. Wer die Buchführung laufend pflegt und Abschlussprozesse strukturiert plant, vermeidet 90 % aller typischen Probleme.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Buchführung laufend und vollständig führen, Belege zeitnah erfassen
  • Abschreibungen nach AfA-Tabellen berechnen und dokumentieren
  • Rückstellungen systematisch prüfen und bewerten
  • Überleitungsrechnung für steuerliche Korrekturen erstellen
  • Fristen für Feststellung und Offenlegung frühzeitig planen
  • Digitale Tools nutzen, um Prozesse zu automatisieren und Fehler zu vermeiden

Digitale Unterstützung für Jahresabschluss & Steuer

Moderne Softwarelösungen unterstützen Unternehmen dabei, Jahresabschluss und Steuererklärungen effizient, rechtssicher und fristgerecht zu erstellen. Digitale Tools reduzieren den manuellen Aufwand, minimieren Fehlerquellen und sorgen für Transparenz.

OnlineBilanz bietet eine durchgängige Plattform für die Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Datenerfassung über die Bilanzierung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorteile digitaler Jahresabschlusserstellung

  • Geführte Prozesse: Die Software fragt alle notwendigen Informationen strukturiert ab und gibt Hinweise zu Pflichtangaben.
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen: Fehlerhafte Eingaben werden erkannt und können sofort korrigiert werden.
  • Vorlagen und Muster: Rechtskonforme Vorlagen für Bilanz, GuV und Anhang nach HGB.
  • Elektronische Offenlegung: Direkter Export und Übermittlung an das Unternehmensregister.
  • Prüfung durch Steuerberater: Der erstellte Jahresabschluss kann zur Prüfung an einen Steuerberater weitergeleitet werden.

Integration von Handels- und Steuerbilanz

Moderne Tools ermöglichen die parallele Erstellung von Handels- und Steuerbilanz. Steuerliche Korrekturen werden automatisch erfasst und in die Überleitungsrechnung übernommen. So entsteht ein konsistenter Datenfluss vom Jahresabschluss zur Steuererklärung.

Fristenkontrolle und Erinnerungen

Digitale Lösungen erinnern automatisch an Feststellungs- und Offenlegungsfristen. Sie behalten alle Termine im Blick und vermeiden Ordnungsgelder durch verspätete Offenlegung.

Hinweis

OnlineBilanz: Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher, vollständig und fristgerecht. Die Software führt Sie durch alle Schritte, prüft Ihre Eingaben automatisch und ermöglicht die direkte Offenlegung beim Unternehmensregister. Sie sind unsicher, welche Lösung für Sie die richtige ist? Ein detaillierter Vergleich zwischen OnlineBilanz und Taxfix hilft Ihnen bei der Entscheidung zwischen Jahresabschluss-Software und Steuer-App. Jetzt kostenlos testen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?

Die Handelsbilanz wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und zeigt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Die Steuerbilanz basiert auf der Handelsbilanz, berücksichtigt aber steuerliche Korrekturen (z. B. abweichende Abschreibungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben) gemäß EStG und KStG. Das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG verknüpft beide Bilanzen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025 im Jahr 2026?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis zum 30. November 2026 feststellen (§ 42a Abs. 2 GmbHG), mittelgroße und große bis zum 31. August 2026 (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen (§ 325 HGB). Steuererklärungen sind ohne Berater bis 31. Juli 2026, mit Berater bis 28. Februar 2027 abzugeben.

Welche Steuerarten werden auf Basis des Jahresabschlusses berechnet?

Auf Basis des Jahresabschlusses werden Körperschaftsteuer (15 % auf das zu versteuernde Einkommen nach § 23 KStG) und Gewerbesteuer (Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde nach §§ 8, 9, 11 GewStG) berechnet. Die Umsatzsteuer basiert nicht auf dem Jahresabschluss, sondern auf den laufenden Umsätzen.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die rechtzeitige Offenlegung.

Wie werden steuerliche Korrekturen von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz dokumentiert?

Steuerliche Korrekturen werden in einer Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV dokumentiert. Diese zeigt, welche Positionen aus dem handelsrechtlichen Gewinn außerbilanziell hinzugerechnet oder abgezogen werden (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, steuerfreie Erträge). Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH enthalten?

Eine kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB muss einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB) erstellen. Ein Lagebericht ist bei kleinen Kapitalgesellschaften nicht erforderlich. Der Anhang kann nach § 288 HGB verkürzt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater