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Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Ablauf

Jahresabschluss Ablauf 2026: Alle Schritte, Fristen und Aufgaben für die sichere Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 14 Minuten

Der Jahresabschluss Ablauf ist für jede Kapitalgesellschaft ein komplexer Prozess mit klaren gesetzlichen Fristen und zahlreichen Einzelschritten. Von der Inventur über die Bilanzerstellung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister müssen GmbH, UG und AG eine strukturierte Reihenfolge einhalten. Die rechtlichen Grundlagen für diese Pflichten regelt der HGB Jahresabschluss mit seinen Vorschriften zu Bestandteilen und Fristen. Eine Checkliste Jahresabschluss für GmbH und UG hilft dabei, alle notwendigen Aufgaben systematisch abzuarbeiten und keine Frist zu versäumen. Dieser Leitfaden erklärt den vollständigen Ablauf 2026, zeigt typische Fehlerquellen und wie digitale Tools den Prozess vereinfachen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss Ablauf umfasst alle Schritte von der Vorbereitung (Belegsammlung, Inventur) über die Erstellung (Bilanz, GuV, Anhang) bis zur Feststellung durch die Gesellschafter und Offenlegung beim Unternehmensregister. Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit für die Feststellung, mittelgroße nur 8 Monate. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen – sonst drohen Ordnungsgelder ab 2.500 Euro.

Warum der strukturierte Jahresabschluss Ablauf entscheidend ist

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine buchhalterische Pflichtübung. Er bildet die Grundlage für strategische Entscheidungen, Kreditgespräche, Investorenberichte und die Steuererklärung. Ohne klaren Ablauf entstehen Verzögerungen, die zu Fristversäumnissen, Ordnungsgeldern und wirtschaftlichen Nachteilen führen können.

Ein strukturierter Jahresabschluss Ablauf zeigt Banken, Investoren und Geschäftspartnern, dass Ihr Unternehmen professionell geführt wird. Gleichzeitig verschafft er Ihnen selbst Klarheit über die wirtschaftliche Situation und ermöglicht fundierte Planungen für das kommende Geschäftsjahr.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

2.500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

8–11 Monate

Feststellungsfrist je nach Größe

Die Folgen eines unstrukturierten Ablaufs

Wenn der Jahresabschluss Ablauf nicht systematisch geplant wird, häufen sich Probleme:

  • Fehlende Belege: Nachträgliche Suche kostet Zeit und verzögert den gesamten Prozess
  • Inventurfehler: Ungenaue Bestandsaufnahmen führen zu falschen Bilanzwerten
  • Fristversäumnisse: Verspätete Feststellung oder Offenlegung führen zu Ordnungsgeldern
  • Steuerliche Nachteile: Falsche Bewertungen können zu überhöhten Steuerzahlungen führen
  • Vertrauensverlust: Banken und Partner zweifeln an der Unternehmensführung

„In der täglichen Praxis sehe ich immer wieder, dass Unternehmen den Jahresabschluss auf die letzten Wochen verschieben. Die Folge: Hektik, Fehler und vermeidbare Kosten. Ein strukturierter Ablauf, der bereits im November beginnt, spart Zeit, Geld und Nerven.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus mehreren Komponenten, die je nach Unternehmensgröße variieren. Für alle GmbH, UG und AG verpflichtend sind:

Die Bilanz

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag dar. Sie gliedert sich in:

  • Aktivseite: Anlagevermögen (Maschinen, Gebäude, Beteiligungen) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben)
  • Passivseite: Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV zeigt die Ertragslage des Geschäftsjahres. Sie stellt alle Erträge (Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge) den Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, Zinsen) gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Der Anhang

Der Anhang erläutert und ergänzt die Zahlen aus Bilanz und GuV. Er enthält Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten, Angaben zu Haftungsverhältnissen sowie zu Organmitgliedern und deren Vergütung (ab mittlerer Größe).

Der Lagebericht (ab mittelgroßer Gesellschaft)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen, der die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage, Chancen und Risiken sowie die voraussichtliche Entwicklung beschreibt.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Schritt 1: Unterlagen sammeln und vorbereiten

Der erste Schritt im Jahresabschluss Ablauf beginnt idealerweise bereits im November oder Dezember – nicht erst nach Jahresende. Eine vollständige Dokumentation bildet die Basis für alle weiteren Schritte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen des Geschäftsjahres
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten (Bank, PayPal, etc.)
  • Kreditkartenabrechnungen mit geschäftlichen Ausgaben
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)
  • Anlageverzeichnis mit allen Investitionen
  • Aufstellung aller Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Personalunterlagen (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise)
  • Inventurlisten zum Bilanzstichtag

Achtung: GoBD-konforme Archivierung

Seit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) müssen digitale Belege unveränderbar und vollständig archiviert werden. Eine einfache Ablage in einem Ordner auf dem Computer reicht nicht aus.

Schritt 2: Inventur durchführen – Pflicht nach § 240 HGB

Die Inventur ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Jahresabschluss Ablaufs. Sie erfasst körperlich alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag. Ohne ordnungsgemäße Inventur ist der Jahresabschluss formal fehlerhaft.

Arten der Inventur

Je nach betrieblicher Situation können verschiedene Inventurverfahren angewendet werden: Stichtagsinventur (am Bilanzstichtag), zeitverschobene Inventur (bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach Stichtag, mit rechnerischer Fortschreibung) oder permanente Inventur (verteilt über das gesamte Geschäftsjahr bei lückenloser Lagerbuchführung).

Vermögensgegenstände

  • Warenbestände und Rohstoffe
  • Maschinen und Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Fahrzeuge, Immobilien
  • Forderungen, Bankguthaben

Schulden

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Bankdarlehen
  • Rückstellungen (z.B. Urlaubsrückstellungen)
  • Steuerverbindlichkeiten
  • Sonstige Verpflichtungen

Schritt 3: Bewertung der Vermögenswerte nach § 252 ff. HGB

Nach der mengenmäßigen Erfassung durch die Inventur folgt die wertmäßige Bewertung. Dieser Schritt entscheidet maßgeblich über die Höhe des ausgewiesenen Gewinns und damit über die Steuerlast.

Grundsätze ordnungsmäßiger Bewertung

Das Handelsgesetzbuch schreibt mehrere Bewertungsgrundsätze vor: Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB), Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), Realisationsprinzip (Gewinne erst bei Realisierung) und Imparitätsprinzip (Verluste bei drohender Entstehung).

Bewertung des Anlagevermögens

Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Beispiel: Ein Firmenwagen kostet 30.000 Euro bei 6 Jahren Nutzungsdauer – jährliche lineare Abschreibung: 5.000 Euro.

Bewertung des Umlaufvermögens

Vorräte und Waren werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder Börsen-/Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet (strenges Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB). Forderungen sind zum Nennwert anzusetzen, abzüglich notwendiger Wertberichtigungen.

Schritt 4: Abschlussbuchungen durchführen

Die Abschlussbuchungen sind der technische Kern des Jahresabschluss Ablaufs. Sie sorgen dafür, dass alle Geschäftsvorfälle korrekt erfasst, zeitlich abgegrenzt und periodengerecht zugeordnet werden.

Typische Abschlussbuchungen

Zu den wichtigsten Abschlussbuchungen gehören: zeitliche Abgrenzungen (aktive und passive Rechnungsabgrenzung), Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB (für ungewisse Verbindlichkeiten, Gewährleistungen, Urlaub, Steuern), Buchung der Abschreibungen sowie Erfassung von Bestandsveränderungen.

Abstimmung der Konten

Vor dem Abschluss müssen alle Konten mit externen Quellen abgestimmt werden: Banksalden mit Kontoauszügen, Forderungen mit offenen Ausgangsrechnungen, Verbindlichkeiten mit Eingangsrechnungen, Personalkonten mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Schritt 5: Bilanz und GuV erstellen

Nach allen Vorbereitungen erfolgt nun die eigentliche Erstellung der Abschlussdokumente. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV) entsprechen.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz und GuV aufstellen. Sie müssen einzelne Posten nur zusammengefasst ausweisen. Dies vereinfacht den Jahresabschluss Ablauf erheblich.

E-Bilanz: Übermittlung an das Finanzamt

Seit 2012 müssen Kapitalgesellschaften die Bilanz und GuV elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies geschieht nach der HGB-Taxonomie (aktuell Version 6.8 für Geschäftsjahre ab 2026). Die E-Bilanz muss bis zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung übermittelt werden.

Schritt 6: Anhang und ggf. Lagebericht formulieren

Der Anhang ist das erläuternde Dokument zum Jahresabschluss. Er macht die Zahlen transparent und verständlich. Ohne Anhang ist der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft unvollständig. Pflichtangaben nach § 284 HGB umfassen die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Aufgliederung der Umsatzerlöse, Angaben zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten, Anzahl der Arbeitnehmer und Haftungsverhältnisse.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen, der den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft, Risiken und Chancen sowie wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag beschreibt.

Schritt 7: Feststellung durch Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG

Der aufgestellte Jahresabschluss ist rechtlich noch nicht wirksam. Er muss durch die Gesellschafter förmlich festgestellt werden. Nach § 42a GmbHG gelten folgende Fristen: kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate nach Bilanzstichtag, mittelgroße und große 8 Monate. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss eine kleine GmbH also spätestens bis 30.11.2026 feststellen.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung. Der Beschluss muss protokolliert werden und Datum, anwesende Gesellschafter mit Stimmanteilen, Tagesordnung, Beschlusstext, Abstimmungsergebnis und Unterschriften enthalten. Gleichzeitig wird in der Regel über die Verwendung des Jahresergebnisses entschieden.

Vorsicht: Versäumnis der Feststellungsfrist

Wird die Feststellungsfrist versäumt, kann das Registergericht die Geschäftsführer zur Vorlage des Jahresabschlusses auffordern. Bei weiterem Versäumnis drohen Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro.

Schritt 8: Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Der letzte und rechtlich kritische Schritt im Jahresabschluss Ablauf ist die Offenlegung. Seit der Änderung durch das DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Offenlegungsfrist: 12 Monate nach Bilanzstichtag

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis spätestens 31.12.2026 erfolgt sein. Diese Frist ist absolut und kennt keine Verlängerung.

Was muss offengelegt werden?

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Verkürzt Keine Pflicht Keine Pflicht* Nein
Kleine Kapitalgesellschaft Verkürzt Keine Pflicht** Verkürzt Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja
Große Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja

*Sofern bestimmte Angaben in der Bilanz gemacht werden. **Kann freiwillig offengelegt werden.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgeldes: Kleinstkapitalgesellschaften ab 500 Euro, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften 2.500 bis 25.000 Euro. Es kann gegen die Gesellschaft und die verantwortlichen Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden.

„Viele Mandanten unterschätzen die Offenlegungspflicht. Die automatisierten Kontrollmechanismen des Bundesamts für Justiz erfassen jede Versäumnis. Selbst bei einer Verspätung von nur wenigen Tagen droht ein Ordnungsgeld. Die rechtzeitige Planung im Jahresabschluss Ablauf ist daher essentiell.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Fristen im Jahresabschluss Ablauf – Übersicht 2026

Ein strukturierter Jahresabschluss Ablauf erfordert die Einhaltung mehrerer gesetzlicher Fristen. Hier eine Übersicht für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025:

Schritt Frist Rechtsgrundlage Konsequenz
Aufstellung (klein) 30.06.2026 § 264 Abs. 1 HGB Verzögerung Folgeprozesse
Aufstellung (mittel/groß) 31.03.2026 § 264 Abs. 1 HGB Prüfung verzögert
Feststellung (klein) 30.11.2026 § 42a GmbHG Zwangsgeld
Feststellung (mittel/groß) 31.08.2026 § 42a GmbHG Zwangsgeld
Offenlegung (alle) 31.12.2026 § 325 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 €

Praxistipp: Zeitpuffer einplanen

Planen Sie den Jahresabschluss Ablauf immer mit zeitlichem Puffer. Unvorhergesehene Verzögerungen (fehlende Belege, Rückfragen, Krankheit) kommen häufig vor. Starten Sie idealerweise bereits im Januar mit der Vorbereitung.

Typische Fehler im Jahresabschluss Ablauf und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis zeigen sich immer wieder die gleichen Fehlerquellen. Die häufigsten: zu späte Vorbereitung (Start erst im Herbst statt Januar), unvollständige Belege, oberflächliche Inventur, fehlerhafte Bewertung (vergessene Abschreibungen, nicht gebildete Rückstellungen), fehlende Abstimmung mit dem Steuerberater, sowie Versäumnis der Offenlegungsfrist.

Checkliste: So vermeiden Sie Fehler

  • Jahresplanung erstellen: Alle Fristen im Kalender eintragen
  • Belege monatlich sammeln und ablegen
  • Inventur sorgfältig planen und dokumentieren
  • Bewertungsmethoden schriftlich festhalten (Stetigkeit!)
  • Konten vor Abschluss vollständig abstimmen
  • Frühzeitig mit Steuerberater absprechen
  • Gesellschafterbeschluss terminieren und protokollieren
  • Offenlegung rechtzeitig einplanen

Digitale Unterstützung für den Jahresabschluss Ablauf

Moderne Software vereinfacht den Jahresabschluss Ablauf erheblich. Gerade kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften profitieren von digitalen Lösungen, die den Prozess strukturieren und Fehlerquellen minimieren.

Zeitersparnis

Automatische Übernahme von Buchungsdaten, vorausgefüllte Formulare und geführte Assistenten reduzieren den Zeitaufwand um bis zu 70%.

Fehlerreduktion

Plausibilitätsprüfungen, automatische Summenkontrolle und Erinnerungen an Pflichtangaben verhindern formale Fehler.

Rechtssicherheit

Aktuelle HGB-Taxonomie, automatische Einhaltung von Gliederungsvorschriften und Hinweise auf gesetzliche Fristen.

Wie OnlineBilanz den Ablauf vereinfacht

OnlineBilanz ist speziell für Kapitalgesellschaften entwickelt und unterstützt Sie in jedem Schritt: strukturierte Dateneingabe mit geführten Assistenten, automatische Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB-Vorgaben, XBRL-Export für direkte Übermittlung an ELSTER und Unternehmensregister, Fristenüberwachung mit automatischen Erinnerungen sowie Steuerberater-Zugang für direkte Prüfung und Freigabe.

Häufig gestellte Fragen zum Jahresabschluss Ablauf

Wie lange dauert der Jahresabschluss Ablauf in der Praxis?

Bei guter Vorbereitung und digitaler Unterstützung benötigen kleine GmbHs etwa 3–5 Wochen vom Start bis zur Offenlegung. Mittelgroße Gesellschaften mit Prüfungspflicht sollten 2–3 Monate einplanen. Entscheidend ist der frühe Beginn – wer erst im November startet, gerät in Zeitdruck.

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie den Jahresabschluss selbst aufstellen – insbesondere mit digitalen Tools. Bei komplexeren Sachverhalten empfiehlt sich die Einbindung eines Steuerberaters für Prüfung und Freigabe. Die formale Aufstellung dürfen Sie selbst vornehmen, die fachliche Bewertung (z.B. bei Rückstellungen, Abschreibungen) erfordert jedoch Fachwissen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Sie erhalten zunächst eine Androhung mit Fristsetzung. Erfolgt die Offenlegung auch danach nicht, wird ein Ordnungsgeld festgesetzt (ab 2.500 Euro, für Kleinstgesellschaften ab 500 Euro). Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Wo erfolgt die Offenlegung – beim Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem 01.08.2022 (DiRUG) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Dies ist eine häufige Fehlerquelle, da viele noch die alte Regelung kennen.

Müssen auch ruhende GmbHs einen Jahresabschluss erstellen?

Ja. Auch ruhende oder schlafende GmbHs unterliegen der Aufstellungs-, Feststellungs- und Offenlegungspflicht nach HGB. Bei Inaktivität wird eine Null-Bilanz erstellt. Wer dies versäumt, riskiert dieselben Ordnungsgelder wie aktive Gesellschaften.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB, § 267 HGB, § 325 HGB, § 335 HGB, § 42a GmbHG. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Umsatzsteuererklärung
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Offenlegung beim Bundesanzeiger
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Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater