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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogHGB Jahresabschluss

HGB Jahresabschluss 2026: Pflicht, Bestandteile & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der HGB Jahresabschluss ist die handelsrechtliche Pflicht jedes Kaufmanns und jeder Kapitalgesellschaft nach § 242 HGB. Eine detaillierte Jahresabschluss Definition zeigt: Er besteht aus Bilanz, GuV und bei Kapitalgesellschaften aus Anhang sowie ggf. Lagebericht. Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Vorschriften und Bestandteile. Der Ablauf Jahresabschluss 2026 umfasst sämtliche Schritte von der Vorbereitung über die Erstellung bis zur Offenlegung unter Beachtung der gesetzlichen Fristen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der HGB Jahresabschluss nach § 242 HGB umfasst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen und den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Die Erstellung muss nach den Größenklassen (§ 267 HGB) innerhalb von 8-11 Monaten erfolgen.

Was ist der HGB Jahresabschluss?

Der HGB Jahresabschluss ist der handelsrechtliche Jahresabschluss, den jeder Kaufmann nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellen muss. Er bildet die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zu einem festgelegten Stichtag ab – in der Regel zum 31.12. des Geschäftsjahres.

Die gesetzliche Grundpflicht ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.

Der HGB Jahresabschluss dient mehreren Zwecken: Er informiert über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, ermöglicht Rechenschaft gegenüber Gesellschaftern und bildet die Grundlage für die Besteuerung.

§ 242 HGB

Pflicht zur Aufstellung

2 Pflichtbestandteile

Bilanz + GuV (Kaufleute)

4 Bestandteile

Bei Kapitalgesellschaften

„Der HGB Jahresabschluss ist weit mehr als eine Pflichtübung. Er ist das zentrale Steuerungs- und Kontrollinstrument für jede Geschäftsführung und bildet die Basis für alle wirtschaftlichen Entscheidungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Grundlagen des HGB Jahresabschlusses

Die Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses sowie dessen Inhalte und Form sind im Dritten Buch des HGB umfassend geregelt. Die wichtigsten Vorschriften unterscheiden sich nach Rechtsform und Größe des Unternehmens.

Zentrale Normen für alle Kaufleute

  • § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV
  • § 243 HGB – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
  • § 246 HGB – Vollständigkeitsgebot
  • § 247 HGB – Inhalt der Bilanz
  • § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften

  • § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung
  • § 266 HGB – Gliederung der Bilanz
  • § 275 HGB – Gliederung der GuV (GKV oder UKV)
  • § 284 ff. HGB – Pflichtangaben im Anhang
  • § 289 HGB – Lagebericht (mittelgroße und große Gesellschaften)

Hinweis

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt, welche Erleichterungen und welche erweiterten Pflichten gelten. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von zahlreichen Vereinfachungen bei Gliederung, Anhang und Offenlegung.

Für Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG) gelten nach § 264a HGB ebenfalls die Vorschriften für Kapitalgesellschaften.

Bestandteile des HGB Jahresabschlusses

Die Zusammensetzung des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Größenklasse ab. Während Einzelkaufleute lediglich Bilanz und GuV erstellen, müssen Kapitalgesellschaften zusätzliche Bestandteile aufnehmen.

Pflichtbestandteile für Kaufleute (§ 242 HGB)

Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) zum Bilanzstichtag. Sie zeigt die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Ermittlung des Jahresergebnisses durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen. Sie zeigt die Ertragslage.

Zusätzliche Bestandteile für Kapitalgesellschaften

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht für
Anhang § 284 ff. HGB Alle Kapitalgesellschaften (Erleichterungen für Kleine)
Lagebericht § 289 HGB Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
Eigenkapitalspiegel § 264 Abs. 1 HGB Freiwillig bzw. nach § 268 Abs. 1 HGB im Anhang
Kapitalflussrechnung § 297 Abs. 1 HGB Nur Konzernabschlüsse

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Bilanz sowie die GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten, Angaben zu Haftungsverhältnissen und zur Anzahl der Arbeitnehmer.

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang erstellen und sind von zahlreichen Angabepflichten befreit.

Der Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Dieser beinhaltet die Darstellung von Geschäftsverlauf und -ergebnis, die Lage der Gesellschaft, Risiken und Chancen sowie voraussichtliche Entwicklungen.

Achtung

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Lageberichtspflicht befreit – eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen bis zu 6 Mio. Euro Bilanzsumme.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Zuordnung zu einer Größenklasse erfolgt nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten, die Gliederungstiefe von Bilanz und GuV, die Umfang des Anhangs sowie die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts.

Auswirkungen der Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Verkürzter Anhang (§ 288 HGB)
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Erleichterungen bei der Offenlegung

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • Vollständige GuV nach § 275 HGB
  • Vollständiger Anhang
  • Lagebericht nach § 289 HGB pflicht

Große Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Rechnungslegung
  • Erweiterter Lagebericht
  • Prüfungspflicht durch Abschlussprüfer
  • Vollständige Offenlegung

Hinweis

Die Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB (bis 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatz, 10 Mitarbeiter) profitiert von zusätzlichen Erleichterungen, ist jedoch nicht von der Offenlegungspflicht befreit.

Fristen und Termine 2026

Für den HGB Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Diese unterscheiden sich nach Größenklasse und betreffen Aufstellung, Feststellung und Offenlegung.

Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Nach § 243 Abs. 3 HGB ist der Jahresabschluss innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. In der Praxis bedeutet dies: innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag, spätestens jedoch vor der Feststellung.

Frist zur Feststellung nach § 42a GmbHG

Größenklasse Frist zur Feststellung Stichtag für 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate bis 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate bis 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bei der GmbH bzw. durch Billigung des Aufsichtsrats bei der AG.

Frist zur Offenlegung nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gilt die Frist bis zum 31.12.2026.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz automatisiert eingeleitet.

Der Erstellungsprozess des HGB Jahresabschlusses

Die Erstellung eines HGB Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mehrere aufeinander aufbauende Schritte umfasst. Jeder Schritt muss sorgfältig dokumentiert und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) durchgeführt werden.

1. Vorbereitung und Buchhaltungsabschluss

Zunächst muss die laufende Buchführung vollständig, richtig und zeitgerecht sein. Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen erfasst, alle Belege gebucht und alle Konten abgestimmt sein.

2. Inventur und Bestandsaufnahme

Nach § 240 HGB muss jeder Kaufmann zum Bilanzstichtag ein Inventar aufstellen. Die körperliche Inventur erfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden. Das Inventar bildet die Grundlage für die Bilanzwerte.

3. Jahresabschlussbuchungen

  • Abgrenzungen: Zeitliche Abgrenzung nach § 250 HGB (aktive/passive Rechnungsabgrenzung)
  • Rückstellungen: Bildung nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten
  • Bewertungen: Anwendung der Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 HGB)
  • Abschreibungen: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen
  • Wertberichtigungen: Einzelwertberichtigungen auf Forderungen

4. Erstellung von Bilanz und GuV

Aus der abgeschlossenen Buchführung werden Bilanz und GuV nach den gesetzlichen Gliederungsvorschriften erstellt. Kapitalgesellschaften müssen die Gliederung nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV) einhalten.

5. Erstellung des Anhangs (Kapitalgesellschaften)

Der Anhang erläutert die Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten sowie die gesetzlich geforderten Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB.

6. Erstellung des Lageberichts (mittelgroße/große Gesellschaften)

Der Lagebericht geht über die reine Zahlendarstellung hinaus und erläutert Geschäftsverlauf, Lage der Gesellschaft, Risiken und Chancen sowie die voraussichtliche Entwicklung.

„Ein sorgfältig erstellter Jahresabschluss ist das Fundament für alle weiteren Schritte – von der Feststellung über die Offenlegung bis zur Steuererklärung. Fehler in der Aufstellung ziehen sich durch den gesamten Prozess.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und bestimmte Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z. B. GmbH & Co. KG) sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss offenzulegen.

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Offenlegung ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag vorzunehmen.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Verkürzt Entfällt (opt.) Verkürzt Entfällt
Kleine Kapitalgesellschaft Verkürzt Entfällt (opt.) Verkürzt Entfällt
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig
Große Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und sind von der Offenlegung der GuV befreit. Der Anhang kann nach § 288 HGB verkürzt werden.

Technische Einreichung beim Unternehmensregister

Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Eine reine Papiereinreichung ist seit 2022 nicht mehr zulässig.

Hinweis

OnlineBilanz.de erstellt den Jahresabschluss automatisch im erforderlichen XBRL-Format und ermöglicht die direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister – ohne zusätzliche Software oder technisches Fachwissen.

Sanktionen bei Nichtoffenlegung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Achtung

Das Ordnungsgeld trifft die gesetzlichen Vertreter persönlich. Es handelt sich nicht um eine Betriebsausgabe und ist steuerlich nicht abzugsfähig. Wiederholte Verstöße führen zu deutlich höheren Ordnungsgeldern.

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist eine spezialisierte Online-Plattform zur vollständig digitalen Erstellung des HGB Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Die Lösung verbindet rechtssichere Vorlagen mit einer intuitiven Benutzerführung.

Vorteile der digitalen Erstellung

Rechtssicherheit

Alle Formulare, Gliederungen und Formate entsprechen den aktuellen HGB-Vorschriften. Größenklassenabhängige Erleichterungen werden automatisch berücksichtigt.

Zeitersparnis

Die gesamte Erstellung erfolgt online in einem durchgängigen Prozess – von der Dateneingabe über die Prüfung bis zur XBRL-Ausgabe und Offenlegung.

Der Erstellungsprozess in OnlineBilanz.de

  1. Registrierung und Stammdaten: Eingabe der Unternehmensdaten, Rechtsform, Bilanzstichtag und Größenklasse
  2. Bilanz erstellen: Eingabe der Aktivposten (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und Passivposten (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
  3. GuV erstellen: Eingabe der Erträge und Aufwendungen nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren
  4. Anhang erstellen: Automatische Vorlagen mit Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB, individuell anpassbar
  5. Prüfung und Validierung: Automatische Plausibilitätsprüfung, Vollständigkeitskontrolle und Hinweise auf Fehler
  6. Export und Offenlegung: Download als PDF und XBRL, direkte Einreichung beim Unternehmensregister möglich

Für wen eignet sich OnlineBilanz.de?

  • Geschäftsführer und Unternehmer, die ihren Jahresabschluss selbst erstellen möchten
  • Steuerberater und Buchhalter, die ein effizientes Tool für die Mandantenverwaltung suchen
  • Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften ohne komplexe Konzernstrukturen
  • Gründer und Start-ups (UG, GmbH), die eine kostengünstige und sichere Lösung benötigen

„Mit OnlineBilanz.de können auch Unternehmer ohne Bilanzbuchhaltungskenntnisse einen HGB-konformen Jahresabschluss erstellen. Die Software führt Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt die Rechtssicherheit sicher.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusatzfunktionen

  • Vorjahresvergleich: automatische Übernahme und Gegenüberstellung
  • Mehrere Geschäftsjahre verwalten
  • Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle als Vorlagen
  • Direkter XBRL-Upload an das Unternehmensregister
  • Datensicherheit durch verschlüsselte Speicherung und Backups

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet eine kostenlose Testversion, mit der Sie die Erstellung eines Jahresabschlusses unverbindlich ausprobieren können. Eine Kreditkarte ist für den Test nicht erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört alles zum HGB Jahresabschluss?

Der Mindestinhalt nach § 242 HGB besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 HGB). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind zudem verpflichtet, einen Lagebericht nach § 289 HGB zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Lageberichtspflicht befreit.

Wie lange habe ich Zeit, um den Jahresabschluss 2025 zu erstellen und offenzulegen?

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss bei kleinen Kapitalgesellschaften bis zum 30.11.2026 festgestellt werden, bei mittelgroßen und großen bis zum 31.08.2026 (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis zum 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 01.08.2022 (DiRUG) ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF erfolgen. Eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Können kleine GmbHs auf die Offenlegung der GuV verzichten?

Ja. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 326 Abs. 1 HGB von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit. Sie müssen lediglich eine verkürzte Bilanz und einen verkürzten Anhang offenlegen. Diese Erleichterung gilt für Gesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der drei Kriterien nach § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten: 6 Mio. Euro Bilanzsumme, 12 Mio. Euro Umsatz, 50 Arbeitnehmer.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlege?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate nach Bilanzstichtag) leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen (§ 335 HGB). Es trifft die gesetzlichen Vertreter persönlich und ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Wie unterscheiden sich Handelsbilanz und Steuerbilanz?

Die Handelsbilanz wird nach HGB-Vorschriften erstellt und dient der Information und Rechenschaft. Die Steuerbilanz basiert auf der Handelsbilanz, folgt aber steuerrechtlichen Vorschriften (EStG, KStG) und dient der Gewinnermittlung für die Besteuerung. Durch Ansatz- und Bewertungswahlrechte können beide Bilanzen voneinander abweichen. In der Praxis wird häufig eine Einheitsbilanz geführt, die beiden Anforderungen genügt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflichten für Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Standardpreis
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Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
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181,50 €
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Gewerbesteuererklärung
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Umsatzsteuererklärung
181,50 €
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Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater