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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss oder EÜR

Jahresabschluss oder EÜR 2026: Richtig entscheiden nach HGB

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Wahl zwischen Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist keine Geschmacksfrage, sondern folgt klaren gesetzlichen Vorgaben nach HGB und AO. Gleichzeitig beeinflusst sie Verwaltungsaufwand, Steuerung und Außenwirkung Ihres Unternehmens. Wer zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist, muss zudem die gesetzlichen Fristen zur Fertigstellung beachten. Insbesondere Unternehmen, die mit DATEV arbeiten, sollten die Vorbereitung und digitale Übermittlung des Jahresabschlusses sorgfältig planen. Dieser Artikel zeigt, wann welche Methode Pflicht ist und welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ist für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ohne Bilanzierungspflicht ausreichend. Ein Jahresabschluss mit Bilanz und GuV ist Pflicht für Kaufleute nach § 242 HGB sowie für alle Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB. Die Entscheidung hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab.

Warum die Entscheidung zwischen Jahresabschluss oder EÜR wichtig ist

Die Wahl zwischen Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung bestimmt nicht nur den Umfang Ihrer Buchhaltung, sondern auch die Transparenz Ihrer Unternehmenssteuerung. Viele Unternehmer wählen die Methode, die sie bereits kennen, ohne zu prüfen, ob diese noch passend oder überhaupt zulässig ist.

Gesetzlich ist die Methode der Gewinnermittlung in den meisten Fällen klar vorgegeben. Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ohne Bilanzierungspflicht dürfen die EÜR nutzen. Kaufleute nach § 238 HGB und alle Kapitalgesellschaften müssen hingegen zwingend eine Bilanz erstellen.

Die Entscheidung beeinflusst konkret folgende Bereiche Ihres Unternehmens:

  • Umfang und Aufwand der laufenden Buchhaltung
  • Qualität der Steuerungsinformationen für Ihre unternehmerischen Entscheidungen
  • Aussagekraft für Banken, Investoren und Förderstellen
  • Rechtssicherheit und Compliance mit den Anforderungen des HGB
  • Kosten für Steuerberater und Software

„Viele Gründer starten mit der EÜR, weil sie einfach erscheint. Sobald aber die Umsätze steigen oder eine GmbH gegründet wird, ist der Jahresabschluss Pflicht. Wer das übersieht oder die Frist zur Hinterlegung des Jahresabschlusses versäumt, riskiert Ordnungsgelder und Probleme mit dem Finanzamt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es wird nur erfasst, was tatsächlich auf dem Konto eingegangen oder abgeflossen ist. Offene Forderungen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen bleiben unberücksichtigt.

Das Grundprinzip der EÜR lautet:

Hinweis

Einnahmen – Ausgaben = Gewinn Dabei werden nur die tatsächlichen Zahlungseingänge und -ausgänge im jeweiligen Jahr berücksichtigt. Rechnungen, die erst im Folgejahr bezahlt werden, haben keine Auswirkung auf den aktuellen Gewinn.

Die EÜR ist zulässig für:

  • Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Künstler etc.)
  • Gewerbetreibende ohne Bilanzierungspflicht nach § 141 AO
  • Kleinunternehmer und nebenberuflich Selbstständige
  • Land- und Forstwirte unterhalb der Gewinngrenze

Die EÜR wird über die Anlage EÜR zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Sie muss keine Offenlegung im Unternehmensregister erfolgen.

§ 4 Abs. 3

EStG: Rechtsgrundlage EÜR

Zufluss-Abfluss

Prinzip der Erfassung

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist die vollständige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens nach handelsrechtlichen Vorschriften. Er basiert auf dem Realisationsprinzip und dem Periodisierungsprinzip nach § 252 HGB.

Ein vollständiger Jahresabschluss besteht mindestens aus:

  • Bilanz nach § 266 HGB: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB: Aufstellung aller Erträge und Aufwendungen
  • Anhang nach § 284 HGB: Erläuterungen und Ergänzungen (Pflicht für Kapitalgesellschaften)

Größere Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen, der die wirtschaftliche Entwicklung und Risiken darstellt.

Hinweis

Der Jahresabschluss zeigt nicht nur den Gewinn, sondern auch das gesamte Vermögen, alle Schulden, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten. Damit ist er deutlich aussagekräftiger als die EÜR.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten strenge Fristen:

  • Aufstellung innerhalb der ersten Monate nach Bilanzstichtag
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb von 8-11 Monaten (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung im Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten (§ 325 HGB)
  • Bei Verstoß: Ordnungsgeld 500-25.000 Euro nach § 335 HGB

Gesetzliche Pflichten im Überblick

Ob Sie einen Jahresabschluss erstellen müssen oder die EÜR nutzen dürfen, ist gesetzlich klar geregelt. Die Pflicht zur Bilanzierung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und dem Einkommensteuergesetz (EStG).

Bilanzierungspflicht nach Rechtsform

Alle Kapitalgesellschaften sind unabhängig von Umsatz oder Gewinn zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet:

  • GmbH nach § 264 HGB
  • UG (haftungsbeschränkt) nach § 264 HGB
  • AG nach § 264 HGB
  • KGaA, SE und weitere Kapitalgesellschaften

Auch Personengesellschaften können bilanzierungspflichtig sein, wenn sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten oder ein Vollhafter eine Kapitalgesellschaft ist.

Bilanzierungspflicht nach § 141 AO

Gewerbetreibende, die nicht bereits aufgrund ihrer Rechtsform bilanzierungspflichtig sind, müssen einen Jahresabschluss erstellen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren folgende Grenzen überschreiten:

Achtung

Umsatz: mehr als 800.000 Euro Gewinn: mehr als 80.000 Euro Beide Werte müssen in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren überschritten werden.

Freiberufler nach § 18 EStG sind von der Bilanzierungspflicht nach § 141 AO grundsätzlich ausgenommen und dürfen dauerhaft die EÜR nutzen, solange sie nicht freiwillig zur Buchführung übergehen.

Grenzen und Schwellenwerte 2026

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang des Jahresabschlusses und die Offenlegungspflichten. Die Schwellenwerte sind in § 267 HGB festgelegt und gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen.

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 24 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 24 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Die Größenklasse hat direkte Auswirkungen auf:

  • Umfang des Anhangs (§ 288 HGB: Erleichterungen für kleine Gesellschaften)
  • Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (nur bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)
  • Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer (ab mittelgroß nach § 316 HGB)
  • Umfang der Offenlegung im Unternehmensregister (§ 326 HGB)

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10) können von weiteren Erleichterungen profitieren.

Für die Feststellung des Jahresabschlusses gelten nach § 42a GmbHG folgende Fristen ab Bilanzstichtag:

Kleine Kapitalgesellschaften

11 Monate nach Bilanzstichtag (z. B. 30.11.2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

8 Monate nach Bilanzstichtag (z. B. 31.08.2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025)

Vor- und Nachteile beider Methoden

Beide Methoden haben spezifische Stärken und Schwächen, die je nach Unternehmenssituation unterschiedlich relevant sind. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Aspekte.

Vorteile der EÜR

  • Einfachheit: Keine Inventur, keine Abgrenzungen, keine Rückstellungen
  • Geringer Zeitaufwand: Buchführung kann oft selbst erledigt werden
  • Niedrige Kosten: Weniger Steuerberateraufwand
  • Liquiditätsorientiert: Zeigt direkt, welche Zahlungen geflossen sind
  • Keine Offenlegungspflicht: Keine Veröffentlichung im Unternehmensregister

Nachteile der EÜR

  • Geringe Aussagekraft: Offene Forderungen und Verbindlichkeiten fehlen
  • Keine Vermögensübersicht: Keine Bilanz, kein Überblick über Schulden und Vermögen
  • Schwierige Steuerung: Für wachsende Unternehmen oft nicht mehr ausreichend
  • Eingeschränkte Akzeptanz: Banken und Investoren bevorzugen Jahresabschlüsse
  • Nicht für alle Rechtsformen zulässig: GmbH, UG, AG sind ausgeschlossen

Vorteile des Jahresabschlusses

  • Vollständiges Bild: Bilanz zeigt Vermögen, Schulden, Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Periodengerechte Abgrenzung: Gewinn wird unabhängig von Zahlungsflüssen ermittelt
  • Bessere Steuerung: Detaillierte Analyse von Ertragslage und Liquidität
  • Rechtssicherheit: Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB
  • Höhere Außenwirkung: Vertrauenswürdiger für Banken, Investoren und Geschäftspartner

Nachteile des Jahresabschlusses

  • Höherer Aufwand: Inventur, Abgrenzungen, Rückstellungen erforderlich
  • Mehr Kosten: Höherer Steuerberater- und Softwareaufwand
  • Komplexität: Erfordert Fachkenntnisse oder externe Unterstützung
  • Offenlegungspflicht: Veröffentlichung im Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Prüfungspflicht: Ab mittelgroßer Gesellschaft Pflichtprüfung nach § 316 HGB

„Die EÜR ist für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ideal. Sobald aber strategische Entscheidungen oder Finanzierungen anstehen, zeigt der Jahresabschluss die wirtschaftliche Realität deutlich besser.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wechsel und Ausnahmen

Ein Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung ist in verschiedenen Situationen möglich oder sogar verpflichtend. Auch der umgekehrte Weg ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Wechsel von EÜR zu Jahresabschluss

Der Wechsel zur Bilanzierung wird notwendig, wenn:

  • Eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) gegründet wird
  • Die Schwellenwerte nach § 141 AO überschritten werden (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren)
  • Das Finanzamt zur Buchführung auffordert
  • Freiwillig zur Bilanzierung übergegangen werden soll (z. B. für bessere Unternehmenssteuerung)

Beim Wechsel muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag erfasst. Offene Forderungen und Verbindlichkeiten, die in der EÜR nicht berücksichtigt wurden, fließen nun in die Bilanz ein.

Achtung

Der Wechsel zur Bilanzierung ist nicht rückwirkend möglich. Sobald die Buchführungspflicht eintritt, muss ab dem folgenden Wirtschaftsjahr bilanziert werden.

Wechsel von Jahresabschluss zu EÜR

Ein Wechsel zurück zur EÜR ist nur möglich, wenn:

  • Die Bilanzierungspflicht entfällt (z. B. Unterschreiten der Schwellenwerte nach § 141 AO)
  • Eine Kapitalgesellschaft aufgelöst wird und die Tätigkeit als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft fortgeführt wird
  • Das Finanzamt dem Wechsel zustimmt

Kapitalgesellschaften können grundsätzlich nicht zur EÜR wechseln, da sie nach § 264 HGB dauerhaft bilanzierungspflichtig sind.

Freiwillige Bilanzierung

Auch Unternehmer ohne Bilanzierungspflicht können freiwillig einen Jahresabschluss erstellen. Das ist sinnvoll bei:

  • Geplanter Finanzierung oder Kreditaufnahme
  • Zusammenarbeit mit größeren Geschäftspartnern
  • Wunsch nach besserer Unternehmenssteuerung
  • Vorbereitung auf zukünftiges Wachstum

Hinweis

Die freiwillige Bilanzierung bindet für mindestens drei Jahre. Ein kurzfristiger Wechsel zurück zur EÜR ist nicht ohne weiteres möglich.

Entscheidungshilfe für Ihr Unternehmen

Die Wahl zwischen Jahresabschluss und EÜR hängt von mehreren Faktoren ab. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, die richtige Methode für Ihre Situation zu identifizieren.

Wann ist die EÜR die richtige Wahl?

Die EÜR eignet sich, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Sie sind Freiberufler oder Kleingewerbetreibender ohne Bilanzierungspflicht
  • Ihr Umsatz liegt unter 800.000 Euro und Ihr Gewinn unter 80.000 Euro
  • Sie führen keine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG)
  • Sie benötigen keine komplexe Unternehmenssteuerung
  • Externe Finanzierungen sind aktuell nicht geplant

Wann ist der Jahresabschluss Pflicht oder sinnvoll?

Ein Jahresabschluss ist erforderlich oder empfehlenswert, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Sie führen eine GmbH, UG oder AG (Pflicht nach § 264 HGB)
  • Ihr Umsatz übersteigt 800.000 Euro oder Ihr Gewinn 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Sie planen Finanzierungen, Investoren oder Fördermittel
  • Sie möchten eine detaillierte Vermögens- und Schuldenübersicht
  • Ihre Geschäftspartner verlangen einen geprüften Jahresabschluss

Entscheidungsmatrix nach Rechtsform

Rechtsform EÜR möglich? Jahresabschluss Pflicht?
Freiberufler Ja Nein (außer freiwillig)
Einzelunternehmer (Gewerbe) Ja (unter Grenzen) Ja (über Grenzen § 141 AO)
GbR Ja (unter Grenzen) Ja (über Grenzen § 141 AO)
OHG / KG Nein Ja (§ 238 HGB)
GmbH / UG Nein Ja (§ 264 HGB)
AG / KGaA Nein Ja (§ 264 HGB)

Praktische Tipps für die Umsetzung

Unabhängig davon, ob Sie zur EÜR oder zum Jahresabschluss verpflichtet sind, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Prüfen Sie jährlich Ihre Schwellenwerte: Umsatz- und Gewinnentwicklung können zur Bilanzierungspflicht führen
  • Dokumentieren Sie sauber: Auch bei der EÜR sind Belege und Aufzeichnungen nach § 147 AO aufzubewahren
  • Planen Sie rechtzeitig: Der Wechsel zur Bilanzierung erfordert Vorbereitung und Eröffnungsbilanz
  • Nutzen Sie professionelle Software: Tools wie OnlineBilanz erleichtern die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich
  • Holen Sie sich Unterstützung: Ein Steuerberater hilft bei der richtigen Einordnung und Umsetzung

„Viele Unternehmer unterschätzen den Aufwand beim Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung. Eine frühzeitige Planung und saubere Buchhaltung von Anfang an erleichtern den Übergang erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für Kapitalgesellschaften ist die Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag Pflicht. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich von der EÜR zum Jahresabschluss wechseln?

Der Wechsel ist Pflicht, wenn Sie eine GmbH, UG oder AG gründen (§ 264 HGB) oder wenn Sie als Gewerbetreibender in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn erzielen (§ 141 AO). Freiberufler sind von der Bilanzierungspflicht nach § 141 AO grundsätzlich ausgenommen.

Kann ich als GmbH die EÜR nutzen?

Nein. Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 HGB unabhängig von Umsatz oder Gewinn zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang verpflichtet. Die EÜR ist für Kapitalgesellschaften nicht zulässig.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss nicht offenlege?

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Ist die EÜR für Freiberufler immer ausreichend?

Rechtlich ja – Freiberufler nach § 18 EStG sind von der Bilanzierungspflicht nach § 141 AO ausgenommen. Wirtschaftlich kann jedoch ein freiwilliger Jahresabschluss sinnvoll sein, wenn Sie Finanzierungen planen, mit größeren Geschäftspartnern arbeiten oder eine bessere Unternehmenssteuerung wünschen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, § 141 AO: Größenmerkmale für Buchführungspflicht, § 4 Abs. 3 EStG: Gewinnermittlung durch EÜR, § 325 HGB: Offenlegung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater