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Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogXBRL-Übermittlung

Jahresabschluss GmbH Veröffentlichung 2026: XBRL & E-Bilanz

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Seit der DiRUG-Reform (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des GmbH-Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Die Übermittlung in XBRL-Taxonomie ist für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend und ersetzt die frühere Papierform. Geschäftsführer sollten die GmbH Bilanz veröffentlichen Pflicht kennen und zunächst die Bilanz aufstellen Frist GmbH beachten, damit die Veröffentlichung fristgerecht erfolgen kann. Wer die GmbH-Bilanz ohne Steuerberater erstellt, muss diese technischen Anforderungen ebenfalls erfüllen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses einer GmbH erfolgt seit DiRUG ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Die Übermittlung muss in XBRL-Taxonomie erfolgen, wobei zwischen Mussfeldern und Kann-Feldern unterschieden wird. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB.

Rechtliche Grundlagen der elektronischen Offenlegung

Die Veröffentlichungspflicht für GmbH-Jahresabschlüsse ergibt sich aus § 325 HGB. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister die zuständige Stelle für die Offenlegung.

Der früher genutzte Bundesanzeiger ist als Veröffentlichungsplattform für Jahresabschlüsse nicht mehr relevant. Die Reform zielt auf eine vollständige Digitalisierung und europaweite Standardisierung der Unternehmensberichterstattung ab.

Hinweis

DiRUG-Reform seit 01.08.2022: Alle Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Die Übermittlung in XBRL-Format ist verpflichtend. Ausführliche Informationen zum Prozess finden Sie unter Jahresabschluss digital einreichen.

Die Rechtsgrundlagen umfassen neben § 325 HGB auch die §§ 8b, 9a HGB, die die technischen Anforderungen an die elektronische Einreichung regeln. Für GmbHs gelten zudem die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG.

01.08.2022

DiRUG in Kraft

100%

Elektronisch verpflichtend

§ 325 HGB

Rechtsgrundlage

XBRL-Taxonomie: Aufbau und Funktionsweise

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein internationaler Standard für die elektronische Übermittlung von Geschäftsberichten. Die Taxonomie definiert die Struktur und Datenfelder, in denen der Jahresabschluss strukturiert werden muss.

Die für Deutschland maßgebliche HGB-Taxonomie wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und jährlich aktualisiert. Sie enthält alle Positionen der Bilanz, GuV und des Anhangs gemäß den gesetzlichen Gliederungsvorschriften nach § 266 und § 275 HGB.

Mussfelder und Kann-Felder

Die XBRL-Taxonomie unterscheidet zwischen verpflichtenden Mussfeldern und optionalen Kann-Feldern. Mussfelder entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgliederungen und müssen bei vorhandenen Beträgen zwingend befüllt werden.

Mussfelder

  • Anlagevermögen nach § 266 Abs. 2 A. HGB
  • Umlaufvermögen nach § 266 Abs. 2 B. HGB
  • Eigenkapital nach § 266 Abs. 3 A. HGB
  • Jahresergebnis

Kann-Felder

  • Freiwillige Untergliederungen
  • Zusätzliche Anhangangaben
  • Ergänzende Erläuterungen
  • Branchenspezifische Positionen

„Die korrekte Zuordnung zu den Taxonomie-Positionen ist entscheidend. Fehlerhafte Mappings führen zu Rückweisungen durch das Unternehmensregister und verzögern die fristgerechte Offenlegung erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister

Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensregister-Portal unter www.unternehmensregister.de. Für die Übermittlung ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

Der Offenlegungsprozess gliedert sich in mehrere Schritte: Erstellung der XBRL-Instanzdatei, Validierung gegen die aktuelle Taxonomie, elektronische Signatur und Hochladen ins Unternehmensregister-Portal.

  • XBRL-Instanzdatei aus Buchhaltungssoftware oder Online-Tool generieren
  • Validierung gegen aktuelle HGB-Taxonomie (Version 2026) durchführen
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder ELSTER-Zertifikat bereithalten
  • Einreichung über Unternehmensregister-Portal vornehmen
  • Eingangsbestätigung und Veröffentlichungsnachweis archivieren

Nach erfolgreicher Einreichung erfolgt eine automatische Validierung durch das Unternehmensregister. Bei Fehlern wird die Einreichung zurückgewiesen und muss korrigiert erneut eingereicht werden.

Achtung

Achtung Fristversäumnis: Zurückgewiesene Einreichungen gelten als nicht erfolgt. Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB läuft weiter. Eine fristgerechte Neueinreichung ist zwingend erforderlich, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Technische Anforderungen an die XBRL-Datei

Die XBRL-Instanzdatei muss der jeweils aktuellen HGB-Taxonomie entsprechen. Für Geschäftsjahre, die 2025 enden, gilt die Taxonomie-Version 6.8 (Stand 2026).

Die Datei muss syntaktisch und semantisch valide sein. Das bedeutet: korrektes XML-Format, Einhaltung der Taxonomie-Struktur und logische Konsistenz der Daten (z. B. Bilanzsumme Aktiva = Bilanzsumme Passiva).

Anforderung Beschreibung Prüfung
XML-Wohlgeformtheit Korrekte XML-Syntax ohne Parser-Fehler Automatisch bei Validierung
Schema-Konformität Einhaltung der HGB-Taxonomie-Version Gegen XSD-Schema
Rechnerische Richtigkeit Bilanzsummen, Summenbildungen korrekt Plausibilitätsprüfung
Vollständigkeit Mussfelder Alle verpflichtenden Positionen befüllt Taxonomie-Regeln
Digitale Signatur Qualifizierte elektr. Signatur vorhanden Signaturprüfung

Viele Buchhaltungsprogramme und spezialisierte Online-Tools wie OnlineBilanz generieren die XBRL-Datei automatisch aus den gebuchten Daten und führen eine Vorab-Validierung durch.

Hinweis

GoBD-konforme Archivierung: Die eingereichte XBRL-Datei sowie die Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB, § 147 AO).

Fristen und gesetzliche Pflichten

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für einen Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss die Veröffentlichung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss jedoch zunächst festgestellt werden. Die Feststellungsfristen ergeben sich aus § 42a GmbHG und sind größenabhängig.

Fristenkette für das Geschäftsjahr 2025

Ereignis Frist Rechtsgrundlage
Bilanzstichtag 31.12.2025
Feststellung kleine GmbH Bis 30.11.2026 (11 Monate) § 42a Abs. 2 GmbHG
Feststellung mittelgroße/große GmbH Bis 31.08.2026 (8 Monate) § 42a Abs. 1 GmbHG
Offenlegung (alle Größen) Bis 31.12.2026 (12 Monate) § 325 Abs. 1 HGB

Achtung

Wichtig: Die Offenlegungsfrist ist unabhängig von der Feststellungsfrist. Auch wenn kleine GmbHs mehr Zeit zur Feststellung haben, gilt für alle die 12-Monats-Frist für die Veröffentlichung.

Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten und leitet bei Verstößen automatisch Verfahren ein.

Größenabhängige Unterschiede bei der Offenlegung

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Die Schwellenwerte wurden zuletzt zum 01.01.2024 angehoben.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 16 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Es müssen mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. Die Größenklasse bestimmt sowohl den Umfang der Offenlegung als auch die Prüfungspflicht.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Kleine GmbH

  • Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • Anhang ohne GuV (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Keine Prüfungspflicht (außer § 316 Abs. 1 S. 2 HGB)
  • Keine Lageberichtspflicht

Mittelgroße GmbH

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Vollständiger Anhang
  • Prüfungspflicht § 316 Abs. 1 HGB
  • Lagebericht erforderlich

Große GmbH

  • Vollständige Rechnungslegung
  • Kapitalflussrechnung § 297 HGB
  • Erweiterte Anhangangaben
  • Prüfungspflicht
  • Lagebericht mit erweiterten Angaben

„Kleine GmbHs sollten die Erleichterungen nach § 326 HGB nutzen. Die verkürzte Offenlegung reduziert sowohl den Aufwand als auch die öffentlich einsehbaren Informationen, ohne gegen gesetzliche Pflichten zu verstoßen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sanktionen und Ordnungsgelder bei Pflichtverstößen

Bei Verletzung der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB drohen Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist für die Verfolgung zuständig und überwacht die Einhaltung systematisch.

Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 Euro und 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der Größe der Gesellschaft.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Maximalordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Das Verfahren läuft in mehreren Stufen ab: Nach Fristablauf erfolgt zunächst eine Erinnerung mit Nachfrist. Bei weiterem Versäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet und ein konkreter Betrag festgesetzt.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Fristablauf der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB
  2. Automatische Erinnerung durch BfJ mit Nachfrist (ca. 6 Wochen)
  3. Bei weiterem Versäumnis: Einleitung Ordnungsgeldverfahren
  4. Anhörung der Gesellschaft und Geschäftsführer
  5. Festsetzung des Ordnungsgeldes durch Beschluss
  6. Möglichkeit des Einspruchs binnen 2 Wochen

Achtung

Haftung der Geschäftsführer: Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Eine persönliche Haftung nach § 43 GmbHG ist ebenfalls möglich.

Selbst nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Das Ordnungsgeld ist kein Ersatz für die Veröffentlichung, sondern eine zusätzliche Sanktion. Bei fortgesetzter Weigerung können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden.

Hinweis

Verjährung: Die Verfolgung von Offenlegungsverstößen verjährt nach 5 Jahren (§ 335 Abs. 4 HGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf der Offenlegungsfrist.

Praktische Umsetzung der XBRL-Offenlegung

Für die praktische Umsetzung stehen verschiedene Wege zur Verfügung: Buchhaltungssoftware mit XBRL-Export, spezialisierte Online-Plattformen oder Steuerberater mit technischer Unterstützung.

Lösungswege für GmbHs

  • DATEV-Kanzleien: Automatischer XBRL-Export aus DATEV Rechnungswesen, Übermittlung über DATEV-Schnittstelle
  • Online-Tools: Spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz.de mit geführtem Prozess und automatischer Validierung
  • Buchhaltungssoftware: Moderne ERP-Systeme mit integriertem XBRL-Modul (z. B. SAP, DATEV, Lexware)
  • Steuerberater: Vollständige Übernahme durch die beratende Kanzlei inklusive Einreichung

Die Wahl der Lösung hängt von Unternehmensgröße, interner Kompetenz und Beratungssituation ab. Kleine GmbHs mit Steuerberater nutzen meist die Kanzlei-Infrastruktur, größere Unternehmen setzen oft auf integrierte ERP-Lösungen.

„Die häufigsten Fehler entstehen bei der Zuordnung von Konten zu Taxonomie-Positionen. Eine saubere Kontierung nach SKR03/04 und eine professionelle Software verhindern die meisten Validierungsfehler bereits im Vorfeld.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste für die erste XBRL-Offenlegung

  • Größenklasse nach § 267 HGB ermitteln und Offenlegungsumfang festlegen
  • Jahresabschluss ordnungsgemäß aufstellen und durch Gesellschafterversammlung feststellen
  • XBRL-Instanzdatei aus Buchhaltung generieren oder durch Berater erstellen lassen
  • Validierung gegen aktuelle HGB-Taxonomie durchführen und Fehler korrigieren
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder ELSTER-Zertifikat beschaffen
  • Zugangsdaten für Unternehmensregister-Portal anlegen
  • Einreichung durchführen und Eingangsbestätigung archivieren
  • Veröffentlichungsnachweis prüfen und für 10 Jahre aufbewahren

Die XBRL-Offenlegung mag beim ersten Mal komplex erscheinen, wird aber mit entsprechender Software oder professioneller Unterstützung zur Routine. Wichtig ist, die Fristen im Blick zu behalten und frühzeitig zu planen.

Hinweis

OnlineBilanz-Lösung: OnlineBilanz.de bietet eine vollständig geführte XBRL-Erstellung mit automatischer Validierung, Taxonomie-Mapping und direkter Übermittlung ans Unternehmensregister – GoBD-konform und rechtssicher.

Häufig gestellte Fragen

Was ist XBRL und warum ist es für GmbHs verpflichtend?

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein internationaler Standard für die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen. Seit DiRUG (01.08.2022) müssen alle Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse in XBRL-Format beim Unternehmensregister einreichen. Die Taxonomie gewährleistet Standardisierung und maschinelle Lesbarkeit.

Wo muss der GmbH-Jahresabschluss 2026 veröffentlicht werden?

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist seit DiRUG (01.08.2022) nicht mehr zuständig für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. Die Einreichung muss elektronisch in XBRL-Format erfolgen.

Welche Fristen gelten für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) muss die Veröffentlichung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss festgestellt werden: kleine GmbHs haben 11 Monate, mittelgroße und große GmbHs 8 Monate nach § 42a GmbHG.

Welche Sanktionen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei Verletzung der Offenlegungspflicht drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung systematisch. Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen.

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH offenlegen?

Kleine GmbHs können Erleichterungen nach § 326 HGB nutzen: verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB und Anhang ohne Gewinn- und Verlustrechnung. Die GuV muss nicht veröffentlicht werden. Voraussetzung sind die Größenmerkmale nach § 267 HGB: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatzerlöse ≤ 16 Mio. €, Arbeitnehmer ≤ 50 (mindestens zwei Kriterien).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
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Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
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Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater