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Datum

Lesedauer

10–16 Minuten


OnlineBilanzBlogOhne Steuerberater

GmbH Jahresabschluss ohne Steuerberater 2026: Rechtssicher erstellen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der GmbH Jahresabschluss ohne Steuerberater ist rechtlich zulässig und kann die Kosten erheblich senken. Geschäftsführer tragen jedoch die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten. Wer Bilanz und Jahresabschluss eigenständig erstellen möchte, benötigt fundiertes Fachwissen und geeignete Werkzeuge. Dabei ist es wichtig zu wissen, bis wann eine GmbH den Jahresabschluss erstellen muss, um Fristen einzuhalten. Dieser Leitfaden zeigt, welche Voraussetzungen gelten, welche Bestandteile erforderlich sind und wie digitale Tools den Prozess rechtssicher vereinfachen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein GmbH Jahresabschluss ohne Steuerberater ist rechtlich zulässig. Die Geschäftsführung darf den Jahresabschluss nach § 264 HGB selbst aufstellen, trägt jedoch die volle Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wichtig sind fundierte Kenntnisse des Handelsrechts und der Bilanzierungsvorschriften, insbesondere für kleine GmbHs mit Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 HGB.

Ist ein GmbH Jahresabschluss ohne Steuerberater rechtlich zulässig?

Die Erstellung des GmbH Jahresabschlusses ohne Steuerberater ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt. § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses, schreibt jedoch keine bestimmte Berufsgruppe vor.

Die Geschäftsführung einer GmbH ist nach § 41 GmbHG persönlich für die ordnungsgemäße Buchführung und die fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht auf Dritte übertragen werden, auch wenn externe Dienstleister beauftragt werden.

Hinweis

Die Geschäftsführung bleibt auch bei Beauftragung eines Steuerberaters oder einer Buchhaltungssoftware rechtlich verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 1 HGB.

Entscheidend ist nicht, wer den Jahresabschluss erstellt, sondern dass er alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Geschäftsführung muss die Einhaltung der Vorschriften nach § 243 HGB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung), § 246 HGB (Vollständigkeitsgebot) und § 252 HGB (Bewertungsgrundsätze) sicherstellen.

Für die Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt gilt eine Besonderheit: Nach § 80 Abs. 5 AO besteht bei elektronischer Übermittlung durch Nicht-Steuerberater keine Beratungsbefugnis-Prüfung. Die selbstständige Erstellung und Übermittlung durch die Geschäftsführung ist zulässig.

Welche Voraussetzungen und Kenntnisse sind erforderlich?

Die eigenständige Erstellung eines GmbH Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Bilanzrecht. Ohne diese Fachkenntnisse steigt das Risiko von Fehlern, die zu Haftungsansprüchen oder Ordnungsgeldern führen können.

  • Kenntnisse der handelsrechtlichen Rechnungslegung nach HGB
  • Verständnis der Bilanzgliederung nach § 266 HGB
  • Kenntnis der Bewertungsvorschriften nach §§ 252-256 HGB
  • Vertrautheit mit der GuV-Struktur nach § 275 HGB
  • Grundkenntnisse im Steuerrecht (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Fähigkeit zur Anhangerstellung nach § 284 bzw. § 288 HGB
  • Kenntnis der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Bilanzierung. Selbst bei kleinen GmbHs können Bewertungsfragen zu Rückstellungen, Abschreibungen oder Rechnungsabgrenzungen ohne entsprechende Fachkenntnisse schnell zu fehlerhaften Jahresabschlüssen führen. Eine strukturierte digitale Lösung kann hier entscheidend helfen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für kleine GmbHs im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB gelten umfangreiche Erleichterungen. Sie dürfen verkürzte Bilanzen und Anhänge erstellen und sind von der Erstellungspflicht für Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht befreit. Dies senkt die Anforderungen erheblich.

Achtung

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500-25.000 Euro), steuerlichen Nachforderungen und persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen. Im Insolvenzfall droht bei unzureichender Buchführung sogar strafrechtliche Verantwortung nach § 283 StGB.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses nach Größenklasse

Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 267 HGB. Die Klassifizierung erfolgt anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Mindestens zwei dieser drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden.

Bestandteil Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanz Ja (verkürzt nach § 266 Abs. 1 HGB) Ja (vollständig nach § 266 HGB) Ja (vollständig nach § 266 HGB)
Gewinn- und Verlustrechnung Nein (Offenlegung) Ja (§ 275 HGB) Ja (§ 275 HGB)
Anhang Ja (verkürzt nach § 288 HGB) Ja (vollständig nach § 284 HGB) Ja (erweitert nach § 285 HGB)
Lagebericht Nein Nein Ja (§ 289 HGB)
Abschlussprüfung Nein Ja (§ 316 HGB) Ja (§ 316 HGB)

Die Größenklassen nach § 267 HGB für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) sind wie folgt definiert:

Kleine GmbH

  • Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €
  • Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. €
  • ≤ 50 Arbeitnehmer

Mittelgroße GmbH

  • Bilanzsumme ≤ 20 Mio. €
  • Umsatzerlöse ≤ 40 Mio. €
  • ≤ 250 Arbeitnehmer

Große GmbH

  • Bilanzsumme > 20 Mio. €
  • Umsatzerlöse > 40 Mio. €
  • > 250 Arbeitnehmer

Hinweis

Für kleine GmbHs ist der Jahresabschluss ohne Steuerberater am praktikabelsten. Die Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte Bilanz), § 276 HGB (keine GuV-Offenlegung) und § 288 HGB (verkürzter Anhang) reduzieren den Aufwand erheblich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung eines GmbH Jahresabschlusses ohne Steuerberater erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Nachfolgend die wesentlichen Schritte in chronologischer Reihenfolge:

1. Vorbereitung und Datenbasis

Zunächst muss die laufende Buchhaltung vollständig und fehlerfrei sein. Alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Geschäftsjahres müssen nach § 238 HGB gebucht sein. Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.

  • Vollständigkeit aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen prüfen
  • Bankauszüge mit Buchungen abgleichen
  • Kassenbuch führen und Kassenbestand feststellen
  • Offene Posten in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung klären

2. Inventur und Bestandsaufnahme

Nach § 240 HGB ist zum Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden mengen- und wertmäßig erfasst. Das Inventar bildet die Grundlage für die Bilanzansätze.

3. Jahresabschlussbuchungen

Die Jahresabschlussbuchungen umfassen alle notwendigen Korrekturen und Bewertungen zum Bilanzstichtag. Diese Buchungen sind besonders fehleranfällig und erfordern Fachkenntnisse.

  • Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB buchen
  • Rückstellungen nach § 249 HGB bilden (z.B. für Urlaub, Jahresabschlusskosten)
  • Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB erfassen
  • Bewertung von Vorräten nach § 256 HGB
  • Forderungsbewertung und Einzelwertberichtigungen nach § 253 Abs. 4 HGB
  • Rücklagen und Gewinnvortrag buchen

4. Bilanz und GuV erstellen

Nach Abschluss der Buchungen wird die Bilanz nach § 266 HGB und bei mittleren/großen GmbHs die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellt. Kleine GmbHs dürfen die verkürzte Bilanz nutzen und müssen die GuV nur zur internen Verwendung erstellen.

5. Anhang erstellen

Der Anhang erläutert die Bilanz und GuV. Kleine GmbHs müssen nach § 288 HGB nur reduzierte Angaben machen, etwa zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zur Entwicklung des Anlagevermögens.

6. Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Nach § 42a GmbHG muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss binnen 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach dem Bilanzstichtag feststellen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gilt als Frist der 30.11.2026 bzw. 31.08.2026.

Haftungsrisiken der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung trägt bei der Erstellung des Jahresabschlusses ohne Steuerberater ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko. Die Sorgfaltspflichten nach § 43 GmbHG gelten uneingeschränkt, unabhängig davon, ob ein Steuerberater beauftragt wurde.

Achtung

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung haftet die Geschäftsführung persönlich gegenüber der GmbH nach § 43 Abs. 2 GmbHG. Im Insolvenzfall können auch Gläubiger und Insolvenzverwalter Schadensersatzansprüche geltend machen.

Folgende Risikobereiche sind besonders relevant:

Zivilrechtliche Haftung

  • Schadensersatz nach § 43 Abs. 2 GmbHG bei Pflichtverletzung
  • Haftung bei Insolvenzverursachung oder -verschleppung
  • Haftung für nicht abgeführte Steuern nach § 69 AO
  • Persönliche Inanspruchnahme bei Existenzvernichtung

Ordnungswidrigkeiten und Strafen

  • Ordnungsgeld nach § 335 HGB bei verspäteter Offenlegung (500-25.000 €)
  • Bußgeld nach § 334 HGB bei unrichtiger Darstellung (bis 50.000 €)
  • Strafbarkeit nach § 283 StGB bei unzureichender Buchführung im Insolvenzfall
  • Steuerstrafrechtliche Konsequenzen bei fehlerhaften Steuererklärungen

„Die persönliche Haftung der Geschäftsführung ist oft unterschätzt. Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann nicht nur zu Ordnungsgeldern führen, sondern im schlimmsten Fall auch zu persönlicher Inanspruchnahme für Schäden der Gesellschaft. Deshalb sollte die Entscheidung für oder gegen einen Steuerberater stets unter Berücksichtigung der eigenen Fachkompetenz getroffen werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zur Risikominimierung sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Regelmäßige Weiterbildung in Bilanzierungs- und Steuerfragen
  • Nutzung professioneller Software mit integrierter Plausibilitätsprüfung
  • Dokumentation aller Bewertungsentscheidungen und -methoden
  • Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Bilanzierungsfragen
  • Abschluss einer D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)

Fristen und Offenlegungspflichten 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist bei der Jahresabschlusserstellung ohne Steuerberater besonders wichtig. Verstöße führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittlere/große GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende konkrete Fristen im Jahr 2026:

Frist Kleine GmbH Mittelgroße/Große GmbH Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss 30.11.2026 31.08.2026 § 42a GmbHG
Offenlegung Unternehmensregister 31.12.2026 31.12.2026 § 325 HGB
Steuererklärung (ohne Steuerberater) 31.07.2026 31.07.2026 § 149 Abs. 2 AO
Steuererklärung (mit Steuerberater) 28.02.2027 28.02.2027 § 149 Abs. 3 AO

Hinweis

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch das Veröffentlichungsmedium, aber nicht mehr die Einreichungsstelle.

Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt elektronisch nach § 325a HGB. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Bilanz (vollständig oder verkürzt je nach Größenklasse)
  • Anhang (vollständig oder verkürzt je nach Größenklasse)
  • Bei mittelgroßen/großen GmbHs: Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bei großen GmbHs: Lagebericht
  • Bei prüfungspflichtigen GmbHs: Bestätigungsvermerk oder Versagungsvermerk
  • Ergebnisverwendungsbeschluss (optional, aber empfohlen)

Achtung

Bei verspäteter oder unterbliebener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird auch bei erstmaliger Fristversäumnis verhängt.

Digitale Lösungen für die Jahresabschlusserstellung

Moderne Softwarelösungen haben die eigenständige Erstellung von GmbH-Jahresabschlüssen erheblich vereinfacht. Sie kombinieren Automatisierung mit rechtssicheren Vorlagen und reduzieren das Fehlerrisiko deutlich.

Professionelle Jahresabschluss-Software bietet folgende Vorteile gegenüber manueller Erstellung:

  • Automatische Übernahme der Buchhaltungsdaten aus DATEV, lexoffice oder anderen Systemen
  • Vorbelegte Bilanz- und GuV-Gliederungen nach § 266 und § 275 HGB
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Automatische Berechnung von Kennzahlen und Größenklassifizierung
  • Vorlagen für Anhang und Ergebnisverwendungsbeschluss
  • Direkter elektronischer Versand an das Unternehmensregister nach § 325a HGB
  • Erinnerungsfunktion für gesetzliche Fristen

„OnlineBilanz wurde speziell für Geschäftsführer entwickelt, die ihren Jahresabschluss ohne klassischen Steuerberater erstellen möchten. Die Software führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und prüft dabei automatisch die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. So verbinden wir Kosteneffizienz mit Rechtssicherheit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei der Auswahl einer geeigneten Software sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

Technische Anforderungen

  • HGB-konforme Bilanz- und GuV-Gliederung
  • Unterstützung der Größenklassen nach § 267 HGB
  • XBRL-Export für elektronische Offenlegung
  • Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungsprogrammen
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD

Rechtliche Anforderungen

  • Aktualität der gesetzlichen Vorschriften (HGB, GmbHG)
  • Berücksichtigung aktueller BilRUG-Vorschriften
  • Rechtsverbindliche Vorlagen und Formulierungen
  • Prüfung der Vollständigkeit nach § 264 HGB
  • Dokumentation von Änderungen und Versionierung

Die digitale Erstellung reduziert nicht nur den Zeitaufwand, sondern minimiert auch typische Fehlerquellen wie Rechenfehler, unvollständige Gliederungen oder fehlende Pflichtangaben im Anhang. Dennoch bleibt die inhaltliche Verantwortung für Bewertungsfragen und bilanzpolitische Entscheidungen bei der Geschäftsführung.

Kosten-Nutzen-Vergleich: Steuerberater vs. Eigenleistung

Die Entscheidung für oder gegen einen Steuerberater ist primär eine ökonomische Abwägung zwischen Kosten und Risiken. Die Steuerberatervergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt vom Gegenstandswert ab.

Typische Kosten für die Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater (Orientierungswerte):

Leistung Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Rechtsgrundlage
Jahresabschluss 800 – 2.500 € 2.500 – 8.000 € § 35 StBVV
Körperschaftsteuererklärung 300 – 800 € 800 – 2.000 € § 24 StBVV
Gewerbesteuererklärung 200 – 500 € 500 – 1.200 € § 24 StBVV
Umsatzsteuererklärung 150 – 400 € 400 – 1.000 € § 24 StBVV
Laufende Buchhaltung (monatlich) 150 – 400 € 400 – 1.200 € § 33 StBVV

Die Gesamtkosten für eine vollständige steuerliche Beratung bei einer kleinen GmbH liegen typischerweise zwischen 3.000 und 8.000 Euro pro Jahr. Bei mittelgroßen GmbHs können diese Kosten schnell 10.000 bis 25.000 Euro erreichen.

Demgegenüber stehen die Kosten bei eigenständiger Erstellung mit digitaler Softwareunterstützung:

300-800 €

Jährliche Softwarekosten (OnlineBilanz)

10-20 Std.

Zeitaufwand pro Jahr (kleine GmbH)

80-95%

Kostenersparnis gegenüber Steuerberater

Die Entscheidung sollte jedoch nicht ausschließlich anhand der Kosten getroffen werden. Folgende Faktoren sind zusätzlich zu berücksichtigen:

Für Eigenleistung spricht:

  • Erhebliche Kostenersparnis (80-95%)
  • Volle Kontrolle über Prozess und Termine
  • Tieferes Verständnis der Unternehmenszahlen
  • Keine Abhängigkeit von externen Dienstleistern
  • Schnellere Verfügbarkeit des Abschlusses

Für Steuerberater spricht:

  • Umfassende Fachkompetenz und Haftungsübernahme
  • Steueroptimierungsberatung
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen
  • Zeitersparnis für die Geschäftsführung
  • Rechtssicherheit bei komplexen Sachverhalten

Hinweis

Ein Mittelweg ist die Nutzung digitaler Tools für die Jahresabschlusserstellung mit punktueller steuerlicher Beratung bei komplexen Einzelfragen. Dies kombiniert Kosteneffizienz mit fachlicher Absicherung.

Besonders für kleine GmbHs mit überschaubarer Geschäftstätigkeit, wenigen Geschäftsvorfällen und ohne komplexe Bewertungsfragen ist die eigenständige Erstellung mit professioneller Software eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative. Bei komplexen Konzernstrukturen, internationalen Sachverhalten oder besonderen Bilanzierungsfragen bleibt ein Steuerberater häufig unverzichtbar.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Geschäftsführer den GmbH Jahresabschluss ohne Steuerberater selbst erstellen?

Ja, die Erstellung des GmbH Jahresabschlusses ohne Steuerberater ist rechtlich zulässig. § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter zur Aufstellung des Jahresabschlusses, schreibt jedoch keine Beauftragung eines Steuerberaters vor. Die Geschäftsführung trägt jedoch die volle Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit nach § 43 GmbHG und haftet persönlich bei Pflichtverletzungen.

Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) muss der Jahresabschluss bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026 und bei mittleren/großen GmbHs bis 31.08.2026 festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH enthalten?

Kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB müssen eine Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 HGB) und einen Anhang (verkürzt nach § 288 HGB) erstellen. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nur intern erstellt, aber nicht offengelegt werden. Lagebericht und Abschlussprüfung sind für kleine GmbHs nicht erforderlich, sofern keine besonderen Verpflichtungen bestehen.

Welche Risiken bestehen bei fehlerhaftem Jahresabschluss ohne Steuerberater?

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu persönlicher Haftung der Geschäftsführung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500-25.000 Euro), Bußgeldern nach § 334 HGB (bis 50.000 Euro) sowie steuerlichen Nachforderungen führen. Im Insolvenzfall droht bei unzureichender Buchführung strafrechtliche Verantwortung nach § 283 StGB. Eine D&O-Versicherung wird dringend empfohlen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater