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Datum

Lesedauer

6–10 Minuten

GbR Jahresabschluss

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Personengesellschaft in Deutschland — aber auch sie muss am Jahresende Rechenschaft ablegen. Ob EÜR oder Bilanz, ob eine Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses besteht oder nicht: dieser Artikel erklärt die Pflichten der GbR beim Jahresabschluss vollständig.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 4 Abs. 3

EStG — EÜR als zulässige Gewinnermittlungsmethode für nicht buchführungspflichtige GbRs

600.000 €

Umsatzgrenze nach § 141 AO — ab dieser Schwelle wird die GbR buchführungspflichtig

Keine

Offenlegungspflicht — GbRs müssen den Jahresabschluss nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen

1. Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft nach §§ 705 ff. BGB. Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen — meist eine selbstständige Tätigkeit oder ein freiberufliches Gemeinschaftsprojekt. Die GbR ist die einfachste und flexibelste Gesellschaftsform in Deutschland: kein Mindestkapital, kein Handelsregistereintrag, keine aufwändige Gründung.

Wichtige Merkmale: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die GbR ist steuerlich transparent — sie zahlt selbst keine Körperschaftsteuer; Gewinne werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert.

GbR nach neuem Personengesellschaftsrecht (MoPeG)

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) in Kraft. Die GbR kann seitdem in ein Gesellschaftsregister eingetragen werden (eGbR). Eine eingetragene GbR hat mehr Rechtssicherheit, aber auch strengere Buchführungsanforderungen wenn sie einen kaufmännischen Betrieb führt.

2. Muss eine GbR einen Jahresabschluss erstellen?

Ob eine GbR einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen muss, hängt von ihrer Tätigkeit und Größe ab. Die Grundregel:

Keine Buchführungspflicht (EÜR genügt)

Freiberufliche GbRs (Ärzte, Anwälte, Architekten) und kleine gewerbliche GbRs unter den Schwellenwerten des § 141 AO. Sie ermitteln den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Buchführungspflicht (Bilanz erforderlich)

Gewerbliche GbRs, die die Schwellenwerte des § 141 AO überschreiten: Jahresumsatz über 600.000 € oder Jahresgewinn über 60.000 €. Dann ist eine vollständige Buchführung mit Bilanz und GuV erforderlich.

3. EÜR vs. Bilanz: Wann gilt was?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für die meisten GbRs die einfachere und ausreichende Methode. Sie stellt alle Einnahmen des Jahres den Ausgaben gegenüber und ermittelt so den Überschuss oder Fehlbetrag.

KriteriumEÜRBilanz + GuV
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 3 EStG§ 242 HGB; § 141 AO
MethodeZufluss-/AbflussprinzipDoppelte Buchführung (periodengerecht)
Für wenFreiberufler; kleine gewerbliche GbRs unter den SchwellenwertenGewerbliche GbRs über 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn
AufwandGeringHöher
OffenlegungNicht erforderlichNicht erforderlich (GbR ist keine Kapitalgesellschaft)

4. Steuerliche Behandlung der GbR

Die GbR ist steuerlich transparent: Sie selbst ist kein selbstständiges Steuersubjekt für Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Stattdessen werden Gewinne und Verluste anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuert (§ 15 EStG für gewerbliche GbRs, § 18 EStG für freiberufliche GbRs).

Einkommensteuer

Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil in seiner persönlichen ESt-Erklärung. Es wird eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte durchgeführt (§ 180 AO).

Gewerbesteuer

Freiberufliche GbRs: keine GewSt-Pflicht. Gewerbliche GbRs: GewSt-pflichtig, aber Freibetrag 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Gewerbesteuererklärung für die GbR als Ganzes.

Umsatzsteuer

Die GbR ist selbst USt-Schuldnerin. Kleinunternehmerregelung bis 25.000 € (ab 2025, § 19 UStG). Regelmäßige UStVA-Abgabe erforderlich.

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Die GbR muss jährlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (Anlage FE) beim Finanzamt einreichen. Darin werden die Einkünfte der GbR auf alle Gesellschafter aufgeteilt. Diese Erklärung ist zusätzlich zu den individuellen Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter erforderlich — und wird von vielen GbR-Gesellschaftern übersehen.

5. Offenlegungspflicht: Gilt sie für GbRs?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) und bestimmte Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB. Eine GbR ist davon nicht betroffen — sie muss ihren Jahresabschluss oder ihre EÜR nicht im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister veröffentlichen.

Das gilt auch dann, wenn die GbR buchführungspflichtig ist und eine Bilanz erstellt. Die Bilanz der GbR verbleibt intern und wird nur dem Finanzamt vorgelegt.

6. Fristen für GbR-Jahresabschlüsse

PflichtFristGrundlage
EÜR oder Bilanz erstellenKeine gesetzliche Frist; steuerlich bis zur Abgabe der Steuererklärung§ 4 EStG; § 141 AO
Feststellungserklärung abgeben (ohne StB)31. Juli des Folgejahres§ 149 AO
Feststellungserklärung abgeben (mit StB)28./29. Februar des übernächsten Jahres§ 149 Abs. 3 AO
Gewerbesteuererklärung (gewerbliche GbR)Wie Feststellungserklärung§ 14a GewStG
Aufbewahrung Buchführungsunterlagen10 Jahre§ 147 AO

7. GbR vs. GmbH: Abschlussvergleich

MerkmalGbRGmbH
Rechtsgrundlage§§ 705 ff. BGBGmbHG; HGB
Abschlussform (Standard)EÜR nach § 4 Abs. 3 EStGBilanz + GuV + Anhang (Pflicht)
OffenlegungspflichtNeinJa (§ 325 HGB)
E-Bilanz-PflichtNur bei BilanzierungspflichtJa (§ 5b EStG)
KörperschaftsteuerNein (transparent)Ja (15 % + Soli)
Haftung GesellschafterUnbeschränkt, persönlichBeschränkt auf Stammeinlage

GbR mit GmbH-ähnlichem Aufwand?

Wenn Ihre GbR buchführungspflichtig ist und eine E-Bilanz einreichen muss, ist der Aufwand ähnlich wie bei einer GmbH. In diesem Fall lohnt es sich, die Umwandlung in eine GmbH oder UG zu prüfen — mit beschränkter Haftung und klarerer Struktur. OnlineBilanz berät dazu im Rahmen der Steuerberatung.

8. Häufige Fragen zum GbR Jahresabschluss

Muss jede GbR einen Jahresabschluss mit Bilanz erstellen?

Nein. Freiberufliche GbRs und gewerbliche GbRs unter den Schwellenwerten (600.000 € Umsatz / 60.000 € Gewinn nach § 141 AO) können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Nur wenn diese Grenzen überschritten werden, ist eine vollständige Buchführung mit Bilanz erforderlich.

Hat eine GbR eine Offenlegungspflicht?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Eine GbR muss weder EÜR noch Bilanz im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister veröffentlichen.

Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer GbR?

Die gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 180 AO) ist die steuerliche Erklärung der GbR, in der die Einkünfte auf alle Gesellschafter aufgeteilt werden. Diese Feststellung bildet die Grundlage für die Einkommensteuererklärungen der einzelnen Gesellschafter. Sie wird vom Finanzamt gesondert beschieden.

Wie verteilt sich der Gewinn einer GbR auf die Gesellschafter?

Nach dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt eine entsprechende Regelung, werden Gewinne und Verluste zu gleichen Teilen aufgeteilt (§ 722 BGB). Die Aufteilung wird in der gesonderten und einheitlichen Feststellung dokumentiert.

Ab wann muss eine GbR eine E-Bilanz einreichen?

Wenn die GbR buchführungspflichtig ist (also Bilanz erstellt), muss sie diese auch als E-Bilanz nach § 5b EStG elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Für EÜR-GbRs gilt diese Pflicht nicht.

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Hinweis: Allgemeine Information. Rechtsstand April 2026. Keine individuelle Steuerberatung.

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Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

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Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

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Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

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Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

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Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

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