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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss veröffentlichen

Jahresabschluss veröffentlichen 2026: Fristen, Pflichten & Prozess

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt seit August 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister. Insbesondere für GmbHs gelten dabei spezifische Fristen und Veröffentlichungspflichten, die bei Nichteinhaltung zu Sanktionen führen können. Alle wichtigen Informationen zur Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses sowie deren rechtssichere Umsetzung werden in diesem Leitfaden erläutert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss offenlegen gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister. Die Pflicht umfasst Bilanz, GuV und je nach Größenklasse weitere Unterlagen. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was bedeutet Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Offenlegung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Unternehmensregister. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Veröffentlichung ausschließlich über diese zentrale Plattform.

Der Jahresabschluss wird dort entweder vollständig veröffentlicht oder – bei kleinen Kapitalgesellschaften – in verkürzter Form hinterlegt. Dieser Prozess dient der Transparenz im Geschäftsverkehr und ermöglicht Geschäftspartnern, Banken und anderen Interessierten Einblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens.

Hinweis

Die Offenlegung ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung systematisch und verhängt bei Verstößen Ordnungsgelder.

Gesetzliche Grundlagen

Die Offenlegungspflicht ist im Handelsgesetzbuch detailliert geregelt. Folgende Paragraphen sind zentral:

  • § 325 HGB: Regelt die Offenlegungspflicht und Fristen für Kapitalgesellschaften
  • § 326 HGB: Definiert den Umfang der offenzulegenden Unterlagen je nach Größenklasse
  • § 264a HGB: Erweitert die Pflicht auf bestimmte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG)
  • § 267 HGB: Legt die Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen fest
  • § 335 HGB: Regelt Ordnungsgelder bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht

„Viele Unternehmen unterschätzen die Offenlegungspflicht. Dabei ist sie kein bürokratischer Zusatzaufwand, sondern integraler Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlusspflichten. Eine fristgerechte Offenlegung vermeidet nicht nur Ordnungsgelder, sondern stärkt auch die Reputation gegenüber Geschäftspartnern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unternehmen sind zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft primär Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften. Einzelunternehmen und klassische Personengesellschaften wie GbR oder OHG sind grundsätzlich nicht betroffen.

Verpflichtete Rechtsformen

Kapitalgesellschaften

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Personengesellschaften nach § 264a HGB

  • GmbH & Co. KG
  • AG & Co. KG
  • SE & Co. KG
  • Sonstige Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter

Achtung

Auch eine ruhende GmbH oder UG ohne operative Tätigkeit bleibt offenlegungspflichtig. Das Fehlen von Geschäftsvorfällen befreit nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Nicht verpflichtete Rechtsformen

  • Einzelunternehmen (e. K., Freiberufler)
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft) mit natürlichen Personen
  • Klassische KG mit natürlicher Person als Komplementär

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens gemäß § 267 HGB. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind die Veröffentlichungspflichten.

Pflichtunterlagen nach Größenklasse

Unterlage Klein Mittel Groß
Bilanz Ja (verkürzt) Ja Ja
Gewinn- und Verlustrechnung Nein Ja Ja
Anhang Ja (verkürzt) Ja Ja
Lagebericht Nein Nein Ja
Bestätigungsvermerk Falls geprüft Falls geprüft Ja
Ergebnisverwendungsbeschluss Ja Ja Ja

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB. Sie können eine verkürzte Bilanz einreichen, bei der bestimmte Posten zusammengefasst werden. Die GuV muss nicht offengelegt werden.

Hinweis

Bei kleinen Kapitalgesellschaften kann die Offenlegung auch durch Hinterlegung erfolgen. In diesem Fall werden die Unterlagen nicht öffentlich veröffentlicht, sondern nur auf Anfrage gegen Gebühr zugänglich gemacht.

Zusätzliche Unterlagen bei Prüfungspflicht

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. In diesem Fall müssen zusätzlich folgende Unterlagen offengelegt werden:

  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Bei Versagung oder Einschränkung: vollständiger Prüfungsbericht
  • Bei Konzernabschlüssen: Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang und Konzernlagebericht

Fristen und Termine für die Offenlegung 2026

Die Offenlegung des Jahresabschlusses unterliegt strengen gesetzlichen Fristen. Dabei sind zwei Termine relevant: die Feststellungsfrist und die Offenlegungsfrist.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss zunächst durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Diese Frist ist abhängig von der Unternehmensgröße:

11 Monate

Kleine Kapitalgesellschaften

8 Monate

Mittelgroße & große Kapitalgesellschaften

Für einen Jahresabschluss zum 31.12.2025 bedeutet dies:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Feststellung bis spätestens 30.11.2026
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Feststellung bis spätestens 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Frist gilt für alle Größenklassen gleichermaßen.

Hinweis

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Unternehmensregister, nicht das Absendedatum.

Achtung

Die Offenlegungsfrist ist keine Verlängerung der Feststellungsfrist. Auch wenn die Offenlegung erst nach 12 Monaten erfolgen muss, gilt für die Feststellung weiterhin die kürzere Frist von 8 bzw. 11 Monaten.

Übersicht Fristen 2026

Größenklasse Feststellung bis Offenlegung bis
Klein 30.11.2026 31.12.2026
Mittel 31.08.2026 31.12.2026
Groß 31.08.2026 31.12.2026

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Einordnung in Größenklassen erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Schwellenwerte 2026

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Für die Einordnung als mittelgroß oder groß gelten entsprechend die höheren Schwellenwerte.

Hinweis

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegung, sondern auch die Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig, mittelgroße und große dagegen schon.

Kleinstkapitalgesellschaften

Seit 2012 existiert eine weitere Kategorie: Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Sie profitieren von zusätzlichen Erleichterungen bei der Rechnungslegung.

  • Bilanzsumme ≤ 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse ≤ 700.000 Euro
  • Arbeitnehmer ≤ 10

Kleinstkapitalgesellschaften können von erweiterten Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs Gebrauch machen, unterliegen aber dennoch der vollen Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Prozess erfordert eine strukturierte Datenübermittlung im XBRL-Format sowie die Authentifizierung des Einreichenden.

Technische Voraussetzungen

  • Jahresabschluss im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language)
  • Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat oder qualifizierte elektronische Signatur
  • Registrierung im Unternehmensregister mit Handelsregisternummer
  • Optional: PDF-Versionen der Unterlagen als Zusatzdokumente

Das XBRL-Format ist seit 2022 verpflichtend und ermöglicht eine strukturierte, maschinenlesbare Übermittlung der Finanzdaten. Die Taxonomie wird jährlich aktualisiert und orientiert sich an den HGB-Gliederungsvorschriften.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Jahresabschluss erstellen: Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB aufstellen
  2. Feststellung: Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen (Protokoll aufbewahren)
  3. XBRL-Konvertierung: Jahresabschluss in das XBRL-Format überführen (manuell oder automatisiert)
  4. Authentifizierung: Mit ELSTER-Zertifikat oder qualifizierter Signatur anmelden
  5. Datenübermittlung: XBRL-Datei und ggf. Zusatzdokumente an das Unternehmensregister übermitteln
  6. Prüfung: Automatisierte Validierung der Daten durch das Unternehmensregister
  7. Bestätigung: Eingangsbestätigung mit Veröffentlichungsdatum erhalten und archivieren

Achtung

Fehlerhafte oder unvollständige Einreichungen werden vom Unternehmensregister abgelehnt. Die Frist gilt erst als eingehalten, wenn die Unterlagen vollständig und fehlerfrei akzeptiert wurden.

„Die XBRL-Konvertierung ist für viele Unternehmen die größte technische Hürde. Eine professionelle Software wandelt die Buchhaltungsdaten automatisch in das korrekte Format um und vermeidet Validierungsfehler, die zu Fristversäumnissen führen können.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Konsequenzen bei verspäteter oder fehlender Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz überwacht systematisch die Einhaltung der Offenlegungspflicht. Bei Verstößen werden Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet – und zwar unabhängig davon, ob die Verzögerung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz gegen die Gesellschaft und gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) Ordnungsgelder verhängen:

500 €

Mindestbetrag

25.000 €

Höchstbetrag

Die Höhe des Ordnungsgeldes bemisst sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Größe des Unternehmens. Bei wiederholter Pflichtverletzung können mehrere Ordnungsgelder nacheinander festgesetzt werden.

Achtung

Das Ordnungsgeld richtet sich sowohl gegen die Gesellschaft als juristische Person als auch persönlich gegen die Geschäftsführer. Diese haften auch dann, wenn sie die operative Verantwortung delegiert haben.

Weitere Konsequenzen

  • Reputationsverlust: Fehlende Offenlegung wird öffentlich im Unternehmensregister vermerkt
  • Probleme mit Banken: Kreditinstitute fordern regelmäßig den Nachweis fristgerechter Offenlegung
  • Geschäftspartner: Lieferanten und Kunden prüfen zunehmend die Compliance-Historie
  • Steuerliche Nachteile: Verzögerungen können zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatische Prüfung der Offenlegung durch das Bundesamt für Justiz
  2. Erinnerungsschreiben bei Fristüberschreitung (meist 2-3 Monate nach Fristende)
  3. Androhung eines Ordnungsgeldes mit Nachfrist (in der Regel 6 Wochen)
  4. Festsetzung des Ordnungsgeldes bei fortgesetzter Nichtoffenlegung
  5. Möglichkeit des Einspruchs binnen eines Monats
  6. Bei weiterer Nichtoffenlegung: erneute Androhung und Festsetzung

Hinweis

Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Das Verfahren kann so lange wiederholt werden, bis der Jahresabschluss vollständig offengelegt wurde.

Digitale Lösungen für die Offenlegung

Die manuelle Offenlegung über das Unternehmensregister ist technisch anspruchsvoll und fehleranfällig. Professionelle Softwarelösungen automatisieren den gesamten Prozess – von der Jahresabschlusserstellung über die XBRL-Konvertierung bis zur elektronischen Übermittlung.

Vorteile digitaler Offenlegungstools

Zeitersparnis

  • Automatische XBRL-Konvertierung ohne manuelle Dateneingabe
  • Vorausgefüllte Formulare basierend auf Stammdaten
  • Direkte Übermittlung ohne Medienbrüche

Rechtssicherheit

  • Aktuelle Taxonomie-Versionen werden automatisch verwendet
  • Validierung vor der Übermittlung verhindert Ablehnungen
  • Fristenmanagement mit automatischen Erinnerungen

OnlineBilanz.de: Integrierte Komplettlösung

OnlineBilanz.de verbindet die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses in einer durchgängigen digitalen Lösung. Die Plattform richtet sich an Kapitalgesellschaften aller Größenklassen und deckt den gesamten Prozess ab:

  • Jahresabschlusserstellung nach HGB-Gliederung (§ 266, § 275 HGB)
  • Automatische Größenklassenbestimmung nach § 267 HGB
  • Anwendung größenspezifischer Erleichterungen (§ 326, § 327 HGB)
  • XBRL-Konvertierung nach aktueller Taxonomie
  • Direkte elektronische Offenlegung ans Unternehmensregister
  • Fristenüberwachung mit rechtzeitiger Warnung
  • Archivierung aller Unterlagen und Eingangsbestätigungen

Funktionsweise in drei Schritten

Schritt Beschreibung Zeitaufwand
1. Dateneingabe Import der Buchhaltungsdaten oder manuelle Erfassung der Bilanzposten 15-30 Min.
2. Automatisierung Software erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB-Vorgaben Automatisch
3. Offenlegung XBRL-Export und direkte Übermittlung ans Unternehmensregister 5 Min.

„Die häufigsten Fehler bei der Offenlegung entstehen durch veraltete Taxonomie-Versionen oder fehlerhafte Positionszuordnungen. Eine professionelle Software aktualisiert sich automatisch und wendet die korrekten Zuordnungsregeln an – das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert kostspielige Ordnungsgelder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen eignet sich OnlineBilanz.de?

Kleine GmbH/UG

Nutzen verkürzte Offenlegung und profitieren von vorausgefüllten Formularen und automatischer Erleichterungsanwendung.

Mittelgroße Unternehmen

Erfüllen erweiterte Publizitätspflichten mit vollständiger GuV, Anhang und optionaler Prüfungsintegration.

Steuerberater

Wickeln mehrere Mandate effizient ab durch Mandantenverwaltung, Stapelverarbeitung und zentrale Fristenübersicht.

Hinweis

OnlineBilanz.de wird kontinuierlich an aktuelle Gesetzesänderungen und Taxonomie-Updates angepasst. Die Nutzer profitieren automatisch von allen rechtlichen Neuerungen ohne eigenen Schulungsaufwand.

Häufig gestellte Fragen

Müssen auch kleine GmbHs ihren Jahresabschluss offenlegen?

Ja, auch kleine GmbHs und UGs sind nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Sie profitieren jedoch von Erleichterungen nach § 326 HGB und können eine verkürzte Bilanz einreichen. Die GuV muss bei kleinen Kapitalgesellschaften nicht offengelegt werden. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was kostet ein Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung?

Ordnungsgelder nach § 335 HGB liegen zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Verstoßes, der Unternehmensgröße und der Schwere der Pflichtverletzung. Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Bei fortgesetzter Nichtoffenlegung können mehrere Ordnungsgelder nacheinander verhängt werden.

Wo erfolgt die Offenlegung seit 2022?

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für Einreichungen. Die Übermittlung muss elektronisch im XBRL-Format erfolgen und erfordert eine Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat oder qualifizierte elektronische Signatur.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für ruhende Gesellschaften?

Ja, auch ruhende GmbHs und UGs ohne operative Geschäftstätigkeit sind zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die Rechtsform allein begründet die Pflicht nach § 325 HGB. Auch wenn keine Geschäftsvorfälle stattfanden, müssen Bilanz, Anhang und Feststellungsbeschluss beim Unternehmensregister eingereicht werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldvorschriften, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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KI-Assistenz