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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

12–19 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss erstellen

Jahresabschluss erstellen 2026: Leitfaden für Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für Steuererklärung, Bankgespräche und strategische Entscheidungen. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Pflichten nach HGB, die einzelnen Bestandteile und die Erstellung des Jahresabschlusses – von der Buchführung über das Bilden von Rückstellungen bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei Kapitalgesellschaften den Anhang. GmbH und UG sind nach § 242 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten festzustellen und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Erstellung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses im Rechnungswesen und erfordert vollständige Buchführung sowie die Einhaltung der GoB.

Was ist ein Jahresabschluss und warum ist er wichtig?

Der Jahresabschluss ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres. Er dokumentiert systematisch, welche Vermögenswerte und Schulden vorhanden sind und ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfüllt nach § 242 HGB mehrere zentrale Funktionen: Er bildet die Grundlage für die Steuererklärung, informiert Banken und Investoren über die Bonität des Unternehmens und dient der Geschäftsführung als wichtiges Steuerungsinstrument für strategische Entscheidungen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist für kleine GmbH

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Hinweis

Strategische Bedeutung: Der Jahresabschluss ist nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern zeigt Ihnen als Geschäftsführer, wo Ihr Unternehmen wirtschaftlich steht. Er macht Entwicklungen sichtbar und bildet die Basis für fundierte unternehmerische Entscheidungen.

Wer ist zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet?

Die Pflicht zur Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab. Nicht alle Unternehmen unterliegen denselben Anforderungen.

Unternehmensform Erstellungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH Ja, immer vollständig § 242 HGB, § 264 HGB
UG (haftungsbeschränkt) Ja, immer vollständig § 242 HGB, § 264 HGB
AG Ja, immer vollständig § 242 HGB, § 264 HGB
Einzelunternehmen (groß) Ja, ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn § 241a HGB
Einzelunternehmen (klein) Nein, EÜR ausreichend § 4 Abs. 3 EStG
GbR (groß) Ja, ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn § 241a HGB
GbR (klein) Nein, EÜR ausreichend § 4 Abs. 3 EStG
Freiberufler Nein, EÜR ausreichend § 4 Abs. 3 EStG

Kapitalgesellschaften: Vollständige Erstellung ist Pflicht

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242 HGB und § 264 HGB grundsätzlich zur Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses verpflichtet. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Der Umfang der Erstellung und Offenlegung hängt allerdings von der Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen bei der Gliederungstiefe und können verkürzte Bilanzen erstellen.

Achtung

Achtung bei Schwellenwerten: Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden buchführungspflichtig, sobald sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn).

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss besteht aus verschiedenen Komponenten, deren Umfang sich nach der Rechtsform und Größe des Unternehmens richtet. Bei Kapitalgesellschaften sind die Anforderungen umfangreicher als bei Einzelunternehmen.

Pflichtbestandteile nach § 242 HGB

  • Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden plus Eigenkapital (Passiva) nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Darstellung der Erträge und Aufwendungen nach § 275 HGB
  • Anhang: Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV (nur bei Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB)
  • Lagebericht: Analyse der Geschäftsentwicklung und Risiken (nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB)

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz ist eine Stichtagsaufnahme zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) und zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur des Unternehmens. Die Aktivseite weist das Vermögen aus, die Passivseite die Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital.

Aktivseite (Vermögen)

  • Anlagevermögen (z.B. Grundstücke, Maschinen)
  • Umlaufvermögen (z.B. Vorräte, Forderungen)
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (Kapital)

  • Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinn)
  • Rückstellungen (z.B. für Pensionen)
  • Verbindlichkeiten (z.B. Darlehen, Lieferanten)

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt so den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden.

Das Gesamtkostenverfahren gliedert die Aufwendungen nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand etc.). Das Umsatzkostenverfahren ordnet die Aufwendungen den Funktionsbereichen zu (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten).

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten sowie gesetzlich vorgeschriebene Zusatzinformationen wie Haftungsverhältnisse oder Angaben zu Geschäftsführerbezügen.

Hinweis

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften: Nach § 288 HGB können kleine Kapitalgesellschaften einen verkürzten Anhang erstellen. Bestimmte Angaben nach § 285 HGB entfallen dann.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Die Erstellung des Jahresabschlusses unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben im Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Vorschriften sichern Vergleichbarkeit, Transparenz und Verlässlichkeit der Rechnungslegung.

Zentrale Paragraphen im HGB

Paragraph Regelungsinhalt
§ 238 HGB Buchführungspflicht für Kaufleute
§ 242 HGB Pflicht zur Erstellung von Bilanz und GuV
§ 243 HGB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
§ 246 HGB Vollständigkeitsgebot und Verrechnungsverbot
§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze
§ 264 HGB Pflichten der Kapitalgesellschaften
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung der GuV
§ 284-288 HGB Inhalt des Anhangs
§ 325 HGB Offenlegung beim Unternehmensregister

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Nach § 243 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt werden. Diese ungeschriebenen Regeln ergänzen die kodifizierten Vorschriften des HGB.

  • Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung
  • Vollständigkeit aller Geschäftsvorfälle
  • Richtigkeit und Willkürfreiheit der Erfassung
  • Einzelbewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden
  • Vorsichtsprinzip bei Bewertungen
  • Periodenabgrenzung (Realisations- und Imparitätsprinzip)
  • Bilanzidentität (Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz Folgejahr)
  • Stetigkeit der Bewertungsmethoden

„Die GoB sind das Fundament jeder ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Verstöße können zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bewertungsvorschriften nach § 252 und § 253 HGB

Das HGB schreibt klare Bewertungsregeln vor. Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Abnutzbares Anlagevermögen wird planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB verlangt die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste. Gewinne dürfen erst nach tatsächlicher Realisierung ausgewiesen werden (Realisationsprinzip). Verluste müssen bereits bei Bekanntwerden berücksichtigt werden (Imparitätsprinzip).

Ablauf der Jahresabschlusserstellung: Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mit der laufenden Buchführung beginnt und mit der Offenlegung beim Unternehmensregister endet. Eine systematische Vorbereitung erleichtert die Arbeit erheblich.

Phase 1: Vorbereitung und Buchführung

  1. Laufende Buchführung: Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig und zeitnah erfasst werden
  2. Kontenabstimmung: Regelmäßiger Abgleich der Buchführung mit Bankauszügen und Belegen
  3. Belegorganisation: Systematische Ablage aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  4. Vorbereitende Abstimmungen: Abstimmung offener Posten, Kassenbuch, Kreditoren und Debitoren

Phase 2: Vorbereitende Abschlussarbeiten

  1. Inventur durchführen: Körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB
  2. Bewertung der Bestände: Bewertung von Vorräten, Anlagevermögen und Forderungen
  3. Abschreibungen berechnen: Plan- und außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen
  4. Rückstellungen bilden: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB
  5. Rechnungsabgrenzung: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten buchen

Phase 3: Erstellung der Abschlussbestandteile

  1. Bilanz erstellen: Aufstellung nach dem Schema des § 266 HGB
  2. GuV erstellen: Aufstellung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  3. Anhang erstellen: Erläuterungen nach § 284 ff. HGB (bei Kapitalgesellschaften)
  4. Lagebericht erstellen: Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB

Phase 4: Feststellung und Offenlegung

  1. Feststellung durch Gesellschafter: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG
  2. Gewinnverwendung beschließen: Ergebnisverwendung nach § 29 GmbHG
  3. Offenlegung vorbereiten: Zusammenstellung aller offenlegungspflichtigen Unterlagen
  4. Einreichung beim Unternehmensregister: Elektronische Übermittlung nach § 325 HGB

Achtung

Wichtig: Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch die Bekanntmachungsplattform, aber keine Einreichungsstelle mehr.

Fristen und Termine 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern führen und die Reputation des Unternehmens schädigen.

Übersicht der Fristen für das Geschäftsjahr 2025

Frist Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage
Aufstellung Ohne gesetzliche Frist Ohne gesetzliche Frist § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung Bis 30.11.2026 (11 Monate) Bis 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG
Offenlegung Bis 31.12.2026 (12 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate) § 325 HGB
Prüfung Nicht erforderlich Falls prüfungspflichtig: vor Feststellung § 316 HGB

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Feststellung muss bei kleinen GmbHs bis zum 30.11.2026, bei mittelgroßen und großen bis zum 31.08.2026 erfolgen.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungsfristen. Bei Versäumnis wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

6 Wochen

Nachfrist nach Androhung

Achtung

Achtung: Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Bei wiederholten Verstößen drohen höhere Ordnungsgelder.

„In der Praxis empfehle ich, spätestens drei Monate vor Ablauf der Offenlegungsfrist mit der Erstellung zu beginnen. So bleibt genug Zeit für Rückfragen, Korrekturen und die gesellschaftsrechtliche Feststellung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB

Das HGB unterscheidet in § 267 drei Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Die Zuordnung bestimmt den Umfang der Erstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Groß > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Entsprechendes gilt für die Abgrenzung zu mittelgroßen und großen Gesellschaften.

Erleichterungen nach Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Verkürzter Anhang (§ 288 HGB)
  • Keine Lageberichtspflicht
  • Keine Prüfungspflicht (§ 316 HGB)
  • Vereinfachte Offenlegung

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständiger Anhang
  • Lagebericht erforderlich
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Vollständige Offenlegung

Große Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Bilanz mit Anlagenspiegel
  • Erweiterter Anhang
  • Lagebericht mit erweiterten Angaben
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Vollständige Offenlegung inkl. Gewinnverwendung

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften: Nach § 267a HGB gelten noch strengere Schwellenwerte (350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatz, 10 Arbeitnehmer). Diese profitieren von zusätzlichen Erleichterungen, können aber nicht für alle Rechtsformen in Anspruch genommen werden.

Häufige Fehler bei der Erstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder dieselben Fehler auf. Viele davon lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und systematisches Vorgehen vermeiden.

Fehler in der Buchführung und Vorbereitung

  • Unvollständige Belege: Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Belege führen zu Problemen bei der Buchung und im Betriebsprüfungsverfahren
  • Fehlende Inventur: Ohne körperliche Bestandsaufnahme nach § 240 HGB ist keine ordnungsgemäße Bilanzierung möglich
  • Nicht abgestimmte Konten: Differenzen zwischen Buchführung und Bankauszügen bleiben unentdeckt
  • Verspätete Buchungen: Geschäftsvorfälle werden nicht periodengerecht erfasst

Bewertungsfehler

  • Falsche Abschreibungsmethoden: Abweichungen von der linearen AfA ohne betriebswirtschaftliche Begründung
  • Unterlassene Wertberichtigungen: Zweifelhafte Forderungen werden nicht abgewertet
  • Fehlende Rückstellungen: Drohende Verpflichtungen werden nicht berücksichtigt
  • Aktivierung nicht aktivierungsfähiger Posten: Verstöße gegen das Aktivierungsverbot nach § 248 HGB

Formale Fehler

  • Falsche Gliederung: Abweichungen vom gesetzlichen Gliederungsschema nach § 266 oder § 275 HGB
  • Fehlende Vergleichswerte: Vorjahreswerte müssen nach § 265 Abs. 2 HGB angegeben werden
  • Unvollständiger Anhang: Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB fehlen oder sind unvollständig
  • Fehlende Unterschriften: Jahresabschluss nicht von allen Geschäftsführern unterzeichnet

Achtung

Stetigkeitsprinzip beachten: Nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB müssen Bewertungsmethoden stetig angewandt werden. Ein Methodenwechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und muss im Anhang erläutert werden.

Fehler bei Feststellung und Offenlegung

  • Fehlender Feststellungsbeschluss: Ohne wirksamen Gesellschafterbeschluss ist der Jahresabschluss nicht rechtsverbindlich
  • Fristversäumnis: Verspätete Offenlegung führt automatisch zu Ordnungsgeldverfahren
  • Falsche Offenlegungsart: Zu umfangreiche Offenlegung bei kleinen Kapitalgesellschaften gefährdet Vertraulichkeit
  • Unvollständige Einreichung: Nicht alle erforderlichen Dokumente werden beim Unternehmensregister eingereicht

„Die meisten Fehler entstehen durch Zeitdruck kurz vor Fristablauf. Eine frühzeitige Planung und die rechtzeitige Einbindung eines Steuerberaters oder spezialisierten Dienstleisters vermeiden Korrekturen und Zusatzkosten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten der Jahresabschlusserstellung

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses variieren erheblich je nach Größe des Unternehmens, Komplexität der Geschäftsvorfälle und gewähltem Dienstleister.

Kostenbestandteile im Überblick

  • Laufende Buchführung: Monatliche oder quartalsweise Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Abschlusserstellung: Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang
  • Steuerberatung: Beratung zu steuerlichen Optimierungen und Gestaltungen
  • Prüfungskosten: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften nach § 316 HGB
  • Offenlegungsgebühren: Gebühren des Unternehmensregisters

Richtwerte nach Unternehmensgröße

Größe/Komplexität Jahresabschlusserstellung Laufende Buchführung (Jahr) Gesamt ca.
Kleine UG/GmbH (einfach) 800 – 2.000 € 1.200 – 3.600 € 2.000 – 5.600 €
Kleine GmbH (mittel) 1.500 – 3.500 € 3.000 – 7.200 € 4.500 – 10.700 €
Mittelgroße GmbH 3.000 – 8.000 € 6.000 – 18.000 € 9.000 – 26.000 €
Große GmbH/AG ab 8.000 € ab 15.000 € ab 23.000 €

Die tatsächlichen Kosten hängen stark von der Qualität der Vorbuchhaltung ab. Je besser die laufende Buchführung organisiert ist, desto geringer fallen die Kosten für die Abschlusserstellung aus.

Steuerberater vs. digitale Lösungen

Steuerberater

  • Persönliche Beratung und Betreuung
  • Individuelle steuerliche Optimierung
  • Haftung für die Richtigkeit
  • Höhere Kosten nach StBVV
  • Geeignet für komplexe Sachverhalte

Digitale Tools (z.B. OnlineBilanz)

  • Deutlich günstigere Preise
  • Schnelle Bearbeitung
  • Automatisierte Prozesse
  • Rechtssichere Offenlegung
  • Geeignet für standardisierte Fälle

Hinweis

Hybride Lösungen: Viele Unternehmen kombinieren digitale Tools für Standardaufgaben mit gezielter Steuerberatung für komplexe Fragestellungen. So lassen sich Kosten optimieren ohne auf fachliche Expertise zu verzichten.

Gebühren für die Offenlegung beim Unternehmensregister

Für die Offenlegung beim Unternehmensregister fallen Gebühren nach der Unternehmensregisterverordnung an. Diese variieren je nach Umfang der offenzulegenden Unterlagen und betragen in der Regel zwischen 37,50 € und 68,50 €.

Praxistipps für eine effiziente Erstellung

Mit der richtigen Vorbereitung und Organisation lässt sich die Jahresabschlusserstellung erheblich vereinfachen und beschleunigen. Die folgenden Praxistipps haben sich in der täglichen Arbeit bewährt.

Laufende Vorbereitung während des Jahres

  • Monatliche oder quartalsweise Abstimmung der Konten
  • Regelmäßige Erfassung und Ablage aller Belege
  • Kontinuierliche Überwachung offener Posten
  • Rechtzeitige Klärung unklarer Buchungsfälle
  • Frühzeitige Kommunikation mit Steuerberater oder Dienstleister

Optimale Zeitplanung

Beginnen Sie spätestens im ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag mit der Abschlussvorbereitung. Planen Sie ausreichend Pufferzeit für Rückfragen, Korrekturen und die Abstimmung mit Gesellschaftern ein.

Monat Aktivität Verantwortlich
Januar-Februar Inventur, Abstimmung Konten, Belegsammlung Buchhaltung
März-April Erstellung Bilanz und GuV, Anhang Steuerberater/Tool
Mai-Juni Prüfung, Feststellung durch Gesellschafter Geschäftsführung
Juli-November Offenlegung beim Unternehmensregister Geschäftsführung

Digitalisierung nutzen

Moderne Buchführungssoftware und digitale Jahresabschluss-Tools automatisieren viele Routineaufgaben. Die elektronische Belegerfassung, automatische Kontenzuordnung und integrierte Plausibilitätsprüfungen reduzieren Fehler und sparen Zeit.

  • Digitale Belegerfassung per App oder Scanner
  • Cloud-basierte Buchführungssoftware mit DATEV-Schnittstelle
  • Automatisierte Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Integrierte Fristenüberwachung mit Erinnerungsfunktion

Checkliste: Unterlagen für die Abschlusserstellung

  • Vollständige Buchführung des Geschäftsjahres
  • Kontoauszüge aller Bankkonten
  • Inventurlisten (Anlagevermögen, Vorräte, Kasse)
  • Verträge über langfristige Verpflichtungen
  • Darlehensverträge und Tilgungspläne
  • Miet- und Leasingverträge
  • Versicherungspolicen
  • Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen
  • Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge
  • Steuerbescheide und Steuervorauszahlungen

„Die häufigsten Verzögerungen entstehen durch fehlende Unterlagen. Erstellen Sie zu Jahresbeginn eine Checkliste aller benötigten Dokumente und sammeln Sie diese systematisch. Das spart später wertvolle Zeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Qualitätssicherung vor Feststellung

Prüfen Sie den Jahresabschluss vor der Feststellung sorgfältig auf Vollständigkeit und Plausibilität. Vergleichen Sie die Kennzahlen mit dem Vorjahr und der Branche. Lassen Sie sich auffällige Abweichungen erläutern.

  • Prüfung der Bilanzidentität zum Vorjahr
  • Plausibilitätsprüfung wichtiger Kennzahlen (Eigenkapitalquote, Umsatzrendite etc.)
  • Vollständigkeitsprüfung aller Pflichtangaben im Anhang
  • Kontrolle der Einhaltung des Gliederungsschemas
  • Rechtschreibprüfung und formale Kontrolle

Häufig gestellte Fragen

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242 HGB und § 264 HGB verpflichtet, unabhängig von ihrer Größe einen vollständigen Jahresabschluss zu erstellen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren buchführungspflichtig nach § 241a HGB. Kleinere Unternehmen können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bei kleinen GmbHs bis zum 30.11.2026 festgestellt werden (11 Monate), bei mittelgroßen und großen bis zum 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis zum 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 € nach § 335 HGB.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?

Die Kosten variieren stark nach Größe und Komplexität. Für eine kleine UG/GmbH mit einfacher Struktur liegen die Gesamtkosten inklusive laufender Buchführung bei etwa 2.000 bis 5.600 € pro Jahr. Bei mittelgroßen Gesellschaften können die Kosten 9.000 bis 26.000 € betragen. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz sind deutlich günstiger als klassische Steuerberatung, eignen sich aber nur für standardisierte Sachverhalte.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Der Bundesanzeiger ist nur noch die Bekanntmachungsplattform, aber keine Einreichungsstelle mehr. Die Offenlegung muss elektronisch erfolgen und ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag verpflichtend. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen und können einen verkürzten Abschluss offenlegen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Pflichten Kapitalgesellschaften), § 325 HGB (Offenlegung), § 335 HGB (Ordnungsgeld). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater