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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten
Einzelunternehmen Jahresabschluss: Pflichten, Aufbau & digitale Erstellung | OnlineBilanz

OnlineBilanz Wissensdatenbank Einzelunternehmen Jahresabschluss

Einzelunternehmen Jahresabschluss: Pflichten, Aufbau und digitale Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 14 Minuten

Beim Einzelunternehmen Jahresabschluss — egal ob Bilanz oder EÜR — kommt es auf eine entscheidende Frage an: Müssen Sie bilanzieren — oder reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Die Antwort hängt von Umsatz, Gewinn und Handelsregistereintrag ab. Wer bilanzierungspflichtig ist, hat dieselben Pflichten wie eine GmbH — Bilanz, GuV, E-Bilanz und Steuererklärungen. Wer unterhalb der Grenzen liegt, kommt mit der deutlich einfacheren EÜR aus. Dieser Artikel erklärt beides vollständig — mit allen Pflichten, Fristen und digitalen Lösungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

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Umsatzgrenze nach § 241a HGB — ab dieser Schwelle wird ein Einzelunternehmen bilanzierungspflichtig

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Gewinngrenze nach § 241a HGB — auch diese Schwelle allein löst die Bilanzierungspflicht aus

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Der Jahresabschluss für Einzelunternehmen ist kein einheitliches Thema. Je nach Größe, Handelsregistereintrag und Rechtsform gelten grundlegend verschiedene Regeln — von der einfachen EÜR bis zum vollständigen handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und E-Bilanz. Der erste Schritt ist immer derselbe: herausfinden, welche Variante für Ihr Unternehmen gilt.

1. Bilanzierungspflicht: Wer muss als Einzelunternehmen einen vollständigen Jahresabschluss erstellen?

Die entscheidende gesetzliche Grundlage ist § 241a HGB. Danach sind Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen folgende Grenzen nicht überschreiten:

Umsatzgrenze

800.000 € Umsatzerlöse pro Geschäftsjahr

Wird diese Grenze an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten, tritt Bilanzierungspflicht ein.

Gewinngrenze

80.000 € Jahresüberschuss pro Geschäftsjahr

Auch diese Grenze allein genügt — es reicht, wenn eine der beiden Grenzen überschritten wird.

Darüber hinaus sind folgende Einzelunternehmen stets bilanzierungspflichtig — unabhängig von Umsatz und Gewinn:

  • Im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute (e.K.) — die Handelsregistereintragung begründet automatisch die vollständige Buchführungspflicht nach § 238 HGB
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit eigenem Schwellenwert nach dem Einkommensteuergesetz

Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten etc.) sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig — sie können immer die EÜR nutzen, unabhängig von Umsatz und Gewinn.

Schnellcheck: Bilanzierungspflicht oder EÜR?

?
Sind Sie Freiberufler (Arzt, Anwalt, Architekt, Journalist etc.)?
Ja: Immer EÜR — keine Bilanzierungspflicht, unabhängig vom Umsatz.
Nein (Gewerbetreibender): Weiter zur nächsten Frage.
?
Sind Sie im Handelsregister eingetragen (e.K.)?
Ja: Bilanzierungspflicht — vollständiger Jahresabschluss mit Bilanz und GuV.
Nein: Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 € an zwei aufeinanderfolgenden Jahren → Bilanzierungspflicht. Sonst: EÜR.

2. Bilanz vs. EÜR: Was ist der Unterschied für Einzelunternehmen?

KriteriumBilanz (doppelte Buchführung)EÜR (einfache Buchführung)
Wer darf / muss?Alle bilanzierungspflichtigen Einzelunternehmen und e.K.Freiberufler immer; Gewerbetreibende unterhalb der Grenzen
GewinnermittlungBetriebsvermögensvergleich (Aktiva minus Passiva)Einnahmen minus Ausgaben (Zuflussprinzip)
AufwandHöher — doppelte Buchführung, Bilanzierung, GuVDeutlich geringer — einfache Listenform
E-Bilanz-Pflicht✅ Ja — § 5b EStG❌ Nein — nur Anlage EÜR zur ESt-Erklärung
Bundesanzeiger❌ Nein (nur bei Kapitalgesellschaften)❌ Nein
Steuerlicher VorteilMehr Gestaltungsmöglichkeiten (Bewertungswahlrechte, Rückstellungen)Einfacher, aber weniger Gestaltungsspielraum
Steuerberater empfohlen?Dringend empfohlenOptional, aber hilfreich

„Viele Einzelunternehmer unterschätzen, was passiert, wenn sie die Buchführungsgrenzen überschreiten. Plötzlich gelten dieselben Regeln wie für eine GmbH — Bilanz, E-Bilanz, Steuererklärungen. Wer das nicht rechtzeitig weiß, kommt in Erklärungsnot.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

3. Einzelunternehmen Jahresabschluss bei Bilanzierungspflicht: Aufbau und Pflichten

Wer als Einzelunternehmen bilanzierungspflichtig ist, muss denselben vollständigen Jahresabschluss erstellen wie eine GmbH — mit allen zugehörigen steuerlichen Pflichten. Das umfasst:

  • Bilanz nach § 266 HGB — Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital + Schulden) zum Stichtag 31.12. Das Eigenkapital des Einzelunternehmers taucht hier als Privatkonto auf.
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) — alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres.
  • E-Bilanz nach § 5b EStG — elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses via ELSTER im XBRL-Format.
  • Einkommensteuererklärung mit Anlage G — der Gewinn des Einzelunternehmens fließt in die persönliche Einkommensteuer (nicht Körperschaftsteuer wie bei GmbHs).
  • Gewerbesteuererklärung — Einzelunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind gewerbesteuerpflichtig.
  • Umsatzsteuerjahreserklärung — sofern nicht Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Besonderheit: Eigenkapital beim Einzelunternehmen

Im Gegensatz zur GmbH gibt es beim Einzelunternehmen kein gesondertes Stammkapital. Das Eigenkapital ergibt sich aus dem Saldo aller Konten — abzüglich Privatentnahmen und zuzüglich Privateinlagen. Jede private Entnahme (Gehalt, private Ausgaben) muss sauber als Privatentnahme verbucht werden, da sie das Eigenkapital mindert und steuerlich relevant ist.

Keine Bundesanzeiger-Pflicht für Einzelunternehmen

Anders als GmbHs müssen Einzelunternehmen ihren Jahresabschluss nicht beim Bundesanzeiger offenlegen — auch wenn sie bilanzierungspflichtig sind. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt ausschließlich für Kapitalgesellschaften.

4. EÜR: Aufbau und Pflichten für kleinere Einzelunternehmen und Freiberufler

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist die vereinfachte Gewinnermittlung für kleinere Gewerbetreibende und Freiberufler. Das Prinzip ist einfach: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn.

Aufbau der EÜR

Betriebseinnahmen

Alle im Geschäftsjahr zugeflossenen Erlöse: Umsätze, Honorare, Erstattungen. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip — nicht der Zeitpunkt der Leistung, sondern der Zahlungseingang.

Betriebsausgaben

Alle im Geschäftsjahr abgeflossenen Kosten: Miete, Personal, Fahrzeug, Büromaterial, Abschreibungen (AfA). Auch hier gilt das Abflussprinzip.

Gewinn / Verlust

Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Jahresgewinn oder -verlust. Dieser Gewinn wird in der Einkommensteuererklärung (Anlage EÜR, Anlage G oder S) angegeben.

Die EÜR muss seit 2017 elektronisch über ELSTER eingereicht werden — mit der amtlich vorgeschriebenen Anlage EÜR (Formular). Eine Übermittlung als Freitext oder einfaches Dokument ist nicht mehr zulässig.

5. Fristen für den Jahresabschluss des Einzelunternehmens

Die Fristen für den Jahresabschluss eines Einzelunternehmens unterscheiden sich je nach Variante (Bilanz oder EÜR) und davon, ob ein Steuerberater beauftragt ist:

Erklärung / DokumentOhne SteuerberaterMit Steuerberater
Einkommensteuererklärung (inkl. Anlage G/EÜR)31. Juli des Folgejahres28./29. Februar des übernächsten Jahres
Gewerbesteuererklärung31. Juli des Folgejahres28./29. Februar des übernächsten Jahres
Umsatzsteuerjahreserklärung31. Juli des Folgejahres28./29. Februar des übernächsten Jahres
E-Bilanz (nur bilanzpflichtig)Mit ESt-ErklärungMit ESt-Erklärung
Aufstellung der Bilanz (nur bilanzpflichtig)6 Monate nach GJ-Ende6 Monate nach GJ-Ende

Wichtiger Unterschied zur GmbH

Beim Einzelunternehmen gibt es keine separate Körperschaftsteuererklärung — der Gewinn fließt direkt in die persönliche Einkommensteuererklärung des Unternehmers. Es gibt auch keine Bundesanzeiger-Offenlegungspflicht und keine Feststellungsfrist durch Gesellschafterbeschluss.

6. Übergang zur Bilanzierungspflicht: Was passiert, wenn Sie die Grenzen überschreiten?

Wenn ein Einzelunternehmen die Buchführungsgrenzen nach § 241a HGB überschreitet, tritt die Bilanzierungspflicht nicht sofort, sondern zeitverzögert ein. Das gibt Unternehmern etwas Vorbereitungszeit — aber nicht viel.

  • Jahr 1

    Grenze erstmals überschritten

    Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 €. Noch keine Bilanzierungspflicht — nur Beobachtung.

  • Jahr 2

    Grenze erneut überschritten

    An zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten. Das Finanzamt teilt die Buchführungspflicht mit — ab diesem Zeitpunkt beginnt die Vorbereitung auf die Bilanzierung.

  • Jahr 3 (Beginn Bilanzierungspflicht)

    Erstmals Bilanz statt EÜR erforderlich

    Ab dem Geschäftsjahr nach der zweimaligen Überschreitung gilt Bilanzierungspflicht. Eine Eröffnungsbilanz ist zu erstellen. OnlineBilanz übernimmt diesen Übergang vollständig.

Eröffnungsbilanz nicht vergessen

Beim erstmaligen Wechsel zur Bilanzierung muss eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden. Diese zeigt das Betriebsvermögen zu Beginn der ersten Bilanzierungsperiode — alle Wirtschaftsgüter müssen bewertet und in die Bilanz überführt werden. Fehler hier wirken sich auf alle Folgejahre aus. OnlineBilanz erstellt die Eröffnungsbilanz im Festpreis inklusive.

7. Steuerliche Besonderheiten beim Einzelunternehmen

Einkommensteuer statt Körperschaftsteuer

Der wichtigste Unterschied zur GmbH: Das Einzelunternehmen ist kein eigenständiges Steuersubjekt. Der Gewinn fließt direkt in die Einkommensteuererklärung des Unternehmers — und wird mit dessen persönlichem Einkommensteuersatz versteuert (bis zu 45 %). Bei der GmbH wird der Gewinn zunächst mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert.

Einzelunternehmen

Gewinn → persönliche Einkommensteuer (0–45 %) · Gewerbesteuer teilweise anrechenbar auf ESt · Voller Unternehmerlohn ist steuerliches Privatentnahme

GmbH (zum Vergleich)

Gewinn → Körperschaftsteuer 15 % + SolZ + Gewerbesteuer · Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe abzugsfähig · Ausschüttung an Gesellschafter separat besteuert

Gewerbesteuer-Anrechnung: Ein Vorteil für Einzelunternehmer

Gewerbetreibende Einzelunternehmer zahlen zwar Gewerbesteuer — können sie aber nach § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer anrechnen. Das reduziert die Doppelbelastung erheblich. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von bis zu ca. 400 % ist die Gewerbesteuer durch die Anrechnung faktisch null.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG

Einzelunternehmer können nach § 7g EStG für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen — auch schon vor der tatsächlichen Anschaffung. Das ist ein erheblicher Steuerstundungseffekt, den viele Einzelunternehmer nicht nutzen.

8. Digitale Lösungen für den Einzelunternehmen-Jahresabschluss

Für EÜR-Einzelunternehmer: Einfache Tools reichen

Wer die EÜR nutzt, braucht keine komplexe Buchhaltungssoftware. Gute Optionen:

Lexoffice / sevdesk

EÜR-Erstellung, Rechnungsstellung, Belegerfassung, direkte ELSTER-Übermittlung der Anlage EÜR. Ideal für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende.

ELSTER direkt

Die Anlage EÜR kann kostenlos direkt über ELSTER ausgefüllt und eingereicht werden — ohne weitere Software.

Steuerberater-App

Viele Steuerberater bieten digitale Mandantenportale an, über die Belege hochgeladen und die EÜR automatisch vorbereitet wird.

Für bilanzpflichtige Einzelunternehmen: Professionelle Lösung nötig

Wer bilanzierungspflichtig ist, braucht eine vollständige doppelte Buchführung, XBRL-fähige Software für die E-Bilanz und einen Steuerberater für die Einreichung. Die einfachste und günstigste Lösung: Buchführung intern mit DATEV, Lexware oder Lexoffice — und den vollständigen Jahresabschluss mit OnlineBilanz erstellen lassen.

9. Einzelunternehmen Jahresabschluss mit OnlineBilanz: So geht es

OnlineBilanz begleitet nicht nur GmbHs und UGs, sondern auch bilanzpflichtige Einzelunternehmen und eingetragene Kaufleute (e.K.) durch den vollständigen Jahresabschlussprozess. Der Ablauf:

  • Beauftragung

    Direkt online beauftragen

    Über onlinebilanz.de/beauftragen — kein Kanzleitermin, keine Wartezeit. DATEV-Export, CSV oder PDF hochladen.

  • KI-Verarbeitung

    Automatische Datenverarbeitung

    Die OnlineBilanz-KI verarbeitet Ihre Buchführungsdaten, prüft gegen 300+ Steuerregeln und bereitet Bilanz, GuV und alle Steuererklärungen vor.

  • StB-Prüfung

    Steuerberater prüft, optimiert & reicht ein

    Lizenzierter StB prüft alle Wertansätze, nutzt steuerliche Wahlrechte (IAB, AfA-Optionen) und reicht E-Bilanz, Gewerbesteuererklärung und Einkommensteuererklärung ein.

  • Nachbetreuung

    12 Monate Finanzamtsvertretung

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10. Häufige Fragen: Jahresabschluss Einzelunternehmen

Müssen alle Einzelunternehmen einen Jahresabschluss erstellen?

Nein. Einzelunternehmen, die unterhalb der Buchführungsgrenzen nach § 241a HGB liegen (Umsatz unter 800.000 € und Gewinn unter 80.000 €), können statt eines vollständigen Jahresabschlusses eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Freiberufler sind grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit.

Was ist der Unterschied zwischen der EÜR und einer Bilanz?

Die EÜR ist eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Zuflussprinzip — kein Bestandsvergleich. Die Bilanz erfordert vollständige doppelte Buchführung mit Bestandskonten, Jahresabschlussbuchungen, GuV, E-Bilanz und Bewertungsvorschriften nach HGB. Der Aufwand ist deutlich höher, bietet aber mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Muss ein bilanzpflichtiges Einzelunternehmen beim Bundesanzeiger offenlegen?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt ausschließlich für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Bilanzpflichtige Einzelunternehmen und e.K. sind davon befreit — ihr Jahresabschluss bleibt nichtöffentlich.

Ab wann wird ein Einzelunternehmen bilanzierungspflichtig?

Ein Einzelunternehmen wird bilanzierungspflichtig, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen entweder mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Jahresgewinn erzielt. Die Bilanzierungspflicht tritt dann ab dem übernächsten Geschäftsjahr ein. Eingetragene Kaufleute (e.K.) sind unabhängig von diesen Grenzen stets bilanzierungspflichtig.

Was ist eine Eröffnungsbilanz und wann brauche ich sie?

Eine Eröffnungsbilanz ist beim erstmaligen Übergang von der EÜR zur Bilanzierung Pflicht. Sie zeigt das gesamte Betriebsvermögen zu Beginn der ersten Bilanzierungsperiode — alle Wirtschaftsgüter müssen bewertet und in die Bilanzstruktur überführt werden. OnlineBilanz erstellt die Eröffnungsbilanz im Festpreis inklusive.

Wie unterscheidet sich die Besteuerung von Einzelunternehmen und GmbH?

Beim Einzelunternehmen fließt der Gewinn direkt in die persönliche Einkommensteuererklärung — mit einem Steuersatz von 0–45 %. Bei der GmbH wird der Gewinn zunächst mit 15 % Körperschaftsteuer belastet, Ausschüttungen dann zusätzlich. Für wachsende Unternehmen lohnt ab einem gewissen Gewinn oft der Wechsel zur GmbH — das ist eine individuelle Steuerplanung. OnlineBilanz-Steuerberatung hilft bei dieser Entscheidung.

Kann OnlineBilanz auch für Einzelunternehmen den Jahresabschluss erstellen?

Ja. OnlineBilanz betreut bilanzpflichtige Einzelunternehmen und eingetragene Kaufleute (e.K.) mit demselben vollständigen Service wie GmbHs — zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. Den genauen Preis berechnen Sie vorab mit dem Kostenrechner.

11. Fazit: Jahresabschluss Einzelunternehmen — der richtige Ansatz für Ihre Situation

Der Einzelunternehmen Jahresabschluss ist kein einheitliches Konzept. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen kommen mit der EÜR gut aus — einfach, günstig, ausreichend. Wer die Grenzen überschreitet oder eingetragen ist, hat dieselben Jahresabschluss-Pflichten wie eine GmbH — und braucht eine entsprechende Lösung.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Freiberufler: immer EÜR — keine Bilanzierungspflicht
  • Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn: EÜR möglich
  • e.K. (Handelsregistereintrag) oder über den Grenzen: vollständige Bilanzierungspflicht
  • Keine Bundesanzeiger-Pflicht für Einzelunternehmen — auch bei Bilanzierungspflicht
  • Beim Übergang: Eröffnungsbilanz erforderlich — OnlineBilanz inklusive
  • Gewinn fließt in persönliche Einkommensteuer — kein separates Körperschaftsteuersubjekt
  • OnlineBilanz: vollständiger Jahresabschluss für bilanzpflichtige Einzelunternehmen — Festpreis 499,95 € inkl. MwSt.
„Der Übergang von der EÜR zur Bilanzierung ist für viele Einzelunternehmer ein Wendepunkt — mehr Komplexität, mehr Möglichkeiten. Wer frühzeitig einen Steuerberater einbindet, nutzt die Chancen. Wer wartet, zahlt für die Fehler.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerrechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 241a HGB, § 238 HGB, § 4 Abs. 3 EStG, § 5b EStG. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder nutzen Sie den Kontakt zu OnlineBilanz.

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Ihr fester Steuerberater

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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater