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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
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  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss erstellen

Jahresabschluss erstellen 2026: Rechtssicher & digital

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist zentrale Pflicht jeder Kapitalgesellschaft und bildet die Grundlage für Steuern, Banken und Unternehmensplanung. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Jahresabschluss 2026 rechtssicher und vollständig erstellen – mit allen Bestandteilen, Fristen und gesetzlichen Anforderungen nach HGB. Für eine detaillierte Anleitung zur digitalen Erstellung lesen Sie unseren Beitrag Jahresabschluss digital erstellen. Unternehmen mit Sitz in der Hauptstadt finden zudem spezifische Informationen zum Jahresabschluss Berlin 2026 mit regionalen Besonderheiten und Ansprechpartnern.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, GuV und je nach Größe Anhang und Lagebericht. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihn nach § 242 HGB erstellen, innerhalb von 8-11 Monaten feststellen und nach § 325 HGB binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Digitale Erstellung ist mit strukturierten Tools rechtssicher möglich.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist das finanzielle Spiegelbild eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Er fasst alle wirtschaftlichen Vorgänge systematisch zusammen und zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Nach § 242 HGB müssen Kaufleute für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Pflichten nach §§ 264 ff. HGB.

§ 242 HGB

Grundpflicht zur Aufstellung

§ 264 HGB

Erweiterte Pflichten GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist

Zweck und Funktion

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere zentrale Funktionen: Er dient der Rechenschaftslegung gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und Finanzamt, bildet die Grundlage für die Besteuerung und ermöglicht die Ausschüttungsbemessung nach § 29 GmbHG.

Darüber hinaus ist er Informationsinstrument für Banken bei Kreditentscheidungen und Basis für die strategische Unternehmensplanung. Die Publizitätspflicht nach § 325 HGB stellt Transparenz im Rechtsverkehr her.

Wer ist zur Erstellung verpflichtet?

Die Pflicht zur Jahresabschlusserstellung richtet sich nach der Rechtsform und der Art der Buchführung. Alle Kapitalgesellschaften sind unabhängig von ihrer Größe verpflichtet.

Unternehmensform Jahresabschlusspflicht Rechtsgrundlage
GmbH Ja, immer § 264 Abs. 1 HGB
UG (haftungsbeschränkt) Ja, immer § 264 Abs. 1 HGB
AG Ja, immer § 264 Abs. 1 HGB
GmbH & Co. KG Ja § 264a HGB
OHG / KG Ja, wenn buchführungspflichtig § 242 HGB
Einzelkaufmann Ja, wenn buchführungspflichtig § 242 HGB
Freiberufler Nein (EÜR ausreichend) § 4 Abs. 3 EStG

Hinweis

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die elektronische Einreichung ist für alle Kapitalgesellschaften nach § 325 HGB verpflichtend.

Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind nur dann zur Erstellung verpflichtet, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten: Umsatzerlöse über 600.000 Euro oder Jahresüberschuss über 60.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse des Unternehmens ab. Mindestbestandteile sind nach § 242 HGB Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Abschlussstichtag gegenüber. Sie gliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen auf der Aktivseite sowie Eigenkapital und Verbindlichkeiten auf der Passivseite.

Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufstellen. Die Positionen sind klar definiert und ermöglichen Vergleichbarkeit.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV weist Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus und ermittelt das Jahresergebnis. Nach § 275 HGB stehen zwei Verfahren zur Wahl: Gesamtkostenverfahren (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV).

Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland verbreiteter und gliedert Aufwendungen nach Kostenarten. Das Umsatzkostenverfahren ordnet Aufwendungen den verkauften Leistungen zu.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten sowie Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 285 HGB.

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften haben umfangreichere Angabepflichten.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Dieser beschreibt Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis, Lage der Gesellschaft sowie Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung.

Bestandteil Klein Mittel Groß
Bilanz Ja (§ 266) Ja (§ 266) Ja (§ 266)
GuV Ja (§ 275) Ja (§ 275) Ja (§ 275)
Anhang Verkürzt (§ 288) Vollständig (§ 285) Vollständig (§ 285)
Lagebericht Nein Ja (§ 289) Ja (§ 289)

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse bestimmt Umfang der Berichterstattung, Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang. Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt.

Maßgeblich sind drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Achtung

Prüfungspflicht: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen nach § 316 HGB der Pflicht zur Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10) haben weitergehende Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung.

Jahresabschluss erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Erstellung eines Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Systematisches Vorgehen gewährleistet Vollständigkeit und Rechtssicherheit.

  • Buchführung abschließen und alle Geschäftsvorfälle vollständig erfassen
  • Kontenabstimmung durchführen: Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren
  • Inventur durchführen und Bestandsverzeichnis erstellen (§ 240 HGB)
  • Abgrenzungsposten bilden für Aufwendungen und Erträge (§ 250 HGB)
  • Rückstellungen bilden nach § 249 HGB (Pensionen, Steuern, ungewisse Verbindlichkeiten)
  • Anlagevermögen bewerten und Abschreibungen buchen (§ 253 HGB)
  • Forderungen bewerten und ggf. Einzelwertberichtigungen vornehmen
  • Bilanz nach § 266 HGB aufstellen
  • GuV nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang und ggf. Lagebericht erstellen
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister vornehmen

„Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität der Abschlusserstellung. Besonders die korrekte Bewertung von Rückstellungen und Abgrenzungsposten erfordert fundierte Kenntnisse des HGB. Digitale Tools mit integrierter Plausibilitätsprüfung helfen, typische Fehler zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bewertungsgrundsätze beachten

Bei der Bewertung sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die Bewertungsvorschriften des § 252 HGB zwingend zu beachten. Dazu gehören Bilanzidentität, Einzelbewertung, Vorsichtsprinzip und Periodenabgrenzung.

Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen anzusetzen. Das Umlaufvermögen unterliegt dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB.

Fristen und Termine 2026

Für Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2026.

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden. Für den Abschluss 2025 bedeutet dies: spätestens 31.03.2026.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist feststellen. Die Frist hängt von der Größenklasse ab:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanzstichtag 31.12.2025
  • Feststellung bis 30.11.2026

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

  • Bilanzstichtag 31.12.2025
  • Feststellung bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für 2025: spätestens 31.12.2026.

Achtung

Ordnungsgeld nach § 335 HGB: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Einleitung erfolgt automatisiert durch das Bundesamt für Justiz.

Frist Kleine KapG Mittelgroße/Große KapG Stichtag 31.12.2025
Aufstellung 3 Monate 3 Monate 31.03.2026
Feststellung 11 Monate 8 Monate 30.11. / 31.08.2026
Offenlegung 12 Monate 12 Monate 31.12.2026

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz

Die digitale Erstellung des Jahresabschlusses bietet erhebliche Effizienzvorteile: strukturierter Workflow, automatische Plausibilitätsprüfung und direkte XBRL-Aufbereitung für die Offenlegung.

OnlineBilanz führt durch alle Schritte der Abschlusserstellung – von der Datenübernahme über die Bilanzgliederung bis zur finalen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorteile der digitalen Abschlusserstellung

Zeitersparnis

Automatische Übernahme aus Buchhaltung, vorgefertigte Gliederungsschemata nach HGB

Rechtssicherheit

Integrierte Prüfungslogik, aktuelle Rechtsgrundlagen, vollständige Dokumentation

Transparenz

Nachvollziehbare Workflows, Versionierung, Freigabeprozesse für Steuerberater

XBRL-Taxonomie und elektronische Offenlegung

Seit 2022 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister im strukturierten XBRL-Format erfolgen. OnlineBilanz erstellt die erforderliche Taxonomie automatisch und prüft die Daten auf Vollständigkeit.

Die Übermittlung erfolgt medienbruchfrei über die Schnittstelle zum Unternehmensregister. Status und Bestätigung der Offenlegung sind jederzeit einsehbar.

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt alle Größenklassen nach § 267 HGB und alle Offenlegungsszenarien: von der Kleinstkapitalgesellschaft bis zur prüfungspflichtigen GmbH mit Lagebericht.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Jahresabschlusserstellung treten typische Fehler auf, die zu Rückfragen, Verzögerungen oder steuerlichen Nachteilen führen können.

Fehler bei der Bewertung

  • Falsche Anwendung von Abschreibungsmethoden (linear statt degressiv oder umgekehrt)
  • Unterlassene außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 HGB)
  • Fehlende Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen
  • Unzulässige Aktivierung von nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen

Fehler bei Rückstellungen

Rückstellungen nach § 249 HGB werden häufig unvollständig oder in falscher Höhe gebildet. Typische Fehler: fehlende Urlaubsrückstellungen, nicht berücksichtigte Gewährleistungsverpflichtungen, unzureichende Steuerrückstellungen.

Auch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen wird oft versäumt. Dies führt zu stillen Lasten und verfälscht das Jahresergebnis.

Fehler bei der Abgrenzung

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB müssen periodengerecht gebildet werden. Häufig werden Versicherungsprämien, Mietzahlungen oder Lizenzgebühren nicht korrekt abgegrenzt.

Formelle Fehler

  • Fehlende Unterschriften auf Bilanz (§ 245 HGB)
  • Unvollständiger oder fehlerhafter Anhang
  • Nichtbeachtung der Gliederungsvorschriften § 266 und § 275 HGB
  • Verspätete oder unterlassene Offenlegung beim Unternehmensregister

„Die häufigsten Fehler entstehen bei der Bewertung und bei Rückstellungen. Hier lohnt sich der Einsatz digitaler Tools mit hinterlegten Prüfroutinen. Auch eine abschließende Kontrolle durch den Steuerberater vor Feststellung ist empfehlenswert.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Tipp: Nutzen Sie Checklisten und digitale Workflows, um keine Positionen zu vergessen. OnlineBilanz prüft automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität aller Bilanzpositionen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 Abs. 1 HGB unabhängig von ihrer Größe zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser umfasst mindestens Bilanz und GuV, bei größeren Gesellschaften zusätzlich Anhang und Lagebericht. Anschließend muss der Abschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Der Jahresabschluss muss also spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht werden. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss einer kleinen GmbH?

Eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB muss Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB und einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen. Ein Lagebericht ist nicht erforderlich. Bei der Offenlegung kann die Bilanz in verkürzter Form eingereicht werden.

Kann ich den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen?

Ja, grundsätzlich können Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern sie über ausreichende Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht verfügen. Digitale Tools wie OnlineBilanz bieten strukturierte Workflows, Plausibilitätsprüfungen und rechtssichere Vorlagen. Eine abschließende Prüfung durch den Steuerberater ist jedoch empfehlenswert, vor allem bei komplexen Sachverhalten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflichten Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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