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Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanzbuchhalter Jahresabschluss

Bilanzbuchhalter Jahresabschluss erstellen 2026: Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist gesetzliche Pflicht und zentrales Steuerungsinstrument für Kapitalgesellschaften. Ein Bilanzbuchhalter erstellt den Jahresabschluss professionell nach § 242 ff. HGB und sichert die Einhaltung aller handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei erfolgt die buchhalterische Umsetzung in der Praxis häufig nach standardisierten Kontenrahmen wie dem Jahresabschluss buchen SKR03, der für Kapitalgesellschaften eine strukturierte Erfassung ermöglicht. Das Zusammenspiel von Buchführung Jahresabschluss und Steuererklärung erfordert präzise Abstimmung, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Mehr zu den konkreten Aufgaben und möglichen Alternativen beim Einsatz eines Bilanzbuchhalters finden Sie in unserem detaillierten Überblick. Moderne Softwarelösungen ermöglichen heute auch Unternehmern ohne Buchhaltungskenntnisse die effiziente Erstellung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Bilanzbuchhalter erstellt den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB unter Beachtung aller Bewertungs- und Gliederungsvorschriften. Er prüft Buchführungsdaten, bewertet Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und stellt die Zahlen rechtssicher für die Offenlegung beim Unternehmensregister zusammen.

Aufgaben des Bilanzbuchhalters beim Jahresabschluss

Der Bilanzbuchhalter ist spezialisiert auf die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Seine Tätigkeit geht weit über die laufende Finanzbuchhaltung hinaus und erfordert fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht.

Während die Finanzbuchhaltung Geschäftsvorfälle chronologisch dokumentiert, erstellt der Bilanzbuchhalter daraus eine strukturierte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag gemäß § 264 Abs. 2 HGB.

Zentrale Tätigkeiten bei der Jahresabschlusserstellung

  • Prüfung der Buchhaltungsdaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit
  • Durchführung aller notwendigen Abschlussbuchungen (Abgrenzungen, Rückstellungen)
  • Bewertung von Vermögensgegenständen nach § 253 HGB
  • Erstellung der Bilanz nach dem Gliederungsschema § 266 HGB
  • Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Erstellung des Anhangs gemäß § 284 HGB (soweit erforderlich)
  • Vorbereitung steuerrelevanter Unterlagen für die Steuererklärung

„Der Bilanzbuchhalter muss nicht nur die Technik der doppelten Buchführung beherrschen, sondern auch die handelsrechtlichen Bewertungswahlrechte kennen und im Interesse des Unternehmens ausüben. Diese Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf den ausgewiesenen Gewinn und damit auf Ausschüttungen und Steuerlast.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbH, UG und AG ist die Erstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung bzw. den Vorstand gesetzlich vorgeschrieben (§ 264 Abs. 1 HGB). Der Bilanzbuchhalter handelt dabei im Auftrag und unter Verantwortung der Geschäftsführung. Neben der Bilanz gehört auch die Erfolgsrechnung erstellen zu den zentralen Bestandteilen des Jahresabschlusses.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Anforderungen als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Pflichtbestandteile für Kapitalgesellschaften

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht für
Bilanz § 266 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Anhang § 284 HGB Kleine, mittlere und große KapG
Lagebericht § 289 HGB Mittlere und große KapG
Kapitalflussrechnung § 264 Abs. 1 HGB Nur große KapG (fakultativ)
Eigenkapitalspiegel § 264 Abs. 1 HGB Nur große KapG (fakultativ)

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können den Anhang um die Bilanz verkürzen, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Dies vereinfacht die Offenlegung erheblich.

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) den Schulden und dem Eigenkapital (Passiva) gegenüber. Sie zeigt die Vermögenslage zum Bilanzstichtag, in der Regel dem 31.12.2025.

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A HGB)
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände
  • II. Sachanlagen
  • III. Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B HGB)
  • I. Vorräte
  • II. Forderungen
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Bankguthaben

Passivseite

  • A. Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A HGB)
  • I. Gezeichnetes Kapital
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • B. Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B HGB)
  • C. Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkosten- (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wählen.

Das Gesamtkostenverfahren gliedert Aufwendungen nach Aufwandarten (Material, Personal, Abschreibungen). Das Umsatzkostenverfahren ordnet Aufwendungen den verkauften Produkten zu und zeigt direkt den Bruttogewinn.

Ablauf der Jahresabschlusserstellung Schritt für Schritt

Die systematische Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der Vollständigkeit und Richtigkeit sicherstellt.

Vorbereitung und Datenprüfung

  1. Abstimmung der Konten: Alle Hauptbuchkonten werden auf Plausibilität geprüft und mit Nebenbüchern abgestimmt
  2. Inventur: Körperliche Bestandsaufnahme oder Stichtagsinventur nach § 240 HGB
  3. Saldenliste: Erstellung einer vollständigen Saldenliste aller Konten zum Bilanzstichtag
  4. Belege prüfen: Kontrolle auf Vollständigkeit aller Buchungsbelege für das Geschäftsjahr

Abschlussbuchungen durchführen

Der Bilanzbuchhalter führt alle notwendigen Korrekturbuchungen und Abgrenzungen durch, um das Jahresergebnis periodengerecht zu ermitteln:

  • Zeitliche Abgrenzungen nach § 250 HGB (aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten)
  • Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB (z.B. für Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen, Steuerrückstellungen)
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB
  • Bewertung des Umlaufvermögens (Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB)
  • Währungsumrechnung bei Fremdwährungsgeschäften
  • Latente Steuern nach § 274 HGB (bei größeren Gesellschaften)

Erstellung der Abschlussunterlagen

Nach Abschluss aller Buchungen werden die Zahlen in die vorgeschriebenen Gliederungsschemata übertragen:

  • Bilanz nach § 266 HGB mit vorgeschriebener Gliederung
  • GuV nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang mit allen Pflichtangaben nach § 284 bzw. § 288 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB (falls erforderlich)
  • Vorbereitung der Unterlagen für die Gesellschafterversammlung

Achtung

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten (Kleinstgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittlere/große Gesellschaften) nach § 42a GmbHG. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Frist also spätestens am 30.11.2026 bzw. 31.08.2026.

Bewertung nach HGB: Grundsätze und Wahlrechte

Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden folgt strengen handelsrechtlichen Vorschriften. Der Bilanzbuchhalter muss diese Regeln kennen und anwenden.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB

  • Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern): Bewertung unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld ist gesondert zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
  • Vorsichtsprinzip: Gewinne nur bei Realisierung, Verluste bei Bekanntwerden (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von Zahlungszeitpunkten dem Geschäftsjahr zuzuordnen
  • Bewertungsstetigkeit: Angewandte Bewertungsmethoden sind beizubehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Bewertung des Anlagevermögens

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB.

Vermögensgegenstand Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) Methode
Geschäfts- oder Firmenwert Max. 10 Jahre (§ 253 Abs. 3 HGB) Planmäßig linear
Gebäude 25-50 Jahre Linear nach § 7 Abs. 4 EStG
PKW 6 Jahre Linear
EDV-Hardware 3 Jahre Linear
Software 3 Jahre Linear
Maschinen 5-15 Jahre Linear oder degressiv (Wahlrecht)

Hinweis

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung besteht nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB Abschreibungspflicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Kapitalgesellschaften dürfen bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB wieder zuschreiben (Wertaufholungsgebot).

Bewertung des Umlaufvermögens

Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB: Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert am Bilanzstichtag anzusetzen.

Bei Vorräten kommen verschiedene Bewertungsvereinfachungsverfahren in Betracht: FIFO (First In, First Out), LIFO (Last In, First Out) oder gewogener Durchschnitt. Die gewählte Methode ist stetig anzuwenden.

Rückstellungen nach § 249 HGB

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste zu bilden. Typische Beispiele:

Steuerrückstellungen

Für noch nicht festgesetzte Steuern wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer auf das Jahresergebnis

Urlaubsrückstellungen

Für nicht genommene Urlaubstage der Mitarbeiter zum Bilanzstichtag

Prozessrückstellungen

Für anhängige Rechtsstreitigkeiten mit wahrscheinlich negativem Ausgang

Fristen und Offenlegung beim Unternehmensregister 2026

Kapitalgesellschaften müssen den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb gesetzlicher Fristen feststellen:

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Frist-Ende bei 31.12.2025
Kleinstgesellschaft (§ 267a HGB) 11 Monate nach Bilanzstichtag 30.11.2026
Kleine Gesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate nach Bilanzstichtag 30.11.2026
Mittelgroße Gesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026
Große Gesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und gegen die Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden.

Offenlegungsumfang nach Unternehmensgröße

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Rechtsgrundlage
Kleinstgesellschaft Bilanz (ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB) § 326 Abs. 1 HGB
Kleine Gesellschaft Bilanz, Anhang (ggf. verkürzt nach § 288 HGB) § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße Gesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Große Gesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 2 HGB auf die Offenlegung der GuV verzichten und müssen nur die Bilanz offenlegen. Dies reduziert den Aufwand und schützt sensible Ertragsdaten.

„Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister erfordert ein strukturiertes XBRL-Format. Moderne Software erstellt diese Dateien automatisch und prüft die Daten auf formale Richtigkeit, bevor sie übermittelt werden. Das verhindert kostspielige Rückweisungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss selbst erstellen oder delegieren?

Unternehmer stehen vor der Entscheidung: Den Jahresabschluss erstellen an einen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter delegieren oder mit geeigneter Software selbst erstellen?

Delegation an Steuerberater oder Bilanzbuchhalter

Vorteile

  • Fachliche Expertise bei komplexen Sachverhalten
  • Rechtssicherheit durch professionelle Prüfung
  • Zeitersparnis für Geschäftsführung
  • Steueroptimierung durch Nutzung von Wahlrechten
  • Haftung des Beraters bei Fehlern

Nachteile

  • Hohe Kosten nach StBVV (1.000-5.000 Euro je nach Größe)
  • Abhängigkeit von externen Dienstleistern
  • Längere Bearbeitungszeiten in der Jahresabschluss-Saison
  • Kommunikationsaufwand bei Rückfragen
  • Weniger direkter Einblick in die Finanzdaten

Selbsterstellung mit Jahresabschluss-Software

Moderne Softwarelösungen ermöglichen es auch Unternehmern ohne Buchführungskenntnisse, den Jahresabschluss selbst zu erstellen und prüfen zu lassen.

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Kosteneinsparung gegenüber Steuerberater

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Durchschnittliche Erstellungszeit

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Rechtssichere Offenlegung

OnlineBilanz.de bietet eine geführte Jahresabschlusserstellung mit integrierter Plausibilitätsprüfung und direkter Übermittlung ans Unternehmensregister im XBRL-Format.

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung durch alle Positionen
  • Automatische Berechnung von Abschreibungen und Rückstellungen
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen nach § 264 ff. HGB
  • Gliederungsschemata nach § 266 und § 275 HGB vorinstalliert
  • XBRL-Export für die elektronische Einreichung
  • Dokumentenverwaltung und Archivierung nach § 257 HGB
  • Optional: Zusätzliche Prüfung durch Bilanzbuchhalter

Wann ist welche Lösung geeignet?

Situation Empfehlung Begründung
GmbH/UG mit einfacher Struktur, keine Besonderheiten Software-Lösung Kosten-Nutzen-Verhältnis optimal, hohe Zeitersparnis
Komplexe Bilanzierungsfragen (z.B. Firmenwert, Konsolidierung) Steuerberater/Bilanzbuchhalter Fachexpertise erforderlich
Erstmaliger Jahresabschluss Software mit optionaler Beratung Grundverständnis aufbauen, bei Bedarf Unterstützung
Prüfungspflichtige Gesellschaften (§ 316 HGB) Steuerberater + Wirtschaftsprüfer Gesetzliche Prüfungspflicht
Zeitdruck vor Fristablauf Software-Lösung Sofortiger Start möglich, keine Wartezeiten

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Auch erfahrene Bilanzbuchhalter kennen typische Fehlerquellen, die die Rechtssicherheit des Jahresabschlusses gefährden können.

Bewertungsfehler

  • Falsche AfA-Sätze: Nutzungsdauern entsprechen nicht den amtlichen AfA-Tabellen oder betrieblichen Verhältnissen
  • Niederstwertprinzip missachtet: Umlaufvermögen wird trotz niedrigerem Börsen- oder Marktwert zu hoch angesetzt
  • Aktivierungsverbote übersehen: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ohne Wahlrecht aktiviert (§ 248 Abs. 2 HGB)
  • Herstellungskosten falsch ermittelt: Gemeinkosten nicht oder zu hoch einbezogen
  • Wertaufholung vergessen: Pflicht zur Zuschreibung nach § 253 Abs. 5 HGB bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibung

Fehler bei Rückstellungen

Achtung

Häufig werden Urlaubsrückstellungen vergessen oder falsch berechnet. Nicht genommener Urlaub zum Bilanzstichtag ist nach § 249 Abs. 1 HGB zwingend zurückzustellen. Die Bewertung erfolgt mit den Lohnkosten einschließlich Arbeitgeberanteilen.

Weitere typische Fehler bei Rückstellungen:

  • Steuerrückstellungen nicht oder in falscher Höhe gebildet
  • Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung ohne sachlichen Grund gebildet (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB)
  • Gewährleistungsrückstellungen ohne ausreichende Erfahrungswerte geschätzt
  • Abzinsung langfristiger Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB vergessen

Formfehler und Offenlegungsmängel

Fehler Folge Vermeidung
Gliederungsschema § 266/275 HGB nicht eingehalten Formell fehlerhafter Abschluss Software mit integrierten Gliederungen nutzen
Pflichtangaben im Anhang fehlen Verstoß gegen § 284 HGB Checkliste der Pflichtangaben abarbeiten
Vorjahreszahlen fehlen oder weichen ab Verstoß gegen § 265 Abs. 2 HGB Automatischer Vorjahresvergleich in Software
XBRL-Datei fehlerhaft Rückweisung durch Unternehmensregister Validierung vor Einreichung durchführen
Unterschriften fehlen Formell unvollständig Bilanz und GuV von allen Geschäftsführern unterschreiben lassen

Zeitliche Abgrenzungen vergessen

Nach § 250 HGB sind Ausgaben und Einnahmen, die mehrere Perioden betreffen, abzugrenzen. Typische Beispiele:

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)

  • Gezahlte Versicherungsprämien für 2026
  • Vorab gezahlte Mieten oder Leasingraten
  • Lizenzgebühren für mehrjährige Nutzung

Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)

  • Erhaltene Miet- oder Pachtzahlungen im Voraus
  • Vorab vereinnahmte Wartungsverträge
  • Abonnements mit Vorauszahlung

„Die konsequente Anwendung des Periodenabgrenzungsgrundsatzes ist essentiell für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach § 264 Abs. 2 HGB. Moderne Software erkennt viele Abgrenzungsfälle automatisch anhand der Buchungstexte.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Software-Lösungen für den Jahresabschluss 2026

Die Digitalisierung hat die Jahresabschlusserstellung grundlegend verändert. Moderne Cloud-basierte Lösungen bieten Automatisierung, Rechtssicherheit und erhebliche Kostenvorteile.

Funktionsumfang professioneller Jahresabschluss-Software

  • Import von Buchhaltungsdaten aus DATEV, Lexware, sevDesk etc.
  • Automatische Zuordnung zu Bilanz- und GuV-Positionen
  • Geführte Erfassung von Abschlussposten und Anpassungen
  • Berechnung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen
  • Rückstellungsrechner mit gesetzeskonformen Bewertungsansätzen
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Automatische Erstellung von Anhang-Textbausteinen
  • XBRL-Export für die Einreichung beim Unternehmensregister
  • Archivierung nach § 257 HGB mit Revisionssicherheit

OnlineBilanz.de: Jahresabschluss in 3 Schritten

  1. Daten importieren: DATEV-Export, CSV oder manuelle Erfassung der Salden hochladen
  2. Abschluss erstellen: Geführte Eingabe aller Abschlusspositionen mit automatischen Berechnungen und Prüfungen
  3. Offenlegen: XBRL-Datei generieren und direkt ans Unternehmensregister übermitteln oder herunterladen

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet einen kostenlosen Testmodus, in dem Sie den vollständigen Jahresabschluss erstellen können. Bezahlt wird erst bei der finalen Offenlegung oder dem PDF-Download.

Preisvergleich: Software vs. Steuerberater

149€

OnlineBilanz.de Kleinstgesellschaft

249€

OnlineBilanz.de kleine GmbH

1.200€

Durchschnitt Steuerberater (nach StBVV)

Die Kosten eines Steuerberaters richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Gegenstandswert (i.d.R. Bilanzsumme). Bei einer Bilanzsumme von 500.000 Euro und mittlerem Gebührensatz (3/10) fallen ca. 1.200-1.500 Euro an.

Hybrid-Modell: Software + Expertenprüfung

OnlineBilanz.de bietet optional eine zusätzliche Prüfung durch qualifizierte Bilanzbuchhalter. Sie erstellen den Jahresabschluss selbst in der Software, ein Experte prüft vor Offenlegung alle Positionen auf Plausibilität und Rechtssicherheit.

Ihre Vorteile

  • Kosteneinsparung gegenüber vollständiger Delegation
  • Volle Kontrolle und direkter Zugriff auf Daten
  • Lernen und Kompetenzaufbau im eigenen Unternehmen
  • Schnellere Bearbeitung ohne externe Wartezeiten

Expertenprüfung umfasst

  • Prüfung aller Bilanzpositionen auf Vollständigkeit
  • Kontrolle der Bewertungsansätze nach § 253 HGB
  • Validierung der Gliederung nach § 266/275 HGB
  • Überprüfung der Anhang-Pflichtangaben
  • Schriftliches Prüfprotokoll mit Hinweisen

Dieses Modell verbindet die Kosteneffizienz der Selbsterstellung mit der Sicherheit einer professionellen Qualitätskontrolle – ideal für GmbHs und UGs mit standardisierten Geschäftsmodellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Bilanzbuchhalter den Jahresabschluss einer GmbH rechtsverbindlich erstellen?

Ja, ein Bilanzbuchhalter kann den Jahresabschluss fachlich erstellen. Die rechtliche Verantwortung nach § 264 Abs. 1 HGB trägt jedoch die Geschäftsführung, die den Abschluss aufstellen und der Gesellschafterversammlung vorlegen muss. Der Bilanzbuchhalter handelt im Auftrag der Geschäftsführung und liefert die fachliche Expertise.

Was kostet ein Bilanzbuchhalter für die Jahresabschlusserstellung 2026?

Die Kosten richten sich bei Steuerberatern nach der StBVV und dem Gegenstandswert (meist Bilanzsumme). Bei einer Bilanzsumme von 500.000 Euro fallen ca. 1.200-1.500 Euro an (mittlerer Gebührensatz 3/10). Freiberufliche Bilanzbuchhalter können abweichende Honorare vereinbaren. Software-Lösungen wie OnlineBilanz.de kosten 149-249 Euro.

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis 30.11.2026 (kleine/Kleinstgesellschaften nach § 42a GmbHG) bzw. 31.08.2026 (mittlere/große Gesellschaften) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist nach § 325 HGB bis spätestens 31.12.2026 vorzunehmen. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500-25.000 Euro nach § 335 HGB.

Muss jede GmbH einen Anhang zum Jahresabschluss erstellen?

Grundsätzlich ja. Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aus Bilanz, GuV und Anhang. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können den Anhang jedoch um die Bilanz verkürzen (§ 288 HGB), wenn bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz gemacht werden. Auch kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen nach § 288 HGB.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form (XBRL-Format). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung kann direkt über das Unternehmensregister-Portal oder mittels Software wie OnlineBilanz.de erfolgen, die das XBRL-Format automatisch erstellt und übermittelt.

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, als Geschäftsführer können Sie den Jahresabschluss selbst erstellen – Sie sind nach § 264 Abs. 1 HGB sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Moderne Software wie OnlineBilanz.de führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess mit integrierten Plausibilitätsprüfungen. Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten empfiehlt sich eine zusätzliche Prüfung durch einen Bilanzbuchhalter oder Steuerberater.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Jahresabschluss Kapitalgesellschaften), § 266 HGB (Gliederung der Bilanz), § 275 HGB (Gliederung der GuV), § 325 HGB (Offenlegung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater