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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchführung Jahresabschluss Steuererklärung

Buchführung Jahresabschluss Steuererklärung 2026: Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung bilden einen zusammenhängenden Prozess, der bei vielen Unternehmern für Unsicherheit sorgt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie die drei Bereiche ineinandergreifen, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und wie Sie den gesamten Ablauf sicher umsetzen. Besonders die Buchhaltung zum Jahresabschluss erfordert dabei eine systematische Vorbereitung und Kenntnis der relevanten Vorschriften. Mit konkreten Fristen, Beispielen und praktischen Checklisten für das Geschäftsjahr 2025/2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Buchführung erfasst laufend alle Geschäftsvorfälle, der Jahresabschluss fasst diese Daten zum Bilanzstichtag zusammen, und die Steuererklärung leitet daraus die steuerlichen Verpflichtungen ab. Ohne saubere Buchführung nach § 238 HGB ist kein korrekter Jahresabschluss nach § 242 HGB möglich, und ohne Jahresabschluss keine rechtssichere Steuererklärung.

Warum Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung zusammengehören

Viele Unternehmer betrachten Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung als getrennte Aufgaben. In der Praxis bilden diese drei Bereiche jedoch einen eng verzahnten Prozess, der direkt aufeinander aufbaut.

Die Buchführung nach § 238 HGB erfasst laufend alle Geschäftsvorfälle. Der Jahresabschluss nach § 242 HGB fasst diese Daten zum Bilanzstichtag systematisch zusammen. Die Steuererklärung leitet aus dem Jahresabschluss die konkreten steuerlichen Verpflichtungen ab.

Wenn einer dieser Bereiche fehlerhaft umgesetzt wird, entstehen Probleme im gesamten Prozess. Fehler in der Buchführung führen zu falschen Abschlüssen. Fehlerhafte Jahresabschlüsse wirken sich direkt auf die Steuererklärung aus und können zu Nachzahlungen oder Ordnungsgeldern führen.

Hinweis

Dieser Artikel zeigt Ihnen den vollständigen Zusammenhang zwischen Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung. Sie erfahren, wie der Prozess Schritt für Schritt funktioniert, welche Fristen gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Grundlagen: Was bedeuten die drei Begriffe?

Die drei Begriffe beschreiben aufeinander aufbauende Schritte im kaufmännischen Rechnungswesen. Jeder Bereich hat eine spezifische Funktion und folgt eigenen gesetzlichen Anforderungen.

Buchführung

  • Alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren
  • Chronologische und sachliche Ordnung
  • Belegprinzip beachten

Jahresabschluss

  • Bilanz erstellen
  • Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen
  • Anhang (bei Kapitalgesellschaften)

Steuererklärung

  • Körperschaftsteuer (bei GmbH/UG/AG)
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Die Reihenfolge ist zwingend: Ohne Buchführung kein Jahresabschluss, ohne Jahresabschluss keine korrekte Steuererklärung. Jeder Schritt baut auf den Daten des vorherigen auf.

„In der Praxis sehe ich häufig, dass Unternehmer die drei Bereiche isoliert betrachten. Dabei entsteht die größte Effizienz, wenn man von Anfang an den gesamten Prozess im Blick hat und die Buchführung entsprechend strukturiert.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Rolle der Buchführung im Gesamtprozess

Die Buchführung bildet das Fundament für alle nachfolgenden Schritte. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen.

Gesetzliche Anforderungen an die Buchführung

Die Buchführung muss nach § 238 Abs. 1 HGB so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden
  • Richtigkeit: Buchungen müssen den tatsächlichen Vorgängen entsprechen
  • Zeitgerechte Buchung: Erfassung in zeitlicher Nähe zum Geschäftsvorfall
  • Ordnung: Chronologische und sachliche Gliederung
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein

Was in der laufenden Buchführung erfasst wird

Einnahmen

  • Umsatzerlöse aus Warenverkauf oder Dienstleistungen
  • Sonstige betriebliche Erträge
  • Zinserträge
  • Außerordentliche Erträge

Ausgaben

  • Wareneinkauf und Materialkosten
  • Personalkosten (Gehälter, Sozialabgaben)
  • Miete, Versicherungen, sonstige Kosten
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen

Eine strukturierte Buchführung sorgt dafür, dass der Jahresabschluss effizient erstellt werden kann. Je sauberer die laufende Erfassung, desto weniger Aufwand entsteht zum Jahresende.

Achtung

Aufbewahrungspflicht beachten: Buchungsbelege müssen nach § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Der Jahresabschluss als zentrale Auswertung

Der Jahresabschluss fasst alle Informationen aus der Buchführung zum Bilanzstichtag zusammen. Nach § 242 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresabschluss aufzustellen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) besteht der Jahresabschluss nach § 264 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Größere Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstgesellschaft (§ 267a HGB) Ja Ja Vereinfacht Nein
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) Ja Ja Ja Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) Ja Ja Ja Ja
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) Ja Ja Ja Ja

Funktion und Aussagekraft

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere wichtige Funktionen. Er zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, dient als Grundlage für die Gewinnausschüttung und bildet die Basis für die Steuererklärung.

  • Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung: Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen nach § 275 HGB
  • Anhang: Erläuterungen zu Bilanz und GuV nach § 284 HGB
  • Lagebericht: Wirtschaftsbericht und Prognose nach § 289 HGB (ab mittlerer Größe)

Die Bilanz zeigt, wie das Vermögen strukturiert ist und wie es finanziert wurde. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt, ob das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust erzielt hat.

Hinweis

Nach § 264 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Die Steuererklärung richtig ableiten

Die Steuererklärung baut direkt auf dem Jahresabschluss auf. Für Kapitalgesellschaften sind insbesondere die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer relevant.

Relevante Steuerarten für Kapitalgesellschaften

Körperschaftsteuer

  • Steuersatz: 15 %
  • Plus Solidaritätszuschlag 5,5 %
  • Bemessungsgrundlage: zu versteuerndes Einkommen

Gewerbesteuer

  • Steuermesszahl: 3,5 %
  • Hebesatz: je nach Gemeinde
  • Freibetrag: 24.500 € (bei Einzelunternehmen)

Umsatzsteuer

  • Regelsteuersatz: 19 %
  • Ermäßigt: 7 %
  • Kleinunternehmerregelung bis 22.000 € Jahresumsatz

Vom Jahresabschluss zur Steuererklärung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht, die durch Mehr- und Weniger-Rechnungen ausgeglichen werden.

  1. Handelsrechtlicher Jahresüberschuss aus der GuV
  2. Hinzurechnungen (z.B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben wie 50 % der Bewirtungskosten)
  3. Kürzungen (z.B. steuerfreie Erträge)
  4. Ergebnis: zu versteuerndes Einkommen als Grundlage für Körperschaftsteuer

Für die Gewerbesteuer wird der Gewinn nach § 7 GewStG noch einmal modifiziert. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG führen zum Gewerbeertrag, auf den die Gewerbesteuer berechnet wird.

„Die größte Fehlerquelle liegt in den außerbilanziellen Korrekturen. Viele Unternehmer übersehen, dass bestimmte Aufwendungen steuerlich nicht oder nur teilweise abzugsfähig sind. Eine saubere Dokumentation in der Buchführung erleichtert diese Korrekturen erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Der gesamte Prozess im Überblick

Der Prozess von der laufenden Buchführung bis zur finalen Steuererklärung folgt einem klaren Schema, das sich jährlich wiederholt. Die einzelnen Schritte bauen logisch aufeinander auf.

Chronologischer Ablauf über das Geschäftsjahr

  1. Laufende Buchführung (ganzjährig): Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Belegsammlung, monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  2. Jahresabschlussvorbereitungen (ab Geschäftsjahresende): Inventur durchführen, offene Posten klären, Rückstellungen bilden, Abgrenzungen vornehmen
  3. Jahresabschluss erstellen: Bilanz nach § 266 HGB aufstellen, GuV nach § 275 HGB erstellen, Anhang nach § 284 HGB formulieren
  4. Feststellung des Jahresabschlusses: Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG (Frist: 8-11 Monate je nach Größe)
  5. Steuererklärungen erstellen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
  6. Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB (Frist: 12 Monate)

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das konkret: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße und große), Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

12

Monate Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11

Monate Feststellungsfrist (klein)

8

Monate Feststellungsfrist (mittel/groß)

Schnittstellen zwischen den Bereichen

An mehreren Stellen übergibt ein Bereich Daten an den nächsten. Diese Schnittstellen sind besonders fehleranfällig und erfordern sorgfältige Kontrolle.

Schnittstelle Übergabedaten Häufiger Fehler
Buchführung → Jahresabschluss Saldenliste, Kontenstände Unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen
Jahresabschluss → Steuererklärung Jahresüberschuss, Bilanzposten Fehlende außerbilanzielle Korrekturen
Jahresabschluss → Offenlegung Bilanz, GuV, Anhang Verspätete oder unvollständige Einreichung

Fristen und Termine 2026

Die Einhaltung gesetzlicher Fristen ist entscheidend. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) oder steuerlichen Sanktionen führen.

Wichtige Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025

Frist Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss 30.11.2026 (11 Monate) 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG
Offenlegung Bundesanzeiger 31.12.2026 (12 Monate) 31.12.2026 (12 Monate) § 325 HGB
Körperschaftsteuererklärung 31.07.2026 (mit Steuerberater: 28.02.2027) 31.07.2026 (mit Steuerberater: 28.02.2027) § 149 AO
Gewerbesteuererklärung 31.07.2026 (mit Steuerberater: 28.02.2027) 31.07.2026 (mit Steuerberater: 28.02.2027) § 149 AO

Achtung

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Die direkte Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

  • Verspätete Feststellung: Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung, keine Entlastung des Geschäftsführers
  • Verspätete Offenlegung: Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro, Eintrag ins Unternehmensregister
  • Verspätete Steuererklärung: Verspätungszuschlag nach § 152 AO (0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro)
  • Nicht eingereichte Steuererklärung: Schätzungsbescheid nach § 162 AO, Zwangsgeld

Hinweis

Wenn absehbar ist, dass eine Frist nicht eingehalten werden kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Dies ist in der Regel problemlos möglich, wenn ein plausibler Grund vorliegt.

Typische Fehler vermeiden

In der Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf, die sich durch strukturiertes Vorgehen vermeiden lassen. Die folgenden Punkte basieren auf häufigen Problemfällen.

Fehler in der Buchführung

  • Unvollständige Belegerfassung: Fehlende Belege oder verspätete Buchung
  • Falsche Kontozuordnung: Private und betriebliche Vorgänge vermischt
  • Fehlende Abstimmung: Bankkonten und Kassen nicht regelmäßig abgeglichen
  • Umsatzsteuer falsch behandelt: Verwechslung von Brutto und Netto
  • Keine Rücklagenbildung: Unerwartete Steuernachzahlungen nicht eingeplant

Fehler im Jahresabschluss

  • Inventur fehlerhaft: Bestände nicht korrekt erfasst oder bewertet
  • Rückstellungen vergessen: Urlaubsrückstellungen, ausstehende Rechnungen nicht berücksichtigt
  • Abgrenzungen fehlen: Vorauszahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten nicht gebildet
  • Falsche Abschreibungsmethode: Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz nicht beachtet
  • Größenklasse falsch eingeschätzt: Falsche Erleichterungen in Anspruch genommen

Fehler in der Steuererklärung

  • Außerbilanzielle Korrekturen vergessen: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nicht hinzugerechnet
  • Vorsteuerabzug zu hoch: Nicht abzugsfähige Vorsteuer geltend gemacht
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen übersehen: Insbesondere Finanzierungsanteile bei Mieten
  • Fristen versäumt: Keine rechtzeitige Abgabe oder Fristverlängerung
  • Fehlende Abstimmung: Daten aus Jahresabschluss nicht korrekt übertragen

„Der häufigste Fehler ist mangelnde Vorbereitung. Wer die Buchführung sauber führt und kontinuierlich abstimmt, hat beim Jahresabschluss deutlich weniger Arbeit. Viele Probleme entstehen, weil Korrekturen erst am Jahresende entdeckt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Eine strukturierte Vorbereitung und regelmäßige Kontrolle reduzieren Fehlerquellen erheblich. Digitale Tools und Checklisten helfen dabei, nichts zu übersehen.

Praktische Umsetzung für Unternehmer

Die praktische Umsetzung muss nicht kompliziert sein. Mit der richtigen Struktur können auch Unternehmer ohne Vorkenntnisse den Prozess eigenständig umsetzen und anschließend durch einen Steuerberater prüfen lassen.

Eigenständige Vorbereitung mit professioneller Prüfung

Der effizienteste Ansatz kombiniert eigenständige Vorbereitung mit fachlicher Kontrolle. Sie erfassen selbst die Daten, das System führt Sie durch den Prozess, und ein erfahrener Steuerberater prüft das Ergebnis.

Was Sie selbst tun

  • Belege sammeln und digital erfassen
  • Laufende Buchführung mit geführter Software
  • Bankkonten und Konten abstimmen
  • Inventur durchführen
  • Jahresabschluss im System vorbereiten

Was der Steuerberater prüft

  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchungen
  • Korrekte Bilanzierung und Bewertung
  • Steuerliche Optimierungen
  • Außerbilanzielle Korrekturen
  • Finale Freigabe für Offenlegung

Vorteile der digitalen Umsetzung

Moderne Software-Lösungen führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Automatische Plausibilitätsprüfungen, vorausgefüllte Formulare und integrierte Validierungen reduzieren die Fehlerquote.

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Rechtssicherheit durch Steuerberater-Prüfung

Checkliste: So gehen Sie vor

  1. Vorbereitung: Alle Belege sammeln, Bankauszüge bereithalten, offene Fragen notieren
  2. Buchführung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle bis zum Bilanzstichtag erfassen, Konten abstimmen
  3. Inventur durchführen: Warenbestände, Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten aufnehmen
  4. Abschlussbuchungen: Rückstellungen bilden, Abgrenzungen vornehmen, Abschreibungen buchen
  5. Jahresabschluss erstellen: Bilanz, GuV und Anhang im System generieren
  6. Steuerberater-Prüfung: Entwurf zur Prüfung einreichen, Rückfragen klären, Korrekturen umsetzen
  7. Feststellung: Gesellschafterbeschluss herbeiführen und dokumentieren
  8. Offenlegung: Geprüften Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen
  9. Steuererklärungen: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Basis des Jahresabschlusses erstellen

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet eine geführte Software-Lösung, die speziell für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) entwickelt wurde. Sie erstellen Ihren Jahresabschluss eigenständig, und ein erfahrener Steuerberater prüft das Ergebnis vor der Offenlegung.

Wann externe Unterstützung sinnvoll ist

Bei komplexen Sachverhalten ist professionelle Unterstützung unverzichtbar. Dazu gehören Umstrukturierungen, Beteiligungen, internationale Geschäfte oder besondere Bewertungsfragen.

  • Erstmalige Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB
  • Komplexe Bilanzierungsfragen (z.B. Rückstellungen, latente Steuern)
  • Umwandlungen oder Verschmelzungen nach UmwG
  • Internationale Geschäftsbeziehungen mit Transfer Pricing
  • Betriebsprüfung durch das Finanzamt

In allen anderen Fällen ist die Kombination aus eigenständiger Vorbereitung und professioneller Prüfung der effizienteste und kostengünstigste Weg.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung?

Die Buchführung erfasst laufend alle Geschäftsvorfälle nach § 238 HGB. Der Jahresabschluss fasst diese Daten zum Bilanzstichtag in Bilanz, GuV und Anhang nach § 242 HGB zusammen. Die Steuererklärung leitet aus dem Jahresabschluss die konkreten steuerlichen Verpflichtungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) ab. Alle drei Bereiche bauen direkt aufeinander auf.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung bei Bilanzstichtag 31.12.2025?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 (11 Monate) feststellen, mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 (12 Monate) nach § 325 HGB erfolgen. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Kann ich Buchführung und Jahresabschluss selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater?

Sie können Buchführung und Jahresabschluss mit geeigneter Software eigenständig vorbereiten. Die finale Prüfung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert, um steuerliche Optimierungen zu nutzen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dieser Hybridansatz spart Kosten und Zeit, bietet aber professionelle Absicherung.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhafter Buchführung oder verspätetem Jahresabschluss?

Fehlerhafte Buchführung kann zu Schätzungsbescheiden nach § 162 AO führen. Verspätete Feststellung des Jahresabschlusses gefährdet die Entlastung des Geschäftsführers. Verspätete Offenlegung führt zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Verspätete Steuererklärungen ziehen Verspätungszuschläge nach § 152 AO nach sich (0,25 % pro Monat, mindestens 25 Euro).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Offenlegung Unternehmensregister, Bilanz erstellen, Gewinn- und Verlustrechnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater