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  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss erstellen

Jahresabschluss erstellen 2026: Der Leitfaden für Unternehmer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend und bildet die Grundlage für Steuererklärungen, Banken und strategische Entscheidungen. Dieser Leitfaden erklärt, wer einen Jahresabschluss erstellen muss, welche Bestandteile erforderlich sind und wie der Prozess von der Buchführung bis zum Jahresabschluss bis zur Pflicht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger funktioniert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei Kapitalgesellschaften ergänzt um Anhang. Er dokumentiert die wirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag und ist gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB. Die Offenlegung erfolgt beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (meist 31.12. des Jahres).

Die gesetzliche Grundlage bildet § 242 HGB, der jeden Kaufmann zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach §§ 264 ff. HGB.

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere Funktionen: Er dient der Rechenschaftslegung, der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke und als Informationsinstrument für Gesellschafter, Gläubiger und die Öffentlichkeit.

Hinweis

Der Jahresabschluss ist nicht dasselbe wie die Steuererklärung. Er bildet jedoch die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und muss der Steuererklärung beigefügt werden.

Gesetzliche Pflicht und Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses richtet sich nach der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, unabhängig von ihrer Größe.

Rechtsform Jahresabschluss-Pflicht Rechtsgrundlage
GmbH, UG, AG Ja, immer §§ 264, 242 HGB
Einzelunternehmen (Kaufmann) Ja, vereinfacht möglich § 242 HGB
OHG, KG Ja, abhängig von Größe §§ 242, 264a HGB
Freiberufler, Kleingewerbe Nein (nur EÜR) § 4 Abs. 3 EStG

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen: Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG) und anschließend beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB).

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine direkte Veröffentlichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab. Für Kapitalgesellschaften gelten die Regelungen der §§ 264–289 HGB.

Mindestbestandteile nach § 242 HGB

  • Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Aufstellung der Erträge und Aufwendungen nach § 275 HGB

Erweiterte Bestandteile für Kapitalgesellschaften

  • Anhang: Erläuterungen zu Bilanz und GuV nach § 284 HGB (Pflicht ab mittelgroßen Gesellschaften, für kleine Gesellschaften reduziert)
  • Lagebericht: Beschreibung der wirtschaftlichen Lage und voraussichtlichen Entwicklung nach § 289 HGB (Pflicht für mittelgroße und große Gesellschaften)

Bilanz nach § 266 HGB

Stichtagsbezogene Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur. Die Aktivseite zeigt die Verwendung der Mittel (Anlagevermögen, Umlaufvermögen), die Passivseite die Herkunft (Eigenkapital, Fremdkapital).

GuV nach § 275 HGB

Zeitraumbezogene Ermittlung des Jahresergebnisses. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Für Kapitalgesellschaften ist die Gliederung gesetzlich vorgegeben.

„Viele Unternehmer unterschätzen die Bedeutung des Anhangs. Gerade bei komplexen Sachverhalten wie Bewertungsmethoden, Pensionsrückstellungen oder Haftungsverhältnissen ist er unverzichtbar für die Rechtskonformität.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten. Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Kategorien eingeteilt. Entscheidend sind drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl.

Eine Gesellschaft gehört einer Größenklasse an, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Verkürzte GuV nach § 275 Abs. 5 HGB
  • Reduzierte Angaben im Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Hinterlegung statt Offenlegung der GuV möglich (§ 326 HGB)

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können weitere Erleichterungen nutzen, darunter eine Mikro-Bilanz und pauschale Angaben im Anhang. Voraussetzung: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter.

Erstellung: Ablauf und Prozess

Die Erstellung eines Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Fristen einzuhalten.

Schritt 1: Vorbereitung der Buchhaltung

  • Alle Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen) vollständig erfassen
  • Bankkonten abstimmen und offene Posten klären
  • Kassenbestände prüfen und dokumentieren
  • Debitoren- und Kreditorenkonten durchsehen
  • Privatentnahmen und Privateinlagen buchen

Schritt 2: Inventur und Bewertung

Nach § 240 HGB muss zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt werden. Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind zu erfassen und zu bewerten.

  • Anlagevermögen: Abschreibungen nach § 253 HGB berechnen (linear, degressiv oder nach Leistung)
  • Umlaufvermögen: Vorräte bewerten (Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 4 HGB)
  • Forderungen: Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen prüfen
  • Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Urlaubsrückstellungen etc. nach § 253 Abs. 1 HGB bilden

Schritt 3: Bilanz und GuV aufstellen

Nach Abschluss der Buchführung werden die Salden in die Bilanz nach § 266 HGB und die GuV nach § 275 HGB übertragen. Die Gliederung ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben.

Schritt 4: Anhang und ggf. Lagebericht erstellen

Der Anhang erläutert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 HGB. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften ist zusätzlich ein Lagebericht nach § 289 HGB erforderlich.

„Die häufigsten Fehler entstehen bei Rückstellungen und Abgrenzungen. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert nicht nur steuerliche Nachteile, sondern auch die Versagung der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften gelten strenge Fristen bei Feststellung, Prüfung und Offenlegung. Verstöße können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist beträgt ab Bilanzstichtag (meist 31.12.2025):

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Einreichung kann elektronisch über das Unternehmensregister-Portal oder über OnlineBilanz erfolgen.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungsfristen. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

12 Monate

Offenlegungsfrist

11 Monate

Feststellung (klein)

8 Monate

Feststellung (mittel/groß)

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses treten typische Fehler auf, die vermeidbar sind. Hier die wichtigsten Stolpersteine und wie Sie diese umgehen.

1. Unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen

Fehlende Belege, nicht gebuchte Privatentnahmen oder vergessene Anzahlungen führen zu falschen Ergebnissen. Achten Sie auf lückenlose Dokumentation während des gesamten Geschäftsjahres.

2. Falsche Abgrenzungen

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt das Realisationsprinzip: Erträge dürfen erst bei Lieferung oder Leistung ausgewiesen werden. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP/PRAP) sind korrekt zu bilden.

3. Fehlende oder falsche Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB) werden häufig vergessen: Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen, Prozessrisiken oder Gewährleistungen. Die Bewertung muss dem Vorsichtsprinzip entsprechen.

4. Abschreibungen nicht korrekt berechnet

Die Abschreibungsmethode (linear, degressiv, Leistungsabschreibung) muss einheitlich angewandt werden (Stetigkeitsgrundsatz, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung sind Pflicht (§ 253 Abs. 3 HGB).

5. Formfehler bei Bilanz und GuV

Die Gliederungsschemata nach §§ 266, 275 HGB sind zwingend. Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen die verkürzte Fassung einhalten. Abweichungen können zur Ablehnung durch das Unternehmensregister führen.

Hinweis

OnlineBilanz führt Sie durch alle Schritte und prüft automatisch die Einhaltung der gesetzlichen Gliederung nach HGB. So vermeiden Sie Formfehler und Rückfragen durch das Unternehmensregister.

OnlineBilanz-Unterstützung

OnlineBilanz ist eine webbasierte Software zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Sie orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des HGB und führt Schritt für Schritt durch den Prozess.

Funktionsumfang

  • Bilanz und GuV nach HGB: Automatische Gliederung nach §§ 266, 275 HGB, angepasst an Ihre Größenklasse
  • Anhang und Lagebericht: Vorlagen und Textbausteine für alle Pflichtangaben nach §§ 284, 289 HGB
  • Elektronische Offenlegung: Direkte Übermittlung an das Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Gesellschafterbeschlüsse: Musterprotokolle zur Feststellung nach § 42a GmbHG
  • Fristenüberwachung: Automatische Erinnerungen für Feststellung und Offenlegung

Vorteile für Unternehmer und Steuerberater

Zeitersparnis

Keine manuelle Formatierung oder Prüfung der HGB-Konformität. OnlineBilanz übernimmt die technische Umsetzung.

Rechtssicherheit

Alle Formulare entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Updates erfolgen automatisch bei Gesetzesänderungen.

Transparenz

Alle Schritte sind nachvollziehbar dokumentiert. Sie behalten jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Offenlegung.

OnlineBilanz richtet sich an GmbH-Geschäftsführer, Steuerberater und Buchhaltungsabteilungen, die den Jahresabschluss effizient und gesetzeskonform erstellen und offenlegen möchten.

„Viele Mandanten kommen erst zu uns, wenn bereits ein Ordnungsgeldverfahren läuft. Dabei lässt sich die Offenlegung mit OnlineBilanz in wenigen Minuten erledigen – vorausgesetzt, die Buchhaltung ist sauber.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche Bestandteile muss ein Jahresabschluss enthalten?

Für Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss mindestens aus Bilanz (§ 266 HGB) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB). Hinzu kommt bei kleinen Gesellschaften ein reduzierter Anhang (§ 288 HGB), bei mittelgroßen und großen zusätzlich ein Lagebericht (§ 289 HGB). Die Gliederung ist gesetzlich vorgegeben.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung erfolgt intern durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG (Frist: 11 bzw. 8 Monate). Die Offenlegung ist die Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses beim Unternehmensregister nach § 325 HGB (Frist: 12 Monate). Beide Schritte sind Pflicht und werden vom Bundesamt für Justiz überwacht.

Können kleine GmbHs Erleichterungen nutzen?

Ja. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Mitarbeiter) können verkürzte Bilanz und GuV aufstellen, einen reduzierten Anhang erstellen und auf den Lagebericht verzichten. Zudem kann die GuV hinterlegt statt offengelegt werden (§ 326 HGB).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Jahresabschluss Kapitalgesellschaften), § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Bilanzsumme440.792 €
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F. Klement
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    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater