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9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Personengesellschaft

Bestandteile Jahresabschluss Personengesellschaft 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer Personengesellschaft unterscheidet sich strukturell von dem einer Kapitalgesellschaft. Dennoch gelten klare gesetzliche Vorgaben, insbesondere bei Buchführungspflicht. Um zu verstehen, was zum Jahresabschluss gehört, ist zunächst die Rechtsform entscheidend. Während bei einer Aktiengesellschaft die Bestandteile des Jahresabschlusses einer AG umfangreicher ausfallen, gelten für Personengesellschaften teils vereinfachte Regelungen. Dieser Artikel zeigt die Bestandteile, rechtlichen Grundlagen und praktischen Anforderungen für OHG, KG und GbR im Detail.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Der Jahresabschluss einer Personengesellschaft besteht in der Regel aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Anhang und Lagebericht sind – anders als bei Kapitalgesellschaften – grundsätzlich nicht erforderlich. Die Eigenkapitalstruktur wird nach Gesellschaftern aufgegliedert.

Was ist eine Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der die Gesellschafter persönlich am Unternehmen beteiligt sind. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) steht nicht die juristische Person im Vordergrund, sondern die natürlichen Personen der Gesellschafter.

Zu den wichtigsten Personengesellschaften zählen die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Jede dieser Rechtsformen hat unterschiedliche Haftungsstrukturen und damit verbundene unterschiedliche Anforderungen an den Jahresabschluss.

OHG

Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich. Buchführungspflicht nach § 238 HGB bei Überschreitung der Größenkriterien.

KG

Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditisten beschränkt. Buchführungspflicht nach § 238 HGB ab bestimmten Schwellenwerten.

GbR

Alle Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich. Buchführungspflicht erst ab Eintragung ins Handelsregister oder bei gewerblicher Tätigkeit über Schwellenwerten.

Die Rechtsform bestimmt maßgeblich, welche Bestandteile der Jahresabschluss einer Personengesellschaft enthalten muss und welche Offenlegungs- oder Feststellungspflichten bestehen.

Rechtliche Pflichten zur Buchführung und Jahresabschluss

Nicht jede Personengesellschaft ist zur Buchführung und damit zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Entscheidend sind die Vorschriften des § 238 HGB sowie die steuerlichen Schwellenwerte nach § 141 AO.

Handelsrechtliche Buchführungspflicht nach § 238 HGB

Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind (OHG, KG), gelten grundsätzlich als Kaufleute und unterliegen damit dieser Pflicht.

Steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO

Gewerblich tätige Personengesellschaften sind auch dann buchführungspflichtig, wenn sie folgende Schwellenwerte überschreiten:

  • Umsatz über 800.000 Euro im Kalenderjahr
  • Gewinn über 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr

Achtung

Wichtig: Die Buchführungspflicht entsteht bereits dann, wenn einer der beiden Schwellenwerte überschritten wird. Die Pflicht beginnt mit dem folgenden Wirtschaftsjahr.

Freiberufler-Personengesellschaften (z. B. Partnerschaftsgesellschaften, PartG) sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig, es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig dafür.

Bestandteile des Jahresabschlusses im Überblick

Der Jahresabschluss einer buchführungspflichtigen Personengesellschaft setzt sich aus deutlich weniger Bestandteilen zusammen als der einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Anforderungen sind in § 242 HGB und § 243 HGB geregelt.

Bestandteil Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Bilanz (§ 242 HGB) Ja Ja
Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB) Ja Ja
Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB) Nein Ja
Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB) Nein Ja (ab mittelgroß)
Offenlegungspflicht Nein Ja (§ 325 HGB)

Personengesellschaften sind somit grundsätzlich nicht zur Erstellung eines Anhangs oder Lageberichts verpflichtet. Auch besteht keine Pflicht zur Offenlegung beim Unternehmensregister, wie es bei Kapitalgesellschaften nach § 325 HGB der Fall ist.

Hinweis

Ausnahme: Ist eine Personengesellschaft gleichzeitig kapitalmarktorientiert oder als KGaA organisiert, können erweiterte Pflichten bestehen. Dies betrifft jedoch nur wenige Sonderfälle.

In der Praxis genügen für die meisten OHG, KG und GbR also Bilanz und GuV. Diese beiden Bestandteile bilden den Kern des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft.

Die Bilanz: Vermögen und Kapital im Überblick

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag dar. Sie besteht aus zwei Seiten: der Aktivseite (Vermögen) und der Passivseite (Kapital und Verbindlichkeiten).

Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

Für Personengesellschaften gilt das Gliederungsschema des § 266 HGB grundsätzlich nicht zwingend, da diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften verbindlich ist. Dennoch orientieren sich viele Personengesellschaften in der Praxis an diesem Schema, um Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude)
  • B. Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Kasse)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

  • A. Eigenkapital (nach Gesellschaftern gegliedert)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bilanz muss klar und übersichtlich sein. Sie dient nicht nur steuerlichen Zwecken, sondern auch der internen Steuerung und der Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern.

„Viele Personengesellschaften nutzen freiwillig das Schema nach § 266 HGB, weil es Struktur schafft und die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen erleichtert. Das spart auch Zeit bei der Auswertung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Erträge und Aufwendungen einer Periode gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis. Sie ist neben der Bilanz der zweite zentrale Bestandteil des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft.

Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren

Personengesellschaften können – wie Kapitalgesellschaften – zwischen zwei Verfahren wählen:

  • Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB): Alle Aufwendungen werden nach Kostenarten gegliedert.
  • Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB): Aufwendungen werden nach Funktionsbereichen (z. B. Herstellungskosten, Vertriebskosten) zugeordnet.

Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland üblicher und wird häufig bevorzugt, da es einfacher umzusetzen ist. Die Wahl des Verfahrens sollte dokumentiert und stetig beibehalten werden (Stetigkeitsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Wichtige Posten der GuV

  • Umsatzerlöse
  • Bestandsveränderungen
  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen/Erträge
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag

Das Ergebnis der GuV bildet die Grundlage für die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern und fließt in die steuerliche Gewinnermittlung ein.

Besonderheiten bei der Eigenkapital-Darstellung

Ein zentraler Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften liegt in der Darstellung des Eigenkapitals. Während bei der GmbH ein einheitliches Stammkapital ausgewiesen wird, erfolgt bei Personengesellschaften eine individuelle Zuordnung nach Gesellschaftern.

Struktur des Eigenkapitals bei Personengesellschaften

Jeder Gesellschafter verfügt über ein eigenes Kapitalkonto, das folgende Positionen umfasst:

  • Festkapitalkonto: Fester Kapitalanteil gemäß Gesellschaftsvertrag
  • Variables Kapitalkonto: Gewinnzuweisungen, Entnahmen, Einlagen
  • Verlustvortrag: Falls Verluste nicht ausgeglichen wurden

Diese Aufteilung ermöglicht eine transparente Darstellung der individuellen Kapitalentwicklung jedes Gesellschafters. In der Bilanz wird das Eigenkapital oft so dargestellt:

Gesellschafter Festkapital Variables Kapital Summe
Gesellschafter A 50.000 € 12.300 € 62.300 €
Gesellschafter B 50.000 € 8.700 € 58.700 €
Summe Eigenkapital 100.000 € 21.000 € 121.000 €

Diese Darstellung ist wichtig, um Einlagen, Entnahmen und Gewinnanteile korrekt zuzuordnen. Sie bildet auch die Grundlage für die Auseinandersetzung bei Gesellschafterwechsel oder Auflösung.

Hinweis

Die Führung separater Kapitalkonten ist nicht nur bilanzrechtlich notwendig, sondern auch steuerlich relevant. Jeder Gesellschafter wird individuell besteuert – die Personengesellschaft selbst ist nicht steuerpflichtig.

Besonderheiten nach Rechtsform

Obwohl die grundlegenden Bestandteile des Jahresabschlusses bei allen Personengesellschaften ähnlich sind, gibt es rechtsformspezifische Besonderheiten, die bei der Erstellung zu beachten sind.

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Die OHG ist immer buchführungspflichtig, da sie als Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt. Das Eigenkapital wird nach Gesellschaftern aufgeteilt, eine feste Kapitalstruktur ist nicht zwingend vorgeschrieben.

KG (Kommanditgesellschaft)

Bei der KG müssen Komplementäre und Kommanditisten getrennt ausgewiesen werden. Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Das Kapitalkonto der Kommanditisten darf nicht unter die Haftsumme sinken, andernfalls entsteht eine persönliche Haftung (§ 172 Abs. 4 HGB).

Achtung

Praxishinweis: Bei der KG muss das Kapitalkonto der Kommanditisten regelmäßig überwacht werden. Unterschreitet es die Haftsumme, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die GbR ist grundsätzlich nicht buchführungspflichtig, es sei denn, sie überschreitet die Schwellenwerte des § 141 AO oder wird ins Handelsregister eingetragen (dann wird sie zur OHG). Viele GbRs erstellen dennoch freiwillig eine Bilanz, insbesondere bei komplexeren Strukturen.

  • OHG: immer buchführungspflichtig
  • KG: Kommanditisten-Kapital gesondert überwachen
  • GbR: Buchführungspflicht nur bei Überschreitung der Schwellenwerte
  • Alle: Eigenkapital individuell nach Gesellschaftern gliedern

Erstellung des Jahresabschlusses in der Praxis

Die Erstellung des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft erfolgt in mehreren Schritten. Eine strukturierte Vorgehensweise spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Typischer Ablauf

  1. Buchführung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Jahres müssen vollständig erfasst sein.
  2. Inventur durchführen: Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag (meist 31.12.).
  3. Abschlussbuchungen vornehmen: Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen buchen.
  4. Bilanz erstellen: Vermögen und Kapital gegenüberstellen, Eigenkapital nach Gesellschaftern gliedern.
  5. GuV erstellen: Erträge und Aufwendungen gegenüberstellen, Jahresergebnis ermitteln.
  6. Gewinnverteilung vornehmen: Ergebnis gemäß Gesellschaftsvertrag auf die Gesellschafter verteilen.
  7. Jahresabschluss festhalten: Dokumentation und Archivierung (10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB).

„Ein häufiger Fehler ist, die Gewinnverteilung zu spät vorzunehmen. Sie sollte direkt nach Erstellung der GuV erfolgen, damit die Kapitalkonten korrekt fortgeführt werden können.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools und Software

Moderne Buchhaltungssoftware unterstützt die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich. Sie automatisiert viele Prozesse, reduziert Fehler und ermöglicht eine schnelle Auswertung. Wichtig ist, dass die Software die Besonderheiten von Personengesellschaften abbildet, insbesondere die individuelle Kapitalkontenführung.

OnlineBilanz.de bietet spezialisierte Lösungen für Kapitalgesellschaften. Für Personengesellschaften empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung

In der Praxis treten bei Personengesellschaften immer wieder ähnliche Fehlerquellen auf. Diese lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der Vorschriften vermeiden.

Fehlerhafte Eigenkapitaldarstellung

Wird das Eigenkapital nicht korrekt nach Gesellschaftern aufgeteilt oder werden Einlagen und Entnahmen nicht sauber erfasst, führt dies zu Fehlern in der Bilanz und bei der Gewinnverteilung.

Unvollständige Inventur

Eine lückenhafte oder nicht stichtagsgerechte Inventur verfälscht die Bilanzwerte. Dies betrifft insbesondere Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten.

Fehlende oder falsche Abschreibungen

Abschreibungen müssen nach den handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben korrekt ermittelt werden. Fehler führen zu einer falschen Gewinnermittlung und steuerlichen Nachteilen.

Nichtbeachtung des Stetigkeitsgrundsatzes

Wechsel zwischen Bewertungsmethoden oder GuV-Verfahren ohne Grund und Dokumentation verstößt gegen § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB und erschwert die Vergleichbarkeit.

Achtung

Wichtig: Auch wenn Personengesellschaften nicht zur Offenlegung verpflichtet sind, müssen sie den Jahresabschluss 10 Jahre aufbewahren (§ 257 HGB). Bei Betriebsprüfungen wird dieser regelmäßig angefordert.

  • Eigenkapital nach Gesellschaftern gliedern
  • Inventur vollständig und stichtagsgenau durchführen
  • Abschreibungen korrekt berechnen und buchen
  • Stetigkeit bei Bewertungsmethoden einhalten
  • Jahresabschluss 10 Jahre aufbewahren
  • Gewinnverteilung dokumentieren

Häufig gestellte Fragen

Müssen Personengesellschaften einen Anhang erstellen?

Nein. Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) sind grundsätzlich nicht zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet. Diese Pflicht besteht nur für Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB. Auch ein Lagebericht ist für Personengesellschaften nicht erforderlich.

Wie wird das Eigenkapital bei Personengesellschaften dargestellt?

Das Eigenkapital wird individuell nach Gesellschaftern aufgeteilt. Jeder Gesellschafter hat ein eigenes Kapitalkonto, das Einlagen, Entnahmen und Gewinnzuweisungen separat ausweist. Dies ermöglicht eine transparente Darstellung der individuellen Kapitalentwicklung.

Sind Personengesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet?

Nein. Anders als Kapitalgesellschaften müssen Personengesellschaften ihren Jahresabschluss nicht beim Unternehmensregister offenlegen. Es besteht jedoch eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren nach § 257 HGB, und bei Betriebsprüfungen kann der Jahresabschluss angefordert werden.

Welche Personengesellschaften sind buchführungspflichtig?

OHG und KG sind als Handelsgesellschaften immer buchführungspflichtig nach § 238 HGB. GbRs werden buchführungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte des § 141 AO überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro). Freiberufler-Personengesellschaften sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater