Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogBestandteile Jahresabschluss AG

Bestandteile Jahresabschluss AG 2026: Das müssen Sie wissen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen nach HGB. Für das Geschäftsjahr 2025 müssen Sie als Vorstand wissen, welche Pflichtbestandteile der Jahresabschluss umfasst und wie diese korrekt zu erstellen sind. Die Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB richten sich dabei auch nach der jeweiligen Größenklasse Ihres Unternehmens. Im Unterschied zu Personengesellschaften, für die andere Regelungen gelten, unterliegen Aktiengesellschaften zusätzlichen Publizitätspflichten. Bei der Erstellung sind neben den formalen Bestandteilen auch die Buchungsregeln Jahresabschluss zu beachten, um eine ordnungsgemäße Bilanzierung sicherzustellen. Dieser Artikel erklärt die einzelnen Elemente, ihre Funktionen und wichtige Fristen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss einer AG besteht zwingend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht nach § 264 Abs. 1 HGB. Diese Pflichtbestandteile müssen innerhalb von 8 Monaten aufgestellt und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Gesetzliche Grundlagen für den Jahresabschluss einer AG

Der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft ist in den §§ 242 ff. HGB sowie §§ 264 ff. HGB geregelt. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die AG den erweiterten Rechnungslegungspflichten für Kapitalgesellschaften.

Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der AG den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Zusätzlich muss ein Lagebericht erstellt werden. Diese Anforderungen gehen deutlich über die Pflichten von Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften hinaus.

Hinweis

Die AG gilt stets als Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 HGB – unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe. Selbst eine kleine AG unterliegt daher grundsätzlich den gleichen Rechnungslegungspflichten wie große Kapitalgesellschaften, kann aber von Erleichterungen profitieren.

Der Jahresabschluss dient mehreren Zwecken: Er informiert Aktionäre über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung nach § 174 AktG und ermöglicht externen Stakeholdern die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation.

4

Pflichtbestandteile bei AGs

8 Monate

Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses im Überblick

Der Jahresabschluss einer AG setzt sich aus mehreren zwingend vorgeschriebenen Bestandteilen zusammen. Diese müssen alle erstellt werden, damit der Jahresabschluss als vollständig gilt.

Bestandteil Rechtsgrundlage Funktion
Bilanz §§ 266, 264 Abs. 1 HGB Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
Gewinn- und Verlustrechnung §§ 275, 264 Abs. 1 HGB Ermittlung des Jahresergebnisses
Anhang §§ 284 ff., 264 Abs. 1 HGB Erläuterungen und Ergänzungen
Lagebericht §§ 289, 264 Abs. 1 HGB Geschäftsverlauf und Zukunftsperspektiven

Alle vier Bestandteile bilden eine Einheit und sind gemeinsam aufzustellen. Die Bilanz und die GuV können nach § 266 bzw. § 275 HGB in verschiedenen Gliederungsformen erstellt werden.

„Viele Vorstände unterschätzen die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts. Dabei sind gerade diese qualitativen Bestandteile für Investoren und Aufsichtsrat oft wichtiger als die reinen Zahlen in Bilanz und GuV.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei kapitalmarktorientierten AGs oder Konzernmuttergesellschaften können weitere Bestandteile wie eine Kapitalflussrechnung oder ein Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 HGB hinzukommen.

Die Bilanz der AG: Aufbau und Besonderheiten

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) der AG zum Bilanzstichtag gegenüber. Nach § 266 HGB ist für Kapitalgesellschaften eine detaillierte Gliederung vorgeschrieben.

Aufbau der Aktivseite

Die Aktivseite zeigt die Verwendung des Kapitals und gliedert sich in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten. Das Anlagevermögen umfasst nach § 247 Abs. 2 HGB Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen
  • Finanzanlagen

Umlaufvermögen

  • Vorräte
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere
  • Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Aufbau der Passivseite

Die Passivseite zeigt die Herkunft des Kapitals. Bei der AG ist besonders die Gliederung des Eigenkapitals nach § 266 Abs. 3 A HGB zu beachten.

  • Gezeichnetes Kapital (Grundkapital nach § 6 AktG, mindestens 50.000 Euro)
  • Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB
  • Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklage, Rücklage für eigene Anteile, satzungsmäßige und andere Gewinnrücklagen)
  • Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Achtung

Das Grundkapital einer AG darf niemals unter 50.000 Euro fallen. Bei Verlusten, die das Eigenkapital unter bestimmte Schwellenwerte sinken lassen, greifen die Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 92, 30 AktG mit weitreichenden Konsequenzen für den Vorstand.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV ermittelt den Erfolg der AG für das abgelaufene Geschäftsjahr. Sie zeigt, wie sich Erträge und Aufwendungen zusammensetzen und zum Jahresergebnis führen.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Darstellungsformen wählen: dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB).

Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren

Gesamtkostenverfahren

Hier werden alle Aufwendungen nach Aufwandsarten gegliedert (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen). Bestandsveränderungen werden als eigener Posten berücksichtigt. Diese Form ist in Deutschland häufiger anzutreffen.

Umsatzkostenverfahren

Bei dieser Methode werden die Aufwendungen nach Funktionsbereichen zugeordnet (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). Diese Darstellung ist international üblicher und erleichtert die Analyse nach Kostenstellen.

Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung. Die einmal gewählte Methode sollte gemäß dem Stetigkeitsgrundsatz nach § 265 Abs. 1 HGB beibehalten werden.

Hinweis

Die GuV endet mit dem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Dieser wird in der Bilanz auf der Passivseite im Eigenkapital ausgewiesen und bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung durch die Hauptversammlung.

Der Anhang: Erläuterungen und Pflichtangaben

Der Anhang ist nach § 264 Abs. 1 HGB zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses. Er ergänzt und erläutert die Bilanz und GuV, indem er zusätzliche Informationen liefert, die für die Beurteilung der Lage der AG erforderlich sind.

Pflichtangaben nach § 284 HGB

Der Umfang der Anhangangaben richtet sich nach der Größenklasse der AG gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB Erleichterungen in Anspruch nehmen.

  • Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten und zur GuV
  • Angaben zu Beteiligungen und verbundenen Unternehmen
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)
  • Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Gesamtbezüge von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 285 Nr. 9 HGB)
  • Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften

Für mittelgroße und große AGs kommen weitere umfangreiche Angabepflichten hinzu, etwa zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB oder zu Derivaten und Finanzinstrumenten.

„Der Anhang ist kein Freitext-Dokument. Jede Angabe muss sich auf konkrete gesetzliche Vorschriften stützen. Gleichzeitig darf nichts Wesentliches fehlen – sonst droht die Nichtfeststellung des Jahresabschlusses.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Der Lagebericht: Analyse und Zukunftsperspektive

Der Lagebericht ist nach § 289 HGB für alle AGs verpflichtend – unabhängig von der Größenklasse. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft.

Im Gegensatz zu Bilanz, GuV und Anhang ist der Lagebericht nicht rein vergangenheitsorientiert, sondern enthält auch zukunftsbezogene Aussagen und Einschätzungen des Vorstands.

Pflichtinhalte nach § 289 HGB

  • Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses
  • Darstellung der Lage der Gesellschaft
  • Eingehen auf die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
  • Beschreibung der wesentlichen Risiken und Chancen (Risikobericht nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Prognosebericht über die voraussichtliche Entwicklung
  • Bei börsenorientierten AGs: Angaben zu Übernahmesituationen nach § 289a HGB

Der Lagebericht muss mit dem Jahresabschluss eine Einheit bilden. Die dort gemachten Angaben müssen konsistent sein und dürfen sich nicht widersprechen.

Achtung

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn die AG tatsächlich die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB erfüllt.

Für kapitalmarktorientierte AGs gelten erweiterte Anforderungen, etwa zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b ff. HGB (CSR-Berichterstattung).

Fristen und Offenlegung beim Unternehmensregister

Der Jahresabschluss der AG unterliegt strengen Aufstellungs-, Feststellungs- und Offenlegungsfristen. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31. März 2026.

Feststellungsfrist

Der aufgestellte Jahresabschluss muss vom Aufsichtsrat geprüft und festgestellt werden. Nach § 172 AktG stellt grundsätzlich die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest. Bei kleinen AGs beträgt die Frist 11 Monate, bei mittelgroßen und großen AGs 8 Monate nach Geschäftsjahresende gemäß § 42a GmbHG analog.

31.03.2026

Aufstellung für GJ 2025

31.08.2026

Feststellung (mittelgroß/groß)

31.12.2026

Offenlegung Unternehmensregister

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem DiRUG (Inkrafttreten 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister.

Für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist somit bis zum 31.12.2026.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen. Zudem wird die Versäumnis im Unternehmensregister öffentlich vermerkt.

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Einreichportal des Unternehmensregisters. Der Jahresabschluss muss im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF eingereicht werden.

Häufige Fehler bei der Erstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Erstellung des Jahresabschlusses einer AG immer wieder typische Fehler auf. Diese können zu Beanstandungen durch den Aufsichtsrat, den Abschlussprüfer oder Behörden führen.

Formale Fehler

  • Falsche oder unvollständige Gliederung nach § 266 bzw. § 275 HGB
  • Fehlende oder unzureichende Anhangangaben
  • Lagebericht entspricht nicht den Anforderungen des § 289 HGB
  • Verwendung veralteter Formulare oder Gliederungsschemata

Inhaltliche Fehler

  • Verstöße gegen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§§ 246 ff. HGB)
  • Falsche Zuordnung von Anlage- und Umlaufvermögen
  • Nicht sachgerechte Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Fehlende Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital
  • Inkonsistenzen zwischen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht bei den großen Bilanzposten, sondern bei den Details: vergessene Anhangangaben, unvollständige Haftungsverhältnisse oder fehlende Erläuterungen zu Bewertungsmethoden. Hier lohnt sich eine Checkliste.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Organisatorische Fehler

  • Versäumnis der Aufstellungs- und Feststellungsfristen
  • Fehlende oder verspätete Prüfung durch den Abschlussprüfer nach § 316 HGB
  • Versäumnis der Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister
  • Unzureichende Dokumentation der Beschlüsse von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung

Hinweis

Eine professionelle Jahresabschlusssoftware wie OnlineBilanz hilft, formale Fehler zu vermeiden. Sie führt durch die gesetzlich vorgegebene Gliederung, prüft Pflichtangaben und unterstützt bei der fristgerechten Einreichung beim Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss einer AG zwingend enthalten?

Der Jahresabschluss einer AG besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus vier Pflichtbestandteilen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht. Nur kleine AGs sind von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit. Alle Bestandteile müssen aufeinander abgestimmt sein und eine Einheit bilden.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 einer AG offengelegt werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss der Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist ergibt sich aus § 325 HGB. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Welche Fristen gelten für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses einer AG?

Der Jahresabschluss muss nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb der ersten drei Monate aufgestellt werden (bis 31.03.2026 für GJ 2025). Die Feststellung durch die Hauptversammlung muss bei mittelgroßen und großen AGs innerhalb von 8 Monaten erfolgen, bei kleinen AGs innerhalb von 11 Monaten nach § 42a GmbHG analog.

Was passiert, wenn der Jahresabschluss einer AG nicht fristgerecht offengelegt wird?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen. Zusätzlich wird die Säumnis öffentlich im Unternehmensregister vermerkt, was zu Reputationsschäden führen kann. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Aktiengesetz (AktG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater