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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Lesedauer

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OnlineBilanzBlogBuchungsregeln Jahresabschluss

Buchungsregeln Jahresabschluss 2026: Was Sie wissen müssen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss verlangt mehr als nur die laufende Buchführung: Abschlussbuchungen folgen eigenen Regeln und sind entscheidend für eine rechtssichere Bilanz. Wer die Buchungsregeln für den Jahresabschluss nicht kennt, riskiert fehlerhafte Ausweise, steuerliche Nachforderungen und Beanstandungen. Insbesondere bei Aktiengesellschaften müssen die Bestandteile des Jahresabschlusses vollständig und korrekt zusammengestellt werden. Nach Erstellung des Abschlusses ist die Frist zur Hinterlegung des Jahresabschlusses einzuhalten, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Abschlussbuchungen und ihre handelsrechtlichen Grundlagen nach HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Abschlussbuchungen sind am Jahresende erforderlich, um Vermögenswerte korrekt zu bewerten, Aufwendungen und Erträge periodengerecht abzugrenzen und Rückstellungen zu bilden. Sie ergänzen die laufende Buchführung um handelsrechtlich vorgeschriebene Bewertungs- und Abgrenzungsbuchungen gemäß HGB und sind für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss unverzichtbar.

Was sind Abschlussbuchungen?

Abschlussbuchungen sind alle Buchungen, die am Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen werden, um den Jahresabschluss handelsrechtlich korrekt darzustellen. Sie ergänzen die laufende Buchführung um Sachverhalte, die zeitlich abgegrenzt, bewertet oder korrigiert werden müssen.

Während die laufende Buchführung täglich alle Geschäftsvorfälle erfasst – Einnahmen, Ausgaben, Zahlungen, Lieferungen –, befassen sich Abschlussbuchungen mit der periodengerechten Darstellung am Bilanzstichtag. Sie stellen sicher, dass Vermögenswerte korrekt bewertet, Verpflichtungen vollständig erfasst und Erträge sowie Aufwendungen dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden.

Die gesetzlichen Grundlagen für Abschlussbuchungen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in den §§ 238–263 HGB für die Buchführung und §§ 264–289f HGB für Kapitalgesellschaften.

Hinweis

Abschlussbuchungen sind keine Zahlungsvorgänge, sondern buchhalterische Korrekturen. Sie beeinflussen das Ergebnis und die Bilanzpositionen, ohne dass tatsächlich Geld fließt.

Laufende Buchführung

Erfasst alle Geschäftsvorfälle während des Jahres chronologisch und systematisch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Abschlussbuchungen

Erfolgen am Jahresende zur periodengerechten Abgrenzung, Bewertung von Vermögen und Schulden sowie zur Ergebnisermittlung gemäß HGB.

Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude, IT-Ausstattung – verlieren durch Nutzung, technischen Fortschritt oder Verschleiß an Wert. Dieser Wertverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen erfasst und verteilt die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer.

Nach § 253 Abs. 3 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu verringern. Die Abschreibung wird als Aufwand gebucht und mindert gleichzeitig den Buchwert in der Bilanz.

Methoden der Abschreibung

  • Lineare Abschreibung: Gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer – z. B. 10 Jahre = 10 % jährlich
  • Degressive Abschreibung: Höhere Beträge in den ersten Jahren – steuerlich seit 2011 für Neuzugänge nicht mehr zulässig
  • Leistungsabschreibung: Nach tatsächlicher Nutzung (z. B. Kilometer, Betriebsstunden)

Achtung

Abschreibungen sind keine Zahlungen. Sie reduzieren den ausgewiesenen Gewinn und damit die Steuerlast, ohne dass Geld abfließt. Die Liquidität wird nicht berührt.

„Viele Unternehmer verwechseln Abschreibungen mit echten Ausgaben. Tatsächlich handelt es sich um rein buchhalterische Vorgänge, die den Gewinn mindern und damit die Steuerlast senken – ein wichtiger Hebel in der Jahresabschlussplanung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Neben planmäßigen Abschreibungen sind bei dauerhafter Wertminderung auch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorzunehmen – etwa bei technischer Überholung oder Marktwertverfall.

Bewertung der Vorräte am Bilanzstichtag

Vorräte – Rohstoffe, Halbfertigerzeugnisse, fertige Waren im Lager – müssen am 31.12.2025 körperlich erfasst (Inventur) und bewertet werden. Die Bewertung folgt dem Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB.

Liegt der beizulegende Wert (Marktwert, erzielbarer Verkaufspreis) unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, muss auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden. Dies dient dem Gläubigerschutz und verhindert die Überbewertung von Vermögen.

Bewertungsmaßstab für Vorräte

Vorratsart Bewertungsansatz Rechtsgrundlage
Rohstoffe Anschaffungskosten oder niedrigerer Wiederbeschaffungswert § 253 Abs. 4 HGB
Halbfertigerzeugnisse Herstellungskosten oder niedrigerer Veräußerungswert § 253 Abs. 4 HGB
Fertige Waren Herstellungskosten oder niedrigerer Veräußerungswert abzügl. Vertriebskosten § 253 Abs. 4 HGB

Fehlmengen aus der Inventur, Ausschuss, überlagerte oder verdorbene Bestände müssen berücksichtigt und entsprechend abgewertet oder ausgebucht werden. Dies erfolgt über Abschreibungen auf Vorräte.

Hinweis

Das Niederstwertprinzip gilt nur für das Umlaufvermögen. Beim Anlagevermögen darf nur bei dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Bildung von Rückstellungen

Rückstellungen bilden ungewisse Verbindlichkeiten ab: Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht feststehen, aber wirtschaftlich zum abgelaufenen Geschäftsjahr gehören. Die Bildungspflicht ergibt sich aus § 249 HGB.

Typische Rückstellungen sind Pensionsverpflichtungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Garantieverpflichtungen, unterlassene Instandhaltung oder ausstehende Urlaubsansprüche von Mitarbeitern.

Arten von Rückstellungen

  • § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. Prozesskosten, Garantieansprüche)
  • § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB: Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (nachzuholen innerhalb von 3 Monaten)
  • § 249 Abs. 2 HGB: Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanzleistungen)

Die Bewertung von Rückstellungen erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen.

Achtung

Die Bildung von Rückstellungen ist kein Ermessen, sondern eine Pflicht. Werden erforderliche Rückstellungen nicht gebildet, ist der Jahresabschluss fehlerhaft und verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

  • Verpflichtung besteht gegenüber Dritten
  • Inanspruchnahme ist wahrscheinlich oder sicher
  • Wirtschaftliche Verursachung liegt im abgelaufenen Geschäftsjahr
  • Höhe der Verpflichtung ist verlässlich schätzbar

Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Das Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung verlangt, dass Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Dies regelt § 250 HGB.

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) werden gebildet, wenn Zahlungen bereits erfolgt sind, die wirtschaftliche Verursachung aber erst in einem späteren Geschäftsjahr liegt (aktive RAP) oder wenn Erträge bereits vereinnahmt wurden, aber erst später zu erbringen sind (passive RAP).

Aktive Rechnungsabgrenzung

Nach § 250 Abs. 1 HGB sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Beispiele: Versicherungsprämien, Mieten, Leasingraten, Lizenzgebühren.

Passive Rechnungsabgrenzung

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Beispiele: Im Voraus erhaltene Mieten, Abonnements, Wartungsverträge.

Hinweis

Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Sie sind Bilanzpositionen, keine echten Vermögenswerte oder Schulden.

Aktive RAP

Ausgaben vor dem 31.12.2025, die Aufwand für 2026 darstellen – z. B. vorausgezahlte Versicherung

Passive RAP

Einnahmen vor dem 31.12.2025, die Ertrag für 2026 darstellen – z. B. vorausbezahlte Miete

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten

Aufwand/Ertrag 2025, aber Zahlung erst 2026 – z. B. ausstehende Stromrechnung Dezember

Forderungen und Verbindlichkeiten richtig erfassen

Zum Bilanzstichtag müssen alle Forderungen und Verbindlichkeiten vollständig erfasst sein – auch wenn die zugehörige Rechnung noch nicht vorliegt. Entscheidend ist die wirtschaftliche Verursachung, nicht der Rechnungseingang.

Nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) sind Erträge erst zu erfassen, wenn sie realisiert sind – also die Leistung erbracht oder die Ware geliefert wurde. Aufwendungen sind nach dem Imparitätsprinzip bereits bei drohenden Verlusten zu berücksichtigen.

Bewertung von Forderungen

Forderungen sind mit dem Nennbetrag anzusetzen. Bei Zweifel an der Einbringlichkeit sind Wertberichtigungen vorzunehmen (Einzelwertberichtigung) oder pauschal ein bestimmter Prozentsatz abzuschreiben (Pauschalwertberichtigung).

Uneinbringliche Forderungen sind vollständig auszubuchen. Die Rechtsgrundlage ist § 253 Abs. 4 HGB in Verbindung mit dem Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

Verbindlichkeiten vollständig erfassen

Alle Verbindlichkeiten, die bis zum 31.12.2025 wirtschaftlich entstanden sind, müssen erfasst werden – auch ohne Rechnung. Typische Fälle: Stromrechnung Dezember (kommt erst im Januar), Steuerberatungshonorar für Jahresabschluss, Urlaubsansprüche der Mitarbeiter.

„Ein häufiger Fehler: Verbindlichkeiten werden erst gebucht, wenn die Rechnung vorliegt. Rechtlich entscheidend ist aber der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Wer das ignoriert, verschiebt Aufwand ins Folgejahr und verfälscht das Jahresergebnis.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Forderungen zum Nennwert ansetzen, bei Zweifeln Wertberichtigung bilden
  • Verbindlichkeiten vollständig erfassen, auch ohne Rechnung
  • Wirtschaftliche Verursachung ist entscheidend, nicht Zahlungs- oder Rechnungsdatum
  • Zweifelhafte Forderungen einzeln oder pauschal abschreiben

Bewertungsgrundsätze nach HGB

Alle Abschlussbuchungen müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften folgen. Die zentralen Bewertungsgrundsätze sind in § 252 HGB kodifiziert.

Die wichtigsten Grundsätze im Überblick

Grundsatz Bedeutung Rechtsgrundlage
Bilanzidentität Eröffnungsbilanz = Schlussbilanz des Vorjahres § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Unternehmensfortführung Bewertung unter Annahme der Fortführung (Going Concern) § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Einzelbewertung Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld einzeln bewerten § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB
Vorsichtsprinzip Gewinne nur bei Realisation, Verluste bei Erkenntnis ansetzen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Periodenabgrenzung Aufwendungen und Erträge dem richtigen Jahr zuordnen § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB
Bewertungsstetigkeit Bewertungsmethoden beibehalten § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Das Vorsichtsprinzip konkretisiert sich im Realisationsprinzip (Gewinne erst bei Realisation) und im Imparitätsprinzip (Verluste bei Erkenntnis). Es führt zu asymmetrischer Behandlung von Gewinnen und Verlusten.

Aus dem Vorsichtsprinzip folgen das Niederstwertprinzip beim Umlaufvermögen (§ 253 Abs. 4 HGB) und das Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten – Schulden sind im Zweifel höher anzusetzen.

Achtung

Verstöße gegen die Bewertungsgrundsätze führen zu einem nicht ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Dies kann steuerliche Konsequenzen haben und die Offenlegungspflicht im Handelsregister gefährden.

Häufige Fehler bei Abschlussbuchungen vermeiden

In der Praxis kommt es immer wieder zu typischen Fehlern bei Abschlussbuchungen, die den Jahresabschluss fehlerhaft machen. Diese Fehler führen zu verzerrten Ergebnissen, steuerlichen Nachforderungen oder Beanstandungen durch Prüfer und Finanzamt.

Die häufigsten Fehlerquellen

  • Fehlende Rechnungsabgrenzung: Vorausgezahlte Versicherungen oder Mieten werden nicht abgegrenzt
  • Unvollständige Rückstellungen: Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen oder Garantieverpflichtungen werden vergessen
  • Falsche Bewertung von Vorräten: Niederstwertprinzip wird nicht beachtet, überlagerte Bestände nicht abgewertet
  • Fehlende Abschreibungen: Planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen werden nicht oder falsch gebucht
  • Verbindlichkeiten nicht erfasst: Leistungen wurden erbracht, aber die Rechnung liegt noch nicht vor
  • Forderungen nicht berichtigt: Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen werden nicht abgeschrieben

Checkliste für ordnungsgemäße Abschlussbuchungen

  • Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abgeschrieben
  • Vorräte inventiert und nach Niederstwertprinzip bewertet
  • Rückstellungen für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet
  • Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten korrekt erfasst
  • Forderungen auf Einbringlichkeit geprüft und ggf. wertberichtigt
  • Alle Verbindlichkeiten vollständig erfasst, auch ohne Rechnung
  • Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB eingehalten
  • Bewertungsstetigkeit gegenüber Vorjahr gewahrt

„Viele Fehler entstehen durch Zeitdruck zum Jahresende. Planen Sie Abschlussbuchungen frühzeitig und dokumentieren Sie alle Bewertungsentscheidungen. Das spart nicht nur Zeit, sondern schafft auch Rechtssicherheit gegenüber Finanzamt und Prüfern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann nicht ordnungsgemäß im Unternehmensregister offengelegt werden. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB) endet für das Geschäftsjahr 2025 am 31.12.2026. Bei verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von 8 Monaten erfolgen. Die anschließende Offenlegung im Unternehmensregister ist gesetzliche Pflicht.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Abschlussbuchungen und wann werden sie vorgenommen?

Abschlussbuchungen sind alle Buchungen, die am Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen werden, um den Jahresabschluss handelsrechtlich korrekt darzustellen. Sie ergänzen die laufende Buchführung um zeitliche Abgrenzungen, Bewertungskorrekturen und Rückstellungen. Sie erfolgen nach Abschluss der laufenden Buchführung und vor Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung.

Welche Arten von Abschlussbuchungen gibt es?

Zu den wichtigsten Abschlussbuchungen zählen: planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen (§ 253 HGB), Bewertung der Vorräte nach dem Niederstwertprinzip, Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB), aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB), Wertberichtigungen auf Forderungen sowie die vollständige Erfassung aller Verbindlichkeiten.

Was passiert, wenn Abschlussbuchungen fehlerhaft oder unvollständig sind?

Fehlerhafte oder unvollständige Abschlussbuchungen führen zu einem nicht ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Die Folgen sind ein verzerrtes Bild der wirtschaftlichen Lage, steuerliche Nachforderungen durch das Finanzamt, mögliche Beanstandungen bei Prüfungen und Probleme bei der Offenlegung im Unternehmensregister. Ein fehlerhafter Jahresabschluss erfüllt nicht die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Welche Bewertungsgrundsätze gelten für Abschlussbuchungen?

Für Abschlussbuchungen gelten die Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB: Bilanzidentität, Going-Concern-Prinzip (Unternehmensfortführung), Einzelbewertung, Vorsichtsprinzip mit Realisations- und Imparitätsprinzip, periodengerechte Abgrenzung sowie Bewertungsstetigkeit. Konkret anzuwenden sind das Niederstwertprinzip beim Umlaufvermögen (§ 253 Abs. 4 HGB) und das Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze, § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 249 HGB – Rückstellungen, § 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater