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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss SKR03 buchen

Jahresabschluss buchen SKR03 2026: Leitfaden für Kapitalgesellschaften

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss im SKR03 erfordert präzise Abschlussbuchungen, korrekte Kontenabstimmung und Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben nach HGB. Dieser Leitfaden erklärt die notwendigen Buchungsschritte, relevante Konten und typische Fehlerquellen bei der Jahresabschlusserstellung für Kapitalgesellschaften zum Bilanzstichtag 31.12.2025. Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Auflösung der Umsatzsteuerkonten im Jahresabschluss, um die Steuerforderungen und -verbindlichkeiten korrekt darzustellen. Wer mit sevDesk arbeitet, findet ergänzende Informationen im Sevdesk Jahresabschluss 2026 Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Beim Jahresabschluss buchen im SKR03 werden alle Bestands- und Erfolgskonten über Abschlusskonten (Bilanz 9000, GuV 9008) geschlossen. Vorher sind Abgrenzungsbuchungen, Rückstellungen und Bewertungskorrekturen nach § 252 ff. HGB vorzunehmen. Die prozessorientierte Struktur des SKR03 erleichtert die systematische Zuordnung aller Geschäftsvorfälle.

Was bedeutet Jahresabschluss buchen im SKR03?

Der SKR03 (Standardkontenrahmen 03) ist ein nach Prozessgliederung aufgebauter Kontenrahmen, der von der DATEV entwickelt wurde und sich an betrieblichen Abläufen orientiert. Im Gegensatz zum bilanzorientierten SKR04 folgt der SKR03 der logischen Reihenfolge von Geschäftsprozessen, was ihn für viele kleine und mittelständische Kapitalgesellschaften zur bevorzugten Wahl macht.

Beim Jahresabschluss buchen im SKR03 werden alle Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres systematisch abgeschlossen. Dies umfasst gemäß § 242 HGB und § 264 HGB für Kapitalgesellschaften den Abschluss sämtlicher Bestands- und Erfolgskonten sowie Bewertungskorrekturen. Eine detaillierte Anleitung zu Abgrenzungen und Rückstellungen im Jahresabschluss zeigt die wichtigsten Buchungsvorgänge auf. Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Buchung der Umsatzsteuer im Jahresabschluss, die eine ordnungsgemäße Abrechnung der Umsatzsteuerkonten erfordert.

Hinweis

Der SKR03 gliedert Konten nach Kontenklassen: 0 (Anlagevermögen), 1 (Umlaufvermögen), 2 (Eigenkapital), 3 (Fremdkapital), 4 (Betriebliche Erträge), 5-6 (Betriebliche Aufwendungen), 7 (Weitere Erträge/Aufwendungen), 8 (Eröffnungs- und Abschlusskonten), 9 (Vortragskonten).

Zielsetzung der Jahresabschlussbuchungen

Die Abschlussbuchungen im SKR03 verfolgen mehrere gesetzlich vorgeschriebene Ziele nach § 243 HGB und § 264 HGB:

  • Vollständige und periodengerechte Erfassung aller Geschäftsvorfälle gemäß § 246 Abs. 1 HGB
  • Erstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilanz nach § 264 Abs. 2 HGB
  • Ermittlung des Jahresergebnisses durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen in der GuV nach § 275 HGB
  • Gewährleistung der Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit für Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüfung gemäß § 239 HGB

Rechtliche Grundlagen für den Jahresabschluss im SKR03

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Der SKR03 ist dabei lediglich ein organisatorisches Hilfsmittel zur Umsetzung dieser Vorschriften, ersetzt jedoch nicht die Kenntnis der maßgeblichen Rechtsnormen.

Handelsrechtliche Vorgaben

Die wesentlichen handelsrechtlichen Grundlagen für Kapitalgesellschaften finden sich im Dritten Buch des HGB:

  • § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung von Inventar und Bilanz
  • § 243 HGB: Aufstellungsgrundsatz und Unterzeichnung des Jahresabschlusses
  • § 246 HGB: Vollständigkeitsgebot für Vermögensgegenstände und Schulden
  • § 252 HGB: Allgemeine Bewertungsgrundsätze (Going-Concern-Prinzip, Einzelbewertung, Vorsichtsprinzip)
  • § 253 HGB: Zugangs- und Folgebewertung
  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht für Kapitalgesellschaften
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz
  • § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Steuerrechtliche Vorgaben

Neben dem Handelsrecht sind steuerrechtliche Vorschriften zu beachten, die sich teilweise von den handelsrechtlichen Regelungen unterscheiden:

Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 4 Abs. 1 EStG regelt die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. § 5 EStG normiert die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung.

Körperschaftsteuergesetz (KStG)

§ 8 Abs. 1 KStG verweist auf die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG. Besonderheiten gelten für verdeckte Gewinnausschüttungen und nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 10 KStG.

Achtung

Achtung: Die steuerliche Gewinnermittlung kann von der handelsrechtlichen abweichen. Insbesondere bei Abschreibungen (§ 7 EStG), Rückstellungen (§ 5 Abs. 3-4a EStG) und Bewertung (§ 6 EStG) bestehen Unterschiede, die eine getrennte Dokumentation erfordern.

Vorbereitung des Jahresabschlusses im SKR03

Bevor die eigentlichen Abschlussbuchungen erfolgen können, sind umfangreiche Vorbereitungsarbeiten erforderlich. Diese Vorarbeiten entscheiden maßgeblich über die Qualität und Rechtssicherheit des gesamten Jahresabschlusses.

Checkliste zur Vorbereitung

  • Vollständigkeitsprüfung aller Belege und Buchungen des Geschäftsjahres
  • Kontenabstimmung: Abstimmung aller Konten mit Nebenbüchern (Debitoren, Kreditoren, Anlagenbuchhaltung)
  • Durchführung der körperlichen Inventur zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gemäß § 240 HGB
  • Bankabstimmung: Abstimmung aller Bankkonten mit Kontoauszügen zum Stichtag
  • Kassenabstimmung: Durchführung einer Kassenprüfung mit Kassensturzprotokoll
  • Offene-Posten-Abstimmung: Klärung offener Debitoren- und Kreditorenposten
  • Erfassung aller Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen bis zum Bilanzstichtag
  • Dokumentation aller Inventurdifferenzen und Klärung von Unstimmigkeiten

Inventur zum Bilanzstichtag

Die körperliche Inventur ist nach § 240 Abs. 1 HGB zwingend erforderlich und bildet die Grundlage für die Bewertung des Vorratsvermögens im Jahresabschluss. Zum Stichtag 31.12.2025 müssen folgende Vermögensgegenstände erfasst werden:

  • Rohmaterialien und Hilfsstoffe (Konto 3000-3999 im SKR03)
  • Unfertige Erzeugnisse und Leistungen (Konto 1300-1399)
  • Fertige Erzeugnisse und Waren (Konto 1400-1499)
  • Geleistete Anzahlungen auf Vorräte (Konto 1500-1599)

„Die Inventur ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern liefert entscheidende Bewertungsgrundlagen. Inventurdifferenzen müssen dokumentiert und gegebenenfalls als Schwund oder Verderb gebucht werden. Eine saubere Inventur spart später Zeit bei der Betriebsprüfung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abschlussbuchungen im SKR03 durchführen

Die eigentlichen Jahresabschlussbuchungen folgen einem strukturierten Ablauf. Im SKR03 werden hierfür spezifische Konten der Kontenklasse 8 (Eröffnungs- und Abschlusskonten) verwendet.

Zeitliche Abgrenzungen

Nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB müssen Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören:

Abgrenzungsart Konto SKR03 Buchungsbeispiel
Sonstige Forderungen (aktive RAP) 0980 Vorauszahlung Versicherung für Q1/2026: Konto 0980 an Konto 6300
Sonstige Verbindlichkeiten (passive RAP) 1790 Erhaltene Miete für Q1/2026: Konto 4840 an Konto 1790
Rückstellungen 0970-0979 (Aktiva) / 3000-3999 (Passiva) Drohverlustrückstellung: Konto 6880 an Konto 0990

Typische Abgrenzungsfälle betreffen Versicherungsbeiträge, Mieten, Leasingraten, Lizenzgebühren und Abonnements, die periodenübergreifend gezahlt oder vereinnahmt wurden.

Rückstellungen bilden

Rückstellungen sind nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Im SKR03 werden Rückstellungen auf Konten der Kontenklasse 0 (kurzfristig) oder 3 (langfristig) gebucht:

  • Konto 0970: Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen zum 31.12.2025
  • Konto 0971: Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
  • Konto 0972: Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten
  • Konto 0980: Rückstellungen für Garantieverpflichtungen
  • Konto 0990: Sonstige Rückstellungen (z.B. Prozessrisiken, Gewährleistungen)

Hinweis

Die Bewertung von Rückstellungen erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB mit einem Abzinsungssatz von 5,5% (Stand 2026) vorzunehmen.

Abschreibungen buchen

Für das Anlagevermögen sind planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB vorzunehmen. Im SKR03 erfolgen Abschreibungsbuchungen über die Kontenklasse 4 (Abschreibungen) gegen die jeweiligen Anlagenkonten der Klasse 0:

Beispielbuchung für AfA auf Betriebs- und Geschäftsausstattung: Konto 4830 (Abschreibungen auf BGA) an Konto 0480 (BGA). Die Abschreibungsmethode (linear, degressiv) und Nutzungsdauer richten sich nach § 7 EStG und den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung.

Wichtige Konten im SKR03 für den Jahresabschluss

Für die Abschlussbuchungen im SKR03 sind bestimmte Konten der Kontenklasse 8 und 9 von zentraler Bedeutung. Diese Konten dienen ausschließlich dem Jahresabschluss und der Konteneröffnung des Folgejahres.

Zentrale Abschlusskonten

Konto Bezeichnung Verwendung
8000 Eröffnungsbilanzkonto (EBK) Eröffnung der Bestandskonten zu Beginn des Geschäftsjahres
9000 Schlussbilanzkonto (SBK) Abschluss aller Bestandskonten zum Bilanzstichtag 31.12.2025
8020 Saldenvorträge Sachkonten Übernahme der Salden aus dem Vorjahr
9008 Gewinn- und Verlustkonto Abschluss aller Erfolgskonten (Erträge und Aufwendungen)
9090 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Übernahme des Ergebnisses aus GuV in die Bilanz

Systematik der Kontenabschlüsse

Der Kontenabschluss im SKR03 folgt einer festen Buchungslogik:

  1. Erfolgskonten abschließen: Alle Aufwandskonten (Klasse 4-7 mit Sollsaldo) werden über das GuV-Konto 9008 abgeschlossen (Konto 9008 an diverse Aufwandskonten)
  2. Ertragskonten abschließen: Alle Ertragskonten (Klasse 4-7 mit Habensaldo) werden über das GuV-Konto 9008 abgeschlossen (diverse Ertragskonten an Konto 9008)
  3. Jahresergebnis ermitteln: Der Saldo des Kontos 9008 zeigt den Jahresüberschuss (Habensaldo) oder Jahresfehlbetrag (Sollsaldo)
  4. Ergebnis übertragen: Das Jahresergebnis wird auf Konto 9090 übertragen und von dort in die Bilanz eingestellt
  5. Bestandskonten abschließen: Alle Aktiv- und Passivkonten werden über das Schlussbilanzkonto 9000 abgeschlossen

„Die korrekte Reihenfolge der Abschlussbuchungen ist entscheidend: Erst alle vorbereitenden Buchungen (Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen), dann Erfolgskonten abschließen, Ergebnis ermitteln und erst zum Schluss die Bestandskonten über das SBK buchen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Beispiel: Abschluss eines Aufwandskontos

Aufwandskonto 4910 (Kfz-Kosten) mit einem Jahressaldo von 15.000 EUR wird wie folgt abgeschlossen:

Buchungssatz: GuV-Konto 9008 an Konto 4910 Kfz-Kosten 15.000,00 EUR. Nach dieser Buchung ist das Konto 4910 ausgeglichen (Saldo = 0) und der Aufwand ist in der GuV erfasst.

Typische Fehler beim Jahresabschluss vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses im SKR03 treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf, die zu Rückfragen bei der Betriebsprüfung oder zu fehlerhaften Abschlüssen führen können.

Häufige Fehlerquellen

Achtung

Fehlende Periodenabgrenzung: Vorauszahlungen und Abgrenzungsposten werden nicht oder falsch gebucht. Dies führt zu einer Verzerrung des Jahresergebnisses und verstößt gegen § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (periodengerechte Erfolgsermittlung).

  • Unvollständige Inventur: Warenbestände werden nicht korrekt erfasst, Inventurdifferenzen nicht dokumentiert oder Bewertungsgrundsätze (§ 253 HGB) werden nicht eingehalten
  • Falsche Kontenzuordnung: Geschäftsvorfälle werden auf falschen SKR03-Konten gebucht, wodurch die Auswertungen verzerrt werden
  • Fehlende Rückstellungen: Verpflichtungen wie Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen oder Garantieverpflichtungen werden nicht zurückgestellt (Verstoß gegen § 249 HGB)
  • Nicht abgestimmte Konten: Nebenbücher (Debitoren, Kreditoren, Anlagen) stimmen nicht mit den Hauptbuchkonten überein
  • Falsche Abschreibungsmethode: Die gewählte AfA-Methode entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben oder wurde im Vergleich zum Vorjahr ohne Begründung geändert (Verstoß gegen Stetigkeitsgrundsatz § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Qualitätssicherung durch Kontrollen

Um Fehler frühzeitig zu erkennen, sollten systematische Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden:

  • Summen- und Saldenliste (SuSa) prüfen: Stimmen Soll- und Haben-Summen überein?
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Vorjahr vergleichen: Gibt es unplausible Abweichungen?
  • Alle Verrechnungskonten (z.B. Umsatzsteuer-Verrechnungskonto) auf Saldo Null prüfen
  • Privatkonten und Verrechnungskonten Gesellschafter abgleichen
  • Bankkonten mit Kontoauszügen abgleichen (auch Kreditkarten)
  • Anlagenspiegel auf Plausibilität prüfen: Stimmen Zugänge, Abgänge und Abschreibungen?

Hinweis

Moderne Buchhaltungssoftware bietet automatische Plausibilitätsprüfungen und Warnhinweise bei typischen Fehlern. Nutzen Sie diese Funktionen systematisch vor dem Abschluss.

GuV und Bilanz nach SKR03 erstellen

Nach Abschluss aller Konten können die gesetzlich vorgeschriebenen Rechenwerke Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB und Bilanz nach § 266 HGB erstellt werden.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV zeigt die Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025. Kapitalgesellschaften können nach § 275 HGB zwischen dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV) wählen. Die Wahl muss stetig beibehalten werden.

Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

Gliedert nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen). Im SKR03 lassen sich die Kontenklassen 4-7 direkt den GuV-Positionen zuordnen. Vorteile: Einfache Ableitung aus der Buchhaltung, in Deutschland weit verbreitet.

Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)

Gliedert nach Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). Erfordert eine interne Kostenrechnung zur Zuordnung. Vorteile: Bessere betriebswirtschaftliche Steuerung, international üblich.

Die meisten Unternehmen im SKR03 nutzen das Gesamtkostenverfahren, da die Kontenstruktur des SKR03 diesem Verfahren entspricht.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur zum Stichtag 31.12.2025. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital) und muss nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufgebaut sein.

Bilanzposition SKR03-Konten (Beispiele) Rechtsgrundlage
A. Anlagevermögen Konten 0000-0999 § 266 Abs. 2 A. HGB
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0027, 0030-0145 § 266 Abs. 2 A.I. HGB
II. Sachanlagen 0200-0670 § 266 Abs. 2 A.II. HGB
III. Finanzanlagen 0690-0799 § 266 Abs. 2 A.III. HGB
B. Umlaufvermögen Konten 1000-1799 § 266 Abs. 2 B. HGB
I. Vorräte 1000-1599 § 266 Abs. 2 B.I. HGB
II. Forderungen 1200-1399, 1600-1799 § 266 Abs. 2 B.II. HGB
A. Eigenkapital Konten 2000-2999 § 266 Abs. 3 A. HGB
B. Rückstellungen Konten 0970-0999, 3000-3199 § 266 Abs. 3 B. HGB
C. Verbindlichkeiten Konten 3200-3799 § 266 Abs. 3 C. HGB

Achtung

Wichtig: Die Gliederungstiefe der Bilanz richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen.

Digitale Unterstützung beim Jahresabschluss im SKR03

Die manuelle Erstellung des Jahresabschlusses im SKR03 ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Moderne digitale Lösungen vereinfachen den Prozess erheblich und erhöhen die Rechtssicherheit.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

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Verfügbarkeit

Professionelle Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine durchgängige Unterstützung von der Dateneingabe bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister:

  • KI-gestützte Assistenz: Schritt-für-Schritt-Anleitung durch alle Positionen der Bilanz und GuV mit Erklärungen zu jeder Position
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen: Hinweise auf Unstimmigkeiten, fehlende Abgrenzungen oder nicht abgestimmte Konten
  • SKR03/SKR04-Kompatibilität: Übernahme der Buchhaltungsdaten aus DATEV, Lexoffice, sevDesk und anderen Systemen
  • Rechtssichere Vorlagen: Aktuelle Formulare und Gliederungsschemata nach HGB in der Fassung 2026
  • Steuerberater-Prüfung: Qualitätskontrolle durch erfahrene Steuerberater vor Finalisierung
  • Elektronische Offenlegung: Direkte Übermittlung an das Unternehmensregister gemäß § 325 HGB

„Die Kombination aus KI-Assistenz und fachlicher Prüfung durch Steuerberater bietet die beste Balance zwischen Effizienz und Rechtssicherheit. Unternehmer behalten die Kontrolle, werden aber von Routine- und Prüfarbeiten entlastet.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist damit am 31.12.2026.

Achtung

Achtung Ordnungsgeld: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Unternehmensregister direkt nach Fertigstellung und Freigabe. Damit ist die gesetzliche Offenlegungspflicht fristgerecht erfüllt.

Fristen für Kapitalgesellschaften 2026

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate (bis 30.11.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate (bis 31.08.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026)
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate (bis 31.08.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026)

Häufig gestellte Fragen

Welche Konten werden im SKR03 für den Jahresabschluss verwendet?

Für den Jahresabschluss im SKR03 werden hauptsächlich die Konten der Kontenklasse 8 und 9 verwendet: Konto 9000 (Schlussbilanzkonto) für den Abschluss aller Bestandskonten, Konto 9008 (GuV-Konto) für den Abschluss aller Erfolgskonten und Konto 9090 für die Übernahme des Jahresergebnisses. Vor den eigentlichen Abschlussbuchungen sind Abgrenzungskonten (0980, 1790) und Rückstellungskonten (0970-0999) zu buchen.

Wie unterscheiden sich die Abschlussbuchungen im SKR03 vom SKR04?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Kontenstruktur: SKR03 ist prozessorientiert, SKR04 bilanzorientiert. Die Buchungslogik und gesetzlichen Anforderungen nach § 242 ff. HGB sind identisch. Im SKR03 folgt die Kontennummerierung dem betrieblichen Ablauf, im SKR04 dem Bilanzaufbau nach § 266 HGB. Die Abschlussbuchungen selbst (Abgrenzungen, Rückstellungen, Kontenabschluss) sind inhaltlich gleich, nur die Kontonummern unterscheiden sich.

Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung?

Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten feststellen (bis 30.11.2026), mittelgroße und große innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss für alle Größenklassen innerhalb von 12 Monaten erfolgen (bis 31.12.2026) gemäß § 325 HGB. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Müssen alle Kapitalgesellschaften Rückstellungen bilden?

Ja, alle Kapitalgesellschaften sind nach § 249 HGB verpflichtet, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Typische Rückstellungen betreffen Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer (Konto 0970), ausstehende Rechnungen (Konto 0971), Jahresabschluss- und Prüfungskosten (Konto 0972), Garantieverpflichtungen (Konto 0980) sowie sonstige erkennbare Risiken. Die Bewertung erfolgt nach § 253 HGB zum Erfüllungsbetrag, bei Laufzeit über einem Jahr ist eine Abzinsung vorzunehmen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater