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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater Gebühren

Steuerberater Gebühren Jahresabschluss 2026: Kosten & Berechnung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gebühren für den Jahresabschluss beim Steuerberater richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und werden auf Basis Ihrer Unternehmensgröße berechnet. Viele Unternehmer sind überrascht, wie stark sich die Kosten zwischen kleinen und großen Gesellschaften unterscheiden – und welche Faktoren die Rechnung Jahresabschluss Steuerberater letztlich beeinflussen. Dieser Artikel erklärt, wie die Gebühren nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) entstehen. Einen umfassenden Überblick über alle Steuerberatung Kosten und Sparpotenziale erhalten Sie in unserem separaten Ratgeber, während dieser Beitrag sich speziell auf den Jahresabschluss konzentriert.

SG
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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Gebühren für den Jahresabschluss beim Steuerberater werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet und richten sich nach dem Gegenstandswert Ihres Unternehmens. Je nach Unternehmensgröße und Komplexität liegen die Kosten typischerweise zwischen 500 und 5.000 Euro, können aber bei großen Gesellschaften deutlich höher ausfallen.

Was sind Steuerberater-Gebühren beim Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist eine zentrale Pflicht jeder Kapitalgesellschaft und umfasst mehrere rechtlich vorgeschriebene Bestandteile. Er dokumentiert die wirtschaftliche Lage zum Ende eines Geschäftsjahres und bildet die Grundlage für steuerliche Berechnungen.

Die Gebühren für den Steuerberater beim Jahresabschluss sind die Kosten für die Erstellung oder Prüfung des Jahresabschlusses. Dabei handelt es sich nicht um eine einzelne Tätigkeit, sondern um mehrere Arbeitsschritte, die zusammen den gesamten Abschlussprozess bilden.

Bestandteile des Jahresabschlusses

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB zur Ermittlung des Jahresergebnisses
  • Anhang nach § 284 HGB mit Erläuterungen und Ergänzungen (ab Kleinstgesellschaft)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)
  • Steuerliche Überleitungsrechnungen zur Ermittlung der Steuerbasis

Die Erstellung dieser Unterlagen erfordert umfassendes Fachwissen im Handels- und Steuerrecht. Deshalb beauftragen die meisten Unternehmen einen Steuerberater mit der Erstellung oder zumindest mit der Prüfung des Jahresabschlusses.

Hinweis

Nach § 316 HGB sind große und bestimmte mittelgroße Kapitalgesellschaften zusätzlich zur Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer verpflichtet. Diese Prüfungskosten kommen zu den Erstellungskosten hinzu.

Gesetzliche Grundlagen: Die Steuerberatervergütungsverordnung

Anders als häufig angenommen, können Steuerberater ihre Gebühren nicht völlig frei festlegen. Die Vergütung für steuerberatende Leistungen ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt.

Die StBVV legt für jede Tätigkeit einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen sich der Steuerberater bewegen darf. Für den Jahresabschluss ist insbesondere § 35 StBVV relevant, der die Gebühren für die Erstellung von Abschlüssen regelt.

Aufbau der Gebührenberechnung nach StBVV

Die Gebührenberechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Ermittlung des Gegenstandswerts: Grundlage ist die Bilanzsumme bzw. die Summe der Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  2. Bestimmung der Gebührenhöhe: Aus der Gebührentabelle ergibt sich eine Mindest- und Höchstgebühr
  3. Anwendung der Zehntelgebühr: Der Steuerberater kann die Gebühr in Zehntel-Schritten (1/10 bis 30/10) innerhalb des Rahmens festlegen

Der Steuerberater ist verpflichtet, die Gebührenberechnung transparent darzustellen. Auf der Rechnung muss erkennbar sein, welcher Gegenstandswert zugrunde liegt und welche Zehntelgebühr angesetzt wurde.

„Die StBVV gibt klare Rahmen vor, innerhalb derer sich Steuerberater bewegen müssen. Unternehmer sollten ihre Rechnungen prüfen und nachvollziehen können, wie sich die Gebühr zusammensetzt. Transparenz ist hier nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie werden die Gebühren konkret berechnet?

Die Berechnung der Steuerberatergebühren für den Jahresabschluss folgt einem klaren Schema. Entscheidend ist zunächst der Gegenstandswert, der sich aus der Bilanzsumme und den Jahreseinnahmen zusammensetzt.

Ermittlung des Gegenstandswerts

Nach § 35 Abs. 2 StBVV wird der Gegenstandswert wie folgt berechnet:

Hinweis

Gegenstandswert = (Bilanzsumme + Jahreseinnahmen) ÷ 2 Alternativ bei GuV nach Umsatzkostenverfahren: (Bilanzsumme + Jahresleistungen) ÷ 2

Dieser Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für die Gebührentabelle. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die mögliche Gebühr – allerdings nicht linear, sondern nach einer degressiven Staffelung.

Beispielrechnung für eine GmbH

Eine GmbH hat folgende Kennzahlen:

  • Bilanzsumme: 400.000 Euro
  • Jahreseinnahmen: 600.000 Euro
  • Gegenstandswert: (400.000 + 600.000) ÷ 2 = 500.000 Euro

Bei einem Gegenstandswert von 500.000 Euro ergibt sich aus der Gebührentabelle (Anlage 10 zur StBVV) eine Rahmengebühr von 305 bis 1.830 Euro (volle Gebühr 1/10 bis 6/10).

Der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens die Gebühr nach Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit festlegen. Üblich sind Gebühren zwischen 2/10 und 4/10, was in diesem Beispiel 610 bis 1.220 Euro entsprechen würde.

Gegenstandswert Volle Gebühr (1/10) Mittlere Gebühr (3/10) Höhere Gebühr (5/10)
100.000 Euro 92 Euro 276 Euro 460 Euro
250.000 Euro 191 Euro 573 Euro 955 Euro
500.000 Euro 305 Euro 915 Euro 1.525 Euro
1.000.000 Euro 466 Euro 1.398 Euro 2.330 Euro
2.000.000 Euro 697 Euro 2.091 Euro 3.485 Euro

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

Innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens kann der Steuerberater die konkrete Gebührenhöhe nach verschiedenen Kriterien festlegen. Die StBVV nennt in § 11 ausdrücklich mehrere Bemessungsfaktoren.

Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit

Je komplexer die Buchführung und je aufwendiger die Abstimmungsarbeiten, desto höher kann die Gebühr innerhalb des Rahmens ausfallen. Faktoren sind:

  • Anzahl der Geschäftsvorfälle und Buchungssätze
  • Komplexität der Geschäftstätigkeit (z.B. internationaler Handel, Produktion)
  • Anzahl verschiedener Steuerbereiche (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer)
  • Notwendigkeit von Sonderbewertungen oder Rückstellungsberechnungen
  • Vollständigkeit und Qualität der Vorarbeit durch das Unternehmen

Bedeutung der Angelegenheit

Die wirtschaftliche Bedeutung und das Haftungsrisiko des Steuerberaters spielen ebenfalls eine Rolle. Bei Unternehmen mit hoher wirtschaftlicher Verantwortung oder besonderen Prüfungsanforderungen werden höhere Gebühren angesetzt.

Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Nach § 11 Abs. 2 StBVV können auch die Verhältnisse des Auftraggebers berücksichtigt werden. In der Praxis spielt dieser Faktor jedoch eine untergeordnete Rolle.

Faktoren für niedrigere Gebühren

  • Vollständige, digitale Buchhaltung
  • Wenig Geschäftsvorfälle
  • Einfache Geschäftstätigkeit
  • Gute Vorbereitung durch Unternehmen
  • Langjährige Mandatsbeziehung

Faktoren für höhere Gebühren

  • Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
  • Komplexe Sachverhalte
  • Zeitdruck und kurzfristige Anforderungen
  • Umfangreiche Abstimmungsarbeiten
  • Erstmalige Mandatsübernahme

Achtung

Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung führt zu erheblichem Mehraufwand beim Steuerberater. Dies kann die Gebühren deutlich erhöhen und im Extremfall auch zu Zuschlägen außerhalb der Tabellenwerte führen, wenn der Aufwand das übliche Maß übersteigt.

Typische Kosten nach Unternehmensgröße

Die tatsächlichen Kosten für den Jahresabschluss variieren je nach Größenklasse des Unternehmens erheblich. Die Größenklassen sind in § 267 HGB definiert und bestimmen auch den Umfang der Offenlegungspflichten.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Kriterium Kleinstgesellschaft Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanzsumme ≤ 350.000 € ≤ 6 Mio. € ≤ 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 700.000 € ≤ 12 Mio. € ≤ 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer ≤ 10 ≤ 50 ≤ 250 > 250

Eine Gesellschaft überschreitet eine Größenklasse, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden.

Typische Gebühren nach Größenklasse

Die folgenden Werte sind Orientierungswerte aus der Praxis und können je nach Einzelfall abweichen:

500-1.200 €

Kleinstgesellschaften

2.500-5.000 €

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

5.000+ €

Große Kapitalgesellschaften

Diese Spannen beziehen sich auf die reine Erstellung des Jahresabschlusses. Zusätzliche Leistungen wie Steuererklärungen, Beratung oder Offenlegung beim Unternehmensregister kommen hinzu.

Hinweis

Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich die Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer nach § 316 HGB hinzu. Diese Prüfungskosten liegen typischerweise zwischen 5.000 und 30.000 Euro und sind unabhängig von den Erstellungskosten.

Zusätzliche Leistungen und Kosten

Die reine Erstellung des Jahresabschlusses ist nur ein Teil der gesamten Leistungen rund um den Jahresabschluss. In der Praxis kommen regelmäßig weitere Tätigkeiten hinzu, die separat berechnet werden.

Laufende Buchhaltung

Wenn der Steuerberater auch die laufende Finanzbuchhaltung übernimmt, werden diese Leistungen nach § 33 StBVV monatlich oder quartalsweise abgerechnet. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Belege bzw. Buchungen.

Typische Kosten für laufende Buchhaltung: 150-800 Euro monatlich, je nach Belegvolumen.

Steuererklärungen

Die Erstellung der Steuererklärungen ist in den Gebühren für den Jahresabschluss nicht enthalten und wird separat berechnet:

  • Körperschaftsteuererklärung nach § 24 StBVV: 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr
  • Gewerbesteuererklärung nach § 24 StBVV: 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr
  • Umsatzsteuererklärung nach § 24 StBVV: 1/10 bis 8/10 der vollen Gebühr
  • Feststellungserklärungen bei Personengesellschaften

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Diese Pflicht gilt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich für das Unternehmensregister.

Die Offenlegung kann entweder durch das Unternehmen selbst oder durch den Steuerberater erfolgen. Steuerberater berechnen für diese Dienstleistung typischerweise 100-300 Euro zusätzlich.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Frist automatisiert und verhängt Ordnungsgelder ohne vorherige Mahnung.

Beratungsleistungen

Beratungsgespräche zur Bilanzbesprechung, Steueroptimierung oder strategischen Planung werden nach Zeitaufwand berechnet. Üblich sind Stundensätze zwischen 80 und 250 Euro, je nach Qualifikation und Region.

Kernleistung

  • 500-5.000 €
  • je nach Größe

Steuerliche Leistungen

  • 300-1.500 €
  • alle Steuerarten

Zusatzleistungen

  • 200-800 €
  • nach Aufwand

Spartipps: So optimieren Sie die Kosten

Die Gebühren für den Steuerberater lassen sich nicht beliebig senken – sie sind gesetzlich geregelt. Dennoch gibt es mehrere wirksame Ansätze, um die Kosten zu optimieren und den Aufwand zu reduzieren.

1. Vollständige und strukturierte Unterlagen

Je besser Sie Ihre Buchführung vorbereiten, desto weniger Zeit muss der Steuerberater für Abstimmungen und Korrekturen aufwenden. Das wirkt sich direkt auf die Gebührenhöhe aus.

  • Belege vollständig und chronologisch sortiert bereitstellen
  • Bankkonten regelmäßig abstimmen und offene Posten klären
  • Kassenbuch ordnungsgemäß und lückenlos führen
  • Anlageverzeichnis aktuell halten
  • Offene Forderungen und Verbindlichkeiten dokumentieren

2. Digitale Buchhaltung nutzen

Digitale Buchhaltungssysteme reduzieren den manuellen Aufwand erheblich. Belege können automatisch erfasst, kategorisiert und mit Bankbuchungen abgeglichen werden. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Moderne Cloud-Lösungen ermöglichen zudem eine direkte Zusammenarbeit mit dem Steuerberater in Echtzeit, sodass Rückfragen schneller geklärt werden können.

3. Frühzeitige Planung und Kommunikation

Zeitdruck führt zu höheren Gebühren. Wenn Sie Ihren Jahresabschluss frühzeitig in Auftrag geben und nicht erst kurz vor Ablauf der Fristen, kann der Steuerberater den Auftrag besser einplanen und muss keine Überstunden oder Wochenendarbeit einkalkulieren.

Hinweis

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss für kleine Gesellschaften innerhalb von 11 Monaten, für mittelgroße und große innerhalb von 8 Monaten festgestellt werden. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

4. Leistungsumfang klar definieren

Klären Sie im Vorfeld genau, welche Leistungen der Steuerberater erbringen soll und welche Sie selbst übernehmen können. Wenn Sie beispielsweise die Offenlegung beim Unternehmensregister selbst durchführen, sparen Sie diese Position.

5. Vergleichen und verhandeln

Da die StBVV einen Gebührenrahmen vorgibt, lohnt sich ein Vergleich verschiedener Steuerberater. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Erreichbarkeit, Spezialisierung und Servicequalität.

Bei langjährigen Mandaten oder größerem Leistungsumfang sind auch Pauschalhonorare möglich, die von den Tabellenwerten abweichen dürfen, sofern sie angemessen sind.

„Die beste Möglichkeit, Kosten zu sparen, ist eine strukturierte Vorbereitung. Unternehmen, die ihre Buchhaltung digital und sauber führen, können ihre Steuerberaterkosten um 30 bis 50 Prozent reduzieren – bei gleichzeitig besserer Übersicht über die eigene Finanzlage.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Alternative: Jahresabschluss mit OnlineBilanz

Für viele Kapitalgesellschaften – insbesondere Kleinstgesellschaften und kleine GmbHs – bieten digitale Plattformen eine kosteneffiziente Alternative zur klassischen Steuerberatung. OnlineBilanz.de kombiniert digitale Assistenzsysteme mit fachlicher Prüfung durch erfahrene Steuerberater.

Wie funktioniert OnlineBilanz?

Das System führt Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben für Ihren Jahresabschluss. Eine KI-gestützte Assistenz prüft Ihre Eingaben auf Plausibilität und weist auf mögliche Fehler oder Optimierungen hin.

  1. Daten erfassen: Eingabe der Bilanzpositionen, GuV-Posten und ergänzenden Informationen über eine geführte Oberfläche
  2. Automatische Prüfung: Das System prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit
  3. Steuerberater-Prüfung: Ein erfahrener Steuerberater prüft und optimiert Ihren Jahresabschluss
  4. Einreichung: Der finale Jahresabschluss wird beim Finanzamt eingereicht und beim Unternehmensregister offengelegt

Vorteile gegenüber klassischer Steuerberatung

Klassischer Steuerberater

  • Gebühren nach StBVV: 500-5.000 €
  • Zeitaufwand: Termine, Abstimmungen
  • Intransparente Zwischenstände
  • Abhängigkeit von Verfügbarkeit
  • Zusatzkosten für jede Änderung

OnlineBilanz.de

  • Transparente Festpreise ab 199 €
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  • Live-Übersicht über Fortschritt
  • Flexible Bearbeitung
  • Steuerberater-Prüfung inklusive

Für wen eignet sich OnlineBilanz?

Die digitale Lösung ist besonders geeignet für:

  • Kleinstgesellschaften und kleine GmbHs ohne komplexe Sonderbilanzen
  • Unternehmen mit digitaler Buchhaltung, die bereits strukturierte Daten haben
  • Gründer und junge Unternehmen, die Kosten optimieren möchten
  • Gesellschaften mit standardisierten Geschäftsmodellen ohne außergewöhnliche Bewertungsfragen

Für große Kapitalgesellschaften, prüfungspflichtige Unternehmen nach § 316 HGB oder Gesellschaften mit hochkomplexen Bewertungsfragen empfiehlt sich weiterhin die klassische Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.

Hinweis

Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher und effizient. Das System führt Sie durch alle Pflichtangaben nach HGB, ein Steuerberater prüft das Ergebnis, und die Einreichung beim Finanzamt sowie die Offenlegung beim Unternehmensregister sind im Service enthalten.

Rechtssicherheit und Haftung

Ein häufiges Bedenken bei digitalen Lösungen ist die Haftungsfrage. Bei OnlineBilanz wird jeder Jahresabschluss von einem zugelassenen Steuerberater geprüft, bevor er eingereicht wird. Damit gelten dieselben Haftungsstandards wie bei klassischen Steuerberatern.

Die Berufshaftpflichtversicherung des prüfenden Steuerberaters deckt eventuelle Fehler ab. Sie erhalten damit die gleiche Rechtssicherheit wie bei einem klassischen Mandat – zu einem Bruchteil der Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Gebühren für einen Steuerberater beim Jahresabschluss?

Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert Ihres Unternehmens ab. Für Kleinstgesellschaften liegen die Kosten typischerweise zwischen 500 und 1.200 Euro, für kleine Kapitalgesellschaften zwischen 1.200 und 2.500 Euro, für mittelgroße zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Große Gesellschaften zahlen deutlich mehr. Der Gegenstandswert berechnet sich aus (Bilanzsumme + Jahreseinnahmen) ÷ 2. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens kann der Steuerberater die Gebühr nach Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit festlegen.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Steuerberatergebühren?

Die Gebührenhöhe wird hauptsächlich durch den Gegenstandswert bestimmt, aber auch durch Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit. Faktoren sind: Vollständigkeit der Unterlagen, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Komplexität der Geschäftstätigkeit, Qualität der Vorbereitung, Zeitdruck und ob es sich um ein Erstmandat handelt. Gut vorbereitete, digitale Buchhaltung mit vollständigen Belegen führt zu niedrigeren Gebühren innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen erhöhen den Aufwand und damit die Kosten erheblich.

Sind Steuererklärungen in den Gebühren für den Jahresabschluss enthalten?

Nein, die Erstellung von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) ist in den Gebühren für den Jahresabschluss nicht enthalten und wird separat nach § 24 StBVV berechnet. Auch die Offenlegung beim Unternehmensregister wird meist zusätzlich berechnet (100-300 Euro). Ebenso kommen Beratungsleistungen, laufende Buchhaltung und andere Dienstleistungen zu den Kosten für die reine Jahresabschlusserstellung hinzu. Klären Sie den Leistungsumfang vorab genau mit Ihrem Steuerberater.

Wie kann ich die Kosten für den Jahresabschluss reduzieren?

Die wirksamsten Maßnahmen sind: vollständige und strukturierte Unterlagen bereitstellen, digitale Buchhaltung nutzen, frühzeitig planen statt Zeitdruck aufbauen, Leistungsumfang klar definieren und Aufgaben selbst übernehmen, die Sie beherrschen. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten eine kosteneffiziente Alternative für Kleinstgesellschaften und kleine GmbHs mit transparenten Festpreisen ab 199 Euro inklusive Steuerberater-Prüfung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Eine gut vorbereitete Buchhaltung kann die Steuerberaterkosten um 30 bis 50 Prozent reduzieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater