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Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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1.247,00 €
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19.10.25
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4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss mit Steuerberater

Jahresabschluss Steuerberater 2026: Erstellung, Kosten & Prüfung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung des Jahresabschlusses gehört zu den zentralen Pflichten jeder Kapitalgesellschaft. Viele Unternehmer stehen vor der Frage: Selbst erstellen oder komplett auslagern? Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie mit einer Checkliste Jahresabschluss Schritt für Schritt den Prozess effizient vorbereiten, welche Rolle der Steuerberater spielt und wie Sie Kosten sparen ohne Qualität einzubüßen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss kann von Unternehmern selbst vorbereitet und anschließend vom Steuerberater geprüft werden. Moderne digitale Lösungen führen strukturiert durch Bilanz und GuV. Die Kombination aus Eigenleistung und professioneller Prüfung spart Kosten und sichert die rechtliche Qualität gemäß HGB. Bei größeren Gesellschaften kommt zusätzlich die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer hinzu, die je nach Unternehmensgröße gesetzlich vorgeschrieben sein kann.

Warum der Jahresabschluss für Unternehmer entscheidend ist

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine lästige Pflicht. Er bildet die finanzielle Situation Ihres Unternehmens präzise ab und dient als zentrale Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung, Gesellschafter, Banken und Finanzbehörden.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG ist der Jahresabschluss nach § 242 HGB zwingend vorgeschrieben. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei größeren Gesellschaften zusätzlich aus Anhang und Lagebericht nach § 264 HGB.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

§ 264 HGB

Grundlage für GmbH-Jahresabschluss

Zentrale Funktionen des Jahresabschlusses

  • Rechtliche Pflicht: Kapitalgesellschaften müssen ihre wirtschaftliche Lage transparent darstellen
  • Steuerliche Grundlage: Die Steuerlast wird auf Basis des Jahresabschlusses nach § 60 EStDV ermittelt
  • Unternehmenssteuerung: Sie erkennen Rentabilität, Liquidität und Entwicklungstrends
  • Vertrauen bei Partnern: Banken, Lieferanten und Investoren verlangen einen sauberen Abschluss

Hinweis

Der Jahresabschluss ist nicht nur Dokumentation der Vergangenheit, sondern auch Grundlage für künftige strategische Entscheidungen. Wer seine Zahlen kennt, kann gezielt steuern.

Welche Aufgaben übernimmt der Steuerberater beim Jahresabschluss?

Der Steuerberater ist die klassische Anlaufstelle für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Seine Aufgaben reichen von der buchhalterischen Erfassung bis zur steuerlichen Optimierung und rechtssicheren Offenlegung.

Typische Leistungen des Steuerberaters

  • Buchführung und laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Erstellung von Bilanz und GuV nach § 266 und § 275 HGB
  • Erstellung des Anhangs bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität aller Angaben
  • Steuerliche Optimierung und Gestaltungsberatung
  • Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Die Vergütung richtet sich in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dabei werden die Jahresabschlussgebühren nach dem Gegenstandswert – also dem Umsatz oder der Bilanzsumme – berechnet.

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitaufwand in der Kanzlei. Wer strukturierte, digitale Vorarbeit leistet, spart nicht nur Kosten, sondern erhält auch schneller ein belastbares Ergebnis.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss selbst erstellen oder komplett auslagern?

Viele Unternehmer stehen vor der Frage: Soll ich den Jahresabschluss vollständig dem Steuerberater überlassen oder kann ich ihn selbst erstellen? Die Antwort hängt von Größe, Komplexität und eigenen Ressourcen ab.

Komplett durch Steuerberater

  • Vollständige Entlastung
  • Hohe Rechtssicherheit
  • Steuerliche Optimierung inklusive
  • Höhere Kosten durch volles Honorar

Eigenleistung mit Prüfung

  • Deutliche Kostenersparnis
  • Volle Kontrolle über Daten
  • Strukturierte Vorbereitung mit Software
  • Professionelle Endprüfung bleibt

Für kleine GmbHs und UGs ist die Hybridlösung besonders attraktiv: Sie nutzen eine digitale Plattform wie OnlineBilanz.de, die Sie durch alle Positionen führt, und lassen das Ergebnis vom Steuerberater final prüfen.

Achtung

Achtung: Der Jahresabschluss muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Fehler können zu steuerlichen Nachteilen oder Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Moderne Lösung: Kombination aus Eigenleistung und Steuerberater-Prüfung

Die digitale Transformation macht auch vor der Jahresabschlusserstellung nicht halt. Moderne Online-Plattformen ermöglichen es Unternehmern, den Jahresabschluss eigenständig vorzubereiten – ohne Jurastudium oder Bilanzbuchhalter-Diplom.

So funktioniert die Hybrid-Methode

  1. Digitale Erfassung: Sie geben Ihre Zahlen strukturiert in eine Software ein (z. B. OnlineBilanz.de)
  2. Assistierte Erstellung: Das System führt Sie durch Bilanz, GuV und alle notwendigen Angaben
  3. Automatische Plausibilisierung: Fehler und Unstimmigkeiten werden direkt erkannt
  4. Steuerberater-Prüfung: Ein Fachmann prüft, optimiert und signiert den Abschluss
  5. Offenlegung: Der finale Jahresabschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht

Hinweis

Diese Methode kombiniert das Beste aus beiden Welten: Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten, sparen Kosten und erhalten dennoch die rechtliche Sicherheit einer professionellen Prüfung.

bis 70 %

Kostenersparnis gegenüber Vollservice

48 Std.

Durchschnittliche Zeitersparnis in Kanzleien

100 %

Rechtssicherheit durch Steuerberater-Prüfung

Schritt-für-Schritt: So bereiten Sie den Jahresabschluss vor

Unabhängig davon, ob Sie den Jahresabschluss selbst erstellen oder auslagern: Eine strukturierte Vorbereitung ist entscheidend. Hier die wichtigsten Schritte für Kapitalgesellschaften zum Bilanzstichtag 31.12.2025.

1. Buchhaltung abschließen und prüfen

Stellen Sie sicher, dass alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 vollständig erfasst sind. Prüfen Sie Kontoauszüge, offene Posten und Kreditoren/Debitoren auf Vollständigkeit.

2. Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden erforderlich. Zählen Sie Warenbestände, prüfen Sie Anlagevermögen und bewerten Sie Forderungen.

3. Abgrenzungen und Rückstellungen bilden

  • Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB buchen
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB bilden
  • Urlaubsrückstellungen und Tantiemen berücksichtigen
  • Steuerrückstellungen (Körperschaft-, Gewerbesteuer) schätzen

4. Bilanz und GuV erstellen

Erstellen Sie die Bilanz nach dem Schema des § 266 HGB und die GuV nach § 275 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen verkürzte Schemata nutzen.

5. Anhang und Lagebericht (falls erforderlich)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang erstellen. Große Gesellschaften benötigen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB.

„Die häufigsten Fehler passieren bei Rückstellungen und Abgrenzungen. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert steuerliche Korrekturen und Nachzahlungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater?

Die Kosten für den Jahresabschluss richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich ist der Gegenstandswert Jahresabschluss StBVV – in der Regel die Summe aus Jahresumsatz und Betriebsvermögen (vereinfacht).

Honorarrahmen nach StBVV (Richtwerte 2026)

Gegenstandswert Mittelgebühr Gebührenrahmen
bis 25.000 € ca. 250 € 125 € – 750 €
50.000 € ca. 450 € 225 € – 1.350 €
100.000 € ca. 750 € 375 € – 2.250 €
250.000 € ca. 1.500 € 750 € – 4.500 €
500.000 € ca. 2.500 € 1.250 € – 7.500 €

Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für Anhang, Lagebericht oder besondere Beratungsleistungen. Die tatsächlichen Kosten hängen auch vom Schwierigkeitsgrad und der Qualität Ihrer Vorarbeit ab.

Hinweis

Durch strukturierte Vorbereitung mit digitalen Tools können Sie den Aufwand in der Kanzlei deutlich reduzieren – das senkt die Gebühren oft um 30-70 %.

Kostenfaktoren im Überblick

  • Höhe des Gegenstandswerts (Umsatz, Bilanzsumme)
  • Komplexität der Geschäftsvorfälle
  • Qualität der Buchhaltung und Vorarbeit
  • Anzahl der Gesellschafter und Beteiligungen
  • Erfordernis von Anhang und Lagebericht

Fristen und Pflichten 2026: Feststellung und Offenlegung

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Kleine GmbH/UG

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 30.11.2026
  • Gesellschafterbeschluss erforderlich

Mittelgroße GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 31.08.2026
  • Anhang erforderlich

Große GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 31.08.2026
  • Anhang + Lagebericht + Prüfung

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

31.12.2026

Offenlegungsfrist für Abschluss 2025

§ 325 HGB

Rechtsgrundlage Offenlegung

Unternehmensregister

Einzige Offenlegungsstelle seit 08/2022

Achtung

Vorsicht: Bei verspäteter Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren. Die Kosten liegen zwischen 500 und 25.000 Euro – zusätzlich zu den Verfahrenskosten.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Auch erfahrene Unternehmer machen immer wieder dieselben Fehler. Diese können zu steuerlichen Nachteilen, Ordnungsgeldern oder falschen Entscheidungen führen. Hier die wichtigsten Stolperfallen.

Die 8 häufigsten Fehler

Fehler Konsequenz Lösung
Unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen Falsche Gewinnermittlung, Steuernachzahlung Konten und Belege sorgfältig prüfen
Fehlende oder falsche Rückstellungen Überhöhter Gewinnausweis, zu hohe Steuerlast Alle ungewissen Verbindlichkeiten erfassen (§ 249 HGB)
Inventur nicht durchgeführt Verstoß gegen § 240 HGB, Schätzung durch Finanzamt Jährliche körperliche Bestandsaufnahme
Abschreibungen vergessen Überhöhtes Anlagevermögen, zu hoher Gewinn AfA-Tabellen nutzen, planmäßig abschreiben
Fristen versäumt Ordnungsgeld 500–25.000 € nach § 335 HGB Frühzeitig planen, digitale Erinnerungen nutzen
Falsches Bilanzschema verwendet Formfehler, Offenlegung wird abgelehnt Schema nach § 266 HGB beachten
Anhang bei mittelgroßen GmbHs vergessen Unvollständige Offenlegung, Ordnungsgeld Prüfen, ob Anhangpflicht nach § 264 Abs. 1 HGB
Gesellschafterbeschluss fehlt Jahresabschluss nicht wirksam festgestellt Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellen

„Die meisten Fehler entstehen durch Zeitdruck in den letzten Wochen vor der Frist. Wer früh beginnt und digital arbeitet, vermeidet 90 % aller Probleme.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: Qualitätssicherung vor Abgabe

  • Alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst?
  • Inventur durchgeführt und dokumentiert?
  • Rückstellungen vollständig gebildet (Urlaub, Steuern, Prozesse)?
  • Abschreibungen korrekt berechnet und gebucht?
  • Bilanz und GuV nach HGB-Schema erstellt?
  • Anhang erstellt (falls mittelgroß oder groß)?
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung vorhanden?
  • Offenlegung beim Unternehmensregister vorbereitet?

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie den Jahresabschluss selbst erstellen, wenn Sie über ausreichende Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht verfügen. Für kleine GmbHs und UGs ist die Nutzung einer digitalen Plattform wie OnlineBilanz.de empfehlenswert: Sie erstellen den Abschluss strukturiert und lassen ihn anschließend vom Steuerberater prüfen. Das spart Kosten und sichert die rechtliche Qualität.

Wie viel kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses durch den Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Gegenstandswert (Umsatz + Betriebsvermögen). Bei einem Gegenstandswert von 100.000 Euro liegt die Mittelgebühr bei ca. 750 Euro, der Rahmen bei 375 bis 2.250 Euro. Durch strukturierte Vorarbeit mit digitalen Tools können Sie die Kosten oft um 30–70 % senken.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen Gesellschaften bis 30.11.2026, bei mittelgroßen und großen bis 31.08.2026 erfolgen (§ 42a GmbHG). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro, abhängig von Größe und Dauer der Versäumnis. Zusätzlich entstehen Verfahrenskosten. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Zahlung bestehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegungsstelle. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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