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Agenda (vom StB vorbereitet):
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Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogFinanzbuchhaltung Jahresabschluss

Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss 2026: Der komplette Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Ohne lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle ist ein rechtssicherer Abschluss nach HGB nicht möglich. Für größere Unternehmen gehört zudem ein aussagekräftiger Geschäftsbericht zum Jahresabschluss dazu. Bei international tätigen Unternehmen kommt häufig die Anforderung hinzu, den Anhang zum Jahresabschluss auf Englisch zu erstellen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie die beiden Bereiche zusammenhängen und was Sie für 2026 beachten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Finanzbuchhaltung erfasst systematisch alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens und bildet die unverzichtbare Grundlage für den Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind nach § 242 HGB zur doppelten Buchführung und zur Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang verpflichtet. Der Jahresabschluss für 2025 muss spätestens bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Was ist Finanzbuchhaltung – und warum ist sie unverzichtbar?

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist die systematische, chronologische und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Jede Einnahme, jede Ausgabe, jede Rechnung und jede Zahlung wird erfasst und einem bestimmten Buchungskonto gemäß dem Kontenrahmen zugeordnet.

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen. Die Finanzbuchhaltung erfüllt diese gesetzliche Anforderung und bildet das zentrale Informationssystem für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

Die FiBu liefert die Datenbasis für den Jahresabschluss, für steuerliche Erklärungen, für die Liquiditätsplanung und für betriebswirtschaftliche Auswertungen. Ohne korrekte Finanzbuchhaltung ist ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nach § 243 HGB nicht möglich.

§ 238 HGB

Buchführungspflicht

§ 239 HGB

Führung Handelsbücher

§ 257 HGB

Aufbewahrungsfristen

Hinweis

Die Finanzbuchhaltung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Sie ist das Gedächtnis Ihres Unternehmens und ermöglicht fundierte unternehmerische Entscheidungen auf Basis belastbarer Zahlen.

Buchführungspflicht: Welche Rechtsformen müssen einen Jahresabschluss erstellen?

Die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sind unabhängig von ihrer Größe immer buchführungspflichtig.

Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen greift die Buchführungspflicht ab bestimmten Schwellenwerten gemäß § 241a HGB. Freiberufler und Kleingewerbetreibende können in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen.

Rechtsform Buchführungspflicht Jahresabschluss
GmbH, UG, AG Immer nach § 238 HGB Bilanz + GuV + Anhang (§ 264 HGB)
GmbH & Co. KG Ja Bilanz + GuV + Anhang
OHG, KG (im Handelsregister) Ja Bilanz + GuV
Einzelunternehmen (Handelsgewerbe) Ab Schwellenwerten (§ 241a HGB) Bilanz + GuV
Freiberufler, Kleinunternehmer Nein EÜR ausreichend

Schwellenwerte für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und nicht mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen.

Umsatzgrenze

800.000 Euro Umsatzerlöse pro Jahr

Gewinngrenze

80.000 Euro Jahresüberschuss pro Jahr

Achtung

Wer diese Schwellenwerte überschreitet, wird vom Finanzamt zur Buchführungspflicht aufgefordert. Die Umstellung muss dann zum Beginn des folgenden Geschäftsjahres erfolgen.

Der Zusammenhang zwischen Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist kein isoliertes Ereignis, sondern das logische Ergebnis der laufenden Finanzbuchhaltung. Alle Buchungen des Geschäftsjahres fließen in die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Ohne eine ordnungsgemäße, lückenlose und zeitnahe Buchführung ist ein korrekter Jahresabschluss nicht möglich. Fehler in der laufenden FiBu – fehlende Belege, falsche Konten, unvollständige Erfassungen – setzen sich direkt in den Jahresabschluss fort.

Nach § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Diese gelten bereits während des laufenden Geschäftsjahres und nicht erst bei der Abschlusserstellung.

„Viele Mandanten unterschätzen, dass der Jahresabschluss nicht erst am Jahresende beginnt, sondern bereits mit der ersten Buchung im Januar. Wer die laufende FiBu sauber führt, spart beim Jahresabschluss Zeit, Kosten und Nerven.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie die Finanzbuchhaltung den Jahresabschluss vorbereitet

  1. Alle Geschäftsvorfälle werden chronologisch erfasst und auf Sachkonten gebucht.
  2. Die Summen- und Saldenliste zeigt alle Kontenstände zum Jahresende.
  3. Aus den Bestandskonten wird die Bilanz nach § 266 HGB abgeleitet.
  4. Aus den Erfolgskonten entsteht die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.
  5. Ergänzende Angaben werden im Anhang nach § 284 HGB erläutert.

Hinweis

Die Qualität der Finanzbuchhaltung bestimmt die Qualität des Jahresabschlusses. Wer monatlich bucht, Belege systematisch ablegt und Konten korrekt zuordnet, hat beim Jahresabschluss deutlich weniger Arbeit.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab. Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang erstellen.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind zusätzlich zur Erstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB verpflichtet. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind von dieser Pflicht befreit.

Bilanz

  • Aktiva: Anlagevermögen, Umlaufvermögen
  • Passiva: Eigenkapital, Verbindlichkeiten

GuV

  • Umsatzerlöse
  • Aufwendungen
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Anhang

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu Bilanzposten
  • Haftungsverhältnisse

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Nach § 267 HGB gelten folgende Schwellenwerte für die Größeneinteilung (Stand 2026):

Größe Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn sie mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet.

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Die Einhaltung dieser Fristen ist zwingend – bei Verstoß drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Unternehmensgröße:

Kleine Kapitalgesellschaften

11 Monate nach Bilanzstichtag: bis 30.11.2026

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

8 Monate nach Bilanzstichtag: bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einreichen. Für den Abschluss 2025 ist dies der 31.12.2026.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Die Einreichung ist nur noch elektronisch möglich.

§ 325 HGB

Rechtsgrundlage Offenlegung

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verschulden.

Häufige Fehler in der Finanzbuchhaltung vermeiden

Viele Probleme beim Jahresabschluss entstehen bereits in der laufenden Finanzbuchhaltung. Typische Fehlerquellen lassen sich durch systematisches Arbeiten und regelmäßige Kontrollen vermeiden.

  • Belege unvollständig oder nicht zeitnah erfasst
  • Privatentnahmen und Privateinlagen nicht korrekt gebucht
  • Falsche Kontenzuordnung (z. B. Aufwand statt Aktivierung)
  • Abgrenzungen nicht gebucht (z. B. Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB)
  • Anlagenbuchhaltung nicht gepflegt (AfA fehlt)
  • Vorsteuer und Umsatzsteuer fehlerhaft gebucht
  • Bankkonten nicht regelmäßig abgestimmt
  • Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB nicht beachtet

„Die meisten Fehler im Jahresabschluss hätten durch eine saubere, monatliche Buchhaltung vermieden werden können. Wer seine FiBu ernst nimmt, erspart sich teure Korrekturen und Nachfragen vom Finanzamt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Nach § 243 Abs. 2 HGB muss die Buchführung den GoB entsprechen. Diese umfassen unter anderem:

  • Richtigkeit und Willkürfreiheit: Buchungen müssen sachlich zutreffend sein
  • Klarheit und Übersichtlichkeit: Sachverständige Dritte müssen sich zurechtfinden
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden
  • Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg
  • Zeitnahe Buchung: Erfassung sollte zeitnah zum Geschäftsvorfall erfolgen

Digitale Lösungen für Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Moderne Buchhaltungssoftware und digitale Tools erleichtern die laufende Finanzbuchhaltung erheblich und schaffen die Grundlage für einen effizienten Jahresabschluss. Die Digitalisierung reduziert Fehlerquellen und spart Zeit.

Besonders die elektronische Belegerfassung, automatische Kontierungsvorschläge und DATEV-Schnittstellen haben die Arbeit für Unternehmen und Steuerberater vereinfacht. Die rechtskonforme digitale Aufbewahrung erfüllt die Anforderungen des § 257 HGB und der GoBD.

Vorteile digitaler Buchhaltung

  • Automatische Belegerfassung durch OCR-Erkennung
  • Zeitersparnis durch Automatisierung wiederkehrender Buchungen
  • Digitale Ablage erfüllt GoBD-Anforderungen
  • Echtzeitübersicht über Liquidität und offene Posten
  • Direkte Schnittstellen zu Steuerberatern und DATEV
  • Revisionssichere Archivierung nach § 257 HGB

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet eine vollständig digitale Lösung zur Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften – inklusive elektronischer Offenlegung beim Unternehmensregister. Rechtssicher, effizient und ohne Medienbruch.

Anforderungen an digitale Buchhaltungssysteme

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) legen fest, welche Anforderungen digitale Systeme erfüllen müssen:

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Buchungen
  • Unveränderbarkeit der erfassten Daten (Protokollierung von Änderungen)
  • Vollständige und lückenlose Aufzeichnung
  • Ordnungsmäßige Datensicherung und Archivierung
  • Zugriffsmöglichkeit für Betriebsprüfungen

Praxistipps für einen reibungslosen Jahresabschluss

Ein erfolgreicher Jahresabschluss ist das Ergebnis einer durchdachten Vorbereitung während des gesamten Geschäftsjahres. Mit den richtigen Maßnahmen sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht.

Monatliche Routinen etablieren

  • Belege zeitnah erfassen und digital archivieren
  • Bankkonten monatlich abgleichen und abstimmen
  • Umsatzsteuervoranmeldung prüfen und fristgerecht abgeben
  • Offene Posten überwachen (Debitoren und Kreditoren)
  • Anlagenbuchhaltung pflegen und Abschreibungen kontrollieren
  • Privatentnahmen und -einlagen korrekt buchen

Jahresabschluss-Checkliste für 2026

  1. Alle Geschäftsvorfälle bis 31.12.2025 vollständig erfasst?
  2. Inventur durchgeführt und Bestandsabweichungen geklärt?
  3. Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB gebucht?
  4. Rückstellungen nach § 249 HGB gebildet (z. B. für Urlaubsansprüche, Steuern)?
  5. Abschreibungen auf Anlagevermögen korrekt berechnet?
  6. Forderungen auf Werthaltigkeit geprüft (ggf. Einzelwertberichtigungen)?
  7. Jahresabschluss bis zur Feststellungsfrist erstellt?
  8. Gesellschafterbeschluss zur Feststellung dokumentiert?
  9. Offenlegung bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht?

„Der Jahresabschluss sollte niemals eine stressige Last-Minute-Aktion sein. Unternehmen, die ihre Buchhaltung kontinuierlich pflegen und frühzeitig planen, bewältigen den Abschluss entspannt und rechtzeitig.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenarbeit mit Steuerberater optimieren

Eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater erleichtert den Jahresabschluss erheblich. Klären Sie frühzeitig, welche Unterlagen benötigt werden, und nutzen Sie digitale Schnittstellen für den Datenaustausch.

  • Regelmäßige Abstimmungsgespräche während des Geschäftsjahres
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  • Frühzeitige Klärung offener Fragen zu Sonderposten
  • Gemeinsame Durchsicht der Summen- und Saldenliste vor Abschlusserstellung
  • Absprache zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

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Nutzen Sie OnlineBilanz.de für eine durchgängig digitale Jahresabschluss-Erstellung. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Positionen und prüft automatisch auf Plausibilität.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss?

Die Finanzbuchhaltung ist die laufende, chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle während des Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss ist das Ergebnis dieser Buchführung und besteht aus Bilanz, GuV und Anhang. Er wird einmal jährlich zum Bilanzstichtag erstellt und bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ab.

Welche Unternehmen müssen einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Personengesellschaften und Einzelunternehmen im Handelsgewerbe sind ab bestimmten Schwellenwerten buchführungspflichtig: mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn nach § 241a HGB. Freiberufler können in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister elektronisch offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was passiert bei fehlerhafter Finanzbuchhaltung?

Fehler in der laufenden Finanzbuchhaltung setzen sich direkt in den Jahresabschluss fort. Unvollständige Belege, falsche Kontierungen oder fehlende Buchungen führen zu einem nicht ordnungsgemäßen Jahresabschluss nach § 243 HGB. Dies kann steuerliche Nachteile, Versagung des Betriebsausgabenabzugs oder bei schweren Verstößen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater