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Datum

Lesedauer

8–13 Minuten


OnlineBilanzBlog›Offenlegungsfrist Jahresabschluss

Offenlegungsfrist Jahresabschluss 2026 – 12 Monate

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

GmbH, UG und AG müssen den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern von 500–25.000 Euro.

Gesetzliche Grundlage der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ist in § 325 HGB geregelt. Danach müssen GmbH, UG und AG ihren festgestellten Jahresabschluss und Lagebericht beim Betreiber des Unternehmensregisters einreichen.

Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Der früher genutzte Bundesanzeiger-Verlag fungiert heute nur noch als technische Übermittlungsstelle, nicht mehr als Offenlegungsstelle.

Hinweis

Das Unternehmensregister ist die zentrale elektronische Plattform für alle Publizitätspflichten. Die Einreichung erfolgt elektronisch über www.unternehmensregister.de oder über zugelassene Dienstleister wie OnlineBilanz.

Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz im Wirtschaftsverkehr. Gläubiger, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sollen sich über die wirtschaftliche Lage einer Kapitalgesellschaft informieren können.

Neben § 325 HGB sind weitere Vorschriften relevant: § 264 HGB zur Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB zu Größenklassen sowie § 335 HGB zu Ordnungsgeldverfahren bei Pflichtverletzungen.

Fristen im Überblick 2026

Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Diese Frist gilt unabhängig von der Größenklasse der Gesellschaft.

12

Monate Offenlegungsfrist

11/8

Monate Feststellungsfrist

31.12.26

Deadline für GJ 2025

Der Offenlegungsfrist vorgelagert ist die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG. Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss binnen 11 Monaten feststellen, mittelgroße und große binnen 8 Monaten.

Bilanzstichtag Feststellung (klein) Feststellung (mittel/groß) Offenlegung spätestens
31.12.2025 30.11.2026 31.08.2026 31.12.2026
31.03.2026 28.02.2027 30.11.2026 31.03.2027
30.06.2026 31.05.2027 28.02.2027 30.06.2027
30.09.2026 31.08.2027 31.05.2027 30.09.2027

Achtung

Die 12-Monats-Frist zur Offenlegung ist eine gesetzliche Maximalfrist. Eine Verlängerung ist nicht möglich – auch nicht bei besonderen Umständen wie Krankheit oder Personalwechsel.

Die Frist beginnt am Tag nach dem Bilanzstichtag und endet mit Ablauf des entsprechenden Tages im zwölften Monat. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026 um 24:00 Uhr.

Betroffene Rechtsformen

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von Größe oder Umsatz. Dazu zählen GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE und KGaA.

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Societas Europaea)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • GmbH & Co. KG (bei Einheits-Theorie teilweise)
  • Ausländische Kapitalgesellschaften mit Zweigniederlassung in Deutschland

Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR unterliegen grundsätzlich nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Ausnahmen gelten für kapitalmarktorientierte Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften & Co.

Auch eine sogenannte Vorratsgesellschaft oder ruhende GmbH ohne operative Tätigkeit muss ihren Jahresabschluss offenlegen, solange sie im Handelsregister eingetragen ist.

Hinweis

Selbst bei Insolvenz, Liquidation oder faktischer Geschäftseinstellung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Die Löschung aus dem Handelsregister beendet erst die Pflicht.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen, große Gesellschaften müssen umfassender publizieren.

Größe Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden. Die Zuordnung erfolgt nach § 267 Abs. 1–4 HGB.

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanz in Kurzform (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • GuV nicht offenlegungspflichtig (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Anhang in verkürzter Form (§ 288 HGB)
  • Lagebericht entfällt (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Bilanz vollständig nach § 266 HGB
  • GuV in verkürzter Form (§ 276 HGB)
  • Anhang vollständig
  • Lagebericht vollständig (falls erstellt)

Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanz vollständig nach § 266 HGB
  • GuV vollständig nach § 275 HGB
  • Anhang vollständig nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht vollständig nach § 289 HGB
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (§ 325 Abs. 1a HGB)

„Viele kleine GmbHs nutzen die Erleichterungen nicht optimal. Eine verkürzte Bilanz und der Verzicht auf GuV-Offenlegung schützen sensible Geschäftsdaten und sind vollkommen rechtens.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt seit 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Prozess umfasst mehrere technische und formale Schritte.

  1. Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung
  2. Exportierung der Unterlagen im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language)
  3. Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister über zugelassene Portale
  4. Zahlungsabwicklung der Veröffentlichungsgebühren (ca. 37–60 Euro je nach Umfang)
  5. Prüfung und Freischaltung durch den Betreiber binnen 1–3 Werktagen
  6. Öffentliche Zugänglichkeit im Unternehmensregister

Für die elektronische Einreichung ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat erforderlich. Alternativ bieten Dienstleister wie OnlineBilanz eine Vollmacht-basierte Einreichung an.

Hinweis

Die XBRL-Taxonomie wird jährlich angepasst. Für Jahresabschlüsse 2025 ist die Taxonomie 6.8 (oder höher) anzuwenden. Veraltete Taxonomien führen zu Zurückweisungen.

Nach erfolgreicher Veröffentlichung erhält die Gesellschaft eine Einreichungsbestätigung mit Veröffentlichungsnummer. Diese dient als Nachweis gegenüber dem Bundesamt für Justiz und sollte archiviert werden.

1. Vorbereitung

Jahresabschluss aufstellen, prüfen (falls pflicht), durch Gesellschafter feststellen

2. XBRL-Export

Unterlagen in strukturiertes elektronisches Format konvertieren

3. Einreichung

Upload ins Unternehmensregister, Gebühr zahlen, Bestätigung erhalten

Verspätung und Sanktionen

Versäumt eine Kapitalgesellschaft die 12-Monats-Frist zur Offenlegung, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein.

Achtung

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich nach Größe der Gesellschaft, Dauer der Verspätung und Verschulden. Wiederholungstäter werden härter sanktioniert.

Das BfJ verschickt zunächst eine Mahnung mit Fristsetzung (meist 6 Wochen). Erfolgt keine Offenlegung, wird ein Ordnungsgeld per Bescheid festgesetzt. Der Bescheid ist vollstreckbar.

Gesellschaftstyp Übliche Höhe 1. Verstoß Wiederholungsfall
Kleine GmbH/UG 500 – 2.500 € 2.500 – 7.500 €
Mittelgroße GmbH 2.500 – 7.500 € 7.500 – 15.000 €
Große GmbH/AG 7.500 – 15.000 € 15.000 – 25.000 €

Neben der Gesellschaft können auch die Geschäftsführer persönlich mit einem Ordnungsgeld belegt werden gemäß § 335 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Die Haftung trifft alle vertretungsberechtigten Organe.

Gegen den Ordnungsgeldbescheid kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Wird nachträglich offengelegt, reduziert das BfJ das Ordnungsgeld meist deutlich, hebt es aber selten vollständig auf.

Hinweis

Selbst nach Zahlung des Ordnungsgelds bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Das BfJ kann weitere Ordnungsgelder festsetzen, bis die Unterlagen eingereicht werden.

Häufige Fehler bei der Offenlegung

In der Praxis führen bestimmte Fehler regelmäßig zu Zurückweisungen, Verzögerungen oder Ordnungsgeldern. Die folgenden Punkte sollten unbedingt vermieden werden.

Technische Fehler

  • Falsche XBRL-Taxonomie: Verwendung veralteter oder falscher Taxonomie-Versionen
  • Validierungsfehler: Fehlende Pflichtfelder, inkonsistente Summen oder ungültige Formate
  • Fehlende Signatur: Einreichung ohne qualifizierte elektronische Signatur oder gültige Vollmacht
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlender Anhang, fehlende Ergebnisverwendung oder Bestätigungsvermerk

Inhaltliche Fehler

  • Falsche Größenklasse: Zu umfangreiche oder zu knappe Offenlegung für die tatsächliche Größe
  • Fehlende Feststellung: Offenlegung vor ordnungsgemäßer Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Veraltete Daten: Einreichung eines Jahresabschlusses aus dem Vorvorjahr statt des aktuellen
  • Formfehler: Nicht handelsrechtskonforme Gliederung nach § 266/275 HGB

Organisatorische Fehler

  • Fristversäumnis: Offenlegung erst nach Ablauf der 12-Monats-Frist
  • Fehlende Dokumentation: Keine Archivierung der Einreichungsbestätigung
  • Kommunikationsfehler: Ignorieren von Mahnungen des Bundesamts für Justiz
  • Zuständigkeitslücken: Unklare Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsführer, Steuerberater und Dienstleister

„Die meisten Ordnungsgelder ließen sich durch rechtzeitige Planung vermeiden. Wir empfehlen, spätestens im 10. Monat nach Bilanzstichtag mit der Offenlegung zu beginnen, um technische Probleme noch korrigieren zu können.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxistipps für eine fristgerechte Offenlegung

Mit einer strukturierten Vorbereitung und klaren Prozessen lässt sich die Offenlegungspflicht sicher und fristgerecht erfüllen. Die folgenden Empfehlungen haben sich bewährt.

  • Jahresabschluss spätestens im 9. Monat aufstellen und feststellen
  • Frühzeitig prüfen, welche Größenklasse gilt und welche Unterlagen pflicht sind
  • XBRL-Export durch erfahrenen Dienstleister oder geprüfte Software vornehmen
  • Testvalidierung vor finaler Einreichung durchführen
  • Einreichungsbestätigung archivieren und ins Handelsregister übermitteln
  • Wiedervorlage für Folgejahr im Kalender eintragen

Viele Steuerberater bieten die Offenlegung als Teil ihres Leistungspakets an. Dennoch bleibt die rechtliche Verantwortung beim Geschäftsführer. Eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Fristangabe ist empfehlenswert.

Interner Prozess

  • Feste Zuständigkeit für Offenlegung definieren
  • Checkliste mit allen Schritten erstellen
  • Fristverlauf monatlich überwachen
  • Bei Verzug sofort handeln

Externe Unterstützung

  • Steuerberater oder Dienstleister mandatieren
  • Vollmacht für Unternehmensregister ausstellen
  • Einreichungsbestätigung anfordern
  • Ordnungsgeldverfahren abwehren

Bei Insolvenz, Liquidation oder Rechtsformwechsel sollte umgehend geprüft werden, ob noch Offenlegungspflichten ausstehen. Das Bundesamt für Justiz verfolgt auch historische Versäumnisse.

Hinweis

OnlineBilanz bietet eine vollautomatisierte Offenlegung inklusive XBRL-Export, Validierung und Einreichung. Die Einreichungsbestätigung wird binnen 1–3 Werktagen bereitgestellt.

Für Gesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z. B. 01.07.–30.06.) gilt die 12-Monats-Frist analog ab dem jeweiligen Bilanzstichtag. Die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG bleiben unverändert.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Frist beträgt einheitlich 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Wo wird der Jahresabschluss offengelegt?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr Offenlegungsstelle, sondern nur noch technischer Übermittler.

Müssen auch kleine GmbHs den Jahresabschluss vollständig offenlegen?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen nur die Bilanz in verkürzter Form und den Anhang offenlegen. Die GuV ist nicht offenlegungspflichtig (§ 326 Abs. 1 HGB). Ein Lagebericht entfällt ebenfalls bei kleinen GmbHs.

Kann die Offenlegungsfrist verlängert werden?

Nein. Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine gesetzliche Höchstfrist ohne Verlängerungsmöglichkeit. Auch besondere Umstände wie Krankheit, Personalwechsel oder technische Probleme rechtfertigen keine Fristverlängerung.

Wer haftet bei Nichtoffenlegung?

Die Offenlegungspflicht trifft die Gesellschaft. Das Ordnungsgeld kann aber auch persönlich gegen alle vertretungsberechtigten Geschäftsführer festgesetzt werden (§ 335 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Eine Delegation an Steuerberater oder Dienstleister entbindet nicht von der Verantwortung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater