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Stammkapital25.000 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogErstellungsbericht Jahresabschluss

Erstellungsbericht Jahresabschluss 2026: Pflicht oder freiwillig?

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Erstellungsbericht zum Jahresabschluss wirft bei vielen Unternehmern Fragen auf: Ist er gesetzlich verpflichtend oder nur optional? Dieser Leitfaden klärt, wann ein Erstellungsbericht notwendig ist, welche Inhalte er umfassen muss und wie Sie ihn rechtssicher erstellen. Anders als beim Jahresabschluss Anhang, der für bestimmte Unternehmensgrößen gesetzlich vorgeschrieben ist, gelten für den Erstellungsbericht eigene Regelungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Erstellungsbericht ist keine gesetzliche Pflicht nach HGB. Er wird aber bei steuerberaterfreier Erstellung empfohlen, um Datenbasis, Methodik und Besonderheiten zu dokumentieren. Für Gesellschafter und Finanzamt dient er als wichtige Erläuterung zum Jahresabschluss – insbesondere wenn die Inventur im Jahresabschluss besondere Bewertungsfragen aufwirft oder bei Rechtsformen wie der GbR mit Jahresabschluss-Pflicht, wo klare Dokumentation der Erstellungsweise zusätzliche Transparenz schafft.

Was ist ein Erstellungsbericht beim Jahresabschluss?

Der Erstellungsbericht dokumentiert den Prozess der Jahresabschlusserstellung. Während der Jahresabschluss selbst die Zahlen präsentiert (Bilanz, GuV, Anhang), erklärt der Erstellungsbericht, wie diese Zahlen zustande gekommen sind.

Er dient als Nachweis darüber, welche Datengrundlagen verwendet wurden, welche Bewertungsmethoden zum Einsatz kamen und welche besonderen Ereignisse das Geschäftsjahr geprägt haben. Damit schafft er Transparenz für Gesellschafter, Finanzamt und Banken.

Hinweis

Definition: Der Erstellungsbericht beschreibt die Methodik, Datenquellen und Besonderheiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Er ist kein Pflichtbestandteil nach HGB, aber ein wichtiges Dokumentationsinstrument.

Die drei Kernfunktionen des Erstellungsberichts

  • Dokumentation der Datengrundlage: Welche Buchhaltungsdaten, Belege und Systeme wurden verwendet?
  • Erläuterung der Methodik: Welche Bewertungsverfahren und Bilanzierungswahlrechte kamen zum Einsatz?
  • Darstellung von Besonderheiten: Gab es außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, Umstrukturierungen oder Rechtsformwechsel?

Besonders bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) bietet der Erstellungsbericht eine wichtige Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG.

Erstellungsbericht Jahresabschluss: Die gesetzliche Pflicht

Die entscheidende Frage lautet: Ist der Erstellungsbericht nach HGB verpflichtend? Die klare Antwort: Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Erstellungsberichts.

Weder § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Pflicht für Kapitalgesellschaften) noch § 325 HGB (Offenlegungspflicht) verlangen einen Erstellungsbericht als Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.

Achtung

Wichtig: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann der Erstellungsbericht in bestimmten Situationen faktisch notwendig werden – insbesondere bei Eigenersteller ohne Steuerberater oder bei komplexen Sachverhalten.

Relevante Rechtsgrundlagen

Paragraf Inhalt Erstellungsbericht erforderlich?
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV Nein
§ 264 HGB Pflicht für Kapitalgesellschaften Nein
§ 264a HGB Kapitalgesellschaften & Co. Nein
§ 325 HGB Offenlegung beim Unternehmensregister Nein
§ 316 HGB Prüfungspflicht (mittelgroße/große Gesellschaften) Prüfungsbericht stattdessen

„In meiner Beratungspraxis empfehle ich einen Erstellungsbericht immer dann, wenn der Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellt wird. Er dokumentiert die Sorgfalt der Geschäftsführung und schützt bei Nachfragen der Gesellschafter oder des Finanzamts.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann ist ein Erstellungsbericht notwendig oder sinnvoll?

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, gibt es klare Situationen, in denen ein Erstellungsbericht dringend empfohlen wird oder faktisch unverzichtbar ist.

Situationen mit hoher Relevanz

  • Jahresabschluss wird durch die Geschäftsführung selbst erstellt (ohne Steuerberater)
  • Komplexe Bewertungsfragen (z.B. Rückstellungen, Abschreibungen, Rechnungsabgrenzungen)
  • Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle im Geschäftsjahr (Umstrukturierungen, Verkäufe, Rechtsformwechsel)
  • Erstmalige Anwendung neuer Bilanzierungswahlrechte
  • Gesellschafterwechsel oder Streitigkeiten über Gewinnverwendung
  • Vorbereitung auf Betriebsprüfung oder Kreditantrag bei der Bank

Bei kleinen Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB (Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatz bis 12 Mio. €, bis 50 Arbeitnehmer) ist der Erstellungsbericht besonders sinnvoll, wenn keine externe Beratung eingebunden ist.

Erstellungsbericht empfohlen

  • Eigenersteller ohne Steuerberater
  • Komplexe Sachverhalte (z.B. langfristige Fertigung)
  • Gesellschafterversammlung verlangt Dokumentation
  • Vorbereitung auf Finanzierungsgespräch

Erstellungsbericht verzichtbar

  • Steuerberater erstellt und testierten Jahresabschluss
  • Sehr einfache Geschäftstätigkeit (z.B. Vermietungs-GmbH)
  • Jahresabschluss wird ohnehin geprüft (§ 316 HGB)
  • Keine besonderen Vorkommnisse

Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften besteht ohnehin Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Hier tritt der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers an die Stelle des Erstellungsberichts.

Aufbau und Inhalt eines Erstellungsberichts

Ein professioneller Erstellungsbericht folgt einer klaren Struktur. Er muss nicht hunderte Seiten umfassen, sollte aber alle wesentlichen Punkte abdecken.

Standardgliederung eines Erstellungsberichts

  1. Allgemeine Angaben: Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht, Geschäftsjahr, Bilanzstichtag
  2. Datengrundlage: Verwendete Buchhaltungssoftware, Belege, Kontenrahmen (SKR 03/04), Vollständigkeit der Buchführung
  3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Angewandte Vorschriften (HGB, EStG), Bewertungswahlrechte, Abschreibungsmethoden
  4. Besondere Geschäftsvorfälle: Außergewöhnliche Ereignisse, Rechtsformwechsel, Umstrukturierungen, Beteiligungserwerb/-verkauf
  5. Erläuterungen zu Bilanzpositionen: Anlagevermögen, Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten
  6. Erläuterungen zur GuV: Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Personalaufwand, Abschreibungen
  7. Anhangangaben: Hinweise auf Vollständigkeit, Vorjahresvergleich, ggf. Haftungsverhältnisse
  8. Unterschrift und Datum: Ort, Datum, Unterschrift der Geschäftsführung

Hinweis

Praxistipp: Ein Erstellungsbericht sollte 3-8 Seiten umfassen. Zu kurz wirkt unseriös, zu lang wird nicht gelesen. Konzentrieren Sie sich auf die wirklich relevanten Informationen.

Mustergliederung Erstellungsbericht 2026

Abschnitt Inhalt Seitenzahl
1. Allgemeine Angaben Unternehmensdaten, Rechtsform, Geschäftsjahr 0,5
2. Datengrundlage Buchhaltungssystem, Belege, Kontenrahmen 1
3. Bewertungsmethoden HGB-Vorschriften, Wahlrechte, Abschreibungen 1-2
4. Besonderheiten Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle 1-2
5. Bilanzerläuterungen Wichtigste Positionen, Veränderungen zum Vorjahr 1-2
6. GuV-Erläuterungen Umsatz, Aufwandsarten, Ergebnisentwicklung 1
7. Schluss Bestätigung, Ort, Datum, Unterschrift 0,5

Der Erstellungsbericht ist nicht zu verwechseln mit dem Anhang nach § 284 HGB, der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ist.

Erstellung des Erstellungsberichts in der Praxis

Die praktische Erstellung eines Erstellungsberichts erfordert methodisches Vorgehen. Mit der richtigen Vorbereitung können auch Nicht-Experten einen rechtssicheren Bericht erstellen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Dokumentation während des Geschäftsjahrs: Notieren Sie bereits während des Jahres besondere Vorfälle, Investitionen und Bewertungsfragen.
  2. Datensammlung vor Abschlusserstellung: Stellen Sie alle Kontoauszüge, Belege, Verträge und Inventurlisten zusammen.
  3. Erstellung des Rohentwurfs: Nutzen Sie die Standardgliederung und füllen Sie alle Punkte systematisch aus.
  4. Abgleich mit Jahresabschluss: Prüfen Sie, ob alle Zahlen im Erstellungsbericht mit Bilanz und GuV übereinstimmen.
  5. Juristische Prüfung: Lassen Sie den Bericht idealerweise von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt gegenlesen.
  6. Unterzeichnung: Die Geschäftsführung unterzeichnet den Bericht mit Ort und Datum.
  7. Archivierung: Bewahren Sie den Erstellungsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss 10 Jahre auf (§ 257 HGB).

„Die größten Fehler entstehen durch nachträgliches Rekonstruieren. Dokumentieren Sie Bewertungsentscheidungen und besondere Vorfälle bereits während des laufenden Geschäftsjahrs – das spart später enorm viel Zeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wichtige Formulierungstipps

  • Verwenden Sie eine sachliche, neutrale Sprache ohne Wertungen
  • Nennen Sie konkrete Paragraphen und Rechtsgrundlagen (z.B. § 253 HGB für Bewertung)
  • Verzichten Sie auf Marketing-Sprache oder übertriebene Erfolgsdarstellungen
  • Erklären Sie komplexe Sachverhalte so, dass auch Nicht-Fachleute sie verstehen
  • Begründen Sie alle Bilanzierungswahlrechte nachvollziehbar

Achtung

Achtung: Der Erstellungsbericht ist kein Werbedokument. Vermeiden Sie beschönigende Formulierungen oder Verschleierung von Problemen. Im Zweifel kann er vor Gericht als Beweismittel dienen.

Typische Fehler bei der Erstellung

Fehler Folge Vermeidung
Fehlende Unterschrift der Geschäftsführung Bericht rechtlich unwirksam Immer handschriftlich unterschreiben lassen
Widersprüche zu Bilanz/GuV Vertrauensverlust, Nachfragen Vor Finalisierung alle Zahlen abgleichen
Unvollständige Dokumentation Nicht nachvollziehbare Bewertungen Checkliste verwenden
Zu allgemeine Formulierungen Fehlender Informationswert Konkrete Zahlen und Beispiele nennen
Fehlende Begründung von Wahlrechten Angreifbare Bilanzpolitik Jede Entscheidung transparent begründen

Unterschied zwischen Erstellungsbericht und Prüfungsbericht

Viele Unternehmer verwechseln den Erstellungsbericht mit dem Prüfungsbericht. Beide Dokumente haben unterschiedliche Funktionen, Verfasser und rechtliche Relevanz.

Erstellungsbericht

  • Erstellt von der Geschäftsführung selbst
  • Dokumentiert die Erstellungsmethodik
  • Keine gesetzliche Pflicht
  • Intern oder für Gesellschafter
  • Keine Testierpflicht
  • Bei Eigenersteller empfohlen

Prüfungsbericht (§ 321 HGB)

  • Erstellt vom Wirtschaftsprüfer
  • Prüft Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit
  • Gesetzliche Pflicht ab mittlerer Größenklasse
  • Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB
  • Mit Testat versehen
  • Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften

Nach § 316 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig. Hier erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsbericht nach § 321 HGB, der den Erstellungsbericht ersetzt.

Größenklassen und Prüfungspflicht (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Prüfungspflicht
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja (§ 316 Abs. 1)
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja (§ 316 Abs. 1)

Hinweis

Wichtig: Zwei der drei Größenmerkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Kleine Kapitalgesellschaften können freiwillig eine Prüfung beauftragen (z.B. für Kreditverhandlungen). In diesem Fall erhalten sie einen vollwertigen Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk.

Haftung und Risiken beim Erstellungsbericht

Auch wenn der Erstellungsbericht keine Pflicht ist, können aus fehlerhaften oder unvollständigen Berichten Haftungsrisiken für die Geschäftsführung entstehen.

Haftungsrelevante Situationen

  • Falsche Angaben im Erstellungsbericht: Irreführung der Gesellschafter kann Schadensersatzansprüche nach § 43 Abs. 2 GmbHG auslösen
  • Verschleierung von Verlusten: Verletzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
  • Willkürliche Bewertungen: Verstoß gegen Bilanzierungsgrundsätze (§ 252 HGB) kann zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen
  • Fehlende Dokumentation: Bei Betriebsprüfung können nicht nachgewiesene Bewertungen zu Hinzuschätzungen führen

Achtung

Haftungsrisiko Geschäftsführung: Die Geschäftsführung haftet gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG für die ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses. Ein sorgfältig erstellter Erstellungsbericht dient als Nachweis der Sorgfaltspflicht.

Schutzfunktion des Erstellungsberichts

Ein ordnungsgemäß erstellter Erstellungsbericht kann die Geschäftsführung in mehrfacher Hinsicht schützen:

  • Nachweis der Sorgfaltspflicht bei der Jahresabschlusserstellung
  • Dokumentation von Bewertungsentscheidungen und deren Begründung
  • Transparenz gegenüber Gesellschaftern bei Gewinnverwendungsbeschlüssen
  • Grundlage für Entlastung der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung
  • Beweismittel bei späteren Rechtsstreitigkeiten oder Haftungsfragen

„Ein Erstellungsbericht ist wie eine Versicherung: Man hofft, ihn nie zu brauchen, aber im Ernstfall ist man froh, ihn zu haben. Gerade bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Betriebsprüfungen zahlt sich die Dokumentation aus.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Konsequenzen

Der Erstellungsbericht sollte zeitgleich mit dem Jahresabschluss erstellt werden. Für die Feststellung des Jahresabschlusses gelten nach § 42a GmbHG folgende Fristen (Geschäftsjahr = Kalenderjahr 2025, Bilanzstichtag 31.12.2025):

11 Monate

Feststellungsfrist kleine Kapitalgesellschaften (bis 30.11.2026)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große (bis 31.08.2026)

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (bis 31.12.2026)

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Digitale Erstellung und moderne Tools

Die Digitalisierung hat auch die Jahresabschlusserstellung grundlegend verändert. Moderne Software-Lösungen ermöglichen es, Erstellungsberichte teilautomatisiert zu generieren.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Automatische Datenübernahme: Buchhaltungsdaten werden direkt aus DATEV, Lexware oder anderen Systemen importiert
  • Vorlagen und Musterformulierungen: Rechtsichere Textbausteine für alle Standardsituationen
  • Plausibilitätsprüfungen: Automatische Kontrolle auf Widersprüche und Fehler
  • Integrierte Fristenüberwachung: Erinnerung an Feststellungs- und Offenlegungsfristen
  • Digitale Archivierung: GoBD-konforme Aufbewahrung aller Dokumente

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet eine spezialisierte Software zur Erstellung von Jahresabschlüssen für GmbH, UG und AG. Das Tool generiert auf Wunsch automatisch einen strukturierten Erstellungsbericht basierend auf Ihren Eingaben.

Workflow mit digitalen Tools

  1. Datenimport: Import der Buchhaltungsdaten per DATEV-Schnittstelle oder CSV-Upload
  2. Bilanz- und GuV-Erstellung: Automatische Zuordnung zu den Positionen nach § 266 und § 275 HGB
  3. Bewertungsdialog: Geführte Abfrage aller Bewertungsfragen (Abschreibungen, Rückstellungen, etc.)
  4. Erstellungsbericht-Generator: Automatische Erstellung eines Entwurfs basierend auf Ihren Angaben
  5. Individuelle Anpassung: Ergänzung von Besonderheiten und unternehmensindividuellen Erläuterungen
  6. Export und Offenlegung: PDF-Export und direkte Übermittlung ans Unternehmensregister

Checkliste: Auswahl der richtigen Software

Kriterium Worauf achten? OnlineBilanz
HGB-Konformität Aktuelle Rechtsgrundlagen (Stand 2026)
Rechtsformunterstützung GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG
Größenklassen Anpassung an § 267 HGB
Erstellungsbericht Automatische Generierung möglich
Unternehmensregister-Anbindung Direkte Offenlegung (DiRUG-konform)
Steuerberater-Zugang Mandantenverwaltung und Freigabe

Die digitale Erstellung spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Rechtssicherheit durch standardisierte Prozesse und automatische Plausibilitätsprüfungen. Dennoch ersetzt Software niemals die fachliche Prüfung durch einen Steuerberater.

Achtung

Wichtig: Auch bei Nutzung digitaler Tools trägt die Geschäftsführung die volle Verantwortung für die Richtigkeit des Jahresabschlusses und des Erstellungsberichts. Eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater ist dringend empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Erstellungsbericht beim Jahresabschluss gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, der Erstellungsbericht ist keine gesetzliche Pflicht nach HGB. Weder § 242 HGB noch § 264 HGB oder § 325 HGB verlangen einen Erstellungsbericht als Pflichtbestandteil. Er ist jedoch bei Eigenersteller ohne Steuerberater oder bei komplexen Sachverhalten dringend zu empfehlen, um Bewertungsentscheidungen zu dokumentieren und die Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung nachzuweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Erstellungsbericht und Prüfungsbericht?

Der Erstellungsbericht wird von der Geschäftsführung selbst erstellt und dokumentiert die Methodik der Jahresabschlusserstellung. Der Prüfungsbericht nach § 321 HGB wird dagegen vom Wirtschaftsprüfer erstellt und ist bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB gesetzlich vorgeschrieben. Er prüft die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und endet mit einem Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB.

Welche Inhalte muss ein Erstellungsbericht enthalten?

Ein vollständiger Erstellungsbericht sollte folgende Punkte umfassen: Allgemeine Unternehmensdaten (Firma, Rechtsform, Geschäftsjahr), Datengrundlage (Buchhaltungssystem, Kontenrahmen), angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach HGB, besondere Geschäftsvorfälle, Erläuterungen zu wesentlichen Bilanz- und GuV-Positionen sowie Ort, Datum und Unterschrift der Geschäftsführung. Der Umfang sollte 3-8 Seiten betragen.

Haftet die Geschäftsführung für fehlerhafte Angaben im Erstellungsbericht?

Ja, die Geschäftsführung haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG für die ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses. Falsche oder irreführende Angaben im Erstellungsbericht können Schadensersatzansprüche der Gesellschafter auslösen. Bei Verschleierung von Verlusten droht zusätzlich eine Verletzung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Ein sorgfältig erstellter Erstellungsbericht dient als Nachweis der gebotenen Sorgfalt und schützt die Geschäftsführung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater