Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogGbR Jahresabschluss Pflicht

GbR Jahresabschluss Pflicht 2026: Was Gesellschafter wissen müssen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Müssen GbR-Gesellschafter einen Jahresabschluss erstellen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Größe, Art der Tätigkeit und handelsrechtlichem Status. Neben der Erstellungspflicht stellt sich häufig auch die Frage, ob ein Erstellungsbericht zum Jahresabschluss anzufertigen ist und ob eine mögliche Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses besteht, sofern dieser aufgestellt werden muss. Dieser Artikel erklärt, wann welche Buchführungspflichten für eine GbR gelten und was Sie beachten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine GbR ist nur dann zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, wenn sie entweder handelsrechtlich buchführungspflichtig wird (Umwandlung in OHG) oder steuerrechtlich die Schwellenwerte überschreitet (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro). Kleinere GbRs können mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeiten.

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft in Deutschland. Sie entsteht bereits dann, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen – beispielsweise ein Unternehmen zu betreiben oder ein gemeinsames Projekt umzusetzen.

Die GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit wie eine GmbH oder AG. Dennoch kann sie seit der Reform des Personengesellschaftsrechts 2024 im eigenen Namen Verträge abschließen, Vermögen halten sowie klagen und verklagt werden. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch – das bedeutet: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR.

Hinweis

Die GbR ist besonders beliebt, weil sie ohne notarielle Beurkundung und ohne Mindestkapital gegründet werden kann. Viele Freiberufler, Kleinunternehmer und Handwerker nutzen diese Rechtsform für ihre Zusammenarbeit.

Typische Anwendungsfälle für eine GbR sind: Gemeinschaftspraxen von Ärzten oder Anwälten, kleine Handwerksbetriebe mit mehreren Inhabern, Vermietergemeinschaften oder Projektgesellschaften für zeitlich begrenzte Vorhaben.

Rechtliche Grundlagen der Jahresabschlusspflicht

Die Frage, ob eine GbR einen Jahresabschluss erstellen muss, hängt davon ab, ob sie buchführungspflichtig ist. Die rechtliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Abgabenordnung (AO).

Das HGB unterscheidet zwischen Ist-Kaufleuten, Kann-Kaufleuten und Personen, die kein Handelsgewerbe betreiben. Eine GbR, die ein Handelsgewerbe betreibt und nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, wird automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG) gemäß § 105 HGB.

Achtung

Sobald eine GbR die Schwelle zur OHG überschreitet, greift die vollständige Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Dies geschieht oft unbemerkt und kann zu rechtlichen Problemen führen, wenn keine ordnungsgemäße Buchführung eingerichtet wurde.

Eine GbR, die kein Handelsgewerbe betreibt – beispielsweise eine Gemeinschaft von Freiberuflern oder eine kleine Vermietergemeinschaft – ist nach Handelsrecht nicht buchführungspflichtig. Hier greifen ausschließlich die steuerrechtlichen Pflichten nach § 140 ff. AO.

„Viele GbR-Gesellschafter unterschätzen den Übergang zur OHG. Wer gewerblich tätig ist und eine gewisse Größe erreicht, rutscht automatisch in die Buchführungspflicht – auch ohne Handelsregistereintragung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann ist eine GbR buchführungspflichtig?

Es gibt zwei Wege, auf denen eine GbR in die Buchführungspflicht geraten kann: durch das Handelsrecht und durch das Steuerrecht. Beide Rechtsgebiete haben unterschiedliche Voraussetzungen und Konsequenzen.

Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Eine GbR ist nach Handelsrecht dann buchführungspflichtig, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). In diesem Fall wandelt sich die GbR automatisch in eine OHG um – auch ohne Eintragung ins Handelsregister.

Die Rechtsprechung legt dabei folgende Kriterien zugrunde: Anzahl der Geschäftsstellen, Anzahl der Mitarbeiter, Höhe des Umsatzes, Umfang des Warenlagers, Kreditvolumen und Komplexität der Geschäftsvorfälle. Es gibt keine festen Schwellenwerte – die Beurteilung erfolgt im Einzelfall.

Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Unabhängig vom Handelsrecht kann eine GbR auch nach § 141 AO buchführungspflichtig werden. Dies geschieht, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Diese Regelung gilt für alle gewerblichen Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform.

Handelsrechtliche Buchführungspflicht

  • Automatische Umwandlung in OHG
  • Pflicht zur doppelten Buchführung
  • Jahresabschluss mit Bilanz und GuV
  • Keine festen Schwellenwerte

Steuerrechtliche Buchführungspflicht

  • Umsatz über 800.000 Euro
  • Gewinn über 80.000 Euro
  • Pflicht zur Bilanzierung
  • Bleibt rechtlich GbR

Steuerrechtliche Schwellenwerte 2026

Nach § 141 Abs. 1 AO ist eine GbR zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren bestimmte Grenzwerte überschreitet. Diese Werte wurden zuletzt zum 01.01.2024 angehoben.

800.000 €

Umsatzgrenze pro Jahr

80.000 €

Gewinngrenze pro Jahr

Die Buchführungspflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die zweimalige Überschreitung folgt. Es reicht aus, wenn eine der beiden Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird – nicht beide gleichzeitig.

Hinweis

Beispiel: Eine GbR erzielt 2024 einen Umsatz von 850.000 Euro und 2025 von 820.000 Euro. Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 besteht die Buchführungspflicht, auch wenn der Gewinn unter 80.000 Euro lag.

Die Befreiung von der Buchführungspflicht tritt ein, wenn die GbR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren beide Grenzen unterschreitet. Dies muss dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.

Wirtschaftsjahr Umsatz Gewinn Buchführungspflicht ab
2024 750.000 € 70.000 € Keine Pflicht
2025 850.000 € 85.000 € Keine Pflicht (erste Überschreitung)
2026 820.000 € 90.000 € Ab 2027 buchführungspflichtig

Inhalt des Jahresabschlusses bei buchführungspflichtigen GbRs

Sobald eine GbR buchführungspflichtig ist – sei es nach Handelsrecht (als OHG) oder nach Steuerrecht – muss sie einen Jahresabschluss gemäß § 242 HGB erstellen. Dieser besteht aus zwei Hauptbestandteilen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Nach § 242 Abs. 3 HGB umfasst der Jahresabschluss von Personengesellschaften die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Ein Anhang zum Jahresabschluss ist für GbRs bzw. OHGs grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, sie gelten als mittelgroß oder groß im Sinne des § 267 HGB.

  • Bilanz mit Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag
  • Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
  • Kontenabstimmung und Inventur durchführen
  • Jahresabschluss innerhalb der Feststellungsfrist erstellen
  • Aufbewahrung für 10 Jahre gemäß § 257 HGB

Gliederung nach HGB

Die Bilanz ist nach § 266 HGB zu gliedern. Die Aktivseite zeigt das Vermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen), die Passivseite das Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital). Die GuV kann nach § 275 HGB im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden.

Für kleine OHGs gelten Erleichterungen: Sie können eine verkürzte Bilanz aufstellen und müssen die GuV nicht offenlegen. Die Größenklassen richten sich nach § 267 HGB.

EÜR vs. Bilanz: Welche Gewinnermittlung gilt?

Solange eine GbR nicht buchführungspflichtig ist, kann sie ihren Gewinn nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Dies ist deutlich einfacher als die Bilanzierung und für viele kleine GbRs ausreichend.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Keine Bilanzierung nötig
  • Anlage EÜR zur Steuererklärung
  • Einfachere Handhabung

Bilanzierung

  • Doppelte Buchführung erforderlich
  • Bilanz und GuV nach HGB
  • Inventur zum Bilanzstichtag
  • Höherer Aufwand

Freiwillige Bilanzierung

  • Auch ohne Pflicht möglich
  • Verbindlich für 3 Jahre
  • Bessere Kreditwürdigkeit
  • Professionelleres Reporting

Die EÜR erfasst nur die tatsächlichen Zahlungsströme: Einnahmen werden erfasst, wenn sie zufließen, Ausgaben, wenn sie abfließen. Forderungen und Verbindlichkeiten spielen keine Rolle. Dies führt zu einer einfacheren, aber auch weniger aussagekräftigen Darstellung der wirtschaftlichen Lage.

Bei der Bilanzierung hingegen werden Geschäftsvorfälle nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) erfasst – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Forderungen und Verbindlichkeiten müssen ausgewiesen werden, Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden.

„Viele GbRs wechseln erst dann zur Bilanzierung, wenn sie dazu verpflichtet werden. Dabei kann eine freiwillige Bilanzierung die Bonität bei Banken verbessern und ein professionelleres Bild nach außen vermitteln.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbewahrungspflichten für GbR-Unterlagen

Auch wenn eine GbR nicht buchführungspflichtig ist, bestehen steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO. Diese gelten für alle unternehmerisch tätigen Personen und Gesellschaften.

Dokument Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage
Jahresabschlüsse, Bilanzen 10 Jahre § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO
Buchungsbelege, Rechnungen 10 Jahre § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
Geschäftsbriefe 6 Jahre § 147 Abs. 3 AO
Sonstige Unterlagen 6 Jahre § 147 Abs. 3 AO

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde oder die Unterlage entstanden ist. Für den Jahresabschluss 2025 beginnt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist also am 31.12.2025 und endet am 31.12.2035. Unabhängig von der Aufbewahrungspflicht gelten für bestimmte Rechtsformen separate Regelungen zur Frist Hinterlegung Jahresabschluss im Bundesanzeiger.

Achtung

Bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro nach § 283b StGB. Zudem kann das Finanzamt Zuschätzungen vornehmen, wenn Unterlagen fehlen.

Die Aufbewahrung kann elektronisch erfolgen, sofern die Unterlagen während der gesamten Frist verfügbar und lesbar bleiben. Bei elektronischer Archivierung sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) zu beachten.

Offenlegungspflicht für GbRs

Eine zentrale Frage für viele GbR-Gesellschafter lautet: Muss der Jahresabschluss öffentlich offengelegt werden? Die klare Antwort: Nein, für GbRs besteht grundsätzlich keine Offenlegungspflicht.

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt ausschließlich für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie für Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet (GmbH & Co. KG). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Hinweis

Auch wenn eine GbR aufgrund überschrittener Schwellenwerte buchführungspflichtig wird, bleibt sie von der Offenlegungspflicht befreit. Der Jahresabschluss ist nur für interne Zwecke und für das Finanzamt bestimmt.

Anders sieht es aus, wenn die GbR in eine OHG umgewandelt wurde oder sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt. In diesem Fall können je nach Größe erweiterte Publizitätspflichten entstehen – in der Praxis bleiben aber auch eingetragene OHGs meist von der Offenlegungspflicht befreit.

Keine Offenlegungspflicht

  • GbR ohne Handelsregistereintrag
  • Auch bei steuerlicher Buchführungspflicht
  • Freiberufler-GbRs
  • Kleine gewerbliche GbRs

Offenlegungspflicht möglich

  • GmbH & Co. KG (keine natürliche Person haftet)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Große Personengesellschaften nach § 264a HGB
  • Freiwillige Offenlegung möglich

Praxis-Tipps für GbR-Gesellschafter

Die Anforderungen an Buchführung und Jahresabschluss können für GbR-Gesellschafter komplex sein. Mit den richtigen Vorkehrungen lassen sich jedoch viele Probleme vermeiden und die Pflichten effizient erfüllen.

Regelmäßige Prüfung der Schwellenwerte

Überwachen Sie kontinuierlich Ihre Umsatz- und Gewinnentwicklung. Wenn Sie sich den Grenzen von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn nähern, sollten Sie rechtzeitig auf eine ordnungsgemäße Buchführung umstellen. Der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung erfordert Vorbereitung.

Gesellschaftsvertrag klar regeln

Auch wenn für die Gründung einer GbR kein schriftlicher Vertrag erforderlich ist, empfiehlt sich eine klare schriftliche Regelung zur Gewinnverteilung, zu Entnahmeregelungen und zur Zuständigkeit für die Buchführung. Dies verhindert spätere Konflikte.

  • Schwellenwerte jährlich überprüfen
  • Bei Annäherung frühzeitig Buchführungssystem einrichten
  • Gesellschaftsvertrag schriftlich fixieren
  • Steuerberater bei Grenzfällen konsultieren
  • Aufbewahrungsfristen einhalten
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen
  • Feststellungsfristen beachten

Professionelle Unterstützung nutzen

Gerade beim Übergang von der EÜR zur Bilanzierung ist fachliche Unterstützung durch einen Steuerberater oder eine spezialisierte Software wie OnlineBilanz sinnvoll. Die Eröffnungsbilanz muss korrekt erstellt werden, alle Vermögensgegenstände und Schulden müssen erfasst und bewertet werden.

„Der häufigste Fehler ist, die Buchführungspflicht zu spät zu erkennen. Wer erst im Nachhinein feststellt, dass eine Bilanz hätte erstellt werden müssen, hat erheblichen Mehraufwand – und riskiert Probleme mit dem Finanzamt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools und Software

Moderne Buchhaltungssoftware kann auch für GbRs sinnvoll sein – selbst wenn noch keine Bilanzierungspflicht besteht. Sie erleichtert die Belegverwaltung, die Einhaltung der GoBD und die Vorbereitung der Steuererklärung. Bei Überschreiten der Schwellenwerte ist der Übergang zur Bilanzierung dann deutlich einfacher.

Hinweis

Tools wie OnlineBilanz unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung des Jahresabschlusses, sondern auch bei der Prüfung, ob und wann eine Buchführungspflicht eintritt. So behalten Sie die Kontrolle und vermeiden böse Überraschungen.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GbR einen Jahresabschluss erstellen?

Nein. Eine GbR muss nur dann einen Jahresabschluss erstellen, wenn sie buchführungspflichtig ist – entweder nach Handelsrecht (bei Umwandlung in OHG) oder nach Steuerrecht (bei Überschreitung der Schwellenwerte von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn). Kleinere GbRs können mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeiten.

Welche Schwellenwerte gelten 2026 für die steuerliche Buchführungspflicht?

Nach § 141 AO wird eine GbR buchführungspflichtig, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren entweder mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn erzielt. Die Buchführungspflicht beginnt dann mit dem folgenden Wirtschaftsjahr. Es reicht aus, wenn eine der beiden Grenzen überschritten wird.

Muss eine GbR ihren Jahresabschluss offenlegen?

Nein. Für GbRs besteht grundsätzlich keine Offenlegungspflicht, auch wenn sie buchführungspflichtig sind. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt nur für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter. Der Jahresabschluss der GbR ist nur für interne Zwecke und das Finanzamt bestimmt.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip – es zählt nur, wann Geld tatsächlich fließt. Die Bilanzierung hingegen erfasst Geschäftsvorfälle nach dem Realisationsprinzip und berücksichtigt auch Forderungen und Verbindlichkeiten. Die EÜR ist einfacher, die Bilanz gibt aber ein genaueres Bild der wirtschaftlichen Lage.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesellschaftsrecht. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater