Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogAnhang Jahresabschluss

Anhang zum Jahresabschluss 2026: Pflicht, Inhalt & Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Anhang zum Jahresabschluss ist neben Bilanz und GuV ein zwingender Pflichtbestandteil für Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB. Die Anforderungen an den Anhang Jahresabschluss HGB umfassen die Erläuterung von Bilanzpositionen, die Ergänzung von Bewertungsmethoden sowie die Schaffung von Transparenz für Banken, Gesellschafter und Behörden. Ohne ihn ist der Jahresabschluss rechtlich unvollständig.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Anhang zum Jahresabschluss ist nach § 264 Abs. 1 HGB ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses für GmbH, UG und AG. Er erläutert Bilanz und GuV und enthält Angaben zu Bewertungsmethoden, Fälligkeiten, Haftungsverhältnissen und Beteiligungen. Welche Pflichtangaben im Anhang konkret erforderlich sind, hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind von der Anhangpflicht befreit.

Was ist der Anhang zum Jahresabschluss?

Der Anhang zum Jahresabschluss ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften. Er ergänzt und erläutert die Zahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und macht den Jahresabschluss für Dritte vollständig nachvollziehbar.

Ohne den Anhang wäre der Jahresabschluss rechtlich unvollständig. Er liefert Hintergrundinformationen zu Bewertungsmethoden, gliedert Vermögenspositionen auf und informiert über Haftungsverhältnisse, Beteiligungen und weitere relevante Sachverhalte.

Hinweis

Gesetzliche Grundlage: Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Alle drei Bestandteile bilden zusammen eine rechtliche Einheit.

Der Anhang ist kein freiwilliger Zusatz, sondern eine Rechtspflicht für alle GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG – mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB, die unter bestimmten Voraussetzungen davon befreit sind.

Wer ist zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet?

Die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs ergibt sich aus § 264 HGB und betrifft alle Kapitalgesellschaften. Entscheidend ist die Rechtsform, nicht die Größe des Unternehmens – mit einer wichtigen Ausnahme. Der Anhang ergänzt zusammen mit dem Lagebericht den Jahresabschluss um wichtige qualitative Informationen.

GmbH

Jede GmbH muss grundsätzlich einen Anhang erstellen, unabhängig von Umsatz oder Bilanzsumme. Kleine GmbH können Erleichterungen nutzen.

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist rechtlich eine GmbH und unterliegt denselben Pflichten. Auch hier ist der Anhang zwingend, sofern keine Kleinstkapitalgesellschaft vorliegt.

Aktiengesellschaft (AG)

Für AG gilt die Anhangpflicht uneingeschränkt. Zusätzlich sind meist erweiterte Angaben nach § 285 HGB erforderlich.

Achtung

Achtung: Auch wenn Sie als kleine Kapitalgesellschaft Erleichterungen in Anspruch nehmen können (§ 288 HGB), bleibt die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs bestehen. Lediglich Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind vollständig befreit.

Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) sind grundsätzlich nicht zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet, es sei denn, sie unterliegen der Publizitätspflicht nach § 5 PublG aufgrund ihrer Größe.

Zweck und Funktionen des Anhangs

Der Anhang erfüllt drei zentrale Funktionen, die zusammen das Ziel verfolgen, den Jahresabschluss transparent, verständlich und für Dritte interpretierbar zu machen.

Erläuterungsfunktion

Der Anhang erklärt, wie die Werte in Bilanz und GuV zustande gekommen sind. Dies umfasst insbesondere die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB.

  • Abschreibungsmethoden (linear, degressiv, Leistungsabschreibung)
  • Bewertung von Vorräten (z. B. FIFO, gewogener Durchschnitt)
  • Rückstellungsberechnungen und deren Annahmen
  • Währungsumrechnung bei Fremdwährungsgeschäften

Ergänzungsfunktion

Der Anhang enthält Informationen, die in Bilanz oder GuV nicht dargestellt werden können oder dürfen, aber für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage wesentlich sind.

  • Aufgliederung von Restlaufzeiten bei Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 284 Abs. 3 HGB)
  • Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten (§ 251 HGB)
  • Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)
  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)

Kontrollfunktion

Der Anhang ermöglicht es externen Adressaten – wie Banken, Investoren, Gesellschaftern und Behörden – die wirtschaftliche Lage realistisch zu beurteilen und das Risikoprofil des Unternehmens einzuschätzen.

„Der Anhang ist das Bindeglied zwischen nackten Zahlen und wirtschaftlicher Realität. Erst durch die sachgerechte Erläuterung werden Bilanz und GuV für Externe interpretierbar und rechtssicher.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Pflichtangaben im Anhang nach HGB

Die gesetzlichen Mindestangaben für den Anhang ergeben sich aus § 284 HGB (für alle Kapitalgesellschaften) und § 285 HGB (für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften). Die Anforderungen steigen mit der Größenklasse.

Allgemeine Pflichtangaben nach § 284 HGB

  • Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Begründung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Erläuterungen zu Posten der Bilanz und GuV, soweit nicht im Bilanzschema enthalten
  • Aufgliederung der Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 284 Abs. 3 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB
  • Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen

Erweiterte Angaben nach § 285 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich umfangreiche Angaben machen, darunter:

Paragraf Inhalt der Angabe
§ 285 Nr. 3 HGB Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten
§ 285 Nr. 7 HGB Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen
§ 285 Nr. 9 HGB Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
§ 285 Nr. 11 HGB Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
§ 285 Nr. 17 HGB Honorar des Abschlussprüfers (Prüfungs-, Beratungs- und sonstige Leistungen)

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB von vielen Angaben nach § 285 HGB absehen. Die Pflichtangaben nach § 284 HGB bleiben jedoch bestehen.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Das HGB sieht für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB deutliche Erleichterungen vor, um den Aufwand für kleinere Unternehmen zu reduzieren.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sind:

≤ 7,5 Mio. €

Bilanzsumme

≤ 15 Mio. €

Umsatzerlöse

≤ 50

Arbeitnehmer

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB auf viele Angaben nach § 285 HGB verzichten, darunter die Aufgliederung der Umsatzerlöse, Angaben zum Abschlussprüferhonorar und zu Geschäftsführervergütungen.

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften erfüllen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale:

≤ 450.000 €

Bilanzsumme

≤ 900.000 €

Umsatzerlöse

≤ 10

Arbeitnehmer

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vollständig auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (z. B. zu Haftungsverhältnissen).

Achtung

Achtung: Wird auf den Anhang verzichtet, müssen die Pflichtangaben direkt unter der Bilanz gemacht werden. Zudem entfällt die Anhangpflicht nur, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung besteht.

Aufbau und Gliederung des Anhangs

Der Anhang unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung. Allerdings hat sich in der Praxis eine standardisierte Struktur etabliert, die sich an den gesetzlichen Pflichtangaben orientiert und eine übersichtliche Darstellung ermöglicht.

  • Allgemeine Angaben (Firma, Sitz, Registergericht, Geschäftsjahr)
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu Bilanzposten (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Verbindlichkeiten)
  • Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 251 HGB)
  • Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB (z. B. Mitarbeiterzahl, Beteiligungen)
  • Angaben zum Abschlussprüfer (falls prüfungspflichtig)
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 33 HGB)

Die Reihenfolge sollte logisch und nachvollziehbar sein. Bewährt hat sich die Orientierung an der Struktur von Bilanz und GuV, um dem Leser die Zuordnung der Erläuterungen zu erleichtern.

Hinweis

Tipp: Eine klare Nummerierung und Überschriften (z. B. “1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden”, “2. Erläuterungen zur Bilanz”) machen den Anhang auch für externe Leser gut verständlich.

Angaben zu Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gehört zu den wichtigsten Pflichtangaben im Anhang. Sie ermöglicht es, die Wertansätze in der Bilanz nachzuvollziehen und die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen herzustellen.

Anlagevermögen

  • Angabe der Abschreibungsmethode (z. B. linear nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB)
  • Nutzungsdauern für wesentliche Anlageklassen (z. B. Gebäude: 25–50 Jahre, Maschinen: 8–12 Jahre)
  • Außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB)
  • Zuschreibungen nach Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 5 HGB)

Umlaufvermögen

  • Bewertung der Vorräte (z. B. zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, strenges Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB)
  • Verbrauchsfolgeverfahren (z. B. FIFO, gewogener Durchschnitt)
  • Abwertungen bei gesunkenen Marktpreisen
  • Bewertung von Forderungen (Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen)

Rückstellungen

Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Im Anhang ist anzugeben:

  • Berechnungsgrundlagen für wesentliche Rückstellungen (z. B. Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen)
  • Abzinsungssatz bei langfristigen Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 HGB)
  • Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr

„Die Darstellung der Bewertungsmethoden ist nicht nur eine formale Pflicht – sie schafft Vertrauen bei Banken und Investoren. Wer hier transparent und nachvollziehbar formuliert, punktet bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Erstellung des Anhangs mit OnlineBilanz

Die manuelle Erstellung eines Anhangs ist zeitaufwändig, fehleranfällig und erfordert fundierte HGB-Kenntnisse. Einen umfassenden Überblick zu Bedeutung, Inhalt und digitaler Erstellung des Anhangs finden Sie in unserem detaillierten Leitfaden. OnlineBilanz.de automatisiert diesen Prozess und erstellt den Anhang direkt aus den erfassten Buchungsdaten – rechtssicher, vollständig und XBRL-konform.

So funktioniert die Anhang-Erstellung mit OnlineBilanz

  1. Datenerfassung: Import der Buchhaltungsdaten (DATEV, CSV, manuelle Erfassung)
  2. Automatische Vorschlagswerte: OnlineBilanz schlägt gesetzlich vorgeschriebene Angaben automatisch vor
  3. Individuelle Ergänzungen: Nutzer ergänzen unternehmensspezifische Angaben (z. B. Haftungsverhältnisse, Bewertungsmethoden)
  4. Plausibilitätsprüfung: Das System prüft Vollständigkeit und Konsistenz
  5. XBRL-Export: Der Anhang wird automatisch im XBRL-Format für die elektronische Offenlegung bereitgestellt

Vorteile der digitalen Erstellung

Zeitersparnis

Automatische Übernahme von Standardangaben und Verknüpfung mit Bilanz und GuV. Keine manuelle Doppelerfassung mehr.

Rechtssicherheit

OnlineBilanz kennt alle Pflichtangaben nach § 284 und § 285 HGB und warnt bei fehlenden Angaben.

Hinweis

Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihren Anhang direkt zusammen mit Bilanz, GuV und Lagebericht. Alle Dokumente sind aufeinander abgestimmt und können mit einem Klick beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Häufige Fehler bei der Anhang-Erstellung vermeiden

Bei der Erstellung des Anhangs treten in der Praxis immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen des Abschlussprüfers oder zu Beanstandungen bei der Offenlegung führen können.

Unvollständige Angaben zu Bewertungsmethoden

Viele Unternehmen geben nur allgemein an, dass “nach HGB bewertet wurde”. Das reicht nicht. Erforderlich sind konkrete Angaben zu Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern, Verbrauchsfolgeverfahren und Rückstellungsberechnungen.

Fehlende Restlaufzeitenangaben

Die Aufgliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten (§ 284 Abs. 3 HGB) wird häufig vergessen oder unvollständig angegeben. Pflicht ist die Angabe von Beträgen mit Restlaufzeiten bis 1 Jahr, 1–5 Jahre und über 5 Jahre.

Fehlende Angaben zu Haftungsverhältnissen

Eventualverbindlichkeiten nach § 251 HGB (z. B. Bürgschaften, Gewährleistungen, Patronatserklärungen) müssen im Anhang angegeben werden, auch wenn sie nicht in der Bilanz erscheinen.

Achtung

Achtung: Fehlende oder unvollständige Anhangangaben können zur Ablehnung der Offenlegung beim Unternehmensregister führen. Im schlimmsten Fall droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Inkonsistenzen zwischen Anhang und Bilanz

Alle Angaben im Anhang müssen mit den Zahlen in Bilanz und GuV übereinstimmen. Abweichungen bei Summen, Gliederungen oder Bezeichnungen führen zu Nachfragen und verzögern die Offenlegung.

Hinweis

Tipp: OnlineBilanz prüft automatisch die Konsistenz zwischen Anhang, Bilanz und GuV. Abweichungen werden sofort angezeigt und können korrigiert werden, bevor der Jahresabschluss offengelegt wird.

Fristen für Erstellung und Offenlegung des Anhangs

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und unterliegt denselben Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung wie Bilanz und GuV.

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB sind die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.

Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Aufstellung bis spätestens 31.03.2026.

Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG)

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Die Frist hängt von der Größenklasse ab:

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag für Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße/große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch offengelegt werden.

Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Wichtig: Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Einreichung muss zwingend im XBRL-Format erfolgen.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und trifft die gesetzlichen Vertreter persönlich.

„Viele Unternehmen unterschätzen die Fristen für die Offenlegung. Mit OnlineBilanz stellen Sie sicher, dass Anhang, Bilanz und GuV rechtzeitig, vollständig und XBRL-konform beim Unternehmensregister eingereicht werden – ohne Ordnungsgeldrisiko.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Ist der Anhang zum Jahresabschluss für jede GmbH Pflicht?

Ja, nach § 264 Abs. 1 HGB ist der Anhang für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Nur Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten, wenn die erforderlichen Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Welche Angaben sind im Anhang zwingend erforderlich?

Zu den Pflichtangaben gehören die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Aufgliederung der Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und Erläuterungen zu wesentlichen Bilanzposten. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich Angaben nach § 285 HGB machen, z. B. zur Mitarbeiterzahl und zum Abschlussprüferhonorar.

Kann ich als kleine GmbH Erleichterungen im Anhang nutzen?

Ja. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können nach § 288 HGB von vielen erweiterten Angaben nach § 285 HGB absehen, z. B. von der Aufgliederung der Umsatzerlöse und von Angaben zu Geschäftsführervergütungen. Die Pflichtangaben nach § 284 HGB bleiben jedoch bestehen.

Bis wann muss der Anhang offengelegt werden?

Der Anhang muss zusammen mit Bilanz und GuV innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt die Frist bis 31.12.2026. Die Offenlegung muss seit dem DiRUG (01.08.2022) zwingend im XBRL-Format erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 284 HGB – Erläuterung der Bilanz und GuV, § 285 HGB – Sonstige Pflichtangaben, § 288 HGB – Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater