Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogAnhang Jahresabschluss HGB

Anhang Jahresabschluss HGB 2026: Pflicht, Inhalt & Umfang

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Anhang ist ein verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses nach HGB für Kapitalgesellschaften. Er erläutert die Zahlen aus Bilanz und GuV, erhöht die Transparenz und dient der rechtlichen Absicherung. Doch nicht jedes Unternehmen muss dieselben Angaben machen – der Umfang richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Anhang zum Jahresabschluss nach HGB ist für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) verpflichtend und ergänzt Bilanz und GuV um erläuternde Angaben. Der Umfang richtet sich nach § 267 HGB und der Unternehmensgröße. Kleinstkapitalgesellschaften können von Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB profitieren. Speziell für GmbH gelten besondere Pflichtangaben, die im Anhang Jahresabschluss GmbH detailliert aufgeführt sind.

Was ist der Anhang zum Jahresabschluss nach HGB?

Der Anhang ist neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der dritte verpflichtende Bestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB. Er dient der Erläuterung, Ergänzung und Präzisierung der Zahlen aus Bilanz und GuV.

Während Bilanz und GuV die wirtschaftliche Lage in Zahlen darstellen, erklärt der Anhang die Hintergründe, Bewertungsmethoden und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Erst durch diese Erläuterungen entsteht ein vollständiges und verständliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Hinweis

Der Anhang ist kein optionales Dokument, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Fehlende oder unvollständige Angaben können zu Rückfragen des Bundesamts für Justiz, Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) oder Problemen bei der Kreditvergabe führen.

Die drei zentralen Funktionen des Anhangs

  • Erläuterungsfunktion: Der Anhang erklärt, warum bestimmte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gewählt wurden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
  • Transparenzfunktion: Externe Stakeholder wie Banken, Investoren oder Geschäftspartner können die wirtschaftliche Lage besser einschätzen.
  • Rechtssicherheit: Vollständige und korrekte Angaben schützen vor rechtlichen Konsequenzen und erfüllen die Publizitätspflicht nach § 325 HGB.

„Viele Geschäftsführer konzentrieren sich ausschließlich auf Bilanz und GuV. Dabei entscheidet oft der Anhang darüber, ob Banken einen Kredit gewähren oder das Finanzamt Rückfragen stellt. Ein sorgfältig erstellter Anhang ist ein Qualitätsmerkmal.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer muss einen Anhang zum Jahresabschluss erstellen?

Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 264 Abs. 1 HGB und umfasst sämtliche Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung.

Betroffene Rechtsformen

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • SE (Societas Europaea)
  • Bestimmte Personenhandelsgesellschaften mit haftungsbeschränkten Gesellschaftern (z. B. GmbH & Co. KG)

Einzelunternehmen und klassische Personengesellschaften (GbR, OHG, KG ohne Kapitalgesellschafter) sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Anhang zu erstellen, es sei denn, sie überschreiten bestimmte Größenmerkmale nach § 264a HGB.

Achtung

Auch Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) müssen grundsätzlich einen Anhang erstellen. Allerdings können sie von Erleichterungen profitieren und bestimmte Angaben weglassen, sofern sie die Voraussetzungen des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB erfüllen.

Sonderfall: Befreiung vom Anhang für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, wenn sie die erforderlichen Angaben unter der Bilanz machen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Dazu gehören insbesondere Angaben zu Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen und der Anzahl der Arbeitnehmer.

Diese Erleichterung ist jedoch nicht automatisch anzuwenden. Die Gesellschaft muss die Größenmerkmale nach § 267a HGB an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen unterschreiten und die Angaben unter der Bilanz vollständig und korrekt machen.

Pflichtangaben im Anhang nach HGB

Die konkreten Pflichtangaben im Anhang sind in den §§ 284–288 HGB geregelt. Der Umfang hängt von der Unternehmensgröße ab, doch einige Angaben sind für nahezu alle Kapitalgesellschaften verpflichtend.

Zentrale Pflichtangaben nach § 284 HGB

Angabe Rechtsgrundlage Inhalt
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Erläuterung der angewandten Methoden (z. B. Abschreibungsverfahren, Bewertung von Vorräten)
Abweichungen von Methoden § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Begründung und Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Angaben zu Bilanzposten § 284 Abs. 3 HGB Erläuterung wesentlicher Positionen der Bilanz
Angaben zur GuV § 285 Nr. 3 HGB Aufschlüsselung von Umsatzerlösen, außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen
Anzahl Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB Durchschnittliche Anzahl im Geschäftsjahr, ggf. nach Gruppen
Haftungsverhältnisse § 251 HGB, § 285 Nr. 3a HGB Eventualverbindlichkeiten, Bürgschaften, Garantien

Zusätzliche Angaben nach § 285 HGB (Auszug)

  • Angaben zu Organen der Gesellschaft (z. B. Geschäftsführer, Aufsichtsrat) – § 285 Nr. 10 HGB
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführer – § 285 Nr. 9 HGB (bei kleinen GmbHs kann darauf verzichtet werden, wenn Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind)
  • Fremdkapitalzinsen – § 285 Nr. 3 HGB
  • Angaben zu latenten Steuern – § 285 Nr. 29 HGB
  • Nachtragende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag – § 285 Nr. 33 HGB

Hinweis

Die Pflichtangaben sind nicht optional. Auch wenn manche Angaben scheinbar gering erscheinen: Fehlende oder unvollständige Informationen können die Offenlegung verzögern oder zu Rückfragen führen.

Freiwillige Angaben im Anhang

Neben den Pflichtangaben können Unternehmen freiwillige Angaben machen, um die Transparenz zu erhöhen oder strategische Informationen zu kommunizieren. Beispiele sind Prognosen zur Geschäftsentwicklung, Erläuterungen zu Investitionen oder Informationen zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Allerdings gilt: Was einmal veröffentlicht wurde, ist prüfbar und kann rechtliche Konsequenzen haben. Freiwillige Angaben sollten daher sorgfältig abgewogen werden.

Umfang des Anhangs nach Unternehmensgröße

Der Gesetzgeber unterscheidet nach § 267 HGB vier Größenklassen: Kleinstkapitalgesellschaften, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind die Angabepflichten im Anhang.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- bzw. unterschreitet.

Umfang der Angabepflichten nach Größenklasse

Kleinstkapitalgesellschaft

Kann vollständig auf Anhang verzichten, wenn Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Alternativ: stark reduzierter Anhang.

Kleine Kapitalgesellschaft

Erleichterungen nach § 288 HGB: Bestimmte Angaben können entfallen (z. B. Aufgliederung der Umsatzerlöse). Grundpflichten nach § 284 und § 285 HGB bleiben bestehen.

Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft

Vollständige Angabepflichten nach §§ 284–286 HGB. Zusätzlich: Segmentberichterstattung, erweiterte Angaben zu Finanzinstrumenten, Risikoberichterstattung.

Achtung

Auch wenn Erleichterungen bestehen, gilt: Falsche oder unvollständige Angaben können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen (500 bis 25.000 Euro). Die Größenklasse sollte sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.

Besonderheiten für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB. So können sie beispielsweise auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten verzichten, sofern dies zu erheblichen Nachteilen führen würde.

Dennoch bleiben die Kernpflichten bestehen: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zu Haftungsverhältnissen, Anzahl der Arbeitnehmer und Erläuterungen zu wesentlichen Bilanzposten müssen gemacht werden.

Typische Fehler bei der Erstellung des Anhangs

In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Fehler bei der Erstellung des Anhangs. Viele davon sind vermeidbar, wenn die gesetzlichen Anforderungen systematisch geprüft werden.

Die häufigsten Fehlerquellen

  • Fehlende oder unvollständige Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Keine Erläuterung bei Abweichungen von Vorjahresmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen fehlen oder sind unvollständig (§ 251 HGB)
  • Anzahl der Arbeitnehmer wird nicht angegeben oder falsch berechnet (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Nachtragende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden nicht erwähnt (§ 285 Nr. 33 HGB)
  • Formale Fehler: Anhang ist nicht unterschrieben oder nicht vollständig (§ 245 HGB)
  • Größenklasse wird falsch eingeschätzt – dadurch fehlen Pflichtangaben oder es werden zu viele Angaben gemacht

„Der häufigste Fehler ist, dass Unternehmen den Anhang als Formalität abtun. Dabei prüft das Bundesamt für Justiz stichprobenartig offengelegte Jahresabschlüsse. Fehlende Angaben führen oft zu Nachforderungen und Verzögerungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Konsequenzen fehlerhafter Angaben

  • Ordnungsgeldverfahren: Das Bundesamt für Justiz kann nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.
  • Rechtsunsicherheit: Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zur Nichtigkeit der Offenlegung führen – mit der Folge, dass die Frist nicht gewahrt wurde.
  • Probleme bei Finanzierungen: Banken verlangen vollständige und korrekte Jahresabschlüsse. Fehlerhafte Anhänge verzögern Kreditentscheidungen.
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer haften persönlich für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses (§ 43 GmbHG).

Hinweis

Tipp: Nutzen Sie Checklisten und digitale Tools, um sicherzustellen, dass alle Pflichtangaben vollständig sind. Eine systematische Prüfung vor der Offenlegung spart Zeit und Kosten.

Erstellung des Anhangs in der Praxis

Die Erstellung des Anhangs kann in Eigenregie vorbereitet werden – vorausgesetzt, die gesetzlichen Anforderungen sind bekannt und werden systematisch abgearbeitet. Die finale Prüfung sollte jedoch immer durch einen erfahrenen Steuerberater erfolgen.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

  1. Größenklasse bestimmen: Prüfen Sie nach § 267 HGB, welche Größenklasse für Ihr Unternehmen gilt. Davon hängt der Umfang der Angabepflichten ab.
  2. Checkliste erstellen: Notieren Sie alle Pflichtangaben nach §§ 284–288 HGB, die für Ihre Größenklasse gelten.
  3. Informationen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Daten zusammen: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnisse, Anzahl Arbeitnehmer, nachtragende Ereignisse.
  4. Anhang formulieren: Formulieren Sie die Angaben klar, präzise und verständlich. Vermeiden Sie Fachsprache, wo sie nicht notwendig ist.
  5. Formale Prüfung: Stellen Sie sicher, dass der Anhang vollständig ist, alle gesetzlich geforderten Angaben enthält und korrekt unterschrieben ist (§ 245 HGB).
  6. Steuerberaterprüfung: Lassen Sie den Anhang von einem Steuerberater prüfen und freigeben, bevor Sie ihn offenlegen.

Zeitplanung und Fristen

11 Monate

Feststellungsfrist (kleine KapG, § 42a GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist (mittelgroße/große KapG)

12 Monate

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026: Feststellung des Jahresabschlusses bis spätestens November 2026 (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. August 2026 (mittelgroße/große). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

Achtung

Achtung: Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Übermittlung erfolgt elektronisch im XBRL- oder PDF-Format.

Anhang ohne Vorerfahrung erstellen?

Auch ohne tiefgehende Buchhaltungskenntnisse können Geschäftsführer den Anhang vorbereiten. Wichtig ist, dass alle Pflichtangaben vollständig sind und die formalen Anforderungen eingehalten werden.

Moderne digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen dabei mit KI-gestützten Assistenten, die durch die Pflichtangaben führen und automatisch prüfen, ob alle Informationen vollständig sind. Die finale Prüfung durch einen Steuerberater ist dennoch obligatorisch.

Digitale Unterstützung bei der Anhang-Erstellung

Die Erstellung des Anhangs muss nicht kompliziert sein. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de kombinieren moderne KI-Technologie mit professioneller Steuerberaterprüfung – ideal für Geschäftsführer, die neben dem Anhang auch den Lagebericht zum Jahresabschluss eigenständig vorbereiten möchten.

Vorteile digitaler Lösungen

KI-gestützte Assistenz

Automatische Vorschläge für Pflichtangaben basierend auf Größenklasse und Bilanzposten. Keine relevante Information wird vergessen.

Checklisten und Vorlagen

Vorgefertigte Textbausteine für Standard-Angaben nach §§ 284–288 HGB. Individuelle Anpassung jederzeit möglich.

So funktioniert die Anhang-Erstellung mit OnlineBilanz.de

  1. Größenklasse automatisch ermitteln: Das System berechnet anhand der Bilanzwerte, welche Größenklasse gilt und welche Angabepflichten bestehen.
  2. Geführte Eingabe: Schritt für Schritt werden alle relevanten Informationen abgefragt – von Bilanzierungsmethoden bis zu Haftungsverhältnissen.
  3. Automatische Textgenerierung: Das System schlägt passende Formulierungen vor, die Sie individuell anpassen können.
  4. Prüfung und Freigabe: Ein Steuerberater prüft den Anhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit, bevor er offengelegt wird.
  5. Elektronische Übermittlung: Der fertige Jahresabschluss inklusive Anhang wird direkt ans Unternehmensregister übermittelt.

„Unsere Erfahrung zeigt: Geschäftsführer, die den Anhang selbst vorbereiten, verstehen ihr Unternehmen besser. Die KI-Unterstützung sorgt dafür, dass nichts vergessen wird – und der Steuerberater stellt sicher, dass alles rechtssicher ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich eine digitale Lösung?

  • Wenn Sie als Geschäftsführer den Überblick über die Zahlen behalten möchten, ohne teure Beraterstunden zu zahlen
  • Wenn Sie eine kleine oder mittelgroße Kapitalgesellschaft führen und die Anforderungen überschaubar sind
  • Wenn Sie eine transparente, nachvollziehbare Lösung suchen, die Kosten spart und Zeit spart
  • Wenn Sie die Sicherheit einer Steuerberaterprüfung haben möchten, ohne auf digitale Effizienz zu verzichten

Hinweis

OnlineBilanz.de ist eine zertifizierte Lösung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Offenlegung direkt beim Unternehmensregister ermöglicht. Die Kombination aus KI-Unterstützung und Steuerberaterprüfung bietet maximale Sicherheit bei minimalen Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Anhang zum Jahresabschluss für jede GmbH verpflichtend?

Ja, grundsätzlich muss jede GmbH einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können jedoch von Erleichterungen profitieren und die erforderlichen Angaben unter der Bilanz machen, anstatt einen separaten Anhang zu erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Voraussetzung ist, dass die Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen unterschritten werden.

Welche Angaben müssen mindestens im Anhang enthalten sein?

Die Pflichtangaben richten sich nach §§ 284–288 HGB und umfassen mindestens: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Erläuterungen zu wesentlichen Bilanzposten, Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB), Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) sowie nachtragende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 33 HGB). Der konkrete Umfang hängt von der Unternehmensgröße ab.

Kann ich den Anhang selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Sie können den Anhang selbst vorbereiten, sollten ihn jedoch immer von einem Steuerberater prüfen lassen. Moderne digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen Sie mit KI-gestützten Assistenten und Checklisten bei der Erstellung. Die finale Prüfung durch einen erfahrenen Steuerberater ist jedoch obligatorisch, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Ordnungsmäßigkeit nach §§ 238 ff. HGB sicherzustellen.

Was passiert, wenn der Anhang unvollständig oder fehlerhaft ist?

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Anhang können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen (500 bis 25.000 Euro). Zudem kann das Bundesamt für Justiz die Offenlegung als nicht ordnungsgemäß bewerten, was zur Folge hat, dass die Offenlegungsfrist nicht gewahrt wurde. Geschäftsführer haften zudem persönlich für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses (§ 43 GmbHG). Banken und Geschäftspartner können fehlerhafte Jahresabschlüsse als negatives Signal werten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 284 HGB – Erläuterung der Bilanz und GuV, § 285 HGB – Sonstige Pflichtangaben, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater