Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss 2026 Fristen

Jahresabschluss 2026: Fristen, Pflichten & Erstellung | OnlineBilanz

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss 2026 muss fristgerecht erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Für GmbH, UG und AG gelten klare gesetzliche Fristen nach HGB und GmbHG. Dieser Leitfaden zeigt, welche Fristen für Erstellung, Feststellung und Offenlegung gelten, welche Folgen Fristversäumnisse haben und wie Sie den Jahresabschluss für Ihr Unternehmen rechtssicher digital erstellen. Für Genossenschaften gelten besondere Regelungen bei der Feststellung Jahresabschluss Genossenschaft, die sich von denen anderer Rechtsformen unterscheiden. Die Frist zur Offenlegung Jahresabschluss 2026 ist dabei besonders zu beachten, da Verstöße Ordnungsgelder nach sich ziehen können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten drei zentrale Fristen: Erstellung binnen 3 Monaten nach § 264 HGB, Feststellung binnen 8-11 Monaten nach § 42a GmbHG und Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach § 325 HGB. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Jahresabschluss? Definition und Bestandteile

Der Jahresabschluss ist die rechnerische und rechtliche Zusammenfassung des Geschäftsjahres gemäß § 242 HGB. Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere zentrale Funktionen: Er dokumentiert alle Geschäftsvorfälle, informiert Gesellschafter und Gläubiger über den Unternehmenserfolg und bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Für Kapitalgesellschaften gelten besondere Vorschriften nach §§ 264 ff. HGB.

Bestandteil Rechtsgrundlage Klein Mittel Groß
Bilanz § 266 HGB
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB
Anhang § 284 HGB
Lagebericht § 289 HGB
E-Bilanz ans Finanzamt § 5b EStG

Hinweis

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der steuerlichen Schlussbilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG. Sie ist unabhängig von der handelsrechtlichen Offenlegung beim Unternehmensregister und gilt für alle bilanzierenden Unternehmen.

Wer muss einen Jahresabschluss 2026 erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch. Alle Kaufleute im Sinne des HGB sind nach § 242 HGB zur Buchführung und Jahresabschlusserstellung verpflichtet.

Für Kapitalgesellschaften gelten verschärfte Anforderungen nach §§ 264 ff. HGB. Sie müssen den Jahresabschluss nicht nur erstellen und feststellen, sondern auch beim Unternehmensregister offenlegen.

Unternehmensform Jahresabschluss Offenlegung Rechtsgrundlage
GmbH / UG (haftungsbeschränkt) Ja Ja §§ 264, 325 HGB
AG / SE Ja Ja §§ 264, 325 HGB
GmbH & Co. KG Ja Ja* § 264a HGB
Einzelunternehmen (§ 241a HGB) Ja Nein §§ 242, 241a HGB
Freiberufler (EÜR) Nein Nein § 4 Abs. 3 EStG

*GmbH & Co. KG ist nur dann offenlegungspflichtig, wenn die Komplementär-GmbH unbeschränkt haftet und die KG die Größenmerkmale des § 267 HGB erfüllt.

Achtung

Die Verantwortung für die fristgerechte Erstellung und Offenlegung liegt beim Geschäftsführer bzw. Vorstand – auch wenn ein Steuerberater beauftragt ist. Bei Fristversäumnis haftet die Geschäftsführung persönlich.

Fristen im Überblick: Erstellung, Feststellung, Offenlegung

Für den Jahresabschluss 2026 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten drei aufeinander folgende Fristen: Erstellung, Feststellung und Offenlegung. Diese Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen zwingend eingehalten werden.

3 Monate

Erstellungsfrist § 264 HGB

8-11 Monate

Feststellungsfrist § 42a GmbHG

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Frist Rechtsgrundlage Kleine GmbH/UG Mittelgroße/Große GmbH
Erstellung § 264 Abs. 1 HGB Bis 31.03.2026 Bis 31.03.2026
Feststellung § 42a GmbHG Bis 30.11.2026 Bis 31.08.2026
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB Bis 31.12.2026 Bis 31.12.2026
E-Bilanz (Steuer) § 5b EStG Je nach Dauerfristverlängerung Je nach Dauerfristverlängerung

„Viele Geschäftsführer verwechseln die Offenlegungsfrist mit der Feststellungsfrist. Entscheidend ist: Erst nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung kann die Offenlegung erfolgen. Wer hier zu spät plant, riskiert Ordnungsgelder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Erstellungsfrist: 3 Monate nach § 264 HGB

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Fristende ist der 31.03.2026.

Die Erstellung umfasst die Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften kommt der Lagebericht hinzu (§ 289 HGB).

  • Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 erfassen und buchen
  • Inventur zum 31.12.2025 durchführen und dokumentieren
  • Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB aufstellen
  • Anhang gemäß § 284 HGB erstellen (Erläuterung der Bilanzposten)
  • Bei mittelgroßen/großen Gesellschaften: Lagebericht nach § 289 HGB
  • Vollständigkeitsprüfung und Plausibilitätskontrolle

Hinweis

Die 3-Monats-Frist nach § 264 HGB ist eine interne Organisationspflicht. Ein Verstoß führt nicht direkt zu Ordnungsgeldern, kann aber die nachfolgenden Fristen (Feststellung, Offenlegung) gefährden und haftnungsrechtliche Folgen haben.

Feststellungsfrist: 8 bzw. 11 Monate nach § 42a GmbHG

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist beträgt 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften und 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Erst nach der Feststellung ist der Jahresabschluss rechtsverbindlich und kann offengelegt werden. Ohne Feststellung ist keine wirksame Offenlegung möglich.

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Stichtag 31.12.2025: Feststellung bis 30.11.2026
  • Maßgeblich: § 267 Abs. 1 HGB (Größenklasse)
  • Beschluss durch Gesellschafterversammlung erforderlich

Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft

  • Stichtag 31.12.2025: Feststellung bis 31.08.2026
  • Maßgeblich: § 267 Abs. 2/3 HGB
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB beachten

Achtung

Die Feststellungsfrist ist zwingend und kann nicht verlängert werden. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Zudem kann das Registergericht die Feststellung erzwingen.

Die Gesellschafterversammlung kann den Jahresabschluss auch ablehnen. In diesem Fall muss die Geschäftsführung einen überarbeiteten Abschluss vorlegen. Die Feststellungsfrist läuft dennoch weiter.

Offenlegungsfrist: 12 Monate nach § 325 HGB – nur Unternehmensregister

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Für den Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr Offenlegungsstelle, sondern nur noch Publikationsmedium.

Hinweis

Wichtig: Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Eine Papiereinreichung ist nicht mehr möglich. Die Daten werden automatisch im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Verkürzt Optional Verkürzt Nein
Kleine Kapitalgesellschaft Vollständig Verkürzt möglich Erleichtert Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja
Große Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen
  • Feststellungsbeschluss protokollieren und dokumentieren
  • Offenlegungsdokumente im XML-Format (XBRL/eXTBRL) erstellen
  • Einreichung über das Unternehmensregister-Portal
  • Prüfung und Freigabe durch das Bundesamt für Justiz (BfJ)
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger (erfolgt automatisch)

„Die technische Hürde der Offenlegung ist für viele Unternehmen die XBRL-Taxonomie. OnlineBilanz.de erstellt den Jahresabschluss direkt im richtigen Format und ermöglicht die Direktübermittlung ans Unternehmensregister – ohne manuelle Konvertierung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Folgen bei Fristversäumnis: Ordnungsgelder und Haftung

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) kann nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

Das Ordnungsgeld wird nicht automatisch verhängt, sondern nach Mahnung und Fristsetzung. Bei wiederholtem Verstoß können die Beträge sukzessive erhöht werden. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Einhaltung der Fristen.

Verstoß Rechtsgrundlage Sanktion Höhe
Verspätete Offenlegung § 335 HGB Ordnungsgeld 500 – 25.000 €
Wiederholte Fristversäumnis § 335 Abs. 3 HGB Erhöhtes Ordnungsgeld Bis 25.000 €
Nichtfeststellung § 42a GmbHG Registergerichtliche Anordnung Zwangsgeld möglich
Fehlende E-Bilanz § 152 AO Verspätungszuschlag Nach Ermessen

Achtung

Neben Ordnungsgeldern drohen weitere Folgen: Negative Schufa-Einträge, Bonitätsverlust, Schwierigkeiten bei Kreditverhandlungen und Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern. Zudem kann das Registergericht die Geschäftsführung zur Vorlage zwingen.

Rechtliche Folgen

  • Ordnungsgeld nach § 335 HGB
  • Zwangsgeld durch Registergericht
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Finanzielle Folgen

  • Bonitätsverlust und schlechteres Rating
  • Erschwerte Kreditvergabe
  • Zusätzliche Kosten für Nachreichung

Reputationsfolgen

  • Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern
  • Negative Außenwirkung
  • Öffentliche Einsehbarkeit des Versäumnisses

Wichtig: Die Verantwortung liegt beim Geschäftsführer, auch wenn ein Steuerberater beauftragt wurde. Der Geschäftsführer muss die Fristen aktiv überwachen und rechtzeitig die erforderlichen Beschlüsse herbeiführen.

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de: Schnell, rechtssicher, fristgerecht

OnlineBilanz.de ist eine webbasierte Software zur digitalen Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle Pflichtbestandteile – von Bilanz und GuV bis hin zum Jahresabschluss Anhang – und erstellt den Jahresabschluss automatisch im richtigen Format. Auch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften bietet die Plattform passende Lösungen, etwa beim Jahresabschluss für Kleinunternehmer, wo andere Pflichten und Vereinfachungen gelten.

Die Software berücksichtigt automatisch die aktuelle Rechtslage (HGB, GmbHG, PublG) und die jeweilige Größenklasse nach § 267 HGB. Der fertige Jahresabschluss kann direkt als XBRL/eXTBRL-Datei exportiert und beim Unternehmensregister eingereicht werden.

3 Schritte

Von Datenimport bis Offenlegung

100% digital

Keine Papierformulare

§§ 264-335 HGB

Rechtssicher nach aktuellem Stand

  • Automatische Größenklassenprüfung nach § 267 HGB
  • Geführte Eingabe aller Pflichtangaben für Bilanz, GuV und Anhang
  • Automatische Plausibilitätsprüfung und Fehlerhinweise
  • Export im XBRL-Format für Unternehmensregister und E-Bilanz
  • Direktübermittlung an Unternehmensregister möglich
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD

Hinweis

OnlineBilanz.de eignet sich besonders für kleine und mittelgroße GmbHs und UGs, die ohne Steuerberater oder mit reduzierter Steuerberaterleistung arbeiten möchten. Die Software ersetzt nicht die steuerliche Beratung, ermöglicht aber die rechtssichere Erfüllung der handelsrechtlichen Pflichten.

„Viele Mandanten kommen mit der Frage: ‚Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen?‘ Die Antwort ist: Ja, mit der richtigen Software. OnlineBilanz.de wurde genau dafür entwickelt – rechtssicher, verständlich, ohne Fachchinesisch.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

So funktioniert OnlineBilanz.de

  1. Stammdaten erfassen: Firmierung, Rechtsform, Geschäftsjahr, Größenklasse – die Software prüft automatisch die Offenlegungspflicht.
  2. Bilanzpositionen eingeben: Geführte Eingabe aller Aktiv- und Passivposten nach § 266 HGB sowie GuV-Positionen nach § 275 HGB.
  3. Anhang erstellen: Automatische Generierung der Pflichtangaben nach § 284 HGB mit individuellen Ergänzungsmöglichkeiten.
  4. Prüfung & Export: Integrierte Plausibilitätsprüfung, PDF-Erstellung und Export als XBRL-Datei für Unternehmensregister und Finanzamt.
  5. Offenlegung: Direktübermittlung ans Unternehmensregister oder manuelle Einreichung der XBRL-Datei.

Die Software ist mandantenfähig und eignet sich auch für Steuerberater, die mehrere Mandate verwalten. Alle Daten werden verschlüsselt in deutschen Rechenzentren gespeichert (DSGVO-konform).

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026 einer kleinen GmbH?

Für eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Erstellung bis 31.03.2026 (§ 264 HGB), Feststellung bis 30.11.2026 (§ 42a GmbHG) und Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 (§ 325 HGB). Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz mahnt zunächst und setzt eine Nachfrist. Bei wiederholtem Verstoß können die Ordnungsgelder sukzessive erhöht werden. Zudem drohen Bonitätsverlust und Reputationsschäden.

Wo muss ich den Jahresabschluss 2026 offenlegen?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr Offenlegungsstelle, sondern veröffentlicht die Daten automatisch nach Einreichung beim Unternehmensregister.

Kann ich den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen?

Ja, die handelsrechtliche Erstellung des Jahresabschlusses kann auch ohne Steuerberater erfolgen – vorausgesetzt, Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse oder nutzen eine rechtssichere Software wie OnlineBilanz.de. Die steuerliche Beratung (z.B. für E-Bilanz und Steuererklärung) bleibt davon unberührt und sollte bei komplexeren Sachverhalten durch einen Steuerberater erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 325 HGB (Offenlegung), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren), § 42a GmbHG (Feststellung), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz