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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogOffenlegungsfrist 2026

Frist zur Offenlegung Jahresabschluss 2026: GmbH & UG Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 endet am 31. Dezember 2026 beim Unternehmensregister. Für GmbH, UG und AG gelten zusätzlich Aufstellungs- und Feststellungsfristen nach § 264 und § 325 HGB. Um Ordnungsgelder zu vermeiden, sollten die GmbH Jahresabschluss Fristen 2024 frühzeitig beachtet und die erforderlichen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden. Wer diese Fristen versäumt, muss mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro rechnen.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss 2025 bis spätestens 31. Dezember 2026 beim Unternehmensregister offenlegen. Kleine GmbH/UG haben für Aufstellung und Feststellung längere Fristen als mittlere und große Gesellschaften. Alle Details zu den Offenlegungspflichten im Handelsregister sowie zur elektronischen Einreichung über das Bundesanzeiger-Portal sind gesetzlich klar geregelt. Bei Fristversäumnis drohen automatische Ordnungsgelder ab 500 Euro gemäß § 335 HGB.

Was bedeutet Offenlegung von Jahresabschlüssen?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Rechnungslegungsunterlagen beim Unternehmensregister. Betroffen sind alle Kapitalgesellschaften – GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr relevant.

Die Offenlegungspflicht dient dem Gläubigerschutz und der Markttransparenz. Geschäftspartner, Banken, Lieferanten und potenzielle Investoren können sich so über die wirtschaftliche Lage einer Gesellschaft informieren.

Hinweis

Die Offenlegung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine handelsrechtliche Pflicht gemäß § 325 HGB. Wer die Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses versäumt, muss mit automatischen Ordnungsgeldern rechnen.

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen ergibt sich aus mehreren handelsrechtlichen Vorschriften. Zentral sind dabei die §§ 325 bis 329 HGB, die den Umfang und die Fristen der Offenlegung regeln.

  • § 325 HGB: Regelt die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
  • § 326 HGB: Definiert Größenabhängige Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
  • § 327 HGB: Bestimmt Offenlegung in deutscher Sprache und Euro
  • § 328 HGB: Regelt Prüfung der Offenlegung durch das Bundesamt für Justiz
  • § 335 HGB: Regelt Ordnungsgeldverfahren bei Pflichtverletzung (500 bis 25.000 Euro)

Zusätzlich sind für GmbH und UG die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften relevant. Nach § 42a GmbHG müssen Gesellschafter den Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen feststellen – abhängig von der Größenklasse 8 oder 11 Monate nach Bilanzstichtag.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch und leitet bei Fristversäumnis automatisch Ordnungsgeldverfahren ein. Eine frühzeitige Planung aller Fristen ist daher unverzichtbar.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen 2026 im Überblick: Alle Deadlines für Bilanzstichtag 31.12.2025

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten drei aufeinanderfolgende Fristen: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung. Diese sind abhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB unterschiedlich lang.

Schritt Kleine Kapitalgesellschaft Mittlere/Große Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss bis 30.06.2026 bis 31.03.2026 § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter bis 30.11.2026 (11 Monate) bis 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 bis 31.12.2026 § 325 Abs. 1 HGB
Steuererklärung (ohne Steuerberater) bis 31.07.2026 bis 31.07.2026 § 149 AO

Achtung

Wichtig: Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten gilt einheitlich für alle Größenklassen. Entscheidend ist das Datum der elektronischen Einreichung beim Unternehmensregister, nicht der Zeitpunkt der internen Fertigstellung.

Die verschiedenen Fristen bauen aufeinander auf. Ohne aufgestellten Jahresabschluss ist keine Feststellung möglich, und ohne festgestellten Jahresabschluss kann keine Offenlegung erfolgen. Eine rechtzeitige Planung aller Schritte ist daher essenziell.

Aufstellungsfrist nach § 264 HGB

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist der erste formale Schritt. Der Geschäftsführer einer GmbH oder UG muss den Jahresabschluss aufstellen und dabei die handelsrechtlichen Vorgaben nach §§ 242 ff. HGB beachten.

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Deadline für JA 2025: 30. Juni 2026
  • Verlängerte Frist als Erleichterung
  • Gilt für Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB

Mittlere und große Kapitalgesellschaften

  • Deadline für JA 2025: 31. März 2026
  • Strenge Frist wegen erhöhter Publizitätspflicht
  • Gilt nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB

Die Aufstellung umfasst die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Bei mittleren und großen Gesellschaften ist zusätzlich ein Anhang nach § 284 HGB sowie ein Lagebericht nach § 289 HGB erforderlich.

  • Buchführung für das Geschäftsjahr 2025 abschließen
  • Inventur zum Bilanzstichtag 31.12.2025 durchführen
  • Bilanz nach § 266 HGB aufstellen
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang erstellen (außer bei Kleinstkapitalgesellschaften mit Erleichterung)
  • Lagebericht erstellen (nur mittlere/große Gesellschaften)
  • Unterschrift des Geschäftsführers auf allen Dokumenten

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Erst mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich und kann offengelegt werden.

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist größenabhängig und beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittlere und große Gesellschaften 8 Monate nach Bilanzstichtag.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH/UG

8 Monate

Feststellungsfrist mittlere/große GmbH

31.12.2026

Späteste Offenlegung JA 2025

Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet das: Kleine Kapitalgesellschaften haben bis zum 30. November 2026 Zeit für die Feststellung, mittlere und große Gesellschaften müssen bis zum 31. August 2026 feststellen.

Hinweis

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung. Bei Einpersonen-GmbH/UG kann der alleinige Gesellschafter den Beschluss formfrei fassen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist dennoch empfehlenswert.

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften muss die Prüfung durch einen Abschlussprüfer vor der Feststellung abgeschlossen sein. Der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB ist Voraussetzung für die Feststellung durch die Gesellschafter.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegungsfrist ist die finale Deadline und beträgt einheitlich für alle Größenklassen 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der elektronischen Einreichung beim Unternehmensregister. Eine bloße interne Fertigstellung oder Absendung per Post reicht nicht aus – entscheidend ist der digitale Eingang beim Register.

Achtung

Achtung Jahresende: Zwischen Weihnachten und Silvester kann es zu Verzögerungen bei der technischen Übermittlung kommen. Eine Einreichung in den letzten Dezembertagen ist riskant. Planen Sie einen zeitlichen Puffer ein.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 326 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen.

Dokument Kleinstgesellschaft Kleine KapG Mittlere/Große KapG
Bilanz Ja (verkürzt) Ja (verkürzt) Ja (vollständig)
Gewinn- und Verlustrechnung Nein Nein Ja
Anhang Ja (reduziert) Ja (reduziert) Ja (vollständig)
Lagebericht Nein Nein Ja
Bestätigungsvermerk Entfällt meist Falls geprüft Ja
Ergebnisverwendungsbeschluss Nein Nein Ja

Kleine Kapitalgesellschaften können von den Offenlegungserleichterungen des § 326 HGB Gebrauch machen und eine verkürzte Bilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Diese Möglichkeit nutzen die meisten kleinen GmbH und UG.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Einstufung in Größenklassen bestimmt nicht nur die Fristen, sondern auch den Umfang der Offenlegung und die Prüfungspflicht. Entscheidend sind drei Merkmale: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Nach § 267 HGB gelten folgende Schwellenwerte. Eine Gesellschaft ist einer Größenklasse zuzuordnen, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Hinweis

Die Einstufung erfolgt nach dem Zwei-von-drei-Prinzip: Überschreitet eine Gesellschaft an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte, wechselt sie in die nächsthöhere Größenklasse.

Für die Fristen im Jahr 2026 ist die Größenklasse maßgeblich, die zum Bilanzstichtag 31.12.2025 vorliegt. Berücksichtigt werden dabei auch die Vorjahreswerte zum 31.12.2024.

Prüfungspflicht nach Größenklasse

  • Kleinstkapitalgesellschaften: Keine Prüfungspflicht nach § 267a HGB
  • Kleine Kapitalgesellschaften: Grundsätzlich keine Prüfungspflicht (Ausnahme: § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB
  • Große Kapitalgesellschaften: Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB

Konsequenzen bei Versäumnis der Offenlegungsfrist

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist hat ernsthafte rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz überwacht systematisch die Einhaltung der Offenlegungspflichten und leitet bei Verstößen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Gemäß § 335 HGB kann das Bundesamt für Justiz gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer) und gegen die Gesellschaft selbst ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

Mindestordnungsgeld

  • Bei erstmaliger geringfügiger Verspätung
  • Gilt auch für Kleinstgesellschaften

Regelordnungsgeld

  • Bei mehrmonatiger Verspätung
  • Staffelung nach Unternehmensgröße

Maximalordnungsgeld

  • Bei wiederholten oder schweren Verstößen
  • Bei großen Kapitalgesellschaften

Achtung

Automatisches Verfahren: Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch alle Kapitalgesellschaften. Nach Ablauf der Frist wird ohne Vorankündigung ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

Weitere Konsequenzen

  • Wiederholte Festsetzung: Auch nach Zahlung eines Ordnungsgelds kann das Bundesamt für Justiz weitere Ordnungsgelder festsetzen, solange die Offenlegung nicht erfolgt ist
  • Geschäftsführerhaftung: Das Ordnungsgeld richtet sich persönlich gegen den Geschäftsführer, auch wenn die Gesellschaft ebenfalls betroffen ist
  • Registerbekanntmachung: Der Offenlegungsverstoß kann im Handelsregister eingetragen und damit öffentlich bekannt werden
  • Reputationsschaden: Geschäftspartner und Banken können über das Unternehmensregister den Offenlegungsstatus prüfen
  • Kreditwürdigkeitsprüfung: Banken bewerten fehlende Offenlegung negativ bei Kreditentscheidungen

„Ein Ordnungsgeldverfahren lässt sich nur durch rechtzeitige Offenlegung vermeiden. Ich empfehle allen Mandanten, spätestens im Oktober mit der Vorbereitung zu beginnen. Wer erst im Dezember startet, riskiert technische Probleme oder fehlende Unterlagen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für alle Publizitätspflichten von Unternehmen in Deutschland.

Die Einreichung erfolgt über das ELSTER-Portal oder über spezialisierte Dienstleister. Eine manuelle Einreichung per Post oder über den früheren Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Technische Voraussetzungen

  • ELSTER-Zertifikat für den Geschäftsführer oder bevollmächtigte Person
  • Jahresabschluss im strukturierten Format (XBRL oder E-Bilanz-Taxonomie)
  • Alternativ: PDF-Einreichung bei kleinen Gesellschaften möglich
  • Gültiges Unternehmenskonto beim Unternehmensregister
  • Registrierungsnummer der Gesellschaft (HRB-Nummer)

Die Übermittlung erfolgt in der Regel im XHTML-Format oder als strukturierte E-Bilanz. Kleine Kapitalgesellschaften können auch eine PDF-Datei einreichen, sofern diese die formalen Anforderungen erfüllt.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Jahresabschluss digital aufbereiten (XBRL, E-Bilanz oder PDF)
  2. Im ELSTER-Portal oder über Dienstleister anmelden
  3. Dokumente hochladen und Plausibilitätsprüfung durchlaufen
  4. Elektronische Signatur mit ELSTER-Zertifikat
  5. Übermittlung an das Unternehmensregister
  6. Empfangsbestätigung mit Zeitstempel speichern
  7. Gebühren bezahlen (variiert nach Größenklasse und Umfang)

Hinweis

Bewahren Sie die Empfangsbestätigung mit Zeitstempel unbedingt auf. Sie ist der Nachweis für die fristgerechte Offenlegung und im Ordnungsgeldverfahren das entscheidende Beweismittel.

Die Gebühren für die Offenlegung richten sich nach der Größe der Gesellschaft und dem Umfang der eingereichten Unterlagen. Sie betragen in der Regel zwischen 40 und 150 Euro.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB profitieren von umfangreichen Erleichterungen bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung. Diese Privilegierung soll den administrativen Aufwand reduzieren.

Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB

Nach § 326 Abs. 1 HGB können kleine Kapitalgesellschaften auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung vollständig verzichten. Diese Erleichterung wird von der überwiegenden Mehrheit der kleinen GmbH und UG in Anspruch genommen.

Offenzulegen

  • Bilanz in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Anhang mit Pflichtangaben nach § 288 HGB
  • Bestätigungsvermerk (falls Prüfung erfolgt ist)
  • Ggf. Bescheinigung über hinterlegte Liste der Gesellschafter

Nicht offenzulegen

  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Lagebericht (entfällt bei kleinen Gesellschaften)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss
  • Detaillierte Umsatz- und Aufwandspositionen

Die verkürzte Bilanz muss nur die in § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgeschriebenen Posten mit Buchstaben ausweisen. Eine weitere Untergliederung ist nicht erforderlich, sofern die Angaben im Anhang enthalten sind.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

Kleinstkapitalgesellschaften erhalten noch weitergehende Erleichterungen. Sie können den Anhang erheblich verkürzen und von zahlreichen Detailangaben absehen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Reduzierte Anhangangaben nach § 288 Abs. 1 HGB
  • Keine Angabepflicht zu Umsatzerlösen
  • Vereinfachte Bewertungsvorschriften nach § 326a HGB
  • Befreiung von Lageberichtspflicht und Prüfungspflicht
  • Kürzere Aufstellungsfrist (6 Monate wie kleine Gesellschaften)

Hinweis

Auch bei Inanspruchnahme von Erleichterungen müssen alle offenlegungspflichtigen Dokumente vollständig und fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Erleichterung betrifft nur den Umfang, nicht die Pflicht selbst.

Geschäftsführer sollten sorgfältig prüfen, welche Erleichterungen sie in Anspruch nehmen möchten. Eine umfassendere Offenlegung kann die Bonität gegenüber Banken und Geschäftspartnern verbessern, während eine minimale Offenlegung den Wettbewerb schützt.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss bis spätestens 31. Dezember 2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Frist gilt gemäß § 325 Abs. 1 HGB einheitlich für alle Größenklassen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der elektronischen Einreichung.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich gegen den Geschäftsführer persönlich sowie gegen die Gesellschaft. Auch nach Zahlung können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden, solange die Offenlegung nicht erfolgt ist.

Welche Fristen gelten für kleine GmbH und UG?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB haben folgende Fristen für den Jahresabschluss 2025: Aufstellung bis 30. Juni 2026 (6 Monate), Feststellung bis 30. November 2026 (11 Monate), Offenlegung bis 31. Dezember 2026 (12 Monate). Zusätzlich profitieren sie von Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 1. August 2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die Einreichung erfolgt über das ELSTER-Portal oder über spezialisierte Dienstleister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich, da das Unternehmensregister die alleinige Offenlegungsstelle ist.

Welche Dokumente müssen kleine GmbH offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 326 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz und einen Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann weggelassen werden. Falls eine Prüfung stattgefunden hat, muss zusätzlich der Bestätigungsvermerk eingereicht werden. Ein Lagebericht ist bei kleinen Gesellschaften nicht erforderlich.

Welche Aufstellungsfristen gelten für mittlere und große Gesellschaften?

Mittlere und große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Bilanzstichtag aufstellen. Für den Jahresabschluss 2025 ist die Deadline der 31. März 2026. Die Feststellung muss bis zum 31. August 2026 (8 Monate) erfolgen, die Offenlegung bis zum 31. Dezember 2026.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater