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Steuerberater Fabian Klement
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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4650Bewirtung
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4920Telefon
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
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Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Beispiel

Jahresabschluss Beispiel 2026: Aufbau, Muster & Vorlage

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein professioneller Jahresabschluss folgt klaren gesetzlichen Vorgaben nach HGB. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen anhand eines vollständigen Beispiel-Jahresabschlusses, wie Bilanz, GuV und Anhang aufgebaut sind. Eine detaillierte Vorlage mit Anleitung zum Jahresabschluss unterstützt Sie dabei mit konkreten Musterzahlen und Erläuterungen zur digitalen Erstellung. Für die korrekte Gestaltung des Anhangs stehen Ihnen zusätzlich eine Anhang Jahresabschluss Vorlage mit praxisnahem Aufbau zur Verfügung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und GuV (§ 242 HGB). Kapitalgesellschaften ergänzen Anhang und ggf. Lagebericht (§ 264 HGB). Der Aufbau folgt dem Gliederungsschema nach § 266 und § 275 HGB und zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist die systematische Zusammenfassung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Er dokumentiert alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Jahres und dient als Grundlage für steuerliche und handelsrechtliche Zwecke.

Nach § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB: Hier kommen Anhang und bei mittelgroßen sowie großen Gesellschaften zusätzlich ein Lagebericht hinzu.

§ 242 HGB

Pflicht zur Aufstellung

§ 264 HGB

Erweiterte Pflichten GmbH/AG

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der Jahresabschluss dient nicht nur der Information der Gesellschafter und Geschäftsführung, sondern auch externen Stakeholdern wie Banken, Investoren, Finanzbehörden und Geschäftspartnern.

Gesetzliche Grundlagen nach HGB

Die Erstellung des Jahresabschlusses unterliegt detaillierten gesetzlichen Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Regelungen gewährleisten Vergleichbarkeit, Transparenz und Rechtssicherheit.

Paragraph Regelungsinhalt Adressaten
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV Alle Kaufleute
§ 264 HGB Pflicht zu Anhang und Lagebericht Kapitalgesellschaften
§ 266 HGB Gliederungsschema der Bilanz Kapitalgesellschaften
§ 275 HGB Gliederungsschema GuV (GKV/UKV) Kapitalgesellschaften
§ 325 HGB Offenlegungspflicht (12 Monate) Kapitalgesellschaften

Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen den Umfang der Offenlegung und die Pflicht zur Prüfung. Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen in Anspruch nehmen, müssen aber dennoch vollständige Unterlagen erstellen.

Hinweis

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Während Einzelkaufleute nur Bilanz und GuV erstellen, müssen Kapitalgesellschaften erweiterte Bestandteile vorlegen.

Bilanz

Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag. Gliederung nach § 266 HGB.

Gewinn- und Verlustrechnung

Darstellung von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Wahlweise Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 HGB).

Anhang

Erläuterungen zu Bilanz und GuV, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zusätzliche Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Dieser beschreibt die wirtschaftliche Lage, Risiken, Chancen und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

  • Bilanz nach § 266 HGB (Pflicht für alle Kaufleute)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 ff. HGB (Kapitalgesellschaften)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (mittelgroße/große Gesellschaften)
  • Ggf. Ergebnisverwendungsrechnung bei ausstehendem Gesellschafterbeschluss

Bilanz-Beispiel: Muster GmbH zum 31.12.2025

Im Folgenden zeigen wir eine vollständige Beispielbilanz einer fiktiven Muster GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025. Das Unternehmen erbringt IT-Dienstleistungen und ist als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

„Eine klar strukturierte Bilanz nach § 266 HGB ist das Herzstück jedes Jahresabschlusses. Alle Positionen müssen eindeutig zuordenbar und nachvollziehbar sein – nur so ist Rechtssicherheit gewährleistet.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aktivseite (Vermögen)

Position EUR (Vorjahr)
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software und Lizenzen 12.000 (8.000)
II. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 28.000 (32.000)
Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.000 (18.000)
Summe Anlagevermögen 55.000 (58.000)
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78.000 (62.000)
Sonstige Vermögensgegenstände 5.000 (4.000)
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 92.000 (68.000)
Summe Umlaufvermögen 175.000 (134.000)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.000 (1.500)
Summe Aktiva 232.000 (193.500)

Passivseite (Kapital)

Position EUR (Vorjahr)
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) 25.000 (25.000)
II. Gewinnrücklagen 45.000 (30.000)
III. Jahresüberschuss 58.000 (48.000)
Summe Eigenkapital 128.000 (103.000)
B. Rückstellungen
Steuerrückstellungen 18.000 (15.000)
Sonstige Rückstellungen 12.000 (10.500)
Summe Rückstellungen 30.000 (25.500)
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.000 (45.000)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.000 (18.000)
Sonstige Verbindlichkeiten 6.000 (2.000)
Summe Verbindlichkeiten 74.000 (65.000)
Summe Passiva 232.000 (193.500)

GuV-Beispiel nach § 275 HGB (Gesamtkostenverfahren)

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) erstellt werden. Nachfolgend zeigen wir die GuV der Muster GmbH im Gesamtkostenverfahren.

Position EUR (Vorjahr)
1. Umsatzerlöse 485.000 (420.000)
2. Sonstige betriebliche Erträge 8.000 (6.500)
3. Materialaufwand -95.000 (-82.000)
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -210.000 (-185.000)
b) Soziale Abgaben -42.000 (-37.000)
5. Abschreibungen -18.000 (-16.000)
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -68.000 (-62.000)
7. Betriebsergebnis 60.000 (44.500)
8. Zinsen und ähnliche Erträge 500 (300)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.500 (-3.800)
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 58.000 (41.000)
11. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 (0)
12. Sonstige Steuern 0 (0)
13. Jahresüberschuss 58.000 (41.000)

Die GuV zeigt, dass die Muster GmbH ihre Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern konnte. Auch das Betriebsergebnis verbesserte sich spürbar, was auf effizientes Kostenmanagement hindeutet.

Hinweis

Hinweis: Die Steuern vom Einkommen und Ertrag werden oft erst nach Erstellung des Jahresabschlusses festgesetzt und fließen dann in die Steuerrückstellungen ein. Bei der Muster GmbH wurden diese bereits in den Rückstellungen berücksichtigt.

Anhang-Beispiel: Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Der Anhang nach § 284 ff. HGB ergänzt Bilanz und GuV um textliche Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie weitere Pflichtangaben. Er ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften.

Typische Inhalte des Anhangs

  • Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen (z. B. Anlagevermögen, Rückstellungen)
  • Angaben zu Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern
  • Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)
  • Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Honorar des Abschlussprüfers (bei Prüfungspflicht, § 285 Nr. 17 HGB)
  • Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9, 10 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB Erleichterungen in Anspruch nehmen und bestimmte Angaben weglassen. Dennoch müssen die wesentlichen Grundsätze transparent dargelegt werden.

Beispielhafte Anhang-Angaben der Muster GmbH

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Bewertung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei Software und Lizenzen wird eine Nutzungsdauer von 3 Jahren, bei technischen Anlagen von 5 Jahren und bei Betriebs- und Geschäftsausstattung von 8 Jahren zugrunde gelegt.

2. Forderungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von überwiegend unter einem Jahr. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen, da keine Ausfallrisiken erkennbar sind.

3. Rückstellungen: Die Steuerrückstellungen betreffen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag für das Geschäftsjahr 2025. Sonstige Rückstellungen wurden für ausstehende Urlaubsansprüche und Jahresabschlusskosten gebildet.

4. Anzahl Mitarbeiter: Im Jahresdurchschnitt waren 8 Mitarbeiter beschäftigt.

Jahresabschluss erstellen: Aufbau Schritt für Schritt

Die Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Nachfolgend zeigen wir die wichtigsten Schritte von der Buchführung bis zur Offenlegung.

  1. Buchführung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen vollständig erfasst und verbucht sein.
  2. Inventur durchführen: Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag (§ 240 HGB).
  3. Abschreibungen berechnen: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen ermitteln.
  4. Rückstellungen bilden: Ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste müssen berücksichtigt werden (§ 249 HGB).
  5. Bilanz aufstellen: Gliederung nach § 266 HGB, Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva.
  6. GuV erstellen: Wahlweise nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 HGB).
  7. Anhang formulieren: Textliche Erläuterungen und Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB.
  8. Feststellung durch Gesellschafter: Jahresabschluss muss innerhalb gesetzlicher Fristen festgestellt werden (§ 42a GmbHG: 11 Monate bei kleinen, 8 Monate bei mittelgroßen/großen Gesellschaften).
  9. Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB).

Achtung

Verspätete Offenlegung: Bei Nichteinhaltung der 12-Monatsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist eine professionelle Software zur digitalen Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Bestandteile und stellt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nach HGB sicher.

Vorteile der digitalen Erstellung

  • Automatische Gliederung nach § 266 und § 275 HGB
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen
  • Vollständiger Anhang mit Textbausteinen
  • Direkte Übermittlung ans Unternehmensregister
  • Rechtsichere Vorlagen und Formulierungen
  • Zeitersparnis gegenüber manueller Erstellung

Funktionsumfang OnlineBilanz

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Vorjahresvergleich
  • GuV nach § 275 HGB (GKV oder UKV)
  • Anhang mit allen Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht für mittelgroße/große Gesellschaften
  • Elektronische Einreichung (XBRL-Format)
  • Archivierung und Versionsverwaltung

Die Software berücksichtigt automatisch die Größenklasse Ihres Unternehmens nach § 267 HGB und bietet entsprechende Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften an. Alle Formulare und Textbausteine sind stets auf dem aktuellen Rechtsstand.

„Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihren Jahresabschluss in wenigen Stunden statt mehreren Tagen. Die integrierte Prüflogik verhindert formale Fehler, die bei manueller Erstellung häufig zu Nachfragen oder Ordnungsgeldern führen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Jahresabschluss-Erstellung vermeiden

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen treten immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen, Korrekturen oder sogar Ordnungsgeldern führen können. Nachfolgend zeigen wir die häufigsten Stolpersteine.

Formale Fehler

  • Falsche Gliederung: Bilanz und GuV müssen exakt nach § 266 bzw. § 275 HGB gegliedert sein. Abweichungen sind nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen zulässig.
  • Fehlende Vorjahreswerte: Alle Positionen in Bilanz und GuV müssen Vorjahresvergleichswerte enthalten (§ 265 Abs. 2 HGB).
  • Unvollständiger Anhang: Viele Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB werden vergessen, insbesondere bei erstmaliger Erstellung.
  • Fehlende Unterschriften: Der Jahresabschluss muss von allen Geschäftsführern unterschrieben werden (§ 245 HGB).

Inhaltliche Fehler

  • Falsche Abschreibungsmethoden: Nutzungsdauer und Abschreibungsverfahren müssen den AfA-Tabellen und handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • Nicht gebildete Rückstellungen: Alle ungewissen Verbindlichkeiten müssen berücksichtigt werden (§ 249 HGB).
  • Bewertungsfehler: Anschaffungskosten, Herstellungskosten und niedrigerer Wertansatz müssen korrekt ermittelt werden (§§ 253 ff. HGB).
  • Stetige Bilanzierung: Der Grundsatz der Bilanzkontinuität muss beachtet werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Fristen und Offenlegung

Frist Rechtsgrundlage Sanktion bei Verstoß
Feststellung: 11 Monate (klein) § 42a Abs. 2 GmbHG Nichtigkeit nach § 256 AktG (analog)
Feststellung: 8 Monate (mittel/groß) § 42a Abs. 2 GmbHG Nichtigkeit nach § 256 AktG (analog)
Offenlegung: 12 Monate § 325 Abs. 1 HGB Ordnungsgeld 500-25.000 € (§ 335 HGB)

Achtung

Wichtig: Die Offenlegung muss seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister erfolgen. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich. Verspätete Offenlegung führt automatisch zu einem Ordnungsgeldverfahren.

Mit OnlineBilanz.de vermeiden Sie diese Fehler durch automatisierte Prüfungen, vorausgefüllte Formulare und integrierte Fristenüberwachung. Das System weist Sie auf fehlende Angaben hin und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ein vollständiger Jahresabschluss einer GmbH enthalten?

Ein Jahresabschluss einer GmbH besteht mindestens aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 ff. HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB). Alle Bestandteile müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Wo kann ich ein Muster für einen Jahresabschluss finden?

Offengelegte Jahresabschlüsse anderer Unternehmen können im Unternehmensregister eingesehen werden. Für die eigene Erstellung empfiehlt sich jedoch eine professionelle Software wie OnlineBilanz.de, die alle gesetzlichen Vorgaben nach HGB automatisch berücksichtigt und rechtssichere Vorlagen bietet.

Welche Fristen gelten für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2026?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB), also bis 31.12.2026. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro (§ 335 HGB).

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage zum Stichtag (Bestandsrechnung): Auf der Aktivseite stehen Vermögenswerte, auf der Passivseite Eigenkapital und Schulden. Die GuV zeigt die Ertragslage des gesamten Geschäftsjahres (Stromgrößenrechnung): Sie stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und weist den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Jahresabschluss Kapitalgesellschaften), § 266 HGB (Gliederung Bilanz), § 275 HGB (Gliederung GuV), § 325 HGB (Offenlegung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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