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OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten Privatpersonen

Steuerberater Kosten 2026: Privatpersonen vs. Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Was kostet ein Steuerberater für Privatpersonen – und unterscheiden sich die Kosten von UnternehmerInnen? Viele GeschäftsführerInnen beauftragen denselben Steuerberater für private und betriebliche Steuererklärungen. Hier erfahren Sie, welche Gebühren nach StBVV anfallen, was absetzbar ist und welche Alternativen existieren. Gerade bei der UG Gründung mit Steuerberater sollten Sie die Honorarstruktur von Anfang an kennen. Einen detaillierten Überblick über die Kosten der Steuererklärung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Privatpersonen zahlen für eine einfache Einkommensteuererklärung 150–400 Euro, bei komplexen Fällen 400–1.200 Euro. UnternehmerInnen zahlen 300–800 Euro (einfach) bzw. 800–2.000 Euro (komplex), hinzu kommen Kosten für Jahresabschluss und Körperschaftsteuer. Detaillierte Informationen zu den Steuerberater Kosten für Unternehmen finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Gesetzliche Grundlage: Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Ob Privatperson oder Unternehmen – die Honorarberechnung von Steuerberatern in Deutschland folgt derselben gesetzlichen Grundlage: der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese Verordnung legt fest, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen, unabhängig vom Mandantentyp.

Das Honorar wird auf Basis eines sogenannten Gegenstandswerts berechnet. Bei der Einkommensteuererklärung für Privatpersonen ist dies der Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 EStG. Auf diesen Wert wendet der Steuerberater einen Gebührensatz an, der zwischen 1/10 und 10/10 des gesetzlich festgelegten Tabellenwerts liegen darf.

Je nach Komplexität der Steuersituation und dem angewendeten Satz variiert das Honorar erheblich. Privatpersonen mit niedrigem Einkommen zahlen weniger als solche mit hohem Einkommen – selbst wenn der Aufwand der Kanzlei vergleichbar ist.

Hinweis

Wichtig: Dieses Prinzip gilt ebenso für UnternehmerInnen, bei denen der Umsatz oder Gewinn als Gegenstandswert dient. Die StBVV schützt Mandanten vor überhöhten Gebühren, lässt aber Spielraum für individuelle Vereinbarungen.

Wie wird der Gegenstandswert ermittelt?

Der Gegenstandswert bestimmt die Höhe der Steuerberatergebühren nach der Tabelle A der StBVV. Bei Privatpersonen ist dies die Summe aller Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstiger Einkunftsarten.

Bei UnternehmerInnen mit Einzelunternehmen werden die betrieblichen Einkünfte herangezogen. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG richtet sich der Gegenstandswert nach Umsatz oder Bilanzsumme, abhängig von der jeweiligen Leistung (z. B. Jahresabschluss nach § 35 StBVV).

Kostenvergleich: Privatpersonen vs. UnternehmerInnen

Die folgende Tabelle zeigt den typischen Kostenrahmen für Privatpersonen und Unternehmen im direkten Vergleich. Die Werte sind Orientierungsbereiche – die tatsächlichen Kosten hängen von der individuellen Situation, dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz ab.

Leistung Privatperson UnternehmerIn / GmbH
Einkommensteuererklärung (einfach) 150 – 400 EUR 300 – 800 EUR (mit betrieblichen Einkünften)
Einkommensteuererklärung (komplex) 400 – 1.200 EUR 800 – 2.000 EUR
Jahresabschluss GmbH Nicht zutreffend 800 – 5.000 EUR
Körperschaftsteuererklärung Nicht zutreffend 600 – 2.500 EUR
Gewerbesteuererklärung Nicht zutreffend 300 – 1.500 EUR
Beratungsgespräch (Stundensatz) 150 – 300 EUR/Stunde 150 – 350 EUR/Stunde
Lohnsteuerhilfeverein (Alternative) 70 – 250 EUR/Jahr Nicht zulässig

Für eine Privatperson mit einfachen Verhältnissen – also ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, einem Sparerfreibetrag und einigen Werbungskosten – ist ein Steuerberaterhonorar von 150 bis 400 Euro realistisch.

Wer dagegen Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte oder sonstige Einkunftsarten hat, muss mit einem höheren Honorar rechnen. UnternehmerInnen zahlen zusätzlich für betriebliche Leistungen wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen der Gesellschaft.

„Viele GeschäftsführerInnen beauftragen denselben Steuerberater sowohl für ihre private Einkommensteuererklärung als auch für den Jahresabschluss der GmbH. Das ist sinnvoll, weil der Berater die Gesamtsituation kennt und Synergien nutzen kann.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Einflussfaktoren für Steuerberaterkosten bei Privatpersonen

Wer verstehen möchte, was ein Steuerberater für Privatpersonen kostet, sollte die wichtigsten Faktoren kennen, die das Honorar beeinflussen. Nicht nur der Gegenstandswert, sondern auch die Komplexität der Steuersituation spielt eine entscheidende Rolle.

1. Höhe und Art der Einkünfte

Je höher der Gesamtbetrag der Einkünfte, desto höher die Gebühr nach StBVV. Gleichzeitig erhöht sich der Aufwand, wenn mehrere Einkunftsarten vorliegen – etwa Arbeitslohn, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

2. Anzahl der Anlagen und Nachweise

Wer Anlage N (Arbeitnehmer), Anlage V (Vermietung), Anlage KAP (Kapitalerträge) und weitere Anlagen benötigt, verursacht mehr Aufwand. Jede zusätzliche Anlage erhöht den Bearbeitungsaufwand und damit das Honorar.

3. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge

Die Geltendmachung von Sonderausgaben (§ 10 EStG), außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) oder Behinderten-Pauschbeträgen (§ 33b EStG) erfordert zusätzliche Prüfung und Dokumentation.

4. Gebührensatz und Vereinbarung

Der Steuerberater kann einen Satz zwischen 1/10 und 10/10 der Tabelle wählen. Üblich sind 3/10 bis 6/10 bei Standardfällen. Bei besonderer Komplexität oder Eilbedürftigkeit kann der Satz höher ausfallen.

  • Gesamtbetrag der Einkünfte (Gegenstandswert)
  • Anzahl der Einkunftsarten und Anlagen
  • Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge
  • Anzahl der Belege und Nachweise
  • Gebührensatz nach StBVV (1/10 bis 10/10)
  • Vereinbarte Pauschalen oder Stundensätze

Einflussfaktoren für Steuerberaterkosten bei UnternehmerInnen

UnternehmerInnen und GeschäftsführerInnen von Kapitalgesellschaften haben zusätzliche steuerliche Pflichten, die über die private Einkommensteuererklärung hinausgehen. Die Kosten hängen von Rechtsform, Unternehmensgröße und Leistungsumfang ab.

1. Rechtsform und Größenklasse

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder Bilanz. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242 HGB zur Buchführung und nach § 264 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.

Die Größenklasse nach § 267 HGB beeinflusst den Aufwand: Kleine Kapitalgesellschaften können vereinfachte Jahresabschlüsse aufstellen, während mittelgroße und große Gesellschaften umfangreichere Anforderungen erfüllen müssen.

2. Leistungsumfang: Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen

Viele Steuerberater bieten Paketleistungen an, die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen umfassen. Der Gegenstandswert für den Jahresabschluss richtet sich nach § 35 StBVV und beträgt 1/10 der Summe aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme.

3. Anzahl der Geschäftsvorfälle und Belege

Je mehr Geschäftsvorfälle und Belege vorliegen, desto höher der Aufwand für die laufende Buchhaltung. Steuerberater berechnen hier häufig monatliche Pauschalen oder Preise pro Beleg.

4. Beratungsleistungen und Sonderprojekte

Strategische Steuerberatung, Umwandlungen, Betriebsprüfungen oder Rechtsformwechsel werden separat nach Zeitaufwand oder Gegenstandswert abgerechnet. Hier sind Stundensätze von 150 bis 350 Euro üblich.

800–5.000 €

Jahresabschluss GmbH (typisch)

600–2.500 €

Körperschaftsteuererklärung

150–350 €

Stundensatz Beratung

Steuerliche Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten

Steuerberaterkosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Regelungen unterscheiden sich für Privatpersonen und UnternehmerInnen erheblich.

Privatpersonen: Eingeschränkte Absetzbarkeit

Seit der Abgeltungsteuer (2009) sind Steuerberatungskosten für die private Einkommensteuererklärung nicht mehr als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. Ausnahme: Kosten, die im direkten Zusammenhang mit Einkünften stehen.

Absetzbar sind beispielsweise Steuerberatungskosten für die Erstellung der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Hinweis

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich vom Steuerberater eine Aufschlüsselung der Kosten geben, die auf einzelne Einkunftsarten entfallen. So können Sie die absetzbaren Anteile korrekt in der Steuererklärung angeben.

UnternehmerInnen: Vollständige Absetzbarkeit als Betriebsausgaben

Alle Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit betrieblichen Einkünften stehen, sind nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dazu gehören:

  • Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB
  • Kosten für Körperschaftsteuererklärung (§ 31 KStG)
  • Kosten für Gewerbesteuererklärung (§ 14 GewStG)
  • Kosten für laufende Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Beratungskosten für steuerliche Optimierung und Gestaltung

Bei GmbH und UG sind die Steuerberatungskosten Betriebsausgaben der Gesellschaft und mindern den Gewinn vor Steuern. Die Körperschaftsteuer (15 % nach § 23 KStG) und Gewerbesteuer werden entsprechend reduziert.

„GeschäftsführerInnen sollten private und betriebliche Steuerberatungskosten klar trennen lassen. Nur die betrieblichen Kosten sind vollständig absetzbar, während private Kosten seit 2009 weitgehend nicht mehr abzugsfähig sind.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alternativen zum Steuerberater für Privatpersonen und Unternehmen

Nicht in allen Fällen ist ein Steuerberater zwingend erforderlich. Je nach Komplexität der Steuersituation gibt es kostengünstigere Alternativen – allerdings mit Einschränkungen.

Lohnsteuerhilfeverein (nur für Privatpersonen)

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach § 4 Nr. 11 StBerG ausschließlich Arbeitnehmer und Rentner bei der Einkommensteuererklärung unterstützen. Die Mitgliedschaft kostet 70 bis 250 Euro pro Jahr und ist damit deutlich günstiger als ein Steuerberater.

Achtung

Wichtig: Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder bei komplizierten Vermietungsfällen beraten. Für UnternehmerInnen sind sie nicht zugelassen.

Steuersoftware (ELSTER, kommerzielle Anbieter)

ELSTER ist die kostenlose elektronische Steuererklärung der Finanzverwaltung. Kommerzielle Anbieter wie WISO, SteuerSparErklärung oder Taxfix bieten benutzerfreundlichere Oberflächen für 20 bis 40 Euro pro Jahr.

Diese Software eignet sich für einfache Steuerfälle, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Fehler oder vergessene Optimierungsmöglichkeiten können teurer sein als die eingesparten Steuerberaterkosten.

Online-Jahresabschluss für GmbH und UG

Für kleine Kapitalgesellschaften bietet OnlineBilanz.de eine digitale Alternative: Sie erstellen Ihren Jahresabschluss nach § 242 HGB, § 264 HGB und § 266 HGB selbst und erhalten Unterstützung bei der Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) erfolgen. Die Offenlegung ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag (31.12.2025) verpflichtend.

Vorteile

  • Deutlich niedrigere Kosten als klassische Kanzlei
  • Volle Kontrolle über Zahlen und Fristen
  • Rechtssichere Vorlagen nach HGB
  • Direkte Übermittlung ans Unternehmensregister

Grenzen

  • Nur für kleine Kapitalgesellschaften geeignet
  • Keine individuelle Steueroptimierung
  • Keine Vertretung bei Betriebsprüfungen
  • Grundkenntnisse in Buchhaltung erforderlich

Steuerberater finden und beauftragen: Worauf achten?

Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist eine langfristige Entscheidung. Folgende Kriterien helfen bei der Auswahl einer passenden Kanzlei für Privatpersonen und UnternehmerInnen.

1. Spezialisierung und Branchenkenntnisse

Steuerberater mit Schwerpunkt auf Kapitalgesellschaften kennen die Anforderungen nach § 264 HGB, § 266 HGB und § 325 HGB genau. Für Privatpersonen mit Vermietungseinkünften ist ein Berater mit Immobilienkenntnissen sinnvoll.

2. Transparente Honorarvereinbarung

Seriöse Steuerberater informieren im Erstgespräch über die Gebührenordnung nach StBVV und nennen einen realistischen Kostenrahmen. Pauschalen sind bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. monatliche Buchhaltung) üblich.

3. Digitale Arbeitsweise und Erreichbarkeit

Moderne Kanzleien arbeiten mit digitaler Belegerfassung, Online-Zugang zu Mandantendaten und elektronischer Kommunikation. Das spart Zeit und reduziert Fehler.

4. Referenzen und persönlicher Eindruck

Empfehlungen von anderen GeschäftsführerInnen oder Privatpersonen sind wertvoll. Wichtig ist auch die Chemie: Sie sollten sich gut beraten und verstanden fühlen.

  • Spezialisierung auf Ihre Rechtsform oder Einkunftsart
  • Transparente Honorarvereinbarung nach StBVV
  • Digitale Arbeitsweise und moderne Tools
  • Erreichbarkeit und Reaktionszeit
  • Referenzen und Bewertungen
  • Persönlicher Eindruck im Erstgespräch

Hinweis

Praxis-Tipp: Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, um Ihre Situation zu schildern und ein konkretes Angebot einzuholen. Vergleichen Sie mindestens zwei bis drei Kanzleien, bevor Sie sich entscheiden.

Fazit: Steuerberaterkosten richtig einschätzen und optimieren

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von Gegenstandswert, Komplexität und Gebührensatz ab. Privatpersonen zahlen für eine einfache Einkommensteuererklärung 150 bis 400 Euro, bei komplexen Fällen 400 bis 1.200 Euro.

UnternehmerInnen und GeschäftsführerInnen von Kapitalgesellschaften haben zusätzliche Kosten für Jahresabschluss (800–5.000 Euro), Körperschaftsteuererklärung (600–2.500 Euro) und laufende Buchhaltung. Diese Kosten sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig abzugsfähig.

Für Privatpersonen mit einfachen Verhältnissen sind Lohnsteuerhilfevereine (70–250 Euro/Jahr) oder Steuersoftware kostengünstige Alternativen. Für kleine Kapitalgesellschaften bietet OnlineBilanz.de eine digitale Lösung zur Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und § 264 HGB sowie zur Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

„Die Investition in einen guten Steuerberater lohnt sich, wenn die Steuerersparnis die Kosten übersteigt. Bei komplexen Sachverhalten, Betriebsprüfungen oder strategischen Entscheidungen ist fachliche Beratung unverzichtbar. Besonders für Unternehmen stellt sich die Frage, ob sie die Buchhaltung dem Steuerberater anvertrauen oder intern bearbeiten sollten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte

  • Steuerberaterkosten richten sich nach StBVV (Gegenstandswert und Gebührensatz)
  • Privatpersonen: 150–400 Euro (einfach), 400–1.200 Euro (komplex)
  • UnternehmerInnen: 300–2.000 Euro Einkommensteuer, 800–5.000 Euro Jahresabschluss
  • Betriebliche Steuerberatungskosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar
  • Lohnsteuerhilfevereine und Steuersoftware als günstige Alternativen für einfache Fälle
  • Jahresabschluss nach § 264 HGB muss innerhalb 11 Monate festgestellt werden (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb 12 Monate
  • Bei Nichtoffenlegung droht Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro)

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für eine einfache Einkommensteuererklärung?

Für Privatpersonen mit einfachen Verhältnissen (nur Arbeitslohn, keine Vermietung oder Kapitalerträge) liegt das Honorar nach StBVV typischerweise zwischen 150 und 400 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte (Gegenstandswert) und dem angewendeten Gebührensatz (1/10 bis 10/10) ab.

Sind Steuerberaterkosten für Privatpersonen steuerlich absetzbar?

Seit 2009 sind Steuerberatungskosten für die private Einkommensteuererklärung nicht mehr als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. Ausnahme: Kosten, die direkt einzelnen Einkunftsarten zugeordnet werden können (z. B. Anlage V für Vermietung), sind als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig.

Wie viel kostet ein Jahresabschluss für eine GmbH beim Steuerberater?

Die Kosten für einen Jahresabschluss nach § 242 HGB und § 264 HGB liegen typischerweise zwischen 800 und 5.000 Euro. Der Gegenstandswert nach § 35 StBVV beträgt 1/10 der Summe aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme. Kleine Kapitalgesellschaften zahlen weniger als mittelgroße oder große nach § 267 HGB.

Welche Alternativen gibt es zum Steuerberater für Privatpersonen?

Für Arbeitnehmer und Rentner mit einfachen Verhältnissen sind Lohnsteuerhilfevereine eine günstige Alternative (70–250 Euro/Jahr). Steuersoftware wie ELSTER (kostenlos) oder kommerzielle Anbieter (20–40 Euro) eignen sich für einfache Fälle. Bei komplizierten Sachverhalten oder Einkünften aus Gewerbebetrieb ist ein Steuerberater erforderlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung Jahresabschluss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater