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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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2
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übermittelt
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogUG Gründung Steuerberater

UG Gründung Steuerberater 2026: Kosten, Pflichten & Tipps

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) ist mit nur einem Euro Stammkapital möglich – doch damit beginnen buchhalterische, bilanzielle und steuerliche Pflichten, die viele Gründer unterschätzen. Ein Steuerberater kann bereits in der Gründungsphase kritische Fehler vermeiden und die laufende Compliance sicherstellen. Wer selbst als Steuerberater selbständig tätig ist oder werden möchte, kennt diese Herausforderungen aus eigener Erfahrung. Die Ausgaben für diese fachliche Begleitung sind steuerlich absetzbar – Details zur korrekten Erfassung finden Sie in unserem Ratgeber Kosten Steuerberater absetzen wo eintragen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, warum sich die Einbindung eines Steuerberaters bei der UG-Gründung lohnt, welche Prüfungen er vornimmt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Bei der UG-Gründung unterstützt der Steuerberater bereits bei der Prüfung des Gesellschaftsvertrags, berät zur Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG und richtet die laufende Buchführung ein. Ab dem ersten Geschäftstag gelten Bilanzierungspflicht, Jahresabschluss und Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Kosten für die Beratung bei der Gründung liegen je nach Umfang zwischen 500 und 2.000 Euro, die laufende Betreuung richtet sich nach StBVV und Umsatz.

Warum Sie bei der UG-Gründung einen Steuerberater einbinden sollten

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist nach § 5a GmbHG eine beliebte Rechtsform für Gründer mit geringem Startkapital. Während die Gründung theoretisch auch eigenständig möglich ist, empfiehlt sich die Einbindung eines Steuerberaters bereits in der Gründungsphase aus mehreren Gründen: Steuerliche Weichenstellungen wie die Wahl des Wirtschaftsjahres, die Festlegung der Bilanzierungsmethode und die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags haben langfristige Auswirkungen auf Ihre Steuerlast und Verwaltungsaufwand.

Rechtsformspezifische Besonderheiten der UG

  • Stammkapital ab 1 Euro gemäß § 5a Abs. 1 GmbHG, praktisch werden meist 500–1.000 Euro gewählt
  • Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG: 25 % des Jahresüberschusses müssen in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist
  • Handelsregistereintragung mit dem Zusatz “haftungsbeschränkt” oder “UG (haftungsbeschränkt)” ist zwingend
  • Verpflichtung zur doppelten Buchführung und Bilanzierung nach § 242 HGB ab dem ersten Tag der Geschäftstätigkeit
  • Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB

Praxis-Tipp

Ein Steuerberater kann bereits bei der Gründung prüfen, ob die UG langfristig die optimale Rechtsform ist oder ob sich nach Erreichen der 25.000-Euro-Grenze eine Umwandlung in eine reguläre GmbH anbietet. Auch die Alternative zur Einzelfirma oder GbR sollte steuerlich durchgerechnet werden – insbesondere bei geplanter Gewinnthesaurierung.

Der Steuerberater begleitet Sie nicht nur bei der Gründung, sondern stellt sicher, dass Sie von Anfang an alle handels- und steuerrechtlichen Pflichten korrekt erfüllen. Gerade bei der ersten Bilanz und der Offenlegung entstehen oft vermeidbare Fehler, die zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (bis 25.000 Euro) führen können.

Gesellschaftsvertrag und Mustersatzung nach § 2 GmbHG – Was der Steuerberater prüft

Für die UG-Gründung können Sie die vom Gesetzgeber bereitgestellte Mustersatzung nach Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG verwenden. Diese ermöglicht eine schnellere und kostengünstigere notarielle Beurkundung. Allerdings ist die Mustersatzung standardisiert und bietet wenig Gestaltungsspielraum. Ein Steuerberater prüft, ob die Standardlösung zu Ihrem Geschäftsmodell passt oder ob eine individuelle Satzung steuerlich und rechtlich sinnvoller ist.

Was die Mustersatzung enthält – und was fehlt

In der Mustersatzung enthalten

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand (Geschäftsfeld)
  • Höhe des Stammkapitals
  • Standardregelungen zu Geschäftsführung und Vertretung
  • Grundlegende Gesellschafterrechte

Individuelle Gestaltung oft sinnvoll bei

  • Mehreren Gesellschaftern mit unterschiedlichen Kapitalanteilen
  • Gewinnverwendungsklauseln und Vorabausschüttungen
  • Vinkulierungsklauseln (Zustimmungspflicht bei Anteilsverkauf)
  • Wettbewerbsverboten für Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Regelungen zur Nachfolge und Übertragung von Anteilen

„Viele Gründer nutzen die Mustersatzung, um Notarkosten zu sparen. Aber gerade bei mehreren Gesellschaftern oder geplanter späterer Investoreneinbindung ist eine maßgeschneiderte Satzung steuerlich und rechtlich oft die bessere Wahl. Wir prüfen das individuell vor der Beurkundung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Der Steuerberater achtet darauf, dass steuerlich relevante Regelungen – etwa zur Gewinnverwendung, zur Bildung von Rücklagen über das gesetzliche Minimum hinaus oder zur Entnahme von Gewinnen – bereits im Gesellschaftsvertrag sachgerecht formuliert sind. Dies vermeidet spätere kostspielige Satzungsänderungen, die ebenfalls notariell beurkundet werden müssen.

Stammkapital und Rücklagenpflicht: Die 25-Prozent-Regel nach § 5a Abs. 3 GmbHG

Die UG (haftungsbeschränkt) unterscheidet sich von der regulären GmbH vor allem durch das reduzierte Mindeststammkapital und die gesetzliche Rücklagenpflicht. Nach § 5a Abs. 3 GmbHG müssen Sie jährlich mindestens 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen, solange das Stammkapital unter 25.000 Euro liegt.

Berechnung der Rücklagenpflicht – ein Praxisbeispiel

Position Betrag (€) Berechnung
Jahresüberschuss 2025 10.000 Gewinn nach Steuern
Verlustvortrag aus 2024 0
Basis für Rücklage 10.000 10.000 − 0
Mindestrücklage (25 %) 2.500 10.000 × 0,25
Maximal ausschüttbar 7.500 10.000 − 2.500

Verstoß gegen die Rücklagenpflicht

Eine Ausschüttung unter Verletzung der 25-Prozent-Rücklagenpflicht ist nichtig und kann zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 3 GmbHG führen. Der Steuerberater ermittelt bei der Jahresabschlusserstellung die korrekte Rücklagenhöhe und dokumentiert diese im Anhang bzw. in der Gewinnverwendungsrechnung.

Sobald das Stammkapital durch Einstellung in die Rücklage oder durch nachträgliche Bareinlage 25.000 Euro erreicht, entfällt die Rücklagenpflicht. Sie können dann eine Umfirmierung zur regulären GmbH vornehmen, was viele Geschäftsführer aus Image- und Finanzierungsgründen anstreben. Der Steuerberater begleitet diesen Prozess und prüft, ob eine Kapitalerhöhung oder Umwandlung steuerlich vorteilhafter ist.

Buchführung und Bilanzierung ab Tag eins – Pflichten der UG

Jede UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 1 Abs. 1 HGB kraft Rechtsform Kaufmann und damit buchführungspflichtig. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es bei der UG keine Umsatz- oder Gewinngrenzen: Die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung gilt vom ersten Tag der Geschäftstätigkeit an.

Übersicht der handelsrechtlichen Pflichten

  • Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung nach § 238 HGB (zeitnah, vollständig, lückenlos)
  • Aufstellung eines Inventars bei Gründung und zu jedem Bilanzstichtag (§ 240 HGB)
  • Erstellung einer Eröffnungsbilanz bei Gründung (§ 242 Abs. 1 HGB)
  • Jährliche Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB)
  • Beachtung der Feststellungsfrist: 11 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG für Kleinst-UG), 8 Monate für größere UG
  • Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)

Der Steuerberater richtet für Sie die Finanzbuchhaltung ein, wählt einen geeigneten Kontenrahmen (meist SKR 03 oder SKR 04) und stellt sicher, dass alle Geschäftsvorfälle korrekt erfasst werden. Gerade in der Gründungsphase fallen oft atypische Buchungen an – Sacheinlagen, Gründungskosten, Darlehen der Gesellschafter –, die sauber abgegrenzt werden müssen.

„Viele UG-Gründer unterschätzen den Aufwand der laufenden Buchhaltung. Wer von Anfang an auf eine professionelle Steuerberatung setzt, vermeidet nachträgliche Korrekturen und schafft eine solide Datenbasis für Controlling und Finanzierung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss und Offenlegung beim Unternehmensregister – Fristen und Folgen

Jede UG (haftungsbeschränkt) muss ihren Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist für die Offenlegung nicht mehr zuständig.

Fristen im Überblick für Bilanzstichtag 31.12.2025

Pflicht Frist Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss (Kleinst-UG) Bis 30.11.2026 (11 Monate) § 42a Abs. 2 GmbHG
Feststellung Jahresabschluss (kleine/mittelgroße UG) Bis 31.08.2026 (8 Monate) § 42a Abs. 1 GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister Bis 31.12.2026 (12 Monate) § 325 Abs. 1 HGB
Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis Ab 01.01.2027 § 335 HGB (500–25.000 €)

Ordnungsgeld und Vollstreckung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro, kann aber je nach Unternehmensgröße und Dauer der Versäumnis bis zu 25.000 Euro betragen. Das Ordnungsgeld ist persönlich vom Geschäftsführer zu tragen und steuerlich nicht abzugsfähig.

Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss fristgerecht, prüft ihn auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und übernimmt auf Wunsch auch die Einreichung beim Unternehmensregister. Wer diese Aufgaben an einen Steuerberater delegiert, minimiert das Risiko von Ordnungsgeldern und stellt sicher, dass alle Publizitätspflichten erfüllt sind.

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Steuerliche Pflichten der UG: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Die UG (haftungsbeschränkt) ist als Kapitalgesellschaft eigenständiges Steuersubjekt. Sie unterliegt der Körperschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, der Gewerbesteuer nach § 2 Abs. 2 GewStG und – sofern sie unternehmerisch tätig ist – der Umsatzsteuer nach § 2 UStG. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer.

Übersicht der wichtigsten Steuern

15 %

Körperschaftsteuer (§ 23 KStG)

0,825 %

Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt)

~14–17 %

Gewerbesteuer (je nach Hebesatz)

~30 %

Gesamtsteuerbelastung (Richtwert)

Auf Ebene der Gesellschafter fällt bei Gewinnausschüttungen zusätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an (Abgeltungsteuer nach § 43 Abs. 5 EStG). Die UG fungiert hier als Zahlstelle und muss die Steuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Laufende Steuerpflichten und Fristen

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich, je nach Vorjahresumsatzsteuer; Frist: 10. des Folgemonats (§ 18 UStG)
  • Körperschaftsteuererklärung: Jahreserklärung, Abgabefrist mit Steuerberater bis 31. Juli 2027 für das Jahr 2025 (§ 149 Abs. 3 AO i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG)
  • Gewerbesteuererklärung: Zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung einzureichen
  • Umsatzsteuerjahreserklärung: Abgabefrist wie bei Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer-Anmeldung: Monatlich, wenn die UG Arbeitnehmer beschäftigt (§ 41a EStG)

„Die steuerliche Erstberatung ist bei der UG-Gründung essentiell. Wir klären mit Ihnen, ob eine Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG sinnvoll ist, welche Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu leisten sind und wie Sie Ihre Liquidität optimal planen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Der Steuerberater übernimmt nicht nur die Erstellung aller Steuererklärungen, sondern berät Sie auch zur optimalen Gewinnverwendung, zur steuerlichen Gestaltung von Geschäftsführergehältern und zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG.

Geschäftsführergehalt und Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerliche Gestaltung

Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist der Geschäftsführer häufig zugleich (Allein-)Gesellschafter. Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers ist steuerlich ein sensibles Thema: Einerseits mindert ein angemessenes Gehalt den steuerpflichtigen Gewinn der UG, andererseits darf es nicht unangemessen hoch sein, da sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG vorliegt.

Angemessenheit der Geschäftsführervergütung

Die Finanzverwaltung prüft die Angemessenheit anhand des sogenannten Fremdvergleichs: Würde ein fremder Dritter unter vergleichbaren Umständen dieselbe Vergütung zahlen? Entscheidend sind Unternehmensgröße, Branche, Verantwortungsumfang und wirtschaftliche Lage der UG. Ein Steuerberater kann mithilfe von Gehaltsvergleichsdatenbanken (z. B. BBE-Datenbank) die Angemessenheit belegen.

Vorteile eines Geschäftsführergehalts

  • Minderung des steuerpflichtigen Gewinns der UG
  • Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) bei Fremdgeschäftsführern; beherrschende GGF sind sozialversicherungsfrei
  • Betriebsausgabenabzug bei der UG senkt Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Planbare Liquidität für den Geschäftsführer

Risiken bei Unangemessenheit

  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): nicht abzugsfähig, führt zu Steuernachzahlung
  • Nachträgliche Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Kapitalertragsteuer auf die vGA beim Gesellschafter
  • Haftung des Geschäftsführers nach § 34 AO bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

Pensionszusagen und Tantiemen

Auch Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer müssen dem Fremdvergleich standhalten. Sie sind nur dann steuerlich anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart, angemessen dotiert und ernsthaft durchführbar sind (sog. Probezeit-Klausel und Erdienbarkeit). Eine steuerliche Beratung ist hier zwingend erforderlich.

Der Steuerberater unterstützt Sie bei der Festlegung einer steueroptimalen Vergütungsstruktur – unter Berücksichtigung von Gehalt, Tantieme, Altersversorgung und gegebenenfalls Sachbezügen. Dabei wird auch die Frage geprüft, ob eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter steuerlich günstiger ist als eine Gehaltserhöhung (Stichwort: Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungsteuer).

Was kostet ein Steuerberater bei der UG-Gründung und danach?

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert sowie vom vereinbarten Gebührenrahmen ab. Viele Steuerberater bieten heute jedoch Festpreismodelle an, die insbesondere für Gründer Planungssicherheit bieten.

Typische Leistungen und Orientierungspreise (Stand 2026)

Leistung Gebühr nach StBVV (Orientierung) Festpreis-Modell (Beispiel)
Beratung zur Gründung und Rechtsformwahl 100–400 € (nach Zeitaufwand) Ab 200 €
Prüfung und Kommentierung Gesellschaftsvertrag 200–600 € Ab 300 €
Anmeldung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) 150–400 € Ab 180 €
Einrichtung Finanzbuchhaltung 200–500 € Ab 250 €
Laufende Buchhaltung (monatlich) 80–300 € je nach Belegzahl Ab 120 €/Monat
Jahresabschluss inkl. Offenlegung (Kleinst-UG) 800–2.500 € Ab 990 €
Körperschaftsteuererklärung 400–1.200 € Oft im Festpreis enthalten
Gewerbesteuererklärung 250–800 € Oft im Festpreis enthalten

Festpreise bei OnlineBilanz

OnlineBilanz bietet transparente Festpreise für Jahresabschluss, Steuererklärungen und laufende Buchhaltung – zugeschnitten auf UG und kleine GmbH. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen, ohne versteckte Gebühren oder nachträgliche Überraschungen.

Wichtig ist: Die Steuerberaterkosten sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zudem vermeiden Sie durch professionelle Beratung kostspielige Fehler – etwa Ordnungsgelder, Steuernachzahlungen oder Haftungsrisiken. Die Investition in einen Steuerberater rechnet sich in den allermeisten Fällen bereits im ersten Geschäftsjahr.

„Gerade Gründer schätzen klare Festpreise und digitale Abläufe. Bei OnlineBilanz koordinieren wir die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater – von der Gründung über die laufende Buchhaltung bis zur Offenlegung. Alles aus einer Hand, ohne Wartezeiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich die Umwandlung von der UG zur GmbH?

Viele Gründer starten bewusst mit der UG (haftungsbeschränkt), um mit geringem Kapitaleinsatz zu beginnen. Sobald die gesetzliche Rücklage und das Stammkapital zusammen mindestens 25.000 Euro erreichen, stellt sich die Frage: Soll die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden? Aus rechtlicher Sicht ist dies nicht zwingend – die UG kann auf Dauer als solche fortgeführt werden. Aus wirtschaftlichen und Image-Gründen entscheiden sich viele Geschäftsführer jedoch für die Umfirmierung.

Vorteile der Umwandlung zur GmbH

  • Image und Außenwirkung: Die Bezeichnung “UG (haftungsbeschränkt)” wird oft mit geringer Kapitalbasis assoziiert; die GmbH wirkt etablierter und seriöser gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken
  • Wegfall der Rücklagenpflicht: Nach der Umwandlung entfällt die 25-Prozent-Pflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG; Gewinne können freier ausgeschüttet werden
  • Erleichterter Zugang zu Krediten und Investoren: Banken und Investoren bevorzugen häufig Kapitalgesellschaften mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro
  • Vereinfachte Nachfolgeregelung: Bei geplanter Übertragung von Anteilen oder Eintritt neuer Gesellschafter ist die GmbH flexibler

Ablauf der Umwandlung

  • Prüfung, ob Stammkapital und Rücklagen zusammen mindestens 25.000 Euro erreichen
  • Gesellschafterbeschluss über Umfirmierung (notariell zu beurkunden)
  • Satzungsänderung: Entfernung des Zusatzes “haftungsbeschränkt” und Anpassung der Kapitalregelungen
  • Anmeldung der Satzungsänderung zum Handelsregister
  • Mitteilung an Finanzamt, Gewerbeamt, Krankenkassen und Geschäftspartner
  • Aktualisierung aller Geschäftspapiere, Website, Verträge (Impressum, AGB, etc.)

Der Steuerberater begleitet die Umwandlung von Anfang bis Ende: Er prüft die bilanziellen Voraussetzungen, erstellt eine Sonderprüfung der Rücklagen, bereitet die Gesellschafterbeschlüsse vor und kümmert sich um die steuerlichen Meldungen. Die Umwandlung selbst ist in der Regel steuerneutral, da es sich lediglich um eine Umfirmierung innerhalb derselben Rechtsform (Kapitalgesellschaft) handelt.

Steuerliche Neutralität

Die Umwandlung von der UG zur GmbH ist nach herrschender Meinung kein steuerbarer Vorgang, da keine Rechtsträgerwechsel stattfindet. Es handelt sich um eine bloße Satzungsänderung. Dennoch sollte die Umwandlung steuerlich begleitet werden, um etwa verdeckte Gewinnausschüttungen oder Bewertungsfragen bei Sacheinlagen korrekt zu behandeln.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine UG auch ohne Steuerberater gründen?

Ja, die notarielle Gründung ist ohne Steuerberater möglich. Sie können die Mustersatzung nach § 2 GmbHG verwenden und die Anmeldung beim Handelsregister selbst vornehmen. Allerdings beginnen ab Eintragung sofort Buchführungs-, Bilanzierungs- und Steuerpflichten. Viele Gründer unterschätzen den Aufwand und holen sich spätestens zur ersten Steuererklärung professionelle Hilfe.

Muss der Steuerberater bei der notariellen Beurkundung dabei sein?

Nein, beim Notartermin muss kein Steuerberater anwesend sein. Die Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister erfolgen durch den Notar. Der Steuerberater prüft jedoch im Vorfeld den Gesellschaftsvertrag auf steuerliche Risiken, berät zur Gewinnverwendung und richtet nach der Eintragung die Buchhaltung sowie die steuerliche Erfassung beim Finanzamt ein.

Welche Unterlagen brauche ich vom Steuerberater für die Gewerbeanmeldung?

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel keine Unterlagen vom Steuerberater. Sie melden das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an, das die Informationen automatisch an das Finanzamt weitergibt. Der Steuerberater übernimmt dann die Beantwortung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und meldet die UG für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und ggf. Umsatzsteuer an.

Kann der Steuerberater auch bei der Namensfindung und Markenprüfung helfen?

Der Steuerberater prüft in erster Linie steuerliche und bilanzielle Fragen. Für die Namensprüfung (Handelsregistereintrag) ist der Notar zuständig, für die Markenrecherche ein Rechtsanwalt oder Markenanwalt. Manche Steuerberater haben ein Netzwerk und können Sie an spezialisierte Kollegen verweisen, die Firmierung sollte aber rechtlich sauber geprüft werden.

Was passiert, wenn ich die Rücklagenpflicht nicht einhalte?

Die Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG ist zwingend: 25 Prozent des Jahresüberschusses müssen in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis 25.000 Euro erreicht sind. Verstöße können zu Ordnungsgeld nach § 335 HGB führen und im schlimmsten Fall die Geschäftsführerhaftung auslösen. Der Steuerberater stellt sicher, dass die Rücklage im Jahresabschluss korrekt ausgewiesen und der Gewinnverwendungsbeschluss rechtssicher gefasst wird.

Übernimmt der Steuerberater auch die Anmeldung beim Transparenzregister?

Viele Steuerberater bieten die Anmeldung beim Transparenzregister als zusätzliche Dienstleistung an. Die UG muss dort ihre wirtschaftlich Berechtigten melden, sofern keine Befreiung nach § 20 Abs. 2 GwG greift. Die Anmeldung kann aber auch selbst online vorgenommen werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob er dies im Rahmen der Gründungsberatung mit übernimmt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater