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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Selbständige

Steuerberater selbständig: Kosten, Pflichten & Tipps 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Selbständige stehen vor vielfältigen steuerlichen Pflichten – von der Einnahmenüberschussrechnung bis zum Jahresabschluss nach HGB. Besonders Branchen mit strengen Aufzeichnungspflichten wie die Buchführung im Hotel & Gaststättengewerbe oder selbständige Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung profitieren von professioneller Unterstützung. Ein Steuerberater entlastet nicht nur bei der Buchhaltung, sondern sichert auch die Einhaltung aller Fristen und Vorschriften. OnlineBilanz verbindet dabei die Fachexpertise zugelassener Steuerberater mit digitaler Effizienz und transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Selbständige profitieren von einem Steuerberater durch fachliche Sicherheit bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Fristen. Moderne digitale Kanzleien für Steuerberater ermöglichen dabei eine effiziente Zusammenarbeit mit digitalen Dokumenten und Prozessen. Eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung besteht nur für buchführungspflichtige Rechtsformen wie GmbH oder UG. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von Umsatz, Rechtsform und Leistungsumfang ab.

Warum Selbständige einen Steuerberater brauchen

Selbständige stehen vor einer Vielzahl steuerlicher und buchhalterischer Pflichten, die weit über die einfache Gewinnermittlung hinausgehen. Die Einkommensteuer nach § 2 EStG, die Umsatzsteuer nach § 1 UStG sowie gegebenenfalls Gewerbesteuer nach § 2 GewStG erfordern präzise Kenntnisse und eine fortlaufende Beobachtung der aktuellen Rechtsprechung. Hinzu kommen Buchführungspflichten nach § 140 AO für Gewerbetreibende, die bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten.

Ein Steuerberater unterstützt nicht nur bei der Erstellung der Steuererklärungen, sondern berät auch strategisch zu Themen wie Rechtsformwahl, Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG oder der optimalen Gewinnermittlungsart. Gerade bei der UG Gründung mit Steuerberater oder bei der Gründung einer GmbH ist die fachliche Begleitung unverzichtbar, da hier zusätzliche Pflichten wie die Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB und die Offenlegung nach § 325 HGB hinzukommen.

Praxis-Hinweis

Wer als Einzelunternehmer die Buchführungsgrenzen überschreitet (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro im Jahr 2026), wird nach § 141 AO buchführungspflichtig. Spätestens dann empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, um die laufende Buchhaltung und den Jahresabschluss professionell zu bewältigen.

Typische Aufgaben des Steuerberaters für Selbständige

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung und Gewinnermittlung (EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG oder Bilanzierung nach § 5 EStG)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahressteuererklärungen nach § 18 UStG
  • Gewerbesteuererklärungen für gewerbliche Einkünfte
  • Beratung zu Investitionen, Abschreibungen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Vorbereitung und Vertretung bei Betriebsprüfungen nach § 193 AO
  • Bei Kapitalgesellschaften: Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB und Offenlegung beim Unternehmensregister

Welche Rechtsform verursacht welche steuerlichen Pflichten?

Die Wahl der Rechtsform hat unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der steuerlichen Pflichten. Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) unterliegen der Einkommensteuer nach § 2 EStG und versteuern ihren Gewinn transparent im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind hingegen eigenständige Steuersubjekte und zahlen Körperschaftsteuer nach § 1 KStG sowie Gewerbesteuer nach § 2 GewStG.

Rechtsform Steuerart Buchführungspflicht Jahresabschluss
Einzelunternehmer Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer Ab Grenzen § 141 AO Nur bei Buchführungspflicht
GbR / Freiberufler Einkommensteuer (transparent) Meist EÜR ausreichend Nein (außer bei Buchführungspflicht)
GmbH / UG Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer Pflicht nach § 238 HGB Pflicht nach § 264 HGB + Offenlegung § 325 HGB
OHG / KG Einkommensteuer (transparent) Pflicht nach § 238 HGB Nur bei Buchführungspflicht

Gerade die GmbH und UG bringen erhöhte Anforderungen mit sich: Sie müssen einen Jahresabschluss nach § 264 HGB erstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang besteht. Dieser Jahresabschluss ist innerhalb von acht Monaten nach Bilanzstichtag (bei kleinen GmbH: elf Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG) festzustellen und innerhalb von zwölf Monaten beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB). Verstöße führen zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

„Viele Gründer unterschätzen die Komplexität des HGB-Jahresabschlusses. Die fachliche Erstellung durch einen Steuerberater ist nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern auch der strategischen Finanzplanung. Bei OnlineBilanz übernehmen unsere zugelassenen Steuerberater die Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung — digital koordiniert, ohne Wartezeiten.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet ein Steuerberater für Selbständige?

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dort sind Gebührenrahmen für einzelne Tätigkeiten festgelegt, die sich nach dem Gegenstandswert bemessen. Für Selbständige variieren die Kosten je nach Umfang der Leistungen, Komplexität der Buchhaltung und gewählter Rechtsform erheblich.

Typische Kostenrahmen für Selbständige (Stand 2026)

Einzelunternehmer / Freiberufler

Einkommensteuererklärung mit EÜR: ca. 400–1.200 Euro (je nach Umsatz und Komplexität). Laufende Buchhaltung: ab 80 Euro monatlich.

GmbH / UG

Jahresabschluss (HGB) inkl. Steuererklärungen: ca. 1.500–4.500 Euro. Laufende Finanzbuchhaltung: ab 150 Euro monatlich. Offenlegung: zusätzlich 150–300 Euro.

Die StBVV erlaubt Steuerberatern, innerhalb des Gebührenrahmens individuelle Vereinbarungen zu treffen. In der Praxis führt das oft zu intransparenten Angeboten und langen Wartezeiten. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier eine Alternative: Transparente Festpreise für Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater — digital koordiniert über Servet Gündogan als Büroleiter und unser Steuerberater-Team, das die fachliche Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung übernimmt.

Kostenvergleich

Ein klassischer Steuerberater vor Ort berechnet für einen GmbH-Jahresabschluss oft nach Zeitaufwand oder Mittelwert der StBVV. Bei OnlineBilanz.de erhalten Geschäftsführer einen Festpreis-Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater — ohne Überraschungen, ohne Wartezeiten, mit digitaler Koordination durch unseren Büroleiter Servet Gündogan.

Faktoren, die die Steuerberater-Kosten beeinflussen

  • Umsatz und Gegenstandswert: Je höher der Jahresumsatz oder Gewinn, desto höher die Gebühr nach StBVV
  • Komplexität der Buchhaltung: Viele Geschäftsvorfälle, internationale Transaktionen oder mehrere Bankkonten erhöhen den Aufwand
  • Rechtsform: GmbH/UG benötigen einen HGB-Jahresabschluss, was deutlich aufwändiger ist als eine EÜR
  • Zusatzleistungen: Betriebsprüfungen, Sonderbilanzen, steuerliche Gestaltungsberatung werden separat berechnet
  • Digitalisierungsgrad: Wer Belege digital und strukturiert bereitstellt, reduziert den Zeitaufwand und damit die Kosten

Gibt es eine Steuerberater-Pflicht für Selbständige?

In Deutschland besteht keine generelle gesetzliche Pflicht für Selbständige, einen Steuerberater zu beauftragen. Grundsätzlich dürfen Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen selbst erstellen und beim Finanzamt einreichen. Allerdings gibt es praktische und rechtliche Situationen, in denen die Hinzuziehung eines Steuerberaters faktisch unverzichtbar wird.

Situationen, in denen der Steuerberater faktisch notwendig ist

  1. Buchführungspflicht nach § 238 HGB: Alle Kaufleute (z. B. GmbH, UG, OHG, KG) müssen Bücher führen und Jahresabschlüsse erstellen. Die Komplexität des Handelsrechts erfordert hier regelmäßig Fachexpertise.
  2. Offenlegungspflicht nach § 325 HGB: Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Fehler oder Fristversäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro).
  3. Betriebsprüfungen nach § 193 AO: Bei Prüfungen durch das Finanzamt ist die fachliche Vertretung durch einen Steuerberater nach § 3 StBerG zulässig und oft entscheidend.
  4. Komplexe steuerliche Sachverhalte: Grenzüberschreitende Geschäfte, Umstrukturierungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder Verlustvorträge erfordern tiefes steuerliches Fachwissen.
  5. Haftungsrisiken bei Geschäftsführern: Geschäftsführer einer GmbH oder UG haften persönlich für Steuerverbindlichkeiten (§ 69 AO, § 34 AO). Eine fachliche Absicherung durch einen Steuerberater ist daher dringend zu empfehlen.

Haftungsrisiko für GmbH-Geschäftsführer

Geschäftsführer haften nach § 69 AO persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuer oder Umsatzsteuer. Auch bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB, die gegen die Gesellschaft und in schweren Fällen auch persönlich gegen den Geschäftsführer verhängt werden können. Die fachliche Begleitung durch einen Steuerberater minimiert diese Risiken erheblich.

Wer als Selbständiger eine GmbH oder UG führt, sollte sich daher nicht nur auf die formale Rechtslage verlassen, sondern die faktischen Anforderungen und Haftungsrisiken realistisch bewerten. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier eine effiziente Lösung: Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtssicher, Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die digitale Zusammenarbeit, und Sie erhalten Transparenz durch Festpreise.

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit einem Steuerberater?

Die Digitalisierung hat die Zusammenarbeit zwischen Selbständigen und Steuerberatern grundlegend verändert. Moderne Steuerberater-Plattformen nutzen digitale Belegerfassung, cloudbasierte Buchhaltungssoftware und sichere Datenübertragung, um Prozesse zu beschleunigen und Transparenz zu schaffen. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG bedeutet das: Keine Pendelordner, keine verlorenen Belege, keine intransparenten Wartezeiten.

Typischer Ablauf einer digitalen Steuerberater-Zusammenarbeit

  • Onboarding: Digitale Übermittlung der Stammdaten, Zugang zu Buchhaltungssoftware oder Upload-Portal
  • Belegerfassung: Rechnungen, Bankauszüge und Belege werden digital hochgeladen oder per Schnittstelle übermittelt
  • Laufende Buchhaltung: Der Steuerberater oder sein Team kontiert die Belege, erstellt Umsatzsteuervoranmeldungen und überwacht Fristen
  • Jahresabschluss: Nach Bilanzstichtag (meist 31.12.) erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss nach HGB, stimmt ihn mit dem Mandanten ab
  • Offenlegung: Der fertige Jahresabschluss wird rechtsverbindlich unterzeichnet und beim Unternehmensregister offengelegt (§ 325 HGB)
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und ggf. Umsatzsteuererklärungen werden parallel erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt

Bei OnlineBilanz koordiniert Servet Gündogan als Büroleiter die Zusammenarbeit zwischen Mandant und unserem Steuerberater-Team. Er ist erster Ansprechpartner für organisatorische Fragen, Terminabstimmungen und Dokumentenanforderungen. Die fachliche Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses übernehmen unsere zugelassenen Steuerberater — mit voller Verantwortung nach § 323 HGB.

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„Unsere Mandanten schätzen die klare Struktur: Ich koordiniere die organisatorischen Abläufe, unsere Steuerberater liefern die fachliche Qualität. So verbinden wir Steuerberater-Kompetenz mit moderner digitaler Effizienz — ohne Kompromisse bei der Rechtssicherheit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss für GmbH und UG: Warum der Steuerberater entscheidend ist

Der Jahresabschluss nach § 264 HGB ist für jede GmbH und UG verpflichtend und besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB dürfen Erleichterungen nutzen, müssen aber dennoch alle formellen Anforderungen erfüllen. Die Erstellung erfordert tiefgreifende Kenntnisse des Handelsrechts, der Rechnungslegungsstandards und der steuerlichen Überleitungsrechnung.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (§ 264 HGB)

  • Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden nach § 266 HGB (kleine GmbH: Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung: Darstellung von Erträgen und Aufwendungen nach § 275 HGB (Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang: Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen, Beteiligungen (§ 284 HGB; Erleichterungen für kleine GmbH nach § 288 HGB)
  • Lagebericht: Nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a Abs. 2 GmbHG) und muss bei kleinen GmbH innerhalb von elf Monaten nach Bilanzstichtag geschehen, bei mittelgroßen und großen GmbH innerhalb von acht Monaten. Anschließend besteht die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB: Der Jahresabschluss ist innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern ausschließlich beim Unternehmensregister.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wer die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert und verhängt Ordnungsgelder konsequent. Ein rechtzeitig erstellter und offengelegter Jahresabschluss durch einen Steuerberater minimiert dieses Risiko.

Warum die Erstellung durch einen Steuerberater sinnvoll ist

  • Fachliche Korrektheit: Handelsrechtliche Bilanzierung, Bewertungsvorschriften (§ 253 HGB), Rückstellungen, latente Steuern
  • Steuerliche Überleitungsrechnung: Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz müssen korrekt erfasst werden
  • Rechtssichere Offenlegung: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister mit allen formalen Anforderungen
  • Haftungsschutz: Geschäftsführer haften persönlich für Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG). Ein fachlich korrekter Jahresabschluss durch einen Steuerberater reduziert dieses Risiko erheblich.
  • Effizienz: Steuerberater kennen alle Fristen, Erleichterungen und Fallstricke — das spart Zeit und Nerven.

Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält nicht nur fachliche Sicherheit, sondern auch strategische Beratung zu Themen wie Gewinnverwendung, Ausschüttungen oder steueroptimierter Gestaltung. Bei OnlineBilanz.de übernehmen unsere zugelassenen Steuerberater die Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung — koordiniert durch unseren Büroleiter Servet Gündogan, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Steuerberater wechseln als Selbständiger: Worauf achten?

Ein Steuerberaterwechsel ist in Deutschland jederzeit möglich und nicht an Kündigungsfristen gebunden, sofern im Mandatsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Häufige Gründe für einen Wechsel sind mangelnde Erreichbarkeit, intransparente Abrechnungen, lange Bearbeitungszeiten oder fehlende Digitalisierung. Gerade Geschäftsführer einer GmbH oder UG, die einen Jahresabschluss nach HGB benötigen, sind auf einen verlässlichen und fachlich versierten Steuerberater angewiesen.

Ablauf eines Steuerberaterwechsels

  1. Kündigung des alten Mandatsverhältnisses: Schriftlich per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung. Prüfen Sie den Mandatsvertrag auf Kündigungsfristen.
  2. Herausgabe der Unterlagen: Der bisherige Steuerberater ist nach § 66 StBerG verpflichtet, alle Handakten und Belege herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei offenen Honorarforderungen.
  3. Auswahl des neuen Steuerberaters: Achten Sie auf digitale Arbeitsweise, transparente Preise, Erfahrung mit Ihrer Rechtsform und Branche.
  4. Onboarding beim neuen Steuerberater: Übermittlung der Stammdaten, Zugang zu Buchhaltungssoftware, Klärung offener Fragen aus Vorjahren.
  5. Nahtloser Übergang: Der neue Steuerberater übernimmt laufende Buchhaltung, erstellt ausstehende Steuererklärungen und bereitet den nächsten Jahresabschluss vor.

Tipp für GmbH-Geschäftsführer

Wechseln Sie den Steuerberater nicht während des laufenden Jahresabschlusses, sondern idealerweise zu Beginn eines Geschäftsjahres. So vermeiden Sie Abstimmungsprobleme und doppelte Einarbeitung. Bei OnlineBilanz koordinieren wir den Wechsel reibungslos: Servet Gündogan als Büroleiter übernimmt die organisatorische Abwicklung, unser Steuerberater-Team prüft alle Vorjahresunterlagen und stellt einen nahtlosen Übergang sicher.

Worauf Sie bei der Auswahl eines neuen Steuerberaters achten sollten

  • Fachliche Kompetenz: Erfahrung mit Ihrer Rechtsform (GmbH, UG, Einzelunternehmen) und Branche
  • Digitale Arbeitsweise: Cloudbasierte Buchhaltung, digitale Belegerfassung, sichere Datenübertragung
  • Transparente Preisgestaltung: Festpreise oder klare Stundenverrechnungssätze, keine versteckten Kosten
  • Erreichbarkeit und Kommunikation: Feste Ansprechpartner, schnelle Reaktionszeiten, persönliche Betreuung
  • Offenlegung und Fristen: Zuverlässige Einhaltung der Offenlegungsfristen nach § 325 HGB, automatisierte Erinnerungen
  • Mandantenportal: Zugriff auf aktuelle Zahlen, Belege und Auswertungen jederzeit möglich

„Viele Mandanten kommen zu uns, weil sie bei ihrem bisherigen Steuerberater lange Wartezeiten und intransparente Abrechnungen erlebt haben. Wir bieten Festpreise, digitale Prozesse und persönliche Betreuung durch unser Büroleiter-Team und unsere zugelassenen Steuerberater. So verbinden wir Steuerberater-Qualität mit moderner Effizienz.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Typische Fehler, die Selbständige ohne Steuerberater machen

Selbständige, die ihre Steuerangelegenheiten ohne fachliche Unterstützung bewältigen, begehen häufig Fehler, die zu Steuernachzahlungen, Säumniszuschlägen oder sogar Ordnungsgeldern führen können. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG ist die Komplexität des Handels- und Steuerrechts so hoch, dass selbst erfahrene Geschäftsführer ohne steuerliche Fachkenntnisse Risiken eingehen.

Die häufigsten Fehler im Überblick

Fehler Rechtsgrundlage Konsequenz
Verspätete Offenlegung des Jahresabschlusses § 325 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 € nach § 335 HGB
Fehlerhafte Bilanzierung (z. B. Rückstellungen) § 253 HGB Steuernachzahlung, ggf. Haftung Geschäftsführer
Nicht abgeführte Umsatzsteuer § 18 UStG Haftung Geschäftsführer nach § 69 AO, Strafverfahren
Verdeckte Gewinnausschüttung nicht erkannt § 8 Abs. 3 KStG Nachversteuerung, Säumniszuschläge
Investitionsabzugsbetrag falsch beantragt § 7g EStG Rückabwicklung, Zinsen nach § 233a AO
Fristen für Steuererklärungen versäumt § 149 AO Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Besonders kritisch sind Haftungsrisiken für Geschäftsführer: Nach § 69 AO haftet der Geschäftsführer einer GmbH oder UG persönlich für nicht abgeführte Steuern, wenn er seine Pflichten verletzt. Das betrifft insbesondere Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Auch bei verspäteter Offenlegung drohen persönliche Konsequenzen, da das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder gegen die Gesellschaft und in schweren Fällen auch gegen den Geschäftsführer verhängen kann.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Geschäftsführer einer GmbH oder UG haften nach § 69 AO persönlich und unbeschränkt, wenn sie steuerliche Pflichten verletzen. Das gilt insbesondere für nicht abgeführte Lohnsteuer oder Umsatzsteuer. Ein Steuerberater minimiert dieses Risiko durch fristgerechte und korrekte Erstellung aller Steuererklärungen und Meldungen.

Weitere typische Fehlerquellen

  • Privat- und Geschäftsvermögen vermischt: Führt zu verdeckten Gewinnausschüttungen oder Entnahmen, die nachversteuert werden müssen
  • Keine ordnungsgemäße Belegablage: Bei Betriebsprüfungen nach § 193 AO kann das zu Hinzuschätzungen führen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen fehlerhaft oder verspätet: Säumniszuschläge nach § 240 AO und ggf. Schätzungen durch das Finanzamt
  • Fehlende Rückstellungen: Führt zu überhöhtem Gewinnausweis und höheren Steuern (§ 249 HGB)
  • Keine steuerliche Beratung bei Investitionen: Verpasste Abschreibungsmöglichkeiten oder Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
  • Keine Dokumentation von Gesellschafterbeschlüssen: Kann zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen oder steuerlichen Nachteilen führen

Die fachliche Begleitung durch einen Steuerberater ist daher nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern der Rechtssicherheit und Risikominimierung. Wer als Geschäftsführer einer GmbH oder UG ohne steuerliche Unterstützung agiert, trägt ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko. Bei OnlineBilanz übernehmen unsere zugelassenen Steuerberater die fachliche Erstellung und Prüfung aller steuerlichen und handelsrechtlichen Unterlagen — koordiniert durch Servet Gündogan als Büroleiter, mit transparenten Festpreisen und digitaler Effizienz.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer auf einen Steuerberater verzichten?

Grundsätzlich ja – Kleinunternehmer ohne Buchführungspflicht können ihre Steuererklärung selbst erstellen. Allerdings übersehen viele abzugsfähige Betriebsausgaben oder machen Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Ein Steuerberater kann bereits durch optimierte Steuererklärungen Kosten einsparen, die seine Honorare übersteigen.

Wann lohnt sich der Wechsel zu einem digitalen Steuerberater?

Der Wechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie Wartezeiten bei Ihrem bisherigen Steuerberater haben, häufig unterwegs sind oder papierlose Prozesse bevorzugen. Digitale Steuerberater wie OnlineBilanz arbeiten mit Festpreisen, kurzen Bearbeitungszeiten und bieten volle Rechtssicherheit durch zugelassene Steuerberater.

Was passiert, wenn ich als GmbH-Geschäftsführer keinen Steuerberater beauftrage?

Sie sind selbst für die Einhaltung aller Fristen verantwortlich – etwa Feststellung binnen 8 Monaten nach § 42a GmbHG und Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Zudem haften Sie persönlich für fehlerhafte Bilanzen.

Kann ein Steuerberater auch meine Lohnbuchhaltung übernehmen?

Ja. Viele Steuerberater bieten neben der Finanzbuchhaltung auch Lohnbuchhaltung an – inklusive Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und werden ebenfalls nach StBVV abgerechnet.

Wie finde ich einen passenden Steuerberater für meine Branche?

Achten Sie auf Branchenerfahrung, Mandantenbewertungen und digitale Arbeitsweise. Viele Steuerberater spezialisieren sich auf bestimmte Bereiche wie E-Commerce, Freiberufler oder Handwerk. Plattformen wie OnlineBilanz vermitteln Steuerberater mit transparenten Leistungspaketen und Festpreisen – ohne langes Suchen.

Was muss ich bei einem Steuerberaterwechsel zur Jahresabschluss-Saison beachten?

Planen Sie den Wechsel frühzeitig – idealerweise direkt nach Abschluss des laufenden Geschäftsjahres. Klären Sie die Freigabe durch den alten Steuerberater, übergeben Sie vollständige Unterlagen und informieren Sie das Finanzamt. So vermeiden Sie Fristversäumnisse und Doppelarbeit.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater