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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
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Forderungen142.820 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten

Steuerberater Kosten 2026: Was GmbH-Geschäftsführer zahlen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für einen Steuerberater variieren erheblich – abhängig von Umsatz, Rechtsform und Leistungsumfang. Dieser Artikel zeigt, wie sich die Steuerberatervergütung nach StBVV berechnet, welche Faktoren das Honorar beeinflussen und wie Kapitalgesellschaften durch intelligente Prozesse Kosten reduzieren können, ohne auf fachliche Qualität zu verzichten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Steuerberaterkosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und werden über Gegenstandswerte berechnet. Kleine GmbHs zahlen typischerweise 1.500–4.000 Euro jährlich für Jahresabschluss und Steuererklärungen, bei höheren Umsätzen entsprechend mehr. Gebührensätze zwischen 5/10 und 8/10 sind üblich.

Grundlagen der Steuerberatervergütung

Die Vergütung von Steuerberatern ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt einen verbindlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Steuerberater ihre Honorare berechnen dürfen.

Im Gegensatz zu vielen anderen freien Berufen können Steuerberater ihre Preise nicht völlig frei festlegen. Die StBVV definiert Mindest- und Höchstsätze für nahezu alle steuerberatenden Tätigkeiten – von der Buchhaltung über Steuererklärungen bis zum Jahresabschluss.

Diese Regelung soll einerseits einen fairen Wettbewerb gewährleisten und andererseits verhindern, dass Mandate durch Dumpingpreise akquiriert werden. Für Mandanten bedeutet dies: Die Kosten sind weitgehend vergleichbar, sofern die Rahmenbedingungen identisch sind.

Hinweis

Die StBVV wurde zuletzt zum 1. Juli 2020 novelliert. Sie ersetzt die vorherige Steuerberatergebührenverordnung und passt die Gebühren an die gestiegenen Anforderungen im Steuerrecht an.

Zentral für die Berechnung sind zwei Faktoren: der Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) und der Gebührensatz. Beide werden in den folgenden Abschnitten detailliert erläutert.

Gegenstandswert und Gebührensatz: So wird das Honorar berechnet

Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerberatergebühr. Er orientiert sich je nach Tätigkeit an unterschiedlichen Kennzahlen des Unternehmens oder der Privatperson.

Gegenstandswerte bei typischen Leistungen

  • Bei der Einkommensteuererklärung: Summe der positiven Einkünfte (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV)
  • Bei der Körperschaftsteuererklärung (GmbH): Summe der positiven Einkünfte, mindestens jedoch Jahresüberschuss vor Steuern (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV)
  • Bei der Gewerbesteuererklärung: Gewerbeertrag vor Freibetrag (§ 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV)
  • Beim Jahresabschluss: 1/10 der Bilanzsumme zuzüglich Betriebserlöse (§ 35 Abs. 1 StBVV)

Aus dem Gegenstandswert ergibt sich gemäß den Tabellen der StBVV eine Mittelgebühr (auch Vollgebühr genannt). Diese entspricht einem Gebührensatz von 5/10.

Der Steuerberater darf je nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Tätigkeit einen Gebührensatz zwischen 1/10 und 10/10 ansetzen. In der Praxis liegen die meisten Abrechnungen zwischen 5/10 und 8/10 der Tabellenwerte.

„Viele Mandanten sind überrascht, dass zwei Steuerberater für dieselbe Leistung unterschiedliche Honorare berechnen – obwohl beide nach StBVV abrechnen. Der Spielraum liegt im Gebührensatz, den der Berater nach pflichtgemäßem Ermessen festlegt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Beispielrechnung: Jahresabschluss einer kleinen GmbH

Angenommen, eine GmbH hat eine Bilanzsumme von 200.000 Euro und Betriebserlöse von 300.000 Euro. Der Gegenstandswert berechnet sich wie folgt:

Gegenstandswert = (200.000 € × 1/10) + 300.000 € = 320.000 €

Laut Tabelle C der StBVV (Anlage 10) ergibt sich bei einem Gegenstandswert von 320.000 Euro eine Mittelgebühr (5/10) von etwa 1.270 Euro. Bei einem Gebührensatz von 7/10 würde das Honorar etwa 1.778 Euro betragen.

Typische Leistungen und Preise im Überblick

Steuerberater bieten ein breites Leistungsspektrum an. Die folgende Tabelle zeigt typische Kostenbereiche für kleine bis mittelständische Kapitalgesellschaften auf Basis der StBVV.

Leistung Typischer Kostenbereich (p.a.) Abhängig von
Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) 800 – 5.000 EUR Bilanzsumme, Umsatz, Komplexität
Körperschaftsteuererklärung 600 – 2.500 EUR Einkünfte, Beteiligungen, Sonderfälle
Gewerbesteuererklärung 200 – 800 EUR Gewerbeertrag
Einkommensteuererklärung (GF) 300 – 1.200 EUR Einkünftearten, Anzahl Anlagen
Umsatzsteuererklärung (jährlich) 200 – 600 EUR Umsatzhöhe, Voranmeldungen
Lohnbuchhaltung (pro Mitarbeiter/Monat) 20 – 60 EUR Anzahl MA, Sonderfälle
Finanzbuchhaltung (monatlich) 100 – 500 EUR Anzahl Belege, Konten
Beratungsgespräch (Stundensatz) 150 – 350 EUR/Std. Kanzleigröße, Region, Expertise

Diese Werte sind Orientierungswerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Region, Kanzleigröße und individueller Vereinbarung variieren.

Achtung

Viele Steuerberater bieten Paketpreise an, die mehrere Leistungen bündeln. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Leistungen – insbesondere Feststellung und Offenlegung nach § 325 HGB – im Angebot enthalten sind.

Zusätzliche Kosten können entstehen für Sonderleistungen wie Betriebsprüfungen, Umwandlungen, Sanierungsberatung oder steuerliche Gestaltungsberatung. Diese werden meist nach Zeitaufwand oder gesonderten Tabellenwerten abgerechnet.

Kostenbeispiele für GmbHs unterschiedlicher Größe

Um die Größenordnungen besser einschätzen zu können, zeigen die folgenden Beispiele typische Jahreskosten für Steuerberatung bei Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB.

Kleinstkapitalgesellschaft

  • Jahresabschluss: ca. 900 EUR
  • KSt-Erklärung: ca. 650 EUR
  • GewSt-Erklärung: ca. 250 EUR
  • USt-Erklärung: ca. 280 EUR
  • Gesamt: ca. 2.080 EUR/Jahr

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Jahresabschluss: ca. 2.800 EUR
  • KSt-Erklärung: ca. 1.200 EUR
  • GewSt-Erklärung: ca. 450 EUR
  • USt-Erklärung: ca. 400 EUR
  • Gesamt: ca. 4.850 EUR/Jahr

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Jahresabschluss: ca. 7.500 EUR
  • KSt-Erklärung: ca. 2.800 EUR
  • GewSt-Erklärung: ca. 900 EUR
  • USt-Erklärung: ca. 600 EUR
  • Gesamt: ca. 11.800 EUR/Jahr

Diese Beispiele enthalten nur die Kernleistungen und gehen von durchschnittlichen Gebührensätzen (6/10 bis 7/10) aus. Hinzu kommen ggf. Kosten für laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Beratungsleistungen.

Wichtig: Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen nicht nur die Offenlegungs- und Prüfungspflichten, sondern beeinflussen indirekt auch die Steuerberatungskosten, da höhere Umsätze und Bilanzsummen zu höheren Gegenstandswerten führen.

Faktoren, die das Honorar beeinflussen

Neben dem Gegenstandswert gibt es weitere Faktoren, die das Steuerberaterhonorar erheblich beeinflussen können. Diese sollten bei der Auswahl eines Steuerberaters und bei Honorarverhandlungen berücksichtigt werden.

Komplexität der Geschäftsvorfälle

Je komplexer die steuerlichen Sachverhalte, desto höher fällt in der Regel der Gebührensatz aus. Internationale Geschäftsbeziehungen, Beteiligungen, Umwandlungen oder außergewöhnliche Geschäftsvorfälle rechtfertigen höhere Sätze.

Qualität der Vorbuchhaltung

Unternehmen, die ihre Belege strukturiert und vollständig bereitstellen, ermöglichen eine effizientere Bearbeitung. Fehlende Belege, unvollständige Kontierungen oder nachträgliche Korrekturen erhöhen den Zeitaufwand und damit das Honorar.

Region und Kanzleigröße

In Ballungszentren wie München, Frankfurt oder Hamburg liegen die Stundensätze für Steuerberater tendenziell höher als in ländlichen Regionen. Auch Boutique-Kanzleien mit Spezialwissen berechnen häufig höhere Honorare als regional tätige Einzelkanzleien.

Digitalisierungsgrad

Moderne Steuerberater nutzen digitale Schnittstellen (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk etc.). Mandanten, die ihre Buchhaltung digital aufbereiten, profitieren oft von geringeren Honoraren, da der manuelle Aufwand sinkt.

5/10 – 8/10

Üblicher Gebührensatz

1/10 – 10/10

Gesetzlicher Rahmen StBVV

150 – 350 €

Stundensatz Beratung

Steuerberatungskosten intelligent reduzieren

Viele Unternehmen akzeptieren die Steuerberatungskosten als unvermeidbar. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, das Honorar zu senken – ohne auf fachliche Qualität zu verzichten.

  • Vorbuchhaltung strukturiert und vollständig führen
  • Digitale Schnittstellen nutzen (DATEV, Cloud-Buchhaltung)
  • Jahresabschluss rechtzeitig vorbereiten (Inventur, Rückstellungen)
  • Klare Vereinbarungen über Leistungsumfang treffen
  • Gebührensatz vor Mandatserteilung schriftlich vereinbaren
  • Alternative Abrechnungsmodelle prüfen (Pauschalhonorar)
  • Einfache Tätigkeiten selbst übernehmen (Belegvorsortierung)
  • Mehrere Angebote einholen und vergleichen

Besonders wirksam ist die Auslagerung von Routineaufgaben. Während strategische Beratung und steuerliche Prüfung beim Steuerberater verbleiben sollten, können Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung auch durch spezialisierte Software oder Dienstleister erfolgen.

„Die größten Einsparpotenziale liegen in der Vorbereitung. Unternehmen, die ihren Jahresabschluss mit Software wie OnlineBilanz erstellen und nur zur Prüfung einreichen, zahlen oft nur ein Drittel des üblichen Honorars.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wichtig: Kosten sparen sollte niemals auf Kosten der Rechtskonformität gehen. Fehlerhafte Jahresabschlüsse oder verspätete Offenlegung beim Unternehmensregister können Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) nach sich ziehen.

Alternative Abrechnungsmodelle und Pauschalvereinbarungen

Neben der klassischen Abrechnung nach StBVV bieten viele Steuerberater inzwischen alternative Honorarmodelle an, die mehr Planungssicherheit bieten.

Pauschalhonorar

Immer mehr Kanzleien vereinbaren mit Mandanten ein monatliches Pauschalhonorar, das alle Standardleistungen (Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen, Jahresabschluss) abdeckt. Dies bietet Kostentransparenz und vermeidet Überraschungen.

Voraussetzung ist eine realistische Einschätzung des Aufwands. Bei unvorhergesehenen Sonderprojekten (Betriebsprüfung, Umstrukturierung) wird meist zusätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet.

Zeithonorar

Für Beratungsleistungen, die nicht in der StBVV geregelt sind, wird häufig ein Stundensatz vereinbart. Dieser liegt je nach Qualifikation zwischen 150 und 350 Euro pro Stunde.

Zeithonorar eignet sich besonders für projektbezogene Mandate (Unternehmensbewertung, Umwandlungsberatung, Steueroptimierung). Hier sollte der geschätzte Aufwand vorab kommuniziert werden.

Mischmodelle

Viele Kanzleien kombinieren verschiedene Abrechnungsformen: Pauschalhonorar für die laufende Betreuung, StBVV-Gebühren für Jahresabschluss und Steuererklärungen, Zeithonorar für Sonderberatung.

Hinweis

Seit 2020 erlaubt die StBVV auch erfolgsabhängige Honorare in engen Grenzen – etwa bei Steuererstattungen oder Einspruchsverfahren. Bei der laufenden Steuerberatung sind Erfolgshonorare jedoch weiterhin unzulässig.

OnlineBilanz als kosteneffiziente Alternative

Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bietet OnlineBilanz.de eine Alternative zum klassischen Steuerberater – insbesondere für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Das Tool führt Sie interaktiv durch alle Schritte der Jahresabschlusserstellung nach § 242 HGB, § 264 HGB und § 266 HGB. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang werden rechtskonform erstellt und können anschließend direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.

Vorteile gegenüber dem klassischen Steuerberater

Kostenersparnis

  • Fixpreise ab 199 Euro statt 800–5.000 Euro
  • Keine versteckten Gebühren
  • Keine Abhängigkeit vom Gegenstandswert
  • Transparente Preisgestaltung

Zeitersparnis und Kontrolle

  • Sofortige Verfügbarkeit (24/7)
  • Keine Wartezeiten auf Termine
  • Volle Kontrolle über den Prozess
  • Änderungen jederzeit möglich

OnlineBilanz ersetzt nicht den Steuerberater für strategische Beratung, Betriebsprüfungen oder komplexe Steuergestaltungen. Es bietet jedoch eine wirtschaftliche Lösung für die Pflichtaufgaben der Kapitalgesellschaft: Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Nach der Erstellung mit OnlineBilanz können Sie den Jahresabschluss optional von Ihrem Steuerberater prüfen lassen. Viele Steuerberater berechnen für die reine Prüfung eines fertigen Jahresabschlusses deutlich geringere Honorare als für die komplette Erstellung.

Achtung

Achten Sie darauf, dass die Feststellungsfrist (8 Monate für mittelgroße, 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften nach § 42a GmbHG) und die Offenlegungsfrist (12 Monate nach § 325 HGB) eingehalten werden. OnlineBilanz unterstützt Sie bei der termingerechten Einreichung beim Unternehmensregister.

Für wen eignet sich OnlineBilanz?

OnlineBilanz richtet sich primär an kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) mit überschaubarer Komplexität. Besonders geeignet ist das Tool für:

  • Kapitalgesellschaften ohne Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Unternehmen mit standardisierten Geschäftsvorfällen
  • Geschäftsführer mit Grundkenntnissen im Rechnungswesen
  • Unternehmen, die Steuerberatungskosten reduzieren möchten
  • Gesellschaften, die bereits eine saubere Buchhaltung führen

Bei komplexen Sachverhalten (Konzernverflechtungen, internationale Geschäfte, Umwandlungen) empfiehlt sich weiterhin die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet ein Steuerberater für eine kleine GmbH im Jahr?

Für eine kleine GmbH mit einem Umsatz von ca. 150.000–500.000 Euro liegen die jährlichen Kosten typischerweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Darin enthalten sind Jahresabschluss, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Hinzu kommen ggf. Kosten für laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung. Die Höhe richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem gewählten Gebührensatz.

Können Steuerberater ihre Preise frei festlegen?

Nein, Steuerberater sind an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese gibt Mindest- und Höchstsätze vor. Der Gebührensatz kann zwischen 1/10 und 10/10 des Tabellenwertes liegen, üblich sind 5/10 bis 8/10. Innerhalb dieses Rahmens hat der Steuerberater Ermessensspielraum, abhängig von Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Tätigkeit.

Wie kann ich Steuerberatungskosten reduzieren, ohne auf Qualität zu verzichten?

Wichtigste Maßnahme: Strukturierte Vorbereitung und vollständige Unterlagen. Nutzen Sie digitale Buchhaltung, sortieren Sie Belege vor und klären Sie Fragen vorab. Für Standardaufgaben wie Jahresabschlusserstellung können Sie spezialisierte Software wie OnlineBilanz nutzen und den fertigen Abschluss nur zur Prüfung einreichen. Viele Steuerberater bieten auch Pauschalmodelle an, die Kostensicherheit schaffen.

Was ist der Gegenstandswert und wie beeinflusst er das Honorar?

Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerberatergebühr nach StBVV. Je nach Leistung ist dies z.B. die Summe der positiven Einkünfte (bei Steuererklärungen) oder ein Zehntel der Bilanzsumme plus Betriebserlöse (bei Jahresabschlüssen). Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühr laut Tabelle. Zusätzlich wird ein Gebührensatz (typisch 5/10 bis 8/10) angewendet.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Bilanzsumme440.792 €
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Einreichung beim Finanzamt
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2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater