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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Veröffentlichung

Jahresabschluss Veröffentlichung 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Für GmbHs gelten dabei besondere Regelungen und Fristen, die im Rahmen der GmbH Jahresabschluss Veröffentlichung zu beachten sind. Seit dem DiRUG-Gesetz erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Wer Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Veröffentlichung umfasst je nach Größenklasse Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und ggf. Bestätigungsvermerk. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro.

Was bedeutet Jahresabschluss Veröffentlichung?

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses – auch Offenlegung genannt – ist die elektronische Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen beim Unternehmensregister. Dadurch werden die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht.

Seit Inkrafttreten des DiRUG-Gesetzes am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Die früher übliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr maßgeblich.

Die Veröffentlichungspflicht dient dem Gläubigerschutz und der Transparenz. Banken, Geschäftspartner, Investoren und Behörden können sich so über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage informieren.

Hinweis

Wichtig: Die Offenlegung ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB. Verstöße werden automatisch mit Ordnungsgeldern geahndet.

„Viele Geschäftsführer glauben, die Veröffentlichung sei optional oder betreffe nur große Unternehmen. Das ist falsch: Auch Kleinst-GmbHs und UGs müssen offenlegen – mit denselben Sanktionen bei Versäumnis.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unternehmen sind veröffentlichungspflichtig?

Die Veröffentlichungspflicht betrifft in erster Linie Kapitalgesellschaften. Das umfasst alle Rechtsformen, die in das Handelsregister eingetragen sind und eine beschränkte Haftung genießen.

Pflicht zur Offenlegung haben:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Societas Europaea, Europäische Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • GmbH & Co. KG (unter bestimmten Bedingungen nach § 264a HGB)

Keine Veröffentlichungspflicht haben:

  • Einzelunternehmen (e.K.)
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • Reine KG ohne Kapitalgesellschaft als Komplementär
  • Freiberufler und Partnerschaftsgesellschaften

Achtung

Achtung GmbH & Co. KG: Die Veröffentlichungspflicht greift, wenn die Komplementär-GmbH geschäftsführend tätig ist und die KG kapitalmarktorientiert ist oder bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Fristen für die Offenlegung 2026

Die gesetzlichen Fristen für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses sind streng geregelt und unterscheiden sich nach Größenklasse und Rechtsform.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für ein Geschäftsjahr, das am 31.12.2025 endet, läuft die Frist also bis zum 31.12.2026.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Bevor die Offenlegung erfolgen kann, muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden:

Kleine Kapitalgesellschaften

Feststellung innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Feststellung innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 1 GmbHG)

Hinweis

Praxistipp: Die Feststellung sollte rechtzeitig erfolgen, damit genügend Zeit für die Erstellung der Offenlegungsunterlagen und die Einreichung bleibt. Viele Unternehmen planen 2-3 Monate Puffer ein.

Bilanzstichtag Feststellung klein Feststellung mittel/groß Offenlegung spätestens
31.12.2025 30.11.2026 31.08.2026 31.12.2026
30.06.2025 31.05.2026 28.02.2026 30.06.2026
31.03.2025 28.02.2026 30.11.2025 31.03.2026

Umfang der Veröffentlichung nach Größenklasse

Der Umfang der zu veröffentlichenden Unterlagen hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind die Offenlegungspflichten.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB)

  • Bilanz (ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Anhang (mit Angaben zur Bilanz)
  • Gesellschafterliste (sofern vorhanden)
  • Optional: Lagebericht (falls erstellt)
  • Keine Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB)

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls prüfungspflichtig)
  • Gesellschafterliste

Große Kapitalgesellschaften (§ 328 HGB)

  • Alle Unterlagen wie bei mittelgroßen Gesellschaften
  • Erweiterte Angaben im Lagebericht (z.B. Prognose, Risikobericht)
  • Bei börsennotierten Unternehmen: Erklärung zur Unternehmensführung
  • Ggf. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Achtung

Achtung: Auch wenn kleine Kapitalgesellschaften keine GuV offenlegen müssen, bleibt die vollständige Erstellung für interne Zwecke und die Steuererklärung verpflichtend.

Ordnungsgelder und Sanktionen bei Versäumnis

Wer die Offenlegungsfrist versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz automatisch eingeleitet – ohne vorherige Mahnung.

Höhe des Ordnungsgeldes

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die konkrete Höhe richtet sich nach:

  • Dauer der Fristüberschreitung
  • Größe des Unternehmens
  • Schwere des Verstoßes
  • Wiederholungsfällen

12 Monate

Offenlegungsfrist

500–25.000 €

Ordnungsgeld

100 %

Automatische Prüfung

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft selbst und gegen die Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld im strafrechtlichen Sinne, sondern ein Zwangsmittel. Es kann wiederholt festgesetzt werden, bis die Offenlegung nachgeholt wird.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Unternehmen mehrere Ordnungsgelder hintereinander erhalten. Die Kosten summieren sich schnell auf 5.000 Euro und mehr – deutlich mehr als die professionelle Erstellung und Offenlegung kosten würde.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf der digitalen Offenlegung mit OnlineBilanz.de

Die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt heute vollständig digital. Mit modernen Lösungen wie OnlineBilanz.de wird der gesamte Prozess automatisiert, rechtssicher und fristgerecht abgewickelt.

Der Prozess in 6 Schritten:

  1. Jahresabschluss erstellen: Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht werden in OnlineBilanz.de digital erstellt
  2. Feststellung durch Gesellschafter: Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss (Protokoll erforderlich)
  3. Datenvalidierung: Das System prüft automatisch alle Pflichtangaben und die XBRL-Konformität
  4. Elektronische Signatur: Der Geschäftsführer unterzeichnet die Unterlagen digital
  5. Übermittlung ans Unternehmensregister: Die Daten werden verschlüsselt und strukturiert übertragen
  6. Bestätigung und Archivierung: Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie einen Nachweis für Ihre Unterlagen

Hinweis

XBRL-Format: Das Unternehmensregister akzeptiert Jahresabschlüsse nur im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language). OnlineBilanz.de erstellt diese Dateien automatisch.

Vorteile der digitalen Offenlegung

  • Keine manuelle Dateneingabe nötig
  • Automatische Fristenüberwachung
  • Rechtssichere XBRL-Konvertierung
  • Direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister
  • Elektronischer Einreichungsnachweis
  • Revisionssichere Archivierung

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Zuordnung zu einer Größenklasse bestimmt den Umfang der Rechnungslegung und Offenlegung. Die Schwellenwerte sind in § 267 HGB definiert.

Ein Unternehmen gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt sind.

Schwellenwerte 2026

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinst (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse hat direkte Auswirkungen auf die Prüfungspflicht nach § 316 HGB, die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und den Offenlegungsumfang nach §§ 326–328 HGB.

Hinweis

Gut zu wissen: Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei der Aufstellung nutzen, bleiben aber offenlegungspflichtig.

Häufige Fehler bei der Veröffentlichung vermeiden

In der Praxis führen immer wieder dieselben Fehler zu Fristversäumnissen, Rückweisungen oder Ordnungsgeldern. Die meisten davon lassen sich mit der richtigen Vorbereitung vermeiden.

Typische Fehlerquellen:

  • Fristversäumnis: Die 12-Monats-Frist wird nicht eingehalten, weil die Feststellung zu spät erfolgt
  • Falsche Größenklasse: Unternehmen wenden die falschen Schwellenwerte an und legen zu wenig offen
  • Fehlende Unterschriften: Bilanz und Anhang sind nicht ordnungsgemäß unterzeichnet
  • XBRL-Fehler: Manuelle Uploads im falschen Format werden vom Unternehmensregister abgelehnt
  • Unvollständige Unterlagen: Anhang oder Gesellschafterliste fehlen
  • Keine Feststellungsdokumentation: Es fehlt ein ordnungsgemäßes Gesellschafterprotokoll

So vermeiden Sie Fehler:

  • Frühzeitig mit der Erstellung beginnen (mind. 3 Monate vor Fristablauf)
  • Größenklasse korrekt anhand § 267 HGB bestimmen
  • Vollständigkeit der Unterlagen vor Einreichung prüfen
  • Digitale Lösungen mit automatischer XBRL-Konvertierung nutzen
  • Gesellschafterbeschluss protokollieren und archivieren
  • Fristenkalender führen und Wiedervorlagen setzen

„Der häufigste Fehler ist fehlende Planung. Viele Geschäftsführer kümmern sich erst um den Jahresabschluss, wenn das Finanzamt oder die Bank nachfragt – dann ist die Offenlegungsfrist oft schon verstrichen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Achtung: Auch technische Probleme oder Serverausfälle sind keine anerkannten Gründe für Fristverlängerungen. Planen Sie mindestens 1 Woche Puffer vor Fristablauf ein.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss den Jahresabschluss veröffentlichen?

Alle Kapitalgesellschaften sind zur Veröffentlichung verpflichtet: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA und unter bestimmten Bedingungen auch GmbH & Co. KG nach § 264a HGB. Einzelunternehmen, GbR und reine Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschaft als Gesellschafter sind nicht offenlegungspflichtig.

Wie lange habe ich Zeit für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2026?

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Für ein Geschäftsjahr, das am 31.12.2025 endet, muss die Einreichung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Zuvor muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (11 Monate bei kleinen, 8 Monate bei mittelgroßen/großen Gesellschaften).

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es kann gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden. Die Veröffentlichungspflicht bleibt auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bestehen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 veröffentlicht werden?

Die Veröffentlichung erfolgt seit dem DiRUG-Gesetz (1. August 2022) ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Die Einreichung muss im strukturierten XBRL-Format erfolgen. Der frühere Bundesanzeiger ist nicht mehr die maßgebliche Offenlegungsstelle.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater