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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogUG Bilanz erstellen

UG Bilanz erstellen 2026: Pflichten, Aufbau & Fristen für GFs

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz ist für jede UG (haftungsbeschränkt) gesetzlich verpflichtend – unabhängig von Größe oder Umsatz. Als Geschäftsführer müssen Sie die UG-Bilanz nach § 242 HGB aufstellen, die 25%-Rücklagenpflicht beachten und den Jahresabschluss fristgerecht offenlegen. Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Besonderheiten und alle Pflichten rund um die UG-Bilanz 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Jede UG ist nach § 242 HGB verpflichtet, eine Bilanz als Teil des Jahresabschlusses zu erstellen. Die Bilanz gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Viele Geschäftsführer fragen sich, ob sie als Unternehmergesellschaft Bilanz selber erstellen dürfen – dies ist grundsätzlich möglich und spart Kosten, wenn die korrekte Strukturierung gewährleistet wird. Besonderheit: Mindestens 25% des Jahresüberschusses müssen in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Feststellung erfolgt innerhalb von 11 Monaten (§ 42a GmbHG), Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten (§ 325 HGB).

Was ist die UG – und warum gelten besondere Regeln?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH nach § 5a GmbHG. Sie wurde eingeführt, um Gründungen mit geringem Startkapital zu ermöglichen. Während eine klassische GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erfordert, kann eine UG bereits mit einem Euro gegründet werden.

Diese Erleichterung hat einen Preis: Die UG unterliegt einer gesetzlichen Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Von jedem Jahresüberschuss müssen mindestens 25 Prozent in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital einer regulären GmbH erreicht ist.

Hinweis

Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. In allen handels- und bilanzrechtlichen Fragen gelten daher die gleichen Vorschriften wie für die GmbH – inklusive Bilanzierungspflicht nach HGB.

Die Firmierung muss den Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” enthalten. Sobald das Stammkapital 25.000 Euro erreicht, kann die UG durch Satzungsänderung in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.

Bilanzpflicht für UGs – diese Vorschriften gelten

Jede UG ist als Kapitalgesellschaft nach § 242 HGB buchführungspflichtig. Die Buchführungspflicht beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister und endet erst mit der Löschung. Eine UG muss unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Mitarbeiterzahl einen vollständigen Jahresabschluss erstellen.

Der Jahresabschluss besteht nach § 242 Abs. 3 HGB mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Zusätzlich ist nach § 264 Abs. 1 HGB ein Anhang zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nutzen.

§ 242 HGB

Buchführungspflicht

§ 264 HGB

Jahresabschluss KapG

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

Die meisten UGs fallen unter die Größenklasse “klein” nach § 267 HGB. Damit gelten Erleichterungen bei Gliederungstiefe, Anhangangaben und Prüfungspflicht. Eine gesetzliche Abschlussprüfung ist für kleine UGs nicht erforderlich.

Achtung

Achtung: Auch wenn keine Prüfungspflicht besteht, bleibt die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung der Bilanz bestehen. Verstöße können mit Ordnungsgeldern nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro geahndet werden.

Was ist eine Bilanz und was zeigt sie?

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). Sie zeigt die finanzielle Situation der UG zu einem bestimmten Zeitpunkt, in der Regel dem letzten Tag des Geschäftsjahres (31.12.2025 für das Jahr 2025).

Die Bilanz basiert auf dem Prinzip der doppelten Buchführung. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten gebucht. Das Ergebnis ist eine ausgeglichene Darstellung: Die Summe der Aktivseite entspricht immer der Summe der Passivseite.

Aktivseite

  • Anlagevermögen (langfristig)
  • Umlaufvermögen (kurzfristig)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

  • Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen)
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten

Die Bilanz beantwortet zwei zentrale Fragen: Was besitzt die UG? (Aktiva) und Wie ist dieses Vermögen finanziert? (Passiva). Sie ist damit die Grundlage für Liquiditätsplanung, Kreditwürdigkeitsprüfung und unternehmerische Entscheidungen.

Aufbau der UG-Bilanz: Aktiva und Passiva im Detail

Die Gliederung der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich vorgegeben. Auch wenn kleine Kapitalgesellschaften Verkürzungen nutzen dürfen, bleibt die Grundstruktur erhalten. Die Bilanz gliedert sich in zwei Seiten mit jeweils mehreren Hauptpositionen.

Aktivseite: Das Vermögen der UG

Die Aktivseite weist alle Vermögenswerte aus, gegliedert nach ihrer Verweildauer im Unternehmen. Das Anlagevermögen umfasst langfristig gebundene Wirtschaftsgüter, das Umlaufvermögen kurzfristig verfügbare Mittel.

Position Inhalt Beispiele
A. Anlagevermögen Langfristig gebundene Werte Maschinen, Software, Beteiligungen
I. Immaterielle VG Nicht körperliche Werte Lizenzen, Patente, Entwicklungskosten
II. Sachanlagen Körperliche Gegenstände Büroausstattung, Fahrzeuge, Gebäude
III. Finanzanlagen Langfristige Investitionen Wertpapiere, Beteiligungen
B. Umlaufvermögen Kurzfristig verfügbar Vorräte, Forderungen, Kasse
I. Vorräte Handelswaren, Material Rohstoffe, fertige Erzeugnisse
II. Forderungen Offene Rechnungen Kundenforderungen, Darlehen
III. Wertpapiere Kurzfristige Anlagen Aktien, Fonds
IV. Liquide Mittel Verfügbares Geld Bankkonto, Kasse, PayPal-Guthaben

Passivseite: Die Finanzierung der UG

Die Passivseite zeigt die Herkunft des Kapitals. Sie gliedert sich in Eigenkapital (von Gesellschaftern eingebracht oder erwirtschaftet) und Fremdkapital (Schulden gegenüber Dritten).

Position Inhalt UG-Besonderheit
A. Eigenkapital Haftendes Kapital Mindestens 1 Euro Stammkapital
I. Gezeichnetes Kapital Stammkapital laut Satzung Bei UG oft nur 1 Euro
II. Kapitalrücklage Agio aus Kapitalerhöhung Selten bei UGs
III. Gewinnrücklagen Thesaurierte Gewinne Gesetzliche Rücklage (25%-Pflicht!)
IV. Gewinnvortrag Vorjahresgewinn Noch nicht verwendet
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Aktuelles Ergebnis Aus GuV übernommen
B. Rückstellungen Ungewisse Verbindlichkeiten Steuern, Prozesse, Pensionen
C. Verbindlichkeiten Schulden gegenüber Dritten Lieferanten, Darlehen, Finanzamt

„Die korrekte Gliederung nach § 266 HGB ist kein Formalismus, sondern ermöglicht Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Jahren. Geschäftsführer sollten besonders auf die Eigenkapitalstruktur achten – hier zeigt sich die finanzielle Stabilität der UG.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die 25%-Rücklagenpflicht – Besonderheit jeder UG

Die zentrale Besonderheit der UG gegenüber der GmbH ist die gesetzliche Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Sie verpflichtet die Gesellschafter, mindestens ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen.

Diese Rücklage dient dem Gläubigerschutz. Da das Stammkapital einer UG minimal sein kann, soll die Ansammlung von Rücklagen die Haftungsmasse schrittweise erhöhen. Die Rücklagenpflicht besteht so lange, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht oder die UG in eine GmbH umgewandelt wird.

Hinweis

Rechenbeispiel: Erwirtschaftet Ihre UG einen Jahresüberschuss von 10.000 Euro, müssen mindestens 2.500 Euro (25%) in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Maximal 7.500 Euro stehen für Ausschüttungen oder freie Rücklagen zur Verfügung.

Die Einstellung in die gesetzliche Rücklage erfolgt durch Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung. Der Beschluss muss protokolliert werden und ist Grundlage für die Bilanzierung im Eigenkapital.

  • Jahresüberschuss aus GuV ermitteln
  • Mindestens 25% für gesetzliche Rücklage berechnen
  • Gewinnverwendungsbeschluss in Gesellschafterversammlung fassen
  • Einstellung in Bilanz unter Eigenkapital ausweisen
  • Bei Erreichen von 25.000 Euro: Umwandlung in GmbH prüfen

Achtung

Wichtig: Die Rücklagenpflicht gilt nur für Jahresüberschüsse, nicht für Gewinnvorträge aus Vorjahren. Bei Jahresfehlbeträgen entfällt die Pflicht für das betreffende Jahr.

Die gesetzliche Rücklage wird in der Bilanz unter Eigenkapital als eigene Position ausgewiesen: A.III. Gewinnrücklagen, darunter 1. gesetzliche Rücklage. Sie ist zwingend getrennt von anderen Rücklagen darzustellen.

UG-Bilanz erstellen – Schritt für Schritt

Die Erstellung der UG-Bilanz folgt einem strukturierten Prozess. Als Geschäftsführer sind Sie nach § 41 GmbHG persönlich für die ordnungsgemäße Aufstellung verantwortlich. Die Bilanz wird auf Basis der laufenden Buchführung erstellt.

Schritt 1: Buchführung abschließen

Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 müssen vollständig und korrekt erfasst sein. Prüfen Sie Bankkonten, Kasse, offene Posten und Belege. Alle Buchungen müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist zum Bilanzstichtag (31.12.2025) eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden durchzuführen. Dies umfasst körperliche Zählungen (Kasse, Lager) und wertmäßige Erfassungen (Forderungen, Verbindlichkeiten).

Schritt 3: Bewertung vornehmen

Alle Bilanzposten müssen nach den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 HGB) bewertet werden. Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Umlaufvermögen gilt das Niederstwertprinzip.

Schritt 4: Bilanz nach § 266 HGB gliedern

Übertragen Sie die bewerteten Positionen in das Bilanzschema nach § 266 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen verkürzte Gliederungen nutzen. Achten Sie auf korrekte Zuordnung zu Anlage-/Umlaufvermögen und Eigen-/Fremdkapital.

Schritt 5: GuV erstellen

Parallel zur Bilanz erstellen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Sie können zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen. Das Jahresergebnis der GuV wird in die Bilanz übernommen.

Schritt 6: Rücklagenpflicht beachten

Bei positivem Jahresergebnis berechnen Sie die 25%-Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG. Die Einstellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und wird im Eigenkapital ausgewiesen.

Schritt 7: Anhang erstellen

Nach § 264 Abs. 1 HGB ist ein Anhang zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen nach § 288 HGB. Mindestangaben umfassen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zu wesentlichen Positionen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitaufwand für die Jahresabschlusserstellung. Beginnen Sie frühzeitig, idealerweise bereits im Januar. So bleibt ausreichend Zeit für die Feststellung durch die Gesellschafter und die fristgerechte Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Offenlegung – diese Termine müssen Sie einhalten

Nach Erstellung muss die UG-Bilanz durch die Gesellschafter festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für beide Schritte gelten gesetzliche Fristen, deren Versäumnis zu Ordnungsgeldern führt.

Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG müssen die Gesellschafter einer kleinen GmbH/UG den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gilt somit die Frist bis 30.11.2026.

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der Beschluss muss protokolliert werden. Mit der Feststellung wird der Jahresabschluss verbindlich und bildet die Grundlage für Steuererklärungen und Offenlegung.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Für 2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Wichtig: Seit dem Rechnungslegungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch Publikationsmedium, nicht mehr Einreichungsstelle.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Sie benötigen einen ELSTER-Zugang oder eine alternative Authentifizierung. Kleine Kapitalgesellschaften können von Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB Gebrauch machen.

Schritt Frist für GJ 2025 Rechtsgrundlage
Jahresabschluss aufstellen Keine gesetzliche Frist § 242 HGB
Feststellung durch Gesellschafter Bis 30.11.2026 (11 Monate) § 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister Bis 31.12.2026 (12 Monate) § 325 Abs. 1 HGB
Steuererklärungen (mit Steuerberater) In der Regel 28.02.2027 AO, Verlängerung möglich

Sanktionen bei Fristversäumnis

Versäumt eine UG die Offenlegungsfrist, kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Das Ordnungsgeld trifft sowohl die Gesellschaft als auch persönlich den Geschäftsführer.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine UG

12 Monate

Offenlegungsfrist

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Häufige Fehler bei der UG-Bilanz vermeiden

In der Praxis zeigen sich bei UG-Bilanzen immer wieder typische Fehlerquellen. Diese können zu fehlerhaften Jahresabschlüssen, steuerlichen Nachteilen oder rechtlichen Konsequenzen führen. Die wichtigsten Fehler lassen sich mit entsprechender Sorgfalt vermeiden.

Fehler 1: Rücklagenpflicht nicht oder falsch berechnet

Der häufigste UG-spezifische Fehler ist das Vergessen oder fehlerhafte Berechnen der 25%-Rücklagenpflicht. Die gesetzliche Rücklage muss zwingend gebildet werden, bevor Gewinne ausgeschüttet oder in andere Rücklagen eingestellt werden können.

Fehler 2: Falsche Bilanzgliederung

Viele Geschäftsführer verwenden keine oder eine falsche Gliederung. Das Schema nach § 266 HGB ist verbindlich. Auch wenn Verkürzungen zulässig sind, muss die Grundstruktur erkennbar bleiben.

Fehler 3: Privatentnahmen nicht korrekt behandelt

Bei der UG als Kapitalgesellschaft gibt es keine Privatentnahmen wie bei Einzelunternehmen. Zahlungen an Gesellschafter sind entweder Gehalt (bei Geschäftsführer-Gesellschaftern), Gewinnausschüttungen oder Darlehen. Falsche Behandlung führt zu steuerlichen Problemen.

Fehler 4: Fristversäumnisse

Viele UG-Geschäftsführer unterschätzen den organisatorischen Aufwand. Die Feststellungsfrist von 11 Monaten erscheint lang, umfasst aber Buchführungsabschluss, Abstimmungen, Gesellschafterbeschluss und Offenlegungsvorbereitung.

Fehler 5: Unvollständiger oder fehlender Anhang

Der Anhang nach § 264 HGB ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen einen Anhang erstellen, wenn auch mit Erleichterungen nach § 288 HGB.

Bewertungsfehler

  • Falsche Abschreibungsmethoden
  • Niederstwertprinzip nicht beachtet
  • Rückstellungen vergessen
  • Forderungen nicht abgewertet

Formfehler

  • Unvollständige Gliederung
  • Fehlende Unterschriften
  • Kein Feststellungsbeschluss
  • Falsche Firmierung

Organisationsfehler

  • Verspätete Aufstellung
  • Fehlende Gesellschafterversammlung
  • Keine Offenlegung
  • Unterlagen unvollständig

„Ein gut vorbereiteter Jahresabschluss erspart Ärger mit Finanzamt, Gesellschaftern und Bundesamt für Justiz. Nutzen Sie professionelle Software oder beauftragen Sie einen Steuerberater – die Kosten sind in der Regel deutlich niedriger als potenzielle Ordnungsgelder.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Vollständige Buchführung für das gesamte Geschäftsjahr
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchgeführt
  • Bewertung nach HGB-Vorschriften (§§ 252-256 HGB)
  • Gliederung nach § 266 HGB eingehalten
  • 25%-Rücklagenpflicht korrekt berechnet und ausgewiesen
  • GuV nach § 275 HGB erstellt
  • Anhang mit Mindestangaben vorhanden
  • Feststellungsbeschluss der Gesellschafter protokolliert
  • Frist für Offenlegung (31.12.2026) im Blick
  • Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister vorbereitet

Häufig gestellte Fragen

Muss jede UG eine Bilanz erstellen, auch bei geringen Umsätzen?

Ja, jede UG ist als Kapitalgesellschaft nach § 242 HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig – unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Mitarbeiterzahl. Die Pflicht beginnt mit Eintragung ins Handelsregister und besteht durchgehend bis zur Löschung. Eine Befreiung gibt es nicht.

Was passiert, wenn ich die 25%-Rücklagenpflicht nicht einhalte?

Die Nichtbeachtung der Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG führt zu einem fehlerhaften Jahresabschluss. Gewinnausschüttungen, die unter Verstoß gegen die Rücklagenpflicht erfolgen, können als verdeckte Gewinnausschüttung steuerlich behandelt werden. Zudem haften Geschäftsführer persönlich für Pflichtverstöße nach § 43 GmbHG.

Bis wann muss die UG-Bilanz für 2025 offengelegt werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt: Feststellung durch die Gesellschafter bis 30.11.2026 (11 Monate nach § 42a GmbHG) und Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Kann ich als UG-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Grundsätzlich ja, wenn Sie über ausreichende Kenntnisse in HGB-Bilanzierung verfügen. Sie tragen als Geschäftsführer nach § 41 GmbHG die persönliche Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit. In der Praxis empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder die Nutzung spezialisierter Software wie OnlineBilanz, um Fehler zu vermeiden und rechtssichere Abschlüsse zu erstellen.

Was ist der Unterschied zwischen UG-Bilanz und GmbH-Bilanz?

Bilanzierungstechnisch gelten dieselben Vorschriften (HGB). Der zentrale Unterschied liegt im Eigenkapital: Die UG hat ein geringeres Stammkapital (ab 1 Euro) und unterliegt der 25%-Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG. Diese gesetzliche Rücklage muss in der Bilanz gesondert ausgewiesen werden. Sobald 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind, kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater