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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Umsatzsteuer

Steuerberater Umsatzsteuer 2026: Beratung & Kosten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Umsatzsteuer gehört zu den komplexesten Steuerarten im deutschen Unternehmen – mit monatlichen oder quartalsweisen Voranmeldungen, Vorsteuerabzug, Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Lieferungen. Ein Steuerberater für Umsatzsteuer unterstützt Geschäftsführer dabei, Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und Umsatzsteuer-Prüfungen souverän zu meistern. Dieser Artikel erklärt, wann Sie einen Steuerberater benötigen, welche Aufgaben er übernimmt und mit welchen Kosten Sie 2026 rechnen sollten. Eine konkrete Kalkulation der Honorare ermöglicht unser Steuerberater Kosten Rechner. Ähnlich wie bei der Einkommensteuererklärung richtet sich auch hier die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater für Umsatzsteuer ist notwendig, wenn Ihr Unternehmen regelmäßige Voranmeldungen abgeben muss, grenzüberschreitend tätig ist oder komplexe Sachverhalte wie Reverse Charge oder innergemeinschaftliche Lieferungen abwickelt. Er übernimmt die fristgerechte Voranmeldung, optimiert den Vorsteuerabzug, berät bei Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung und bereitet Sie auf Betriebsprüfungen vor. Die Kosten richten sich nach StBVV und hängen vom Umsatz und Aufwand ab.

Wann ist ein Steuerberater für Umsatzsteuer notwendig?

Die Umsatzsteuer gehört zu den komplexesten Steuerarten im deutschen Recht. Während kleinere Unternehmen die Umsatzsteuer-Voranmeldung oft selbst erstellen, stoßen Geschäftsführer von GmbH und UG regelmäßig an fachliche Grenzen: innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG, Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder die korrekte Behandlung von Anzahlungen erfordern fundierte Kenntnisse. Ein Steuerberater wird spätestens dann notwendig, wenn Haftungsrisiken, Betriebsprüfungen oder komplexe Geschäftsvorfälle eine fehlerfreie Abwicklung erfordern.

Typische Situationen, die einen Steuerberater erfordern

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe (§§ 4 Nr. 1b, 1a UStG) mit USt-IdNr.-Prüfung
  • Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen, Schrott, Metallen, Gebäudereinigung (§ 13b UStG)
  • Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung (z. B. Dienstwagen, Immobilien) nach § 15 UStG
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Unstimmigkeiten in der Voranmeldung
  • Umstellung von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung oder umgekehrt
  • Erstattungsanträge bei Vorsteuerüberhängen und Plausibilitätsprüfungen durch das Finanzamt

Hinweis

Praxis-Hinweis: Seit 2025 gilt für alle Unternehmen mit Umsätzen über 800.000 Euro die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich (Wachstumschancengesetz). Die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung elektronischer Rechnungen und die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten nach § 14b UStG erfordern oft steuerberaterliche Begleitung.

Wer als Geschäftsführer Haftungsrisiken vermeiden und gleichzeitig alle Vorsteuerabzüge ausschöpfen möchte, sollte die Umsatzsteuer durch einen Steuerberater begleiten lassen. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — von der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zur Jahreserklärung.

Welche Aufgaben übernimmt ein Steuerberater bei der Umsatzsteuer?

Ein Steuerberater übernimmt im Bereich Umsatzsteuer deutlich mehr als die bloße Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Er prüft sämtliche Geschäftsvorfälle auf ihre umsatzsteuerliche Behandlung, identifiziert Optimierungspotenziale beim Vorsteuerabzug und stellt sicher, dass alle Fristen und Meldepflichten eingehalten werden. Dabei arbeitet er eng mit der Finanzbuchhaltung zusammen und bereitet alle Unterlagen für Betriebsprüfungen rechtssicher auf.

Kernaufgaben im Überblick

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Monatliche oder quartalsweise Erstellung der UStVA (§ 18 UStG)
  • Prüfung der Umsätze auf korrekte Steuersätze (19 %, 7 %, 0 %, steuerfrei)
  • Plausibilitätsprüfung Vorsteuerabzug
  • Fristgerechte elektronische Übermittlung via ELSTER

Jahreserklärung & Optimierung

  • Umsatzsteuerjahreserklärung (Frist: 31.07. des Folgejahres, verlängert durch StB)
  • Abstimmung mit Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
  • Identifikation von Vorsteuer-Optimierungspotenzialen
  • Beratung zu Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV)

Sonderaufgaben und Beratungsleistungen

  • Zusammenfassende Meldung (ZM) bei innergemeinschaftlichen Geschäften nach § 18a UStG
  • Prüfung und Beantragung der Ist-Besteuerung nach § 20 UStG (bei Umsätzen unter 800.000 Euro)
  • Beratung zur Option nach § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiung bei Vermietung)
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
  • Beratung zur Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) bei Konzernstrukturen

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Umsatzsteuer. Ein einziger Fehler beim Reverse Charge oder bei der Zusammenfassenden Meldung kann zu erheblichen Nachzahlungen und Säumniszuschlägen führen. Unsere Steuerberater prüfen jeden Geschäftsvorfall einzeln und stellen sicher, dass alle Meldepflichten fristgerecht erfüllt werden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026: Pflichten und Fristen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist eine der zentralen Pflichten jedes umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens. Nach § 18 Abs. 1 UStG müssen Unternehmer dem Finanzamt bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung elektronisch übermitteln. Der Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat; bei einer Umsatzsteuer-Zahllast von unter 7.500 Euro im Vorjahr kann das Finanzamt auf Antrag den Voranmeldungszeitraum auf das Kalendervierteljahr ausdehnen (§ 18 Abs. 2 UStG).

Voranmeldungszeitraum Abgabefrist Gilt für
Monatlich 10. des Folgemonats Unternehmen mit Zahllast ≥ 7.500 € im Vorjahr oder Neugründungen (2 Jahre)
Quartalsweise 10. Tag nach Quartalsende Unternehmen mit Zahllast < 7.500 € im Vorjahr (auf Antrag)
Dauerfristverlängerung +1 Monat Auf Antrag nach § 46 UStDV, Sondervorauszahlung 1/11 der Vorjahres-Zahllast erforderlich

Achtung

Verspätungszuschlag vermeiden: Wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, festsetzen. Bei wiederholter Verspätung drohen zudem Zwangsgelder.

Besonderheiten im Jahr 2026

  • E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich: Ab 2025 gilt für alle inländischen B2B-Umsätze die Pflicht zur elektronischen Rechnung (§ 14 UStG n. F.). Dies betrifft auch die Voranmeldung 2026.
  • Neugründungen: In den ersten beiden Kalenderjahren nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ist grundsätzlich monatlich die UStVA abzugeben (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).
  • Dauerfristverlängerung: Wer die Dauerfristverlängerung einmal beantragt hat, muss sie nicht jedes Jahr neu beantragen. Sie gilt automatisch fort, bis sie widerrufen wird.
  • Frist 31.07.2026 für Umsatzsteuerjahreserklärung 2025: Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis 30.04.2027 (§ 149 Abs. 3 AO, verlängert durch AEAO).

OnlineBilanz erstellt für Mandanten die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht und digital — koordiniert durch Servet Gündogan im Büro Stuttgart, fachlich geprüft und unterzeichnet durch unsere zugelassenen Steuerberater.

Vorsteuerabzug optimieren: Typische Fehlerquellen vermeiden

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ist ein zentrales Instrument zur Liquiditätssicherung. Unternehmen dürfen die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für betriebliche Aufwendungen vom Finanzamt zurückfordern. In der Praxis scheitert der Vorsteuerabzug jedoch oft an formalen Fehlern: fehlende Pflichtangaben auf Rechnungen, nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung, gemischte Nutzung oder unberechtigter Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • Ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG (Name, Anschrift, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Netto/Brutto, USt-Satz)
  • Leistung wird für das Unternehmen bezogen (betriebliche Veranlassung)
  • Leistung ist nicht nach § 15 Abs. 2 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (z. B. Bewirtung, PKW ohne nachgewiesene betriebliche Nutzung)
  • Rechnung liegt im Original oder als elektronisches Dokument vor (§ 14b UStG)
  • Zahlung ist erfolgt (bei Ist-Besteuerung, § 20 UStG)

Typische Fehlerquellen in der Praxis

Formale Mängel

  • Fehlende oder falsche USt-IdNr. auf Rechnung
  • Rechnungsdatum fehlt oder liegt vor Leistungsdatum
  • Kleinbetragsrechnung über 250 € ohne vollständige Angaben (§ 33 UStDV)
  • Fehlende fortlaufende Rechnungsnummer

Inhaltliche Fehler

  • Vorsteuerabzug aus steuerfreien Umsätzen (z. B. Vermietung ohne Option nach § 9 UStG)
  • Nicht abziehbare Vorsteuern (§ 15 Abs. 2 UStG): Bewirtung, Geschenke über 50 €, nicht nachgewiesene PKW-Nutzung
  • Gemischte Nutzung ohne korrekte Aufteilung (z. B. Dienstwagen)
  • Reverse Charge nicht erkannt (§ 13b UStG): keine Vorsteuer in Rechnung, aber Erwerbsbesteuerung erforderlich

Hinweis

Praxis-Tipp: Seit 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. Das bedeutet: Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) erstellt und empfangen werden. PDF allein reicht künftig nicht mehr. Steuerberater prüfen, ob die eingesetzten Systeme konform sind und der Vorsteuerabzug gewahrt bleibt.

„Viele Mandanten verlieren jährlich vierstellige Beträge, weil Rechnungen formal nicht korrekt sind oder der Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung falsch berechnet wird. Wir prüfen jede Rechnung einzeln und stellen sicher, dass kein Euro Vorsteuer verloren geht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen: Was Geschäftsführer wissen müssen

Das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG und innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG gehören zu den anspruchsvollsten Themen der Umsatzsteuer. Beide Verfahren kehren die Steuerschuldnerschaft um: Nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Fehler führen regelmäßig zu Nachforderungen, Säumniszuschlägen und in schweren Fällen zu Haftungsrisiken für den Geschäftsführer.

Reverse Charge nach § 13b UStG: Anwendungsfälle

  • Bauleistungen zwischen Unternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
  • Lieferung von Schrott, Altmetallen, Kunststoffabfällen (§ 13b Abs. 2 Nr. 6–11 UStG)
  • Gebäudereinigungsleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG)
  • Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme/Kälte über das Verteilernetz (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG)
  • Sicherungsübereignung und Abtretung von Forderungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)
  • Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Achtung

Achtung Haftungsrisiko: Wendet der leistende Unternehmer fälschlicherweise Reverse Charge an (z. B. bei Bauleistungen an Privatkunden), schuldet er dennoch die Umsatzsteuer. Der Leistungsempfänger kann die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Bei Betriebsprüfungen führt dies regelmäßig zu Nachzahlungen und Bußgeldern.

Innergemeinschaftliche Lieferungen: Voraussetzungen und Nachweispflichten

Eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: (1) Lieferung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, (2) Gegenstand gelangt nachweislich in das übrige Gemeinschaftsgebiet, (3) Abnehmer hat eine gültige USt-IdNr. Die Nachweispflichten sind streng: Der liefernde Unternehmer muss die Beförderung oder Versendung ins EU-Ausland lückenlos dokumentieren (§ 17a UStDV: Gelangensbestätigung, CMR-Frachtbrief, etc.).

Voraussetzung Nachweispflicht Rechtsfolge bei Fehlen
Gültige USt-IdNr. des Abnehmers Bestätigungsverfahren BZSt (§ 18e UStG) Steuerfreiheit entfällt, 19 % USt nachzuzahlen
Verbringung in EU-Ausland Gelangensbestätigung, CMR, Spediteurbescheinigung (§ 17a UStDV) Steuerfreiheit entfällt
Unternehmereigenschaft Abnehmer USt-IdNr., Geschäftsadresse, Gewerbeanmeldung Lieferung gilt als steuerpflichtig im Inland
Zusammenfassende Meldung (ZM) Quartalsweise Abgabe bis 25. des Folgemonats (§ 18a UStG) Bußgeld bis 5.000 € (§ 26a UStG)

„Innergemeinschaftliche Lieferungen sind eine der häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen. Viele Unternehmen dokumentieren die Verbringung nicht ausreichend oder verwenden ungültige USt-IdNr. Wir prüfen jede innergemeinschaftliche Lieferung einzeln und stellen sicher, dass alle Nachweise lückenlos vorliegen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung: Wann lohnt sich der Wechsel?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von maximal 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro) und einem voraussichtlichen laufenden Jahresumsatz von maximal 100.000 Euro von der Umsatzsteuer. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Im Gegenzug entfällt jedoch auch der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Für Geschäftsführer von GmbH und UG ist die Kleinunternehmerregelung nur in Ausnahmefällen sinnvoll — etwa bei reinen Dienstleistungen ohne nennenswerte Vorsteuern und Kundschaft im B2C-Bereich.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Kleinunternehmerregelung

  • Vorteile: Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, einfachere Buchhaltung
  • Nachteile: Kein Vorsteuerabzug (z. B. bei Investitionen, Wareneinkauf), oft unattraktiv für B2B-Kunden (die selbst keine Vorsteuer ziehen können)
  • Besonders geeignet für: Freiberufler, Kleingewerbetreibende im B2C-Bereich ohne hohe Vorsteuern

Regelbesteuerung

  • Vorteile: Voller Vorsteuerabzug bei Investitionen, Wareneinkauf, laufenden Kosten; attraktiv für B2B-Kunden
  • Nachteile: Monatliche oder quartalsweise UStVA, Umsatzsteuer muss an Finanzamt abgeführt werden, höherer Verwaltungsaufwand
  • Besonders geeignet für: GmbH/UG mit Investitionen, B2B-Geschäft, Wareneinkauf

Option zur Regelbesteuerung: Voraussetzungen und Bindungsfrist

Kleinunternehmer können nach § 19 Abs. 2 UStG zur Regelbesteuerung optieren. Die Option wird durch Ausweis der Umsatzsteuer auf der ersten Rechnung ausgeübt und bindet das Unternehmen für mindestens fünf Kalenderjahre. Ein Widerruf ist frühestens nach Ablauf dieser Frist möglich. Die Option lohnt sich insbesondere dann, wenn hohe Investitionen anstehen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, IT-Ausstattung) und der Vorsteuerabzug die Liquidität spürbar verbessert.

Hinweis

Praxis-Tipp: Gründer einer GmbH oder UG sollten die Option zur Regelbesteuerung bereits im Gründungsjahr prüfen. Wer in den ersten beiden Jahren hohe Investitionen tätigt, kann durch den Vorsteuerabzug erhebliche Liquiditätsvorteile erzielen. OnlineBilanz berät bei der Entscheidung und übernimmt die komplette Umsatzsteuer-Abwicklung.

25.000 €

Umsatzgrenze Kleinunternehmer (Vorjahr, ab 2024)

100.000 €

Umsatzgrenze laufendes Jahr (ab 2024)

5 Jahre

Bindungsfrist bei Option zur Regelbesteuerung

Betriebsprüfung Umsatzsteuer: Wie Steuerberater Sie vorbereiten

Eine Betriebsprüfung (Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO) ist für jedes Unternehmen eine Belastung — insbesondere im Bereich Umsatzsteuer. Die Finanzverwaltung prüft minutiös, ob Vorsteuerabzüge berechtigt waren, ob Reverse Charge korrekt angewandt wurde, ob innergemeinschaftliche Lieferungen ordnungsgemäß dokumentiert sind und ob alle Rechnungen den formalen Anforderungen des § 14 UStG entsprechen. Fehler führen regelmäßig zu Nachzahlungen, Zinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat, Stand 2026) und in schweren Fällen zu Haftungsrisiken für den Geschäftsführer.

Typische Prüfungsschwerpunkte bei der Umsatzsteuer

  • Vorsteuerabzug: Formale Richtigkeit der Rechnungen (§ 14 UStG), betriebliche Veranlassung, Ausschlusstatbestände nach § 15 Abs. 2 UStG
  • Reverse Charge: Korrekte Anwendung bei Bauleistungen, Schrott, Gebäudereinigung (§ 13b UStG)
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Nachweise nach § 17a UStDV (Gelangensbestätigung, CMR), Gültigkeit der USt-IdNr., Zusammenfassende Meldung
  • Ist-Besteuerung: Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme (§ 20 UStG), korrekte Anwendung
  • Kleinunternehmerregelung: Einhaltung der Umsatzgrenzen (§ 19 UStG), korrekte Option
  • E-Rechnungen: Seit 2025 im B2B-Bereich verpflichtend; Prüfer achten auf Einhaltung der Formvorgaben und Aufbewahrung

Wie Steuerberater auf Betriebsprüfungen vorbereiten

  • Vollständige Dokumentation aller Geschäftsvorfälle: Rechnungen, Verträge, Nachweise für Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Prüfung aller Rechnungen auf formale Richtigkeit (§ 14 UStG) und Nachbesserung bei Bedarf
  • Abstimmung Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
  • Erstellung einer Prüfungsakte mit allen relevanten Unterlagen (Rechnungen, Konten, Belege, Verträge)
  • Vertretung bei der Schlussbesprechung und Verhandlung mit dem Betriebsprüfer
  • Einspruch gegen fehlerhafte Prüfungsfeststellungen und Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren

Achtung

Haftungsrisiko für Geschäftsführer: Wird eine GmbH oder UG in Insolvenz verfahren und stellt der Betriebsprüfer fest, dass Umsatzsteuer nicht korrekt abgeführt wurde, haftet der Geschäftsführer persönlich nach § 69 AO. Dies gilt insbesondere, wenn Umsatzsteuer vereinnahmt, aber nicht an das Finanzamt abgeführt wurde (sog. Haftung für Steueranmeldung und -abführung).

„Eine gute Vorbereitung ist bei Betriebsprüfungen die halbe Miete. Wir stellen sicher, dass alle Unterlagen lückenlos vorliegen, alle Rechnungen formal korrekt sind und alle Nachweispflichten erfüllt wurden. Bei Unstimmigkeiten verhandeln wir mit dem Prüfer und legen bei Bedarf Einspruch ein.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz begleitet Mandanten durch Betriebsprüfungen — von der Vorbereitung über die Schlussbesprechung bis zum Einspruchsverfahren. Unsere Steuerberater kennen die typischen Prüfungsschwerpunkte und sorgen dafür, dass Ihre Umsatzsteuer rechtssicher dokumentiert ist.

Was kostet ein Steuerberater für Umsatzsteuer?

Die Kosten für einen Steuerberater im Bereich Umsatzsteuer richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist der Gegenstandswert — bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Summe der Umsätze und Vorsteuern, bei der Jahreserklärung die Jahresumsätze. Der Steuerberater kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens (1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Anlage 3 StBVV) seine Vergütung festlegen. In der Praxis liegen die Kosten für eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung zwischen 50 und 200 Euro, abhängig von Komplexität und Umsatzvolumen.

Gebührenrahmen nach StBVV (Stand 2026)

Leistung Gegenstandswert Gebührenrahmen (Mittelgebühr 3,5/10) Typische Kosten
Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich) 50.000 € Umsatz + Vorsteuer 1/10 bis 6/10 aus Tabelle C 50–150 €/Monat
Umsatzsteuer-Voranmeldung (quartalsweise) 150.000 € Umsatz + Vorsteuer 1/10 bis 6/10 aus Tabelle C 80–250 €/Quartal
Umsatzsteuerjahreserklärung 500.000 € Jahresumsatz 1/10 bis 8/10 aus Tabelle A 300–800 €
Zusammenfassende Meldung Nach Zeitaufwand oder pauschal 30–80 €/Quartal
Beratung Reverse Charge, i.g. Lieferung Nach Zeitaufwand 120–250 €/Stunde

Festpreise vs. Gebührenrechnung: Was ist besser?

Viele Steuerberater arbeiten im laufenden Mandat mit Pauschalpreisen oder Festpreisen, die unabhängig vom Gegenstandswert sind. Dies bietet Mandanten Planungssicherheit und vermeidet Überraschungen. OnlineBilanz arbeitet ausschließlich mit transparenten Festpreisen: Geschäftsführer wissen von Anfang an, welche Kosten für Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahreserklärung und Beratung anfallen — ohne versteckte Gebühren oder nachträgliche Anpassungen.

Hinweis

Praxis-Hinweis: Die StBVV erlaubt Pauschalvergütungen (§ 14 StBVV). Gerade bei wiederkehrenden Leistungen wie der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung sind Festpreise für Mandanten oft günstiger und transparenter als die klassische Gebührenabrechnung. OnlineBilanz bietet Festpreise ab 79 Euro/Monat für Finanzbuchhaltung inklusive Umsatzsteuer-Voranmeldung.

50–200 €

Typische Kosten monatliche UStVA

300–800 €

Umsatzsteuerjahreserklärung

0 €

Versteckte Kosten bei OnlineBilanz Festpreisen

„Viele Mandanten scheuen den Gang zum Steuerberater, weil sie Angst vor unkalkulierbaren Kosten haben. Bei OnlineBilanz gibt es keine Überraschungen: Festpreise, digital koordiniert, fachlich geprüft durch zugelassene Steuerberater. Unsere Mandanten wissen von Anfang an, was die Umsatzsteuer-Betreuung kostet.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER selbst einreichen. Bei einfachen Sachverhalten ohne grenzüberschreitende Geschäfte oder Reverse Charge ist das technisch möglich. Allerdings haften Sie persönlich für Fehler, versäumte Fristen und falsche Angaben. Ein Steuerberater minimiert dieses Risiko und optimiert gleichzeitig den Vorsteuerabzug, sodass sich seine Kosten oft durch Steuerersparnisse amortisieren.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung kann das Finanzamt gemäß § 152 AO einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat Verspätung, festsetzen. Bei wiederholter Verspätung drohen zudem Zwangsgelder und eine intensivere Prüfung durch das Finanzamt. Ein Steuerberater stellt durch Fristverwaltung und Dauerfristverlängerung sicher, dass Abgaben rechtzeitig erfolgen.

Wann muss ich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben?

Die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG ist quartalsweise oder monatlich abzugeben, wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Überschreiten die Lieferungen im laufenden Quartal 50.000 Euro, wird die monatliche Abgabe Pflicht. Die ZM muss bis zum 25. des Folgemonats elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Fehler oder Verspätungen können zu Bußgeldern führen.

Ist Umsatzsteuer-Beratung Teil des Jahresabschlusses oder extra?

Die laufende Umsatzsteuer-Beratung (Voranmeldungen, Vorsteuerabzug, Reverse Charge) ist in der Regel eine eigenständige Leistung, die monatlich oder quartalsweise abgerechnet wird. Der Jahresabschluss umfasst zwar die Umsatzsteuererklärung als Jahreserklärung, jedoch nicht die laufende Betreuung. Viele Steuerberater bieten Pakete an, die beides kombinieren. Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie Transparenz über Festpreise für beide Leistungen.

Wann muss ich als ausländischer Unternehmer deutsche Umsatzsteuer abführen?

Ausländische Unternehmer ohne Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland müssen deutsche Umsatzsteuer abführen, wenn sie steuerpflichtige Umsätze im Inland erbringen (z. B. Lieferungen, Dienstleistungen). Dies erfordert in der Regel eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern und laufende Voranmeldungen. Reverse-Charge-Fälle (§ 13b UStG) und innergemeinschaftliche Lieferungen haben Sonderregeln. Ein Steuerberater mit Expertise im internationalen Umsatzsteuerrecht ist hier unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Im deutschen Steuerrecht sind Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer identisch – der Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) wird umgangssprachlich verwendet, rechtlich korrekt ist jedoch Umsatzsteuer (USt.) nach § 1 UStG. International wird der Begriff Value Added Tax (VAT) verwendet, der dem deutschen Umsatzsteuersystem entspricht. Steuerberater verwenden in der Fachkommunikation stets den Begriff Umsatzsteuer.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG), Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), Abgabenordnung (AO), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater