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Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlog Umsatzsteuer-Prüfung beim Steuerberater

Umsatzsteuer-Prüfung beim Steuerberater: Ablauf, Kosten und Verteidigung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten

Kurzantwort

Eine Umsatzsteuer-Prüfung kann in drei Formen kommen: (1) USt-Nachschau nach § 27b UStG (unangekündigt, nur USt-Sachverhalte), (2) USt-Sonderprüfung nach § 193 AO (angekündigt, vertieft, meist einzelne Zeiträume), (3) Außenprüfung mit USt-Fokus (umfassend, mehrere Jahre). Ein Steuerberater sollte in jedem Fall hinzugezogen werden — auch bei der angeblich harmlosen Nachschau. Kosten für Steuerberater-Vertretung: typisch 1.500–5.000 € je nach Umfang. OnlineBilanz bietet im Festpreis von 499,95 € 12 Monate Finanzamtsvertretung — bei laufender Betreuung ist auch eine USt-Prüfung im Leistungsumfang.

Ein Brief vom Finanzamt mit dem Wort „Prüfungsanordnung“ oder das überraschende Erscheinen eines Prüfers an der Tür — kaum etwas versetzt Unternehmer schneller in Stress. Gerade die Umsatzsteuer-Prüfung ist gefürchtet, weil sie schnell teuer werden kann: Hohe Nachzahlungen, Zinsen, im Ernstfall Steuerstrafverfahren. Dieser Artikel zeigt alle drei Prüfungsarten, den Ablauf, die Rolle des Steuerberaters — und wie Sie mit richtiger Vorbereitung die finanziellen Folgen minimieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

Servet Gündogan betreut bei OnlineBilanz Mandanten, die von einer Umsatzsteuer-Prüfung betroffen sind. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Erfahrungen zusammen — was auf Sie zukommt, was der Steuerberater macht und wie Sie sich optimal vorbereiten.

§ 27b UStG

Rechtsgrundlage USt-Nachschau (unangekündigt)

1.500–5.000 €

Typische StB-Kosten für Prüfungs-Vertretung

12 Monate

Finanzamtsvertretung im OnlineBilanz-Festpreis inklusive

1. Die drei Arten der Umsatzsteuer-Prüfung

Der Begriff „Umsatzsteuer-Prüfung“ ist ein Oberbegriff für mehrere unterschiedliche Prüfungsarten. Sie unterscheiden sich in Umfang, Ankündigung und Folgen erheblich:

PrüfungsartAnkündigungUmfangRechtsgrundlage
USt-NachschauKeineAktuelle Sachverhalte, kleinere Störungen§ 27b UStG
USt-SonderprüfungSchriftlich (oft kurzfristig)Bestimmte Zeiträume / Sachverhalte§ 193 AO
Außenprüfung (Betriebsprüfung)Schriftlich (4 Wochen Vorlauf)Mehrere Steuerarten, mehrere Jahre§§ 193-207 AO

Wichtig: Nicht jede „USt-Prüfung“ ist gleich gefährlich

Die USt-Nachschau ist ein niederschwelliges Instrument — oft geht es um einen einzelnen Punkt (z.B. ungewöhnlicher Vorsteuerüberschuss). Eine Sonderprüfung ist schon intensiver. Eine Außenprüfung mit USt-Fokus ist die aufwendigste Form. Die richtige Verteidigungsstrategie hängt davon ab, welche der drei Arten vorliegt — daher ist die Einordnung im ersten Schritt entscheidend.

2. USt-Nachschau nach § 27b UStG

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist das niedrigschwelligste Prüfungsinstrument des Finanzamts. Der Prüfer darf ohne Voranmeldung Ihr Geschäftsgrundstück betreten und bestimmte USt-Sachverhalte prüfen.

Merkmale der USt-Nachschau

  • Unangekündigt — Der Prüfer erscheint ohne vorherige Ankündigung
  • Nur USt-Sachverhalte — Andere Steuern (KSt, GewSt, ESt) sind tabu
  • Während Geschäftszeiten — Der Prüfer darf nur zu üblichen Arbeitszeiten kommen
  • Dienstausweis-Pflicht — Prüfer muss sich legitimieren, Nachschau-Anordnung zeigen
  • Recht auf Steuerberater-Beistand — Sie dürfen immer Ihren StB anrufen und auf ihn warten

Typische Auslöser einer Nachschau

Auffällige USt-Voranmeldung

Ungewöhnlich hoher Vorsteuerüberhang, plötzliche Null-Meldung nach regelmäßigen Zahlungen

Bargeld-Geschäft

Gastronomie, Friseur, Einzelhandel — Kassenprüfung als Teil der Nachschau

Kontrollmitteilung

Hinweise aus anderen Betriebsprüfungen oder Anzeigen führen zur Nachschau

Verhalten bei Überraschungsbesuch

Sie müssen den Prüfer einlassen. Aber: Sie dürfen ihn höflich bitten, in einem ruhigen Raum zu warten, während Sie Ihren Steuerberater anrufen. Keine spontanen Auskünfte — das kann gegen Sie verwendet werden. Der Grundsatz: „Ich mache gerne alle Angaben, aber zuerst möchte ich meinen Steuerberater informieren.“

3. USt-Sonderprüfung nach § 193 AO

Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (oft „So-Prüfung“ oder „USt-So-Pr.“) ist eine intensivere Prüfungsart. Sie wird schriftlich angekündigt und umfasst in der Regel einzelne Zeiträume oder spezifische Sachverhalte — aber nur zur Umsatzsteuer.

Wichtige Eigenschaften

MerkmalUSt-Sonderprüfung
AnkündigungSchriftliche Prüfungsanordnung (oft 2–4 Wochen vor Beginn)
UmfangKonkrete Prüfungszeiträume (Monate/Quartale) oder Einzelsachverhalte
OrtFinanzamt oder Steuerberater-Büro (nur selten bei Unternehmer vor Ort)
Dauer1–4 Wochen typisch
Prüfer-QualifikationUSt-Spezialist der Finanzverwaltung

Typische Prüfungsinhalte

  • Vorsteuerabzug — Ordnungsmäßigkeit der Eingangsrechnungen nach § 14 UStG
  • Reverse-Charge — Korrekte Anwendung bei Auslandsgeschäften
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen — Nachweise, Zusammenfassende Meldung
  • Steuerbefreiungen — z.B. Heilbehandlungen, Bildungsleistungen
  • Kleinunternehmer-Grenzen — Einhaltung der Umsatzgrenzen nach § 19 UStG
  • Steuersatz-Prüfung — 7 % vs. 19 % bei Gastronomie, Büchern, Handwerk

4. Außenprüfung (Betriebsprüfung) mit USt-Fokus

Die klassische Außenprüfung (umgangssprachlich „Betriebsprüfung“) ist die umfassendste Prüfungsart. Sie deckt mehrere Steuerarten (USt, KSt, GewSt) und mehrere Jahre ab. Der USt-Fokus ist dabei meist einer von mehreren Schwerpunkten.

Eigenschaften der Außenprüfung

Zeitrahmen

Üblicherweise 3 Jahre am Stück (der Dreijahreszeitraum). Bei Großbetrieben Anschlussprüfungen, also kontinuierlich.

Dauer vor Ort

Mehrere Wochen bis Monate bei großen Unternehmen. Bei Kleinstbetrieben oft 1–2 Tage.

Ort

Beim Unternehmen, Steuerberater oder Finanzamt — nach Vereinbarung. Bei GmbHs oft beim StB.

Häufigkeit

Bei Kleinstbetrieben ca. alle 20–30 Jahre, bei Großbetrieben kontinuierlich (Anschlussprüfung).

Statistik: Prüfungshäufigkeit nach Betriebsgröße

Laut Bundesfinanzministerium werden Großbetriebe (Bilanzsumme > 6,17 Mio €) nahezu jährlich geprüft, Mittelbetriebe ca. alle 8–12 Jahre, Kleinbetriebe alle 15–25 Jahre, Kleinstbetriebe seltener. Die Wahrscheinlichkeit steigt mit verdächtigen Auffälligkeiten, Branche (Gastronomie, Bau), Auslandsbezug und Abweichungen von Richtsätzen.

5. Warum werde ich geprüft? Häufige Auslöser

Prüfungen kommen selten zufällig. Meist gibt es konkrete Auslöser, die die Finanzverwaltung auf Sie aufmerksam machen:

Die typischen sechs Auslöser

1. Vorsteuer-Überhänge

Konstante Vorsteuererstattungen ohne ausreichenden Umsatz werfen Fragen auf. Häufigster Auslöser.

2. Branchen-Verdacht

Gastronomie, Bau, Taxi, Kosmetik — Branchen mit hohem Bar-Anteil werden überproportional geprüft.

3. Abweichung vom Richtsatz

Rohgewinn < Branchendurchschnitt. Finanzamt nutzt Richtsatzsammlung als Prüfungsleitfaden.

4. Auslandsbezug

Import-Export, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge — fehleranfällig, häufig geprüft.

5. Anzeigen

Hinweise von Wettbewerbern, entlassenen Mitarbeitern, Ehepartnern in Scheidung — erstaunlich häufig.

6. Fristversäumnisse

Späte USt-Voranmeldungen, verspatete Jahreserklärungen — wecken Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung.

„Der häufigste Auslöser einer USt-Prüfung, den wir sehen, ist ein „Sprung“ in den Zahlen: Drei Jahre regelmäßige Zahllast, dann plötzlich hohe Vorsteuererstattungen. Für den Sachbearbeiter am Finanzamt ist das ein rotes Licht — auch wenn die Ursache legitim ist, z.B. eine Großinvestition. Wer das dem Finanzamt rechtzeitig kommuniziert, spart sich oft die Nachschau.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

6. Ablauf einer USt-Prüfung Schritt für Schritt

Wie läuft eine typische Prüfung konkret ab? Am Beispiel einer USt-Sonderprüfung:

1

Prüfungsanordnung

Schriftlich per Post. Inhalt: Prüfungszeitraum, Prüfer, Ort, Termin. Sofort Steuerberater informieren, Einspruchsfrist prüfen.

2

Vorbereitung

Unterlagen für Prüfungszeitraum zusammenstellen: Buchhaltung, Belege, Ausgangsrechnungen, Verträge. Datenbereitstellung nach § 147 AO, Datenzugriff nach GDPdU.

3

Prüfungsbeginn & Eröffnungsgespräch

Prüfer erscheint am vereinbarten Termin. Eröffnungsgespräch klärt Prüfungsumfang, Arbeitsweise, Kontaktpersonen. Steuerberater sollte dabei sein.

4

Prüfungsdurchführung

Prüfer sichtet Unterlagen, stellt Fragen, fordert Erläuterungen an. Kommunikation läuft bestenfalls über den StB, nicht direkt mit Ihnen.

5

Zwischengespräch & Feststellungen

Während der Prüfung werden vorläufige Feststellungen dargestellt. Hier kann der StB argumentieren, bevor die Feststellungen „betoniert“ werden.

6

Schlussbesprechung

Offizielle Abschlussbesprechung mit allen Feststellungen. Noch nicht rechtlich bindend — hier können Einwendungen erhoben werden.

7

Prüfungsbericht

Finaler Bericht per Post. Steueränderungsbescheide folgen. Einspruch binnen 1 Monat möglich (§ 355 AO).

7. Die Rolle des Steuerberaters bei der USt-Prüfung

Ein guter Steuerberater ist bei jeder USt-Prüfung Gold wert. Seine Aufgaben im Überblick:

Was der Steuerberater konkret macht

  • Kommunikationsführer — Kein direkter Kontakt zwischen Unternehmer und Prüfer, Vermeidung von Missverständnissen
  • Unterlagen-Management — Kontrolliert, was der Prüfer erhält; keine unnötigen Informationen
  • Rechtliche Einschätzung — Bewertung der Prüferfeststellungen, Rechtsposition aufbauen
  • Verhandlung — Argumentation in Zwischengesprächen und Schlussbesprechung
  • Einspruch — Nach Bescheid: Einspruchs- oder Klagverfahren, falls Feststellungen unzutreffend
  • Strafvermeidung — Bei V-Sachverhalten: Strafaspekte prüfen, ggf. Selbstanzeige nach § 371 AO

Nie ohne Steuerberater sprechen

Das wichtigste Prinzip bei einer USt-Prüfung: Niemals ohne Steuerberater mit dem Prüfer reden. Auch nicht bei „harmlosen“ Fragen. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Der Prüfer ist geschult, aus nebenbei-Bemerkungen Verdachtsmomente zu konstruieren. Die Grundregel: „Danke für die Frage — ich bitte Sie, das mit meinem Steuerberater zu klären.“

8. Was kostet die Steuerberater-Vertretung bei einer USt-Prüfung?

Die Kosten einer Steuerberater-Vertretung hängen von Prüfungsart, Umfang und Komplexität ab. Die Abrechnung folgt entweder der StBVV oder einer individuellen Honorarvereinbarung.

Typische Kostenrahmen

PrüfungsartStB-Kosten BandbreiteHonorarstruktur
USt-Nachschau (kurz, < 1 Tag)500–1.500 €Zeithonorar (§ 13 StBVV) oder Pauschale
USt-Sonderprüfung (1–4 Wochen)1.500–5.000 €Zeit- oder Gegenstandswert-Honorar
Außenprüfung mit USt-Fokus (Wochen bis Monate)5.000–20.000+ €Komplexe Honorarvereinbarung
Einspruchsverfahren nach Bescheid800–5.000 €Gegenstandswert der streitigen Steuer

Bei OnlineBilanz: Finanzamtsvertretung im Festpreis inklusive

Mandanten mit laufender Jahresabschluss-Betreuung bei OnlineBilanz erhalten 12 Monate Finanzamtsvertretung kostenlos im Festpreis von 499,95 €. Das deckt Kommunikation mit dem Finanzamt, Reaktion auf Anfragen und typische Prüfungssituationen ab. Bei komplexen Sonderprüfungen oder Einsprüchen erfolgt eine individuelle Absprache — transparent und meist deutlich günstiger als klassische Kanzlei-Honorare.

9. Vorbereitung: So reduzieren Sie das Prüfungsrisiko

Die beste Prüfung ist die, die nie stattfindet — oder im Minimalfall ohne Feststellungen endet. Diese Maßnahmen helfen:

Die fünf wichtigsten Schutzmaßnahmen

  • GoBD-konforme Buchhaltung — Software wie DATEV, lexoffice, sevdesk statt Excel
  • Rechnungs-Formalia prüfen — Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG bei Eingangsrechnungen
  • Nachweise sammeln — Bei Auslandslieferungen: Ausfuhrnachweise, Bestätigungen
  • Proaktive Kommunikation — Großinvestitionen vorab mit Finanzamt abklären
  • 10-Jahres-Archivierung — Alle Belege und Buchhaltungsdaten nach § 147 AO

Was Sie im Ernstfall bereit haben müssen

Wenn der Prüfer kommt, muss binnen kurzer Zeit zur Verfügung stehen:

Buchhaltungsdaten

Hauptbuch, Journal, Kontenblätter, Summen- und Saldenliste — für den Prüfungszeitraum

Eingangsrechnungen

Vollständig sortiert, chronologisch. Bei Vorsteuerabzug muss Rechnung formkorrekt sein.

Ausgangsrechnungen

Rechnungsnummern lücckenlos, Rechnungskopien oder Export aus Rechnungssoftware

Verträge & Sonderunterlagen

Mietverträge, Darlehen, Investitionen, Reisekostenabrechnungen, Kassenbuch

10. Häufige Fragen

Darf der Prüfer bei einer Nachschau einfach reinkommen?

Ja, während der üblichen Geschäftszeiten und mit Dienstausweis. Sie müssen ihn einlassen — die Nachschau nach § 27b UStG ist ein hoheitlicher Akt. Aber: Sie dürfen ihn bitten zu warten, während Sie Ihren Steuerberater anrufen. Das ist Ihr gutes Recht und wird auch von seriösen Prüfern respektiert.

Wie lange dauert eine USt-Sonderprüfung?

Typisch 1–4 Wochen. Bei kleinen Unternehmen mit wenigen Belegen kann sie in 1–2 Tagen erledigt sein. Bei komplexen Sachverhalten (Reverse-Charge, Auslandsgeschäfte) zieht sie sich länger. Wichtig: Die Gesamtdauer bis zur finalen Bescheidung (inklusive Berichterstellung und Bescheid) kann bei 3–6 Monaten liegen.

Muss ich den Prüfer selbst empfangen?

Nein. Ihr Steuerberater kann Sie vollständig vertreten — sowohl bei Nachschau als auch bei angekündigten Prüfungen. Bei einer Prüfung in Ihrem Betrieb sollten Sie aber anwesend oder erreichbar sein, weil oft Sachverhaltsfragen entstehen, die nur Sie beantworten können.

Was, wenn ich eine Selbstanzeige machen will?

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO ist extrem heikel und muss perfekt vorbereitet sein. Fehler führen dazu, dass die Straffreiheit entfällt. Unbedingt Fachanwalt für Steuerrecht oder spezialisierten Steuerberater einschalten. Wichtig: Eine Selbstanzeige ist nach Prüfungsankündigung grundsätzlich ausgeschlossen.

Kann das Finanzamt bei der USt-Prüfung auch andere Steuern aufdecken?

Bei der reinen USt-Nachschau (§ 27b UStG) theoretisch nein — der Prüfer darf nur USt-Sachverhalte prüfen. Aber: Wenn bei der Nachschau verdächtige Sachverhalte zu anderen Steuern auffallen, kann das Finanzamt eine erweiterte Prüfung anordnen. Bei der Außenprüfung nach § 193 AO sind ohnehin mehrere Steuerarten umfasst.

Was kostet die Finanzamtsvertretung bei OnlineBilanz?

Im Festpreis von 499,95 € ist 12 Monate Finanzamtsvertretung bereits enthalten. Das deckt typische Kommunikation mit dem Finanzamt, Reaktion auf Anfragen und einfache Prüfungssituationen ab. Bei komplexen Sonderprüfungen, Außenprüfungen oder Einspruchs-/Klageverfahren erfolgt eine individuelle Honorarvereinbarung — transparent und meist günstiger als StBVV.

Wie kann ich eine USt-Prüfung vermeiden?

Komplett vermeiden können Sie sie nicht. Aber Sie können die Wahrscheinlichkeit senken: GoBD-konforme Buchhaltung, saubere Rechnungs-Formalia nach § 14 UStG, keine Fristversäumnisse bei USt-Voranmeldungen, plausible Zahlen ohne ungewohnte Sprünge, bei Großinvestitionen mit proaktivem Finanzamt-Anschreiben arbeiten. Im Zweifel: Hochwertige StB-Betreuung reduziert Fehler, die zur Prüfung führen könnten.

11. Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung ist die USt-Prüfung beherrschbar

Eine Umsatzsteuer-Prüfung muss kein existenzbedrohendes Szenario sein — vorausgesetzt, Sie sind richtig vorbereitet. GoBD-konforme Buchhaltung, saubere Dokumentation und ein guter Steuerberater bilden die Verteidigungslinien. Die wichtigste Regel: Niemals ohne Steuerberater mit dem Prüfer sprechen, auch nicht bei der vermeintlich harmlosen Nachschau.

Bei OnlineBilanz ist die 12-monatige Finanzamtsvertretung im Festpreis von 499,95 € inklusive. Das heisst: Sollte während der Betreuung eine USt-Prüfung anstehen, kommuniziert OnlineBilanz mit dem Finanzamt, ohne dass Zusatzkosten für typische Vorgänge entstehen. Die lückenlose Erstellung Ihres Jahresabschlusses mit Steuerberater-Signatur und Berufshaftpflicht ist dabei die beste Prävention — weil sauberer Arbeit weniger Ansatzpunkte für Beanstandungen bietet.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei einer konkreten Prüfungsanordnung sollten Sie umgehend einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren. Rechtsgrundlagen: § 27b UStG, § 193 AO, § 14 UStG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz