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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogGegenstandswert Jahresabschluss

Gegenstandswert Jahresabschluss berechnen 2026: Steuerberater-Gebühren

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gegenstandswert bildet die zentrale Grundlage für die Berechnung der Steuerberatergebühren beim Jahresabschluss. Er orientiert sich an der wirtschaftlichen Größe des Unternehmens und wird nach festgelegten Regeln ermittelt. Die Ermittlung des Gegenstandswerts beim Steuerberater bestimmt dabei unmittelbar die Höhe der Vergütung. Für Geschäftsführer ist das Verständnis dieser Systematik wichtig, um Gebührenabrechnungen nachvollziehen und prüfen zu können.

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Gegenstandswert für den Jahresabschluss wird nach § 24 StBVV berechnet und orientiert sich primär an der Bilanzsumme des Unternehmens. Bei einem Jahresüberschuss über 30.000 Euro wird dieser anteilig hinzugerechnet. Der Gegenstandswert bildet die Basis für die Gebührenberechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung.

Was ist der Gegenstandswert beim Jahresabschluss?

Der Gegenstandswert ist eine wirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Steuerberatergebühren gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Er dient dazu, die erbrachte Leistung bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB oder § 242 HGB in einen monetären Wert zu übersetzen.

Im Gegensatz zu einer Pauschale oder einem Stundensatz wird der Gegenstandswert anhand objektiver Unternehmenskennzahlen ermittelt. Dies schafft eine nachvollziehbare und transparente Grundlage für die Gebührenkalkulation. Die rechtliche Grundlage bildet § 24 StBVV.

Der Gegenstandswert spiegelt die wirtschaftliche Größe und Komplexität eines Unternehmens wider. Ein Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro hat typischerweise einen niedrigeren Gegenstandswert als eines mit 5 Millionen Euro Bilanzsumme.

Hinweis

Der Gegenstandswert ist nicht identisch mit den tatsächlichen Gebühren. Er ist lediglich die Berechnungsgrundlage, auf die dann Gebührensätze nach Tabelle C der StBVV angewendet werden.

Warum gibt es den Gegenstandswert?

Die Steuerberatervergütungsverordnung wurde geschaffen, um eine objektive und nachvollziehbare Gebührenordnung zu etablieren. Der Gegenstandswert verhindert willkürliche Preisgestaltung und sorgt für eine angemessene Relation zwischen wirtschaftlicher Größe des Mandanten und Vergütung.

  • Objektive Bemessungsgrundlage unabhängig vom Zeitaufwand
  • Nachvollziehbarkeit der Gebühren für beide Seiten
  • Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Aufgabe
  • Rechtssichere Grundlage für die Rechnungsstellung

Berechnung des Gegenstandswerts nach § 24 StBVV

Die Berechnung des Gegenstandswerts für den Jahresabschluss ist in § 24 der Steuerberatervergütungsverordnung eindeutig geregelt. Die Vorschrift definiert, welche Komponenten in die Berechnung einfließen und wie diese zu berücksichtigen sind.

Nach § 24 Abs. 1 StBVV ist der Gegenstandswert grundsätzlich die Summe des Aktivvermögens, also die Bilanzsumme auf der Aktivseite der Bilanz nach § 266 HGB. Diese bildet die Hauptkomponente der Berechnung.

Zweistufiges Berechnungsschema

Die Ermittlung erfolgt in zwei Schritten, abhängig davon, ob das Unternehmen einen Jahresüberschuss erzielt hat und wie hoch dieser ausfällt:

  1. Ausgangswert: Die Bilanzsumme (Summe aller Aktiva) bildet die Grundlage
  2. Zuschlag: Ein eventueller Jahresüberschuss über 30.000 Euro wird anteilig hinzugerechnet

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV wird bei einem Jahresüberschuss über 30.000 Euro die Hälfte des übersteigenden Betrags zum Gegenstandswert hinzugerechnet. Ein Jahresfehlbetrag hat keinen Einfluss auf den Gegenstandswert.

„Viele Mandanten sind überrascht, dass ein hoher Gewinn den Gegenstandswert erhöht. Die Logik dahinter: Ein erfolgreiches Unternehmen erfordert meist detailliertere Analysen und umfangreichere Prüfungen bei der Jahresabschlusserstellung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Bilanzsumme als zentrale Berechnungsgrundlage

Die Bilanzsumme ist die wichtigste Komponente bei der Ermittlung des Gegenstandswerts. Sie entspricht der Summe aller Aktiva in der Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB und umfasst das gesamte Vermögen des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.

Für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ist die Gliederung nach § 266 HGB verpflichtend. Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital des Unternehmens verwendet wurde, und gliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.

Komponenten der Bilanzsumme

Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, BGA)
  • Finanzanlagen

Umlaufvermögen

  • Vorräte (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe)
  • Forderungen aus L+L
  • Kassenbestand, Bankguthaben

Für die Berechnung des Gegenstandswerts ist die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag maßgeblich. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt die Bilanzsumme per 31.12.2025, auch wenn der Jahresabschluss erst 2026 erstellt wird.

Beispiel: Bilanzsumme als Gegenstandswert

Bilanzposition Betrag (EUR)
Anlagevermögen 450.000
Umlaufvermögen 280.000
Rechnungsabgrenzungsposten 20.000
Bilanzsumme (= Gegenstandswert) 750.000

In diesem Fall beträgt der Gegenstandswert zunächst 750.000 Euro – vorbehaltlich einer möglichen Erhöhung durch einen Jahresüberschuss über 30.000 Euro.

Jahresüberschuss über 30.000 Euro einbeziehen

Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV wird bei einem Jahresüberschuss über 30.000 Euro die Hälfte des übersteigenden Betrags zum Gegenstandswert hinzugerechnet. Diese Regelung berücksichtigt, dass ein höherer Gewinn zusätzliche Komplexität bei der Erstellung des Jahresabschlusses bedeuten kann.

Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Er zeigt den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens nach Abzug aller Aufwendungen und bildet die Grundlage für die Ermittlung des Bilanzgewinns.

Berechnungsformel mit Jahresüberschuss

Hinweis

Gegenstandswert = Bilanzsumme + (Jahresüberschuss – 30.000 EUR) × 0,5 Diese Formel gilt nur, wenn der Jahresüberschuss 30.000 Euro übersteigt. Bei niedrigeren Gewinnen oder einem Fehlbetrag bleibt die Bilanzsumme der alleinige Gegenstandswert.

Rechenbeispiele

Bilanzsumme Jahresüberschuss Zuschlag Gegenstandswert
500.000 EUR 15.000 EUR 0 EUR 500.000 EUR
500.000 EUR 30.000 EUR 0 EUR 500.000 EUR
500.000 EUR 50.000 EUR 10.000 EUR 510.000 EUR
500.000 EUR 100.000 EUR 35.000 EUR 535.000 EUR
750.000 EUR 80.000 EUR 25.000 EUR 775.000 EUR

Bei einem Jahresfehlbetrag erfolgt keine Kürzung des Gegenstandswerts. Die Bilanzsumme bleibt in diesem Fall die alleinige Berechnungsgrundlage, unabhängig von der Höhe des Verlusts.

Achtung

Wichtig: Der Jahresüberschuss wird vor Ergebnisverwendung betrachtet. Eventuelle Gewinnausschüttungen oder Einstellungen in Rücklagen, die erst in der Mittelverwendungsrechnung erfolgen, spielen keine Rolle.

Von Gegenstandswert zu tatsächlichen Gebühren

Der ermittelte Gegenstandswert ist nicht die zu zahlende Gebühr, sondern lediglich die Bemessungsgrundlage. Die tatsächliche Gebühr ergibt sich durch Anwendung der Tabelle C der Anlage zur StBVV, die jedem Gegenstandswert eine bestimmte Gebührenspanne zuordnet.

Nach § 24 Abs. 2 StBVV wird für die Erstellung des Jahresabschlusses eine Gebühr nach Tabelle C (Anlage StBVV) berechnet. Die Tabelle enthält eine Mindest- und Höchstgebühr, zwischen denen der Steuerberater die konkrete Gebühr festlegen kann.

Gebührenspannen nach Tabelle C

Gegenstandswert Minimalgebühr Maximalgebühr Mittelgebühr
300.000 EUR 1.090 EUR 3.270 EUR 2.180 EUR
500.000 EUR 1.600 EUR 4.800 EUR 3.200 EUR
750.000 EUR 2.230 EUR 6.690 EUR 4.460 EUR
1.000.000 EUR 2.830 EUR 8.490 EUR 5.660 EUR
2.000.000 EUR 4.680 EUR 14.040 EUR 9.360 EUR

Die Festlegung der konkreten Gebühr innerhalb dieser Spanne erfolgt nach § 11 StBVV unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie Zeitaufwand, Verantwortung, Bedeutung der Angelegenheit und Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers.

Zusätzliche Leistungen

Die Gebühr nach § 24 StBVV umfasst nur die Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 264 HGB. Weitere Leistungen werden gesondert berechnet:

  • Lagebericht nach § 289 HGB: Zusätzliche Gebühr nach § 24 Abs. 3 StBVV
  • Steuerliche Anpassungen und Gewinnermittlung: Separate Vergütung
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: Zusätzliche Beratungsgebühr
  • Beratungsgespräche und Erläuterungen: Nach Zeitaufwand oder pauschal

„In der Praxis wird häufig die Mittelgebühr vereinbart. Bei besonders komplexen Sachverhalten oder hohem Beratungsbedarf kann eine höhere Gebühr gerechtfertigt sein. Transparenz bei der Gebührenfestsetzung ist für das Mandatsverhältnis essentiell.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Faktoren, die den Gegenstandswert beeinflussen

Der Gegenstandswert wird zwar nach einem klaren Schema berechnet, seine Höhe hängt aber von verschiedenen unternehmerischen Faktoren ab. Das Verständnis dieser Zusammenhänge hilft bei der Einschätzung zu erwartender Gebühren.

Haupteinflussfaktoren

Vermögensstruktur

  • Höhe des Anlagevermögens
  • Umfang des Umlaufvermögens
  • Vorhandensein von Finanzanlagen

Geschäftserfolg

  • Höhe des Jahresüberschusses
  • Schwelle 30.000 EUR relevant
  • Fehlbeträge ohne Einfluss

Unternehmensgröße

  • Größenklasse nach § 267 HGB
  • Bilanzierung nach § 264 HGB
  • Erleichterungen § 266 Abs. 1 HGB

Entwicklung über mehrere Jahre

Der Gegenstandswert kann von Jahr zu Jahr variieren, abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Investitionen in Anlagevermögen erhöhen die Bilanzsumme und damit den Gegenstandswert. Gleiches gilt für Umsatzwachstum, das sich in höheren Forderungen und Vorräten niederschlägt.

Eine GmbH, die 2024 eine Bilanzsumme von 400.000 Euro hatte und 2025 in neue Maschinen investiert, kann 2026 eine Bilanzsumme von 600.000 Euro aufweisen. Dies führt zu einem höheren Gegenstandswert für den Jahresabschluss 2025.

§ 24

StBVV regelt Berechnung

30.000 €

Freibetrag Jahresüberschuss

50%

Zuschlag über Freibetrag

Auch die Rechtsform spielt eine Rolle: Während für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 264 HGB ein vollständiger Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang verpflichtend ist, gelten für Personengesellschaften andere Regelungen und oft niedrigere Anforderungen.

Transparenz und Kontrolle der Gebührenabrechnung

Für Geschäftsführer ist es wichtig, die Gebührenabrechnung des Steuerberaters nachvollziehen zu können. Die StBVV schafft hierfür klare Vorgaben, die sowohl dem Steuerberater als auch dem Mandanten Rechtssicherheit bieten.

Anforderungen an die Rechnung

Nach § 10 StBVV muss die Vergütungsrechnung folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der erbrachten Leistung (z.B. Jahresabschluss 2025)
  • Gegenstandswert nach § 24 StBVV
  • Angewendete Gebührentabelle (Tabelle C)
  • Konkrete Gebührenhöhe innerhalb der Spanne
  • Begründung bei Überschreitung der Mittelgebühr
  • Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe

Diese Transparenzpflicht ermöglicht es dem Mandanten, die Berechnung zu überprüfen. Bei Unklarheiten besteht ein Anspruch auf Erläuterung der Gebührenberechnung.

Prüfung der Gegenstandswertberechnung

Um die Richtigkeit des Gegenstandswerts zu überprüfen, sollten Geschäftsführer folgende Punkte kontrollieren:

  1. Entspricht die angegebene Bilanzsumme der Summe der Aktiva im Jahresabschluss?
  2. Wurde der Jahresüberschuss korrekt aus der GuV übernommen?
  3. Wurde die 30.000-Euro-Schwelle und der 50%-Zuschlag richtig angewendet?
  4. Liegt die berechnete Gebühr innerhalb der Spanne nach Tabelle C?

Hinweis

Die StBVV ist für alle Steuerberater verbindlich. Vereinbarungen, die von den gesetzlichen Gebühren abweichen, sind möglich, müssen aber schriftlich erfolgen und dürfen nicht sittenwidrig sein (§ 4 Abs. 3 StBVV).

Vergleichbarkeit und Verhandlung

Da der Gegenstandswert objektiv ermittelt wird und die Gebührentabellen gesetzlich festgelegt sind, besteht eine gute Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Steuerberatern. Verhandlungsspielraum besteht vor allem bei:

  • Festlegung der Gebühr innerhalb der Spanne (Minimal- bis Maximalgebühr)
  • Pauschalvereinbarungen für Gesamtmandate
  • Honorarvereinbarungen für Zusatzleistungen
  • Zeitpunktrabatte bei schneller Datenbereitstellung

Digitale Vorbereitung und Kostenoptimierung

Während der Gegenstandswert durch die wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens vorgegeben ist, können GmbH und UG durch professionelle Vorbereitung die Gesamtkosten der Jahresabschlusserstellung beeinflussen. Moderne digitale Lösungen unterstützen dabei.

OnlineBilanz für strukturierte Vorbereitung

OnlineBilanz.de bietet Kapitalgesellschaften ein digitales Tool zur Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB. Die Software führt systematisch durch alle erforderlichen Schritte und stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen nach § 266 HGB (Bilanz), § 275 HGB (GuV) und § 284 HGB (Anhang) erfüllt werden.

Vorteile der Vorbereitung

  • Strukturierte Datenerfassung reduziert Nachfragen
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen vermeiden Fehler
  • Digitale Übermittlung spart Zeit
  • Transparenz über alle Positionen

Kosteneinsparung möglich bei

  • Zusätzlichen Beratungsleistungen
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  • Schnellerer Fertigstellung

Die Software berücksichtigt automatisch die Größenklassifizierung nach § 267 HGB und wendet die entsprechenden Erleichterungen an. Kleine Kapitalgesellschaften können beispielsweise von der verkürzten Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB profitieren.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. OnlineBilanz unterstützt die fristgerechte Einreichung durch Integration der Übermittlungsfunktion.

Achtung

Wichtig: Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften) muss vor der Offenlegung eingehalten werden. Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt sein.

Integration mit Steuerberatern

OnlineBilanz ist nicht als Ersatz für den Steuerberater konzipiert, sondern als effiziente Vorbereitungslösung. Die erstellten Unterlagen können digital an den Steuerberater übermittelt werden, der die steuerliche Prüfung, Anpassungen und Finalisierung vornimmt.

Der Gegenstandswert bleibt dabei unverändert, da er sich nach § 24 StBVV ausschließlich an den wirtschaftlichen Kennzahlen orientiert. Die Gebührenhöhe innerhalb der Spanne kann jedoch durch den reduzierten Bearbeitungsaufwand positiv beeinflusst werden.

„Eine strukturierte digitale Vorbereitung des Jahresabschlusses schafft Transparenz und erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich. Der Gegenstandswert mag gleich bleiben, aber Zusatzaufwände lassen sich deutlich reduzieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Gegenstandswert für den Jahresabschluss berechnet?

Der Gegenstandswert entspricht nach § 24 StBVV grundsätzlich der Bilanzsumme (Summe aller Aktiva). Bei einem Jahresüberschuss über 30.000 Euro wird zusätzlich die Hälfte des übersteigenden Betrags hinzugerechnet. Formel: Gegenstandswert = Bilanzsumme + (Jahresüberschuss – 30.000 EUR) × 0,5. Ein Jahresfehlbetrag führt nicht zu einer Kürzung.

Ist der Gegenstandswert identisch mit den Steuerberatergebühren?

Nein, der Gegenstandswert ist nur die Bemessungsgrundlage. Die tatsächliche Gebühr wird nach Tabelle C der Anlage zur StBVV ermittelt und liegt zwischen einer Minimal- und Maximalgebühr. Bei einem Gegenstandswert von 500.000 Euro beträgt die Gebührenspanne beispielsweise 1.600 bis 4.800 Euro. Der Steuerberater legt die konkrete Gebühr nach § 11 StBVV fest.

Welche Rolle spielt der Jahresüberschuss beim Gegenstandswert?

Ein Jahresüberschuss erhöht den Gegenstandswert nur, wenn er 30.000 Euro übersteigt. In diesem Fall wird die Hälfte des übersteigenden Betrags zur Bilanzsumme addiert. Bei einem Jahresüberschuss von 80.000 Euro werden also (80.000 – 30.000) × 0,5 = 25.000 Euro zum Gegenstandswert hinzugerechnet. Diese Regelung berücksichtigt die höhere Komplexität bei erfolgreichen Unternehmen.

Kann man den Gegenstandswert durch digitale Vorbereitung senken?

Der Gegenstandswert selbst ist durch die wirtschaftlichen Kennzahlen (Bilanzsumme, Jahresüberschuss) vorgegeben und kann nicht durch Vorbereitung beeinflusst werden. Allerdings können durch strukturierte digitale Vorbereitung mit Tools wie OnlineBilanz zusätzliche Beratungskosten und der Zeitaufwand reduziert werden. Die Gebühr innerhalb der Spanne nach Tabelle C kann dadurch niedriger ausfallen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater