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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

7–11 Minuten
<a href="https://onlinebilanz.de/frist-offenlegung-jahresabschluss-2023/" title="Offenlegung Jahresabschluss 2023 – Fristen & Nachholung 2026">Offenlegung Jahresabschluss 2023</a> Frist: Pflichten, Ordnungsgeld und digitale Einreichung | OnlineBilanz Offenlegung Jahresabschluss 2023 Frist: Die Offenlegungsfrist war der 31.12.2024. Wer noch nicht eingereicht hat, riskiert Ordnungsgelder ab 2.500 EUR. Alles zu Pflichten, Verfahren und schneller Nachholung.” />

OnlineBilanzWissensdatenbankOffenlegung Jahresabschluss 2023 Frist

Offenlegung Jahresabschluss 2023 Frist: Pflichten, Ordnungsgeld und schnelle Nachholung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Die gesetzliche Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2023 war der 31. Dezember 2024. Wer diese Frist versäumt hat, riskiert ein automatisch eingeleitetes Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz – Mindestordnungsgeld 2.500 €, maximal 25.000 €. Dieser Artikel erklärt alles zur Offenlegungspflicht, zum Ordnungsgeldverfahren und wie die Offenlegung schnellstmöglich nachgeholt werden kann.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

31.12.2024

Offenlegungsfrist für Jahresabschluss 2023 (Bilanzstichtag 31.12.2023) – abgelaufen

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Die Offenlegungsfrist 2023: Was gilt?

Nach § 325 Abs. 1a HGB müssen alle offenlegungspflichtigen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Für den Jahresabschluss 2023 mit dem üblichen Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bedeutet das: Offenlegungsfrist war der 31. Dezember 2024.

Eine pauschale Fristverlängerung – wie sie in den Jahren 2020 bis 2022 aufgrund der Corona-Pandemie gewährt wurde – gibt es für den Jahresabschluss 2023 nicht. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat klar kommuniziert, dass keine allgemeine Fristverlaufsaussetzung verfügt wird.

Wer den Jahresabschluss 2023 noch nicht offengelegt hat, befindet sich bereits in Verzug und riskiert ab dem 1. Januar 2025 die automatische Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens.

Kein Mahnschreiben – Verfahren läuft automatisch

Das Bundesamt für Justiz leitet das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ohne vorherige Mahnung automatisch ein. Der erste Schritt ist eine Ordnungsgeldandrohung per Post. Wer darauf nicht reagiert und die Offenlegung nicht innerhalb von sechs Wochen nachholt, erhält den Bescheid über das tatsächliche Ordnungsgeld.

Wer muss den Jahresabschluss offenlegen?

Die Offenlegungspflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB. Das sind in der Praxis vor allem GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA und GmbH & Co. KG (wenn keine natürliche Person vollhaftender Gesellschafter ist). Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften (OHG, KG) ohne Kapitalgesellschaft als vollhaftendem Gesellschafter sind grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig.

RechtsformOffenlegungspflichtig?Was ist offenzulegen?
GmbH (klein)✅ JaBilanz + Anhang (verkürzt)
GmbH (mittel/groß)✅ JaBilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht
UG (haftungsbeschränkt)✅ JaBilanz + Anhang (verkürzt)
AG✅ JaVollständiger Jahresabschluss
GmbH & Co. KG✅ Ja (in den meisten Fällen)Wie GmbH
Einzelunternehmen❌ Nein
GbR❌ Nein

Was muss beim Bundesanzeiger eingereicht werden?

Die Anforderungen hängen von der Größenklasse der Gesellschaft ab. Entscheidend sind die Schwellenwerte nach § 267 HGB:

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatz bis 900.000 €, bis 10 Mitarbeiter: Es genügt die Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister. GuV und Anhang müssen nicht veröffentlicht werden. Die Offenlegung kann durch den Geschäftsführer selbst vorgenommen werden.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatz bis 12 Mio. €, bis 50 Mitarbeiter: Verkürzte Bilanz und Anhang mit Pflichtangaben. GuV muss nicht offengelegt werden. Das trifft auf die große Mehrheit der GmbHs in Deutschland zu.

Mittlere und große Kapitalgesellschaften

Vollständiger Jahresabschluss inklusive Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) über das Online-Portal des Bundesanzeigers. OnlineBilanz übernimmt die XBRL-Konvertierung und Einreichung vollautomatisch.

Das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeldverfahren ist in § 335 HGB geregelt und wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch eingeleitet, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird. Das Verfahren läuft in drei Stufen:

Stufe 1: Ordnungsgeldandrohung

Das BfJ sendet eine schriftliche Ordnungsgeldandrohung an die Geschäftsadresse der Gesellschaft. In diesem Schreiben wird eine Nachfrist von sechs Wochen gewährt, um die fehlende Offenlegung nachzuholen. Das angedrohte Mindestordnungsgeld beträgt 2.500 €.

Stufe 2: Ordnungsgeldfestsetzung

Wird die Nachfrist nicht genutzt und die Offenlegung nicht nachgeholt, setzt das BfJ das Ordnungsgeld fest. Das Mindestordnungsgeld von 2.500 € wird dann tatsächlich fällig. Zusätzlich fallen Verfahrenskosten an.

Stufe 3: Wiederholtes Ordnungsgeldverfahren

Solange die Offenlegung nicht erfolgt, kann das BfJ das Ordnungsgeldverfahren wiederholt einleiten. Das Ordnungsgeld kann dabei auf bis zu 25.000 € pro Verfahren ansteigen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Gesamtzahl der Verfahren.

VerfahrensstufeWas passiert?Frist zur ReaktionBetrag
AndrohungsschreibenBfJ droht Ordnungsgeld an6 Wochen0 € (noch)
OrdnungsgeldfestsetzungOrdnungsgeld wird festgesetzt2 Wochen Einspruchsfristab 2.500 €
Wiederholtes VerfahrenNeues Verfahren bei fortgesetzter NichteinreichungErneut 6 Wochenbis 25.000 €

Ordnungsgeldverfahren stoppen: So geht es

Der einzige Weg, ein laufendes Ordnungsgeldverfahren zu stoppen, ist die tatsächliche Offenlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger. Sobald die Offenlegung erfolgt ist und das BfJ dies registriert, wird das Verfahren eingestellt – auch wenn es bereits zu einer Ordnungsgeldfestsetzung gekommen ist.

Einspruch gegen das Ordnungsgeld

Gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch beim Landgericht Bonn eingelegt werden. Ein Einspruch hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Offenlegungspflicht nicht besteht (weil die Gesellschaft nicht offenlegungspflichtig ist) oder dass die Offenlegung tatsächlich fristgerecht erfolgt ist. Die allgemeine Überlastung des Steuerberaters oder wirtschaftliche Schwierigkeiten sind keine anerkannten Entschuldigungsgründe.

Praxis-Tipp

Wenn Sie ein Androhungsschreiben erhalten haben: Reagieren Sie sofort. Die sechs Wochen Nachfrist laufen ab Zustellung. Mit OnlineBilanz können Sie den Jahresabschluss innerhalb von 7–14 Werktagen vollständig erstellen und offenlegen – schnell genug, um die Nachfrist einzuhalten und das Ordnungsgeld zu vermeiden.

Jahresabschluss 2023 nachholen: Ablauf mit OnlineBilanz

Für GmbHs und UGs, die den Jahresabschluss 2023 noch nicht erstellt oder nicht offengelegt haben, bietet OnlineBilanz die schnellste Lösung. Der Ablauf:

Schritt 1: Buchhaltungsdaten aufbereiten

Exportieren Sie Ihre Buchführungsdaten für das Geschäftsjahr 2023 aus Ihrer Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, sevdesk, FastBill, Lexware und weitere). Stellen Sie sicher, dass alle Buchungen bis zum 31.12.2023 vollständig erfasst sind, Inventur durchgeführt wurde und Rückstellungen gebildet wurden.

Schritt 2: Daten bei OnlineBilanz einreichen

Laden Sie die exportierten Buchführungsdaten bei OnlineBilanz hoch. Das System prüft automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität und meldet sich bei offenen Fragen.

Schritt 3: Jahresabschluss-Erstellung und Steuerberater-Prüfung

OnlineBilanz erstellt HGB-konforme Bilanz, GuV und Anhang. Ein zugelassener Steuerberater prüft und unterzeichnet den vollständigen Jahresabschluss mit seiner Berufshaftpflicht. Gleichzeitig werden alle Steuererklärungen erstellt und die E-Bilanz vorbereitet.

Schritt 4: Offenlegung beim Bundesanzeiger

OnlineBilanz übernimmt die Konvertierung in das XBRL-Format und die Einreichung beim Bundesanzeiger. Sie erhalten das Offenlegungsprotokoll als Nachweis. Gleichzeitig werden E-Bilanz und alle Steuererklärungen ans Finanzamt übermittelt.

Gleichzeitig: Frist für den Jahresabschluss 2024 beachten

Während viele Unternehmen den Jahresabschluss 2023 nachholen, läuft bereits die Frist für den Jahresabschluss 2024. Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2024 (Bilanzstichtag 31.12.2024) ist der 31. Dezember 2025. OnlineBilanz kann beide Jahresabschlüsse zeitgleich oder nacheinander erstellen und einreichen – die Preise werden separat berechnet.

Häufige Fragen zur Offenlegungsfrist 2023

Wann war die Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2023?

Die gesetzliche Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 (Bilanzstichtag 31.12.2023) war der 31. Dezember 2024. Eine Verlängerung wurde nicht gewährt.

Gibt es eine Fristverlängerung für den Jahresabschluss 2023?

Nein, eine pauschale Fristverlängerung wurde für 2023 nicht verfügt. Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB gilt ohne Ausnahme. Individuelle Einzelfälle (z.B. Unternehmensinsolvenz) können beim BfJ beantragt werden, sind aber kein automatischer Aufschub.

Was passiert, wenn das Ordnungsgeld bezahlt wird, ohne die Offenlegung nachzuholen?

Das Ordnungsgeldverfahren wird durch Zahlung nicht beendet. Das BfJ leitet ein neues Verfahren ein, bis die Offenlegung tatsächlich erfolgt ist. Es gibt keine Zahlungsoption statt Offenlegung. Die einzige Lösung ist die Einreichung beim Bundesanzeiger.

Wie schnell kann die Offenlegung nachgeholt werden?

Mit OnlineBilanz in 7 bis 14 Werktagen ab Eingang vollständiger Buchführungsdaten. Das ist schnell genug, um bei Erhalt eines Androhungsschreibens die Sechs-Wochen-Nachfrist einzuhalten und das Ordnungsgeld zu vermeiden.

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USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Anlagevermögen142.380 €
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Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

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Übersicht
Jahresabschluss
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F. Klement• online
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    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

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    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

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    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater