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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogOffenlegung 2023

Offenlegung Jahresabschluss 2023 – Fristen & Nachholung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Kapitalgesellschaften haben die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 versäumt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wie die Nachholung in 2026 funktioniert und worauf Sie bei der verspäteten Einreichung achten müssen. Wir klären die aktuelle Rechtslage nach § 325 HGB und die Praxis beim Unternehmensregister. Einen umfassenden Überblick über die Frist Jahresabschluss 2026: Offenlegung & Fristen für GmbH finden Sie in unserem separaten Ratgeber. Besonders Aktiengesellschaften müssen dabei spezifische Fristen für die Offenlegung des Jahresabschlusses beachten, die sich von anderen Rechtsformen unterscheiden können.

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Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die reguläre Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 (Bilanzstichtag 31.12.2023) endete am 31.12.2024. Eine Nachholung ist auch 2026 noch möglich, allerdings drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Unternehmensregister.

Reguläre Offenlegungsfrist für Jahresabschluss 2023

Die gesetzliche Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Gesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 endete die Frist am 31. Dezember 2024.

Diese Frist gilt unabhängig von der Größenklasse der Gesellschaft. Sowohl kleine GmbHs als auch mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen derselben 12-Monats-Frist für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Hinweis

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist nicht zu verwechseln mit der kürzeren Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG. Die Feststellung muss früher erfolgen (11 bzw. 8 Monate), die Offenlegung hat 12 Monate Zeit.

31.12.2023

Bilanzstichtag

31.12.2024

Offenlegungsfrist

12 Monate

Gesetzliche Frist § 325 HGB

Viele Geschäftsführer gehen irrtümlich davon aus, dass die Feststellungsfrist und die Offenlegungsfrist identisch sind. Tatsächlich sind es zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Fristen und rechtlichen Grundlagen.

Nachholung der Offenlegung in 2026 – technisch möglich

Auch wenn die reguläre Frist für den Jahresabschluss 2023 am 31.12.2024 abgelaufen ist, bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Eine Nachholung ist auch im Jahr 2026 noch technisch möglich und rechtlich geboten.

Das Unternehmensregister nimmt verspätete Einreichungen ohne zeitliche Begrenzung entgegen. Die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung erlischt nicht durch Zeitablauf – sie bleibt solange bestehen, bis die Unterlagen eingereicht wurden.

Achtung

Eine verspätete Offenlegung schließt Ordnungsgeldverfahren nicht aus. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) kann auch nach erfolgter Nachholung ein Ordnungsgeld festsetzen, wenn die Frist versäumt wurde.

Ablauf der verspäteten Einreichung

  1. Jahresabschluss 2023 fertigstellen und von der Gesellschafterversammlung feststellen lassen
  2. Unterlagen gemäß § 325 HGB zusammenstellen (Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht)
  3. Einreichung über das Unternehmensregister mit elektronischer Signatur
  4. Prüfung und Veröffentlichung durch das Unternehmensregister

Die Bearbeitungszeit beim Unternehmensregister beträgt in der Regel 3 bis 7 Werktage. Bei fehlerhaften Einreichungen kann es zu Rückweisungen kommen, die weitere Verzögerungen verursachen.

Ordnungsgeld und rechtliche Konsequenzen bei verspäteter Offenlegung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Die Höhe liegt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird vom Bundesamt für Justiz individuell festgesetzt.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft automatisiert, welche Gesellschaften ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind. In der Regel erfolgt zunächst eine Erinnerung, bevor ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.

Größenklasse Typisches Ordnungsgeld (Erstvergehen) Maximales Ordnungsgeld
Kleinstkapitalgesellschaft 500 – 1.500 € 25.000 €
Kleine Kapitalgesellschaft 1.000 – 3.000 € 25.000 €
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 2.500 – 7.500 € 25.000 €
Große Kapitalgesellschaft 5.000 – 15.000 € 25.000 €

Bei wiederholtem Verstoß erhöhen sich die Ordnungsgelder deutlich. Gesellschaften, die mehrere Jahre hintereinander nicht offenlegen, müssen mit Ordnungsgeldern im oberen Bereich rechnen.

Weitere Konsequenzen

  • Haftungsrisiko für Geschäftsführer: Wiederholte Pflichtverletzung kann persönliche Haftung auslösen
  • Löschungsverfahren: Bei dauerhafter Nichterfüllung kann die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht werden
  • Negativer Publizitätseffekt: Fehlende Offenlegung ist im Unternehmensregister öffentlich erkennbar
  • Beweislast im Insolvenzfall: Fehlende ordnungsgemäße Buchführung erschwert Nachweise

„Viele Mandanten unterschätzen, dass das Ordnungsgeld nur der Anfang ist. Bei systematischer Missachtung der Offenlegungspflicht drohen ernsthafte Konsequenzen bis hin zur Amtslöschung der Gesellschaft.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wo muss der Jahresabschluss 2023 offengelegt werden?

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für alle Unternehmenspublikationen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das eXTra-Standard-Verfahren oder über zugelassene Dienstleister.

Achtung

Achtung: Der Bundesanzeiger existiert zwar weiterhin, ist aber seit August 2022 nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Einreichungen müssen zwingend über das Unternehmensregister erfolgen.

Technische Anforderungen

  • Elektronische Signatur (qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur)
  • XBRL-Taxonomie für strukturierte Bilanzdaten (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)
  • PDF-Format für Anhang, Lagebericht und weitere Unterlagen
  • Registrierung im Unternehmensregister mit Handelsregisternummer

Für kleine Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit, die Offenlegung in vereinfachter Form vorzunehmen. Sie können die Bilanz in PDF-Form einreichen, ohne XBRL-Taxonomie.

Hinweis

OnlineBilanz ermöglicht die direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister. Alle technischen Anforderungen werden automatisch erfüllt, einschließlich XBRL-Konvertierung und elektronischer Signatur.

Feststellung vs. Offenlegung – zwei getrennte Fristen

Viele Geschäftsführer verwechseln die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG mit der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Es handelt sich um zwei separate gesetzliche Pflichten mit unterschiedlichen Fristen.

Feststellung (§ 42a GmbHG)

  • 11 Monate nach Bilanzstichtag (kleine GmbH)
  • 8 Monate nach Bilanzstichtag (mittelgroße/große GmbH)
  • Interne gesellschaftsrechtliche Pflicht
  • Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich
  • Keine öffentliche Bekanntmachung

Offenlegung (§ 325 HGB)

  • 12 Monate nach Bilanzstichtag (alle Größenklassen)
  • Öffentlich-rechtliche Publizitätspflicht
  • Veröffentlichung im Unternehmensregister
  • Ordnungsgeld bei Versäumnis
  • Für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend

Für den Jahresabschluss 2023 (Stichtag 31.12.2023) bedeutet dies konkret:

  • Feststellung kleine GmbH: bis 30.11.2024 (11 Monate)
  • Feststellung mittelgroße/große GmbH: bis 31.08.2024 (8 Monate)
  • Offenlegung alle Größenklassen: bis 31.12.2024 (12 Monate)

Die Feststellung ist Voraussetzung für die Offenlegung. Ein nicht festgestellter Jahresabschluss darf rechtlich nicht offengelegt werden. Geschäftsführer müssen daher die Fristen für Erstellung, Feststellung und Offenlegung im Zusammenhang beachten, da bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht Sanktionen drohen.

„Die häufigste Fristversäumnis betrifft die Feststellung, nicht die Offenlegung. Viele Mandanten bemerken erst beim Versuch der Offenlegung, dass der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung noch nicht beschlossen wurde.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Auswirkungen

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt nicht die Offenlegungsfrist (immer 12 Monate), aber den Umfang der offenzulegenden Unterlagen und die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG.

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften anhand von drei Merkmalen klassifiziert: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Die Schwellenwerte gelten für Geschäftsjahre ab 2024.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Erfüllungskriterium
Kleinstgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10 2 von 3 an 2 aufeinand. Stichtagen
Kleine KapG ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 2 von 3 an 2 aufeinand. Stichtagen
Mittelgroße KapG ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 2 von 3 an 2 aufeinand. Stichtagen
Große KapG > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 2 von 3 an 2 aufeinand. Stichtagen

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Kleinstgesellschaft

  • Bilanz (verkürzt möglich)
  • Keine GuV-Pflicht
  • Kein Anhang erforderlich
  • Kein Lagebericht

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (verkürzt)
  • Keine GuV-Pflicht
  • Anhang (verkürzt)
  • Kein Lagebericht

Mittelgroße/Große

  • Bilanz (vollständig)
  • GuV (vollständig)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen. Sie müssen weder die Gewinn- und Verlustrechnung noch einen Lagebericht offenlegen. Dies reduziert den Offenlegungsaufwand erheblich.

Hinweis

Die Größenklasse wird anhand der Werte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen bestimmt. Ein einmaliges Überschreiten der Schwellenwerte führt noch nicht zu einer Hochstufung.

Schritt-für-Schritt: Nachholung der Offenlegung 2023 in 2026

Wenn Sie die Offenlegung des Jahresabschlusses 2023 nachholen müssen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Die folgenden Schritte führen Sie sicher durch den Prozess.

  • Jahresabschluss fertigstellen: Bilanz, GuV und ggf. Anhang erstellen
  • Gesellschafterbeschluss einholen: Feststellung durch Gesellschafterversammlung nachholen (falls noch nicht erfolgt)
  • Unterlagen prüfen: Vollständigkeit und formale Richtigkeit kontrollieren
  • Größenklasse bestimmen: Erforderliche Offenlegungsunterlagen gemäß § 267 HGB zusammenstellen
  • Im Unternehmensregister registrieren: Falls noch nicht geschehen, Zugang einrichten
  • Elektronische Signatur bereitstellen: Qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur erforderlich
  • XBRL-Datei erstellen: Bei mittelgroßen/großen Gesellschaften Taxonomie-konforme Daten erzeugen
  • Einreichung durchführen: Upload über Unternehmensregister-Portal oder Dienstleister
  • Bestätigung abwarten: Prüfung durch Unternehmensregister (3-7 Werktage)
  • Veröffentlichung kontrollieren: Prüfen, ob Unterlagen korrekt publiziert wurden

Benötigte Unterlagen

  • Festgestellter Jahresabschluss 2023 (Bilanz und ggf. GuV)
  • Anhang (bei kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften)
  • Lagebericht (bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften)
  • Bestätigungsvermerk oder Vermerk über Prüfungsverzicht
  • Gesellschafterbeschluss über Feststellung und Ergebnisverwendung

Die technische Einreichung über das Unternehmensregister erfordert spezielle Software oder einen Dienstleister. Viele Steuerberater und spezialisierte Softwareanbieter bieten diesen Service an.

Achtung

Häufiger Fehler: Die Einreichung ohne vorherige Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Der Gesellschafterbeschluss muss vorliegen, bevor die Offenlegung erfolgen darf.

Häufige Fehler bei der verspäteten Offenlegung vermeiden

Bei der Nachholung versäumter Offenlegungen treten typische Fehler auf, die zu Rückweisungen oder zusätzlichen Verzögerungen führen. Wir zeigen die häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese vermeiden.

Die 7 häufigsten Fehler

  1. Offenlegung beim Bundesanzeiger: Seit DiRUG (01.08.2022) ist nur noch das Unternehmensregister zuständig
  2. Fehlende Feststellung: Einreichung ohne Gesellschafterbeschluss ist unwirksam
  3. Falsche Größenklasse: Umfang der Offenlegung entspricht nicht der tatsächlichen Größenklasse
  4. Unvollständige XBRL-Daten: Taxonomie-Fehler führen zur automatischen Ablehnung
  5. Ungültige Signatur: Verwendung nicht zugelassener Signaturverfahren
  6. Formfehler in der Bilanz: Abweichung vom gesetzlichen Gliederungsschema nach § 266 HGB
  7. Verspätete Reaktion auf Ordnungsgeld: Fristversäumnis im Ordnungsgeldverfahren verschärft Konsequenzen

Besondere Fallstricke bei Kleinstgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB haben weitreichende Erleichterungen, nutzen diese aber häufig nicht konsequent. Typische Fehler:

  • Offenlegung einer vollständigen GuV, obwohl keine Pflicht besteht
  • Unnötig ausführlicher Anhang statt Nutzung der Erleichterungen
  • Verzicht auf die Hinterlegungsmöglichkeit nach § 326 Abs. 2 HGB
  • Unnötige Prüfung durch Wirtschaftsprüfer bei fehlendem gesetzlichen Auftrag

„Gerade bei Kleinstgesellschaften erlebe ich häufig, dass mehr offengelegt wird als nötig. Das ist nicht nur überflüssiger Aufwand, sondern gibt auch mehr Einblick in die Geschäftszahlen als gesetzlich erforderlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: Qualitätssicherung vor Einreichung

  • Gesellschafterbeschluss liegt vor und ist datiert
  • Größenklasse korrekt ermittelt (§ 267 HGB)
  • Offenlegungsumfang entspricht Größenklasse
  • Bilanzgliederung entspricht § 266 HGB
  • GuV-Gliederung entspricht § 275 HGB (falls offenlegungspflichtig)
  • XBRL-Validierung ohne Fehler durchgelaufen
  • Elektronische Signatur ist gültig und aktuell
  • Handelsregisternummer korrekt angegeben

Eine sorgfältige Prüfung vor der Einreichung spart Zeit und verhindert Rückweisungen. Das Unternehmensregister prüft formal streng und weist fehlerhafte Einreichungen konsequent zurück.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss 2023 auch 2026 noch offenlegen?

Ja, die Offenlegungspflicht erlischt nicht durch Zeitablauf. Sie können den Jahresabschluss 2023 auch im Jahr 2026 noch beim Unternehmensregister einreichen. Allerdings droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB, da die reguläre Frist am 31.12.2024 abgelaufen ist.

Wo reiche ich den verspäteten Jahresabschluss 2023 ein?

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig für Offenlegungen. Sie benötigen eine elektronische Signatur und müssen die technischen Anforderungen des Unternehmensregisters erfüllen.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB liegt zwischen 500 und 25.000 Euro. Die konkrete Höhe hängt von der Größenklasse, der Dauer der Verspätung und früheren Verstößen ab. Kleinstgesellschaften zahlen typischerweise 500 bis 1.500 Euro beim ersten Verstoß, große Kapitalgesellschaften zwischen 5.000 und 15.000 Euro.

Muss ich den Jahresabschluss erst feststellen lassen, bevor ich ihn offenlegen kann?

Ja, der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt sein, bevor er offengelegt werden darf. Die Feststellung ist nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) verpflichtend. Ein nicht festgestellter Jahresabschluss darf rechtlich nicht veröffentlicht werden.

Welche Unterlagen muss ich als kleine GmbH für den Jahresabschluss 2023 offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB müssen nur die Bilanz (in verkürzter Form) und einen verkürzten Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung und ein Lagebericht sind nicht offenlegungspflichtig. Kleinstgesellschaften (§ 267a HGB) können sogar auf den Anhang verzichten.

Entfällt das Ordnungsgeld, wenn ich die Offenlegung nachhole?

Nein, die nachträgliche Offenlegung schließt ein Ordnungsgeldverfahren nicht aus. Das Bundesamt für Justiz kann auch nach erfolgter Einreichung ein Ordnungsgeld für die Fristversäumnis festsetzen. Allerdings kann eine schnelle Nachholung sich mildernd auf die Höhe des Ordnungsgeldes auswirken.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Unternehmensregister, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater