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Fabian Klement
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz selbst erstellen

Bilanz selbst erstellen 2026: Gesetzeskonforme Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer fragen sich: Kann ich meine Bilanz selbst erstellen? Die Antwort lautet: Ja – unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach § 242 HGB. Mit digitalen Tools wie OnlineBilanz.de gelingt die eigenständige Bilanzierung rechtssicher, effizient und ohne Steuerberaterpflicht – dies gilt auch für Gesellschaftsformen wie die UG (haftungsbeschränkt). Wer eine UG-Bilanz selbst erstellen möchte, profitiert von digitaler Unterstützung und Prüfung durch Steuerexperten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Sie dürfen Ihre Bilanz nach § 242 HGB selbst erstellen – eine Steuerberaterpflicht besteht nicht. Voraussetzung ist die vollständige, korrekte und nachvollziehbare Erstellung gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben. Mit digitalen Lösungen wie OnlineBilanz.de können GmbH, UG und AG ihre Jahresabschlüsse eigenständig und gesetzeskonform erstellen.

Was ist eine Bilanz überhaupt?

Die Bilanz ist der zentrale Bestandteil des Jahresabschlusses und stellt die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag dar. Nach § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen.

Die Bilanz gliedert sich in zwei Seiten: Die Aktiva zeigen das Vermögen des Unternehmens (was es besitzt), die Passiva zeigen die Mittelherkunft (wie das Vermögen finanziert wurde). Beide Seiten müssen stets ausgeglichen sein – daher die Grundformel: Aktiva = Passiva.

Aktiva (Vermögen)

  • Anlagevermögen (Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva (Kapital)

  • Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • Rückstellungen (Pensionen, Steuern)
  • Verbindlichkeiten (Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten)

Die Bilanz dient mehreren Zwecken: Sie ist Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Informationsquelle für Banken und Investoren, Grundlage für Steuerberechnungen nach § 5 EStG und Steuerungsinstrument für unternehmerische Entscheidungen. Damit bildet sie das Fundament der finanziellen Transparenz und Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens.

Hinweis

Die Gliederung der Bilanz folgt für Kapitalgesellschaften dem strengen Schema nach § 266 HGB. Dieses regelt die Mindestgliederung in fest definierte Posten und ist zwingend einzuhalten.

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aus zwei Rechtsquellen: dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Je nach Rechtsform und wirtschaftlicher Größe gelten unterschiedliche Regelungen.

Bilanzpflicht nach § 242 HGB

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften bedeutet dies:

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von Größe oder Umsatz
  • Aktiengesellschaft (AG): immer bilanzierungspflichtig nach § 264 HGB
  • OHG und KG: bilanzierungspflichtig als Kaufleute gemäß § 238 HGB
  • Einzelunternehmen: bilanzierungspflichtig bei Überschreiten der Schwellenwerte

Bilanzpflicht nach § 141 AO

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Kaufmannseigenschaft greift die steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren folgende Grenzen überschritten werden:

800.000 €

Jahresumsatz

80.000 €

Jahresgewinn

Achtung

Achtung: Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten) sind gemäß § 18 EStG grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig. Für sie genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Die Größenklasse Ihres Unternehmens bestimmt nach § 267 HGB, welche Erleichterungen bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung gelten. Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Vereinfachungen.

Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?

Ja, Sie dürfen Ihre Bilanz selbst erstellen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung zu beauftragen. Nach § 242 HGB liegt die Verpflichtung zur Bilanzaufstellung beim Kaufmann selbst – unabhängig davon, ob er diese Aufgabe delegiert oder eigenständig durchführt.

Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit liegt jedoch stets beim gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft – bei der GmbH also beim Geschäftsführer gemäß § 43 GmbHG. Eine fehlerhafte Bilanz kann zu haftungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen führen.

„Die Selbsterstellung der Bilanz ist rechtlich zulässig und mit modernen digitalen Tools auch für kleinere Kapitalgesellschaften gut umsetzbar. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben nach HGB vollständig eingehalten werden – OnlineBilanz.de stellt dies durch strukturierte Eingabemasken und automatische Plausibilitätsprüfungen sicher.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Grenzen der Selbsterstellung

Nicht jedes Unternehmen kann seine Bilanz ohne externe Unterstützung erstellen. Folgende Konstellationen erfordern fachliche Begleitung:

  • Prüfungspflichtige Gesellschaften nach § 316 HGB (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)
  • Komplexe Sachverhalte wie Beteiligungen, Konsolidierung oder Fremdwährungsgeschäfte
  • Erstmalige Bilanzierung beim Wechsel von EÜR auf Bilanzierung
  • Besondere steuerliche Gestaltungen (z. B. Organschaft, verdeckte Gewinnausschüttung)

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB profitieren von erheblichen Erleichterungen: verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB, Verzicht auf Anhang bei Angabe unter der Bilanz (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) und keine Prüfungspflicht.

Voraussetzungen für die eigenständige Bilanzierung

Wer seine Bilanz selbst erstellen möchte, muss bestimmte fachliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Die ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB bildet das unverzichtbare Fundament.

  • Vollständige und zeitnahe Buchführung nach § 239 HGB
  • Kenntnis der Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB
  • Verständnis der Bewertungsvorschriften §§ 252-256 HGB
  • Sichere Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu Bilanzposten
  • Dokumentation aller Wertansätze und Schätzungen
  • Einhaltung der Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB

Notwendige Unterlagen

Für die Bilanzerstellung benötigen Sie folgende Dokumente und Informationen:

Unterlagentyp Beispiele Rechtsgrundlage
Buchhaltungsdaten Summen- und Saldenliste, Kontoblätter § 238 HGB
Inventurunterlagen Bestandsverzeichnisse, Zähllisten § 240 HGB
Verträge Miet-, Darlehens-, Leasingverträge § 247 HGB
Bescheide Steuerbescheide, Sozialversicherung § 249 HGB
Belege Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenbücher § 257 HGB

Die größte Herausforderung liegt oft in der korrekten Bewertung: Anschaffungskosten müssen nach § 255 HGB ermittelt, planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB berechnet und Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 HGB angemessen geschätzt werden.

Achtung

Wichtig: Verstöße gegen die Buchführungspflicht können nach § 283b StGB als Straftat gewertet werden. Die Bilanz muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB).

Bilanz selbst erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz folgt einem strukturierten Prozess. Diese Anleitung zeigt Ihnen die notwendigen Schritte von der Vorbereitung bis zur Offenlegung.

Schritt 1: Buchführung abschließen

Stellen Sie sicher, dass alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres vollständig und korrekt gebucht sind. Erstellen Sie eine Summen- und Saldenliste (SuSa) zum Bilanzstichtag 31.12.2025. Prüfen Sie, ob alle Konten sachlich richtig bebucht wurden und die Salden plausibel sind.

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB müssen Sie eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden durchführen. Erfassen Sie körperliche Gegenstände durch Zählen, Messen oder Wiegen. Forderungen und Verbindlichkeiten werden durch Abstimmung der offenen Posten inventarisiert.

Schritt 3: Bewertung vornehmen

Bewerten Sie alle Vermögensgegenstände und Schulden nach den Vorschriften der §§ 252-256 HGB. Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB). Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Schritt 4: Bilanz aufstellen

Gliedern Sie die Bilanz nach dem Schema des § 266 HGB. Übertragen Sie die bewerteten Positionen aus der Inventur in die vorgeschriebenen Bilanzposten. Achten Sie auf die korrekte Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen sowie auf die Unterscheidung zwischen kurz- und langfristigen Schulden.

Schritt 5: Gewinn- und Verlustrechnung erstellen

Erstellen Sie die GuV nach § 275 HGB wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren. Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag muss mit dem Ergebnis in der Bilanz übereinstimmen. Kleinstkapitalgesellschaften können eine verkürzte GuV nach § 275 Abs. 5 HGB aufstellen.

Schritt 6: Anhang erstellen (falls erforderlich)

Nach § 264 Abs. 1 HGB gehört der Anhang zum Jahresabschluss. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz gemacht werden. Dazu gehören vor allem Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 268 Abs. 7 HGB.

Schritt 7: Feststellung und Offenlegung

Der Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden: innerhalb von 11 Monaten bei kleinen Gesellschaften (§ 42a Abs. 2 GmbHG) oder innerhalb von 8 Monaten bei mittelgroßen und großen Gesellschaften (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB.

Achtung

Fristversäumnis: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Digitale Bilanzierung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist eine cloudbasierte Plattform zur eigenständigen Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften. Das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Datenerfassung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Gesetzeskonforme Gliederung

Automatische Strukturierung nach § 266 HGB und § 275 HGB mit allen erforderlichen Pflichtangaben.

Integrierte Prüfungen

Plausibilitätschecks, Bilanzidentität und automatische Hinweise bei formalen oder rechnerischen Fehlern.

Direkte Offenlegung

XBRL-Export und direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Funktionen für die Selbsterstellung

  • Vorausgefüllte Gliederungsschemata nach HGB-Größenklasse
  • Automatische Berechnung von Bilanzsumme, Eigenkapital und Jahresergebnis
  • Integrierte Formelprüfung (Aktiva = Passiva)
  • Speicherung aller Vorjahreswerte für Vergleichszwecke
  • Mehrere Nutzer mit unterschiedlichen Berechtigungen
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt alle drei Größenklassen nach § 267 HGB: Kleinstkapitalgesellschaften, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Je nach Größenklasse werden automatisch die zutreffenden Erleichterungs- und Offenlegungsvorschriften angewendet.

Der gesamte Prozess von der Eingabe bis zur Offenlegung kann in wenigen Stunden abgeschlossen werden – ohne dass Sie sich mit komplexen Formatvorgaben oder technischen XBRL-Taxonomien beschäftigen müssen. Die Software übernimmt die technische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen vollautomatisch.

Häufige Fehler bei der Selbsterstellung vermeiden

Auch bei der Nutzung digitaler Tools sollten Sie typische Fehlerquellen kennen und vermeiden. Folgende Probleme treten in der Praxis besonders häufig auf:

Fehler bei der Gliederung

Die Bilanzgliederung nach § 266 HGB ist zwingend einzuhalten. Häufig werden Posten falsch zugeordnet – etwa kurzfristige Forderungen als Anlagevermögen oder langfristige Darlehen als kurzfristige Verbindlichkeiten. Achten Sie auf die Restlaufzeit: Posten mit Restlaufzeit über einem Jahr gehören ins Anlagevermögen bzw. ins langfristige Fremdkapital.

Bewertungsfehler

Häufige Bewertungsfehler betreffen Abschreibungen, die nicht nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabellen berechnet werden, Rückstellungen, die zu niedrig oder zu hoch angesetzt werden (§ 253 Abs. 1 HGB), und die fehlende Berücksichtigung von Wertminderungen bei Forderungen oder Vorräten (§ 253 Abs. 4 HGB).

Formale Mängel

  • Fehlende Unterschriften der Geschäftsführer (§ 245 HGB)
  • Kein Datum der Aufstellung vermerkt
  • Vorjahresvergleichswerte fehlen (§ 265 Abs. 2 HGB)
  • Währungsangaben (EUR) nicht konsequent verwendet
  • Pflichtangaben im Anhang oder unter der Bilanz fehlen

Achtung

Rechtsfolgen fehlerhafter Bilanzen: Eine mangelhafte Bilanz kann zur Nichtigkeit der Feststellung führen, steuerliche Schätzungen nach § 162 AO auslösen und im Extremfall den Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO begründen.

„Viele Fehler entstehen durch Unwissenheit über die detaillierten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften. OnlineBilanz.de minimiert dieses Risiko durch vorstrukturierte Eingabemasken, automatische Zuordnungslogik und integrierte Validierung – so werden formale und rechnerische Fehler bereits bei der Eingabe verhindert.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen?

Die Selbsterstellung der Bilanz ist nicht in jedem Fall die optimale Lösung. In bestimmten Situationen ist die Beauftragung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers sinnvoll oder sogar rechtlich erforderlich.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss muss von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Die Grenzen für die Prüfungspflicht liegen bei Bilanzsumme über 6 Mio. Euro, Umsatzerlösen über 12 Mio. Euro und mehr als 50 Arbeitnehmern (zwei von drei Merkmalen müssen erfüllt sein).

Komplexe Geschäftsvorfälle

Folgende Sachverhalte erfordern in der Regel fachliche Beratung:

  • Beteiligungen an anderen Unternehmen und Konsolidierungspflichten
  • Umwandlungen, Verschmelzungen oder Spaltungen nach UmwG
  • Komplexe Rückstellungsbildung (Pensionen, Altersteilzeit, Restrukturierungen)
  • Fremdwährungsgeschäfte und Währungssicherungsgeschäfte
  • Leasingverhältnisse mit Zurechnung beim Leasingnehmer
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen und gesellschaftsrechtliche Sonderfragen

Steuerliche Optimierung

Ein Steuerberater kann durch geschickte Ausnutzung von Wahlrechten (z. B. bei Abschreibungsmethoden nach § 253 Abs. 3 HGB, Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB oder Rückstellungsbewertung) die Steuerlast optimieren. Die Abstimmung zwischen Handels- und Steuerbilanz erfordert fundiertes Fachwissen im Bereich der §§ 4-7 EStG.

Hinweis

Hybridmodell: Viele Unternehmen nutzen OnlineBilanz.de zur eigenständigen Erfassung und strukturierten Aufbereitung der Daten und lassen anschließend nur noch die steuerliche Beratung und finale Prüfung durch einen Steuerberater durchführen – das spart Kosten und Zeit.

Bei erstmaliger Bilanzerstellung nach Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung ist ebenfalls fachliche Begleitung empfehlenswert. Die Eröffnungsbilanz muss nach § 242 HGB korrekt ermittelt werden, dabei sind Übergangsregelungen und steuerliche Besonderheiten zu beachten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Ja, als Geschäftsführer einer GmbH dürfen Sie die Bilanz selbst erstellen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Nach § 242 HGB sind Sie als Kaufmann zur Bilanzaufstellung verpflichtet – die Durchführung können Sie selbst übernehmen oder delegieren. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit liegt jedoch stets bei Ihnen als gesetzlichem Vertreter nach § 43 GmbHG. Mit digitalen Tools wie OnlineBilanz.de können Sie die Bilanz gesetzeskonform und effizient selbst erstellen.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Selbsterstellung erfüllen?

Für die eigenständige Bilanzerstellung benötigen Sie eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB, Grundkenntnisse der Bilanzgliederung nach § 266 HGB und der Bewertungsvorschriften nach §§ 252-256 HGB sowie vollständige Unterlagen (Inventur, Belege, Verträge). Sie müssen in der Lage sein, Geschäftsvorfälle den korrekten Bilanzposten zuzuordnen und Bewertungen nachvollziehbar zu dokumentieren. OnlineBilanz.de unterstützt Sie durch strukturierte Eingabemasken und automatische Prüfungen bei der korrekten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Bis wann muss die Bilanz 2026 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen (§ 325 HGB – 12-Monats-Frist). Zuvor muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt werden: binnen 11 Monaten (bis 30.11.2026) für kleine Gesellschaften nach § 42a Abs. 2 GmbHG oder binnen 8 Monaten (bis 31.08.2026) für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 42a Abs. 1 GmbHG. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was kostet die Selbsterstellung im Vergleich zum Steuerberater?

Die Kosten für die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und liegen je nach Bilanzsumme und Komplexität zwischen 800 und 3.000 Euro oder mehr. Mit OnlineBilanz.de können Sie Ihre Bilanz bereits ab einem Bruchteil dieser Kosten selbst erstellen. Sie sparen nicht nur Beratungskosten, sondern gewinnen auch volle Transparenz und Kontrolle über Ihre Finanzdaten. Für reine Standardfälle ohne komplexe Sondertatbestände ist die Selbsterstellung wirtschaftlich deutlich attraktiver.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Bilanz offenlegen, Kleinstkapitalgesellschaft, HGB-Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater

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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Leistung
Standardpreis
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Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
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Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater